LA16-GESO-GK-A-LOES

Abitur-Prüfung in Hessen aus 2016 in Gesundheitsökonomie

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Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2016  
Gesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise 
Grundkurs Vorschlag A 
Seite 1 von 7I. Erläuterungen 
Aufgabenart 
materialgebundene Aufgabenstellung 
 
Voraussetzungen gemäß Lehrplan und Erlass „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen 
Abiturprüfungen im Landesabitur 2016 im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwer-
punktbezogene Fächer)“ vom 27. Juni 2014 
Aufgabe 1 basiert auf dem Kurshalbjahr Q3: „Public Health als Steuerungskonzept im Gesundheits-
wesen und gesundheitsökonomische Analysemethoden“. Inhalte: Gesundheitsziele in Deutschland, 
Aufgaben und Ziele von Public Health, evidenzbasierte Medizin, Gesundheitsberichterstattung, Dise-
ase-Management-Programme und entsprechende Organisationsformen, Formen gesundheitsökonomi-
scher Evaluation, epidemiologische Kennzahlen. 
Aufgabe 2 und Aufgabe 3 beziehen sich auf das Kurshalbjahr Q1: „Aufbau und Funktion des deut-
schen Gesundheitswesens“. Inhalte: Finanzierungsformen, Leistungen, aktuelle Probleme gesetzlicher 
und privater Krankenversicherung, aktuelle Reformen und Reformansätze, Institutionen des Gesund-
heitswesens, Leistungs- und Finanzierungsbeziehungen sowie aktuelle Entwicklungen in der ambulan-
ten Versorgung, der stationären Versorgung und der Arzneimittelversorgung. 
 
 
II. Lösungshinweise 
In den nachfolgenden Lösungshinweisen sind alle wesentlichen Gesichtspunkte, die bei der Bearbei-
tung der einzelnen Aufgaben zu berücksichtigen sind, konkret genannt und diejenigen Lösungswege 
aufgezeigt, welche die Prüflinge erfahrungsgemäß einschlagen werden. Selbstverständlich sind jedoch 
Lösungswege, die von den vorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, 
ebenso zu akzeptieren. 
 
Aufg.  erwartete Leistungen BE 
I II III 
1.1 – Inzidenzrate = Anzahl der Neuerkrankungen in einer bestimmten Periode/ 
Anzahl der Personen, die in dieser Periode einem Krankheitsrisiko ausgesetzt 
waren (gesunde Bevölkerung) 
(in der Literatur wird im Nenner teilweise auch die Gesamtpopulation ange-
setzt) 
– Rate der Stichtagsprävalenz = Anzahl aller erkrankten Menschen zu einem 
bestimmten Zeitpunkt/Gesamtpopulation zu diesem Zeitpunkt 
– Rate der Periodenprävalenz = Anzahl aller erkrankten Menschen in einem 
bestimmten Zeitraum/Gesamtpopulation in diesem Zeitraum 
– relatives Risiko = Inzidenz der exponierten (belasteten) Vergleichsgruppe/ 
Inzidenz der nicht exponierten (belasteten) Vergleichsgruppe 
– Mortalitätsrate = An zahl der in einem bestimmten Zeitraum an einer Krankheit 
verstorbenen Menschen/Gesamtpopulation in diesem Zeitraum 
– Letalitätsrate = Anzahl der in einem bestimmten Zeitraum an einer Krankheit 
verstorbenen Menschen/Anzahl der in einem bestimmten Zeitraum an der 
Krankheit erkrankten Menschen 6
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Gesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise 
Grundkurs Vorschlag A 
Seite 2 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE 
I II III 
1.2 – Inzidenzrate: 
Im Jahr 2015 sind 0,6% der (gesunden) Bevölkerung neu an Lungenkrebs er-
krankt. 
– Periodenprävalenzrate: 
Im Jahr 2015 waren 0,2% der Bevölkerung an Lungenkrebs erkrankt. 
– relatives Risiko: 
Das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken ist für Raucher 15-mal so hoch wie 
für Nichtraucher. 
– Mortalitätsrate: 
Im Jahr 2015 sind 0,03% der Bevölkerung an Lungenkrebs gestorben. 
– Letalitätsrate: 
Im Jahr 2015 sind 15% der an Lungenkrebs erkrankten Personen gestorben.   10 
1.3 – Ausgangssituation: 
5/50 = 0,01 (10%)
– Ein Erkrankter wandert zu: 
6/51 = 0,118 (11,765%) 
– Ein Erkrankter wird geheilt: 
4/50 = 0,08 (8%) 
– Ein Gesunder wandert aus: 
5/49 = 0,102 (10,204%) 
– Ein Kranker stirbt: 
4/49 = 0,082 (8,163%) 
– Ein Gesunder wird geboren: 
5/51 = 0,098 (9,804%) 4 5  
1.4 – direkter Nutzen: 
Vermiedene medizinische Kosten (z.B. Kosten der ambulanten und stationären 
Behandlung, Medikationskosten) sowie vermiedene nicht-medizinische Kosten 
(z.B. Hausumbauten), die von der Krankheit direkt verursacht werden 
– indirekter Nutzen: 
Vermiedene Produktivitätsverluste in Folge von Krankheit bzw. Erhöhung des 
Arbeitspotenzials oder der Produktivität 
– intangibler Nutzen: 
Vermiedene nicht direkt monetär messbare Kosten (z.B. Linderung von 
Schmerzen, Ängsten, Entstellung) bzw. Verbesserung der Lebensqualität (z.B. 
Erhöhung der Mobilität)  6  
1.5 Bei der genannten Methode handelt es sich um das QALY-Konzept (Quality Ad-
justed Life Years). 
Mit Hilfe des QALY-Konzepts lässt sich der Nutzen einer gesundheitsökonomi-
schen Intervention (beispielsweise einer Behandlung) auf der Grundlage von Le-
bensdauer (objektiv messbare Größe) und Lebensqualität (subjektiv messbare 
Größe) bestimmen. Übersteigen die gewonnenen die verlorenen QALYs (siehe 
Fläche unter der Kurve), ist der Eingriff aus dieser Sicht sinnvoll. 
Ein qualitätskorrigiertes/qualitätsbereinigtes Lebensjahr ist eine Kennzahl für die 
Bewertung eines Lebensjahres in Relation zur Lebensqualität. Ein QALY von 1 
bedeutet ein Jahr in voller Gesundheit bzw. zwei Jahre bei mittlerer Gesundheit, 
ein QALY von 0 bedeutet Tod.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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I II III 
1.5 In der Abbildung steigt mit der Behandlung die Lebensqualität zunächst an und 
liegt damit über der Lebensqualität ohne Behandlung. In der Folge fällt die Le-
bensqualität aber stark ab und führt zu einem, im Gegensatz zum Krankheitsver-
lauf ohne Behandlung, vorzeitigen Tod.  
Als Beispiel für einen solchen Verlauf könnte die medikamentöse Schmerzthera-
pie angeführt werden. Da die gewonnenen QALYs die verlorenen überwiegen, ist 
die Behandlung aus der Sichtweise des QALY-Konzepts trotz des vorzeitigen 
Todes zu empfehlen.   
 
 
 
 
 
 
5  
1.6 Die Prüflinge nennen und erläutern anhand von individuell gewählten Beispielen 
zwei Methoden der gesundheitsökonomischen Evaluation. 
– Krankheitskosten-Analyse 
Ermittlung der durch eine Erkrankung entstehenden Kosten 
z.B.: Ermittlung der Gesamtkosten (direkt, indirekt und intangibel) von Asth-
ma bronchiale in Deutschland 
– Kosten-Minimierungs-Analyse 
Vergleich der Kosten von alternativen Therapieformen bei gleicher Wirksam-
keit 
z.B.: Kostenvergleich von Medikamenten zur Behandlung von COPD bei glei-
cher Wirksamkeit 
– Kosten-Effektivitäts-Analyse 
Vergleich der monetären Kosten von alternativen Therapieformen und des ob-
jektiven Nutzens, gemessen in medizinischen Parametern, z.B. gerettete Men-
schenleben, gewonnene Lebensjahre, Blutdrucksenkung in mmHg usw. 
z.B.: Kostenvergleich von Medikamenten zur Behandlung von Lungenkrebs 
im Hinblick auf die gewonnenen Lebensjahre, Vergleich der Kosten eines Me-
dikaments zur Behandlung von Asthma im Hinblick auf die Veränderung me-
dizinischen Lungenfunktionswerte (z.B. Lungenvolumen) 
– Kosten-Nutzen-Analyse 
Vergleich der Kosten und des Nutzens alternativer Behandlungen gemessen in 
monetären Einheiten 
z.B.: Kostenvergleich von Medikamenten zur Behandlung von Lungenkrebs 
im Hinblick auf die Verminderung des krankheitsbedingten Produktionsaus-
falls in Euro 
– Kosten-Nutzwert-Analyse 
Vergleich der Kosten in monetären Einheiten mit dem Nutzen in nicht-
monetären aber nutzenadjustierten Einheiten (i.d.R. QALY) 
z.B.: Ermittlung der Kosten pro QALY bei der Behandlung von COPD mit un-
terschiedlichen Medikamenten 2 6  
 Summe 49 15 24 10
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Aufg. erwartete Leistungen BE 
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2.1 Hausarztmodell: 
Der Patient verpflichtet sich, bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst seinen Haus-
arzt aufzusuchen. Ausnahmen sind neben Notfällen, Behandlungen bei Frauen-, 
Augen-, Zahn- oder Kinderärzten. Der Hausarzt koordiniert die gesamte, auch 
fachärztliche, Behandlung und besitzt damit eine Lotsenfunktion. 
 Vorteile Nachteile 
Ärzte – eventuell bessere Vergütung
durch die Krankenkassen 
– Stärkung der Marktposition 
gegenüber anderen Leis-
tungserbringern – erhöhte Anforderungen insbe-
sondere hinsichtlich des Besuchs 
von Fortbildungen bzw. der Ein-
haltung von Qualitätskriterien 
– eventuell Einschränkung der 
Therapiefreiheit durch Behand-
lungsleitlinien der Krankenkas-
sen 
– erhöhter Verwaltungsaufwand 
Patient – Optimierung der Versor-
gungsqualität durch verbes-
serte Kommunikation und 
Koordination der Behand-
lung 
– eventuell Vergünstigungen 
durch die Krankenkassen, 
z.B. geringere Zuzahlungen 
bei Medikamenten 
– Vermeidung von Doppel- 
und Fehluntersuchungen – Einschränkung der freien Arzt-
wahl 
– Einholung einer Zweitmeinung 
wird erschwert 
  
 
 
 
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2.1 Medizinisches Versorgungszentrum: 
Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrich-
tung, in der mindestens zwei Ärzte als Vertragsärzte oder angestellte Ärzte tätig 
sind. Es erfolgt eine gemeinsame Abrechnung. 
Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern, wie z.B. einem ambulan-
ten Pflegedienst oder einer Apotheke, sind möglich. 
Die Gründung kann u.a. durch Vertragsärzte und Krankenhäuser erfolgen. 
 Vorteile Nachteile 
Ärzte – wirtschaftliches Risiko der 
Praxisgründung entfällt 
eventuell 
– Entlastung von Verwal-
tungsaufgaben möglich 
– flexiblere Arbeitszeiten 
möglich 
– beschränkte Haftung bei 
der Wahl bestimmter 
Rechtsformen möglich 
(z.B. GmbH) 
– Kostenvorteile durch Sy-
nergieeffekte möglich – eventuell Einschränkung von 
Freiheiten und Gestaltungsspiel-
räumen durch Aufgabe der frei-
beruflichen Tätigkeit (Ärzte als 
Angestellte des MVZ) 
Patient – Steigerung der Versor-
gungsqualität durch fach-
übergreifende Versorgung, 
teilweise unter Einbezie-
hung nichtärztlicher Leis-
tungserbringer „aus einer 
Hand“ 
– Zeitersparnis durch Versor-
gung in einer Einrichtung 
und durch Vermeidung von 
Doppeluntersuchungen – Gefahr der „Konzernmedizin“ 
beispielsweise bei Kranken-
hausketten als Betreibern von 
MVZ; wirtschaftliche Aspekte 
können im Vordergrund stehen 
  
 
 
 
 
 
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3  
2.2 Aktuelle Probleme des deutschen Gesundheitssystems sind insbesondere die ho-
hen Behandlungskosten, die suboptimale Behandlungsqualität sowie eine unzu-
reichende Versorgung chronisch kranker und multimorbider Patienten. 
Durch eine bessere Koordination der Behandlung kann sowohl das Hausarztmo-
dell als auch das Medizinische Versorgungszentrum dazu beitragen, Diskontinui-
täten in der Behandlung zu vermeiden und so die Qualität der Behandlung zu 
verbessern. Dies ist insbesondere für die Versorgung chronisch kranker und mul-
timorbider Patienten von Bedeutung. 
Eine verbesserte Behandlungsqualität führt auch zu einer Vermeidung von Folge-
kosten. Zudem können durch eine bessere Koordination der Behandlung Über-, 
Unter- und Fehlversorgungen vermieden werden, was wiederum zu einer Kosten-
reduzierung für das Gesundheitssystem führt.   
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 Summe 29 11 8 10
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3.1 Unter dem Sachleistungsprinzip versteht man die Bereitstellung von Leistungen 
durch die Krankenkasse. Der Patient nimmt dabei Leistungen in Anspruch, ohne 
eine Rechnung vom Leistungserbringer zu erhalten: Die Finanzierung der Leis-
tungen erfolgt durch die Krankenkasse. Ein Versicherungsnachweis (z.B. elektro-
nische Gesundheitskarte) legitimiert den Patienten zur Inanspruchnahme von 
Leistungen. 
Unter dem Solidaritätsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung versteht 
man die Umverteilung zwischen Armen und Reichen, Gesunden und Kranken, 
Männern und Frauen, Jungen und Alten sowie Kinderlosen und Kinderreichen. 
Grund hierfür ist, dass sich die Leistungen nach der individuellen Bedürftigkeit 
richten, während die Beiträge von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versi-
cherten abhängig sind.  
 
 
 
 
2 
 
 
 
 
 
2  
 
 
 
 
1 
 
 
 
 
 
1  
3.2 Vergleich der Finanzierungssysteme 
System im Jahr 2014 System ab dem Jahr 2015 
– Beitragssatz in Höhe von 15,5% 
des Bruttolohns 
– davon Sonderbeitrag für Arbeit-
nehmer in Höhe von 0,9% des 
Bruttolohns 
– kassenindividuelle, einkommens-
unabhängige Zusatzbeiträge bei 
Finanzierungsdefiziten möglich 
– kein Einkommensausgleich zwi-
schen den Krankenkassen 
 
 
– Möglichkeit der Beitragsrücker-
stattung bei Überschüssen – Absenkung des allgemeinen Bei-
tragssatzes auf 14,6% des Brutto-
lohns
– Abschaffung des Sonderbeitrags 
für Arbeitnehmer 
 
– kassenindividuelle, einkommens-
abhängige Zusatzbeiträge bei Fi-
nanzierungsdefiziten möglich 
– vollständiger Einkommensaus-
gleich zwischen den Krankenkas-
sen bei der Erhebung von Zusatz-
beiträgen 
– Möglichkeit der Beitragsrücker-
stattung entfällt 
 
Beurteilung der Konsequenzen der Änderungen 
Die größeren Freiheiten der Krankenkassen bei der Beitragsgestaltung können zu 
einem Preiswettbewerb und einem Wettbewerb um die effizienteste Versorgung 
der Versicherten führen. Hierdurch würden eventuell Krankenkassen aus dem 
Markt ausscheiden (Konzentrationsprozesse), sodass sich ihre Anzahl weiter ver-
ringern würde. Zudem besteht das Risiko, dass Kosteneinsparungen zu Lasten des 
Leistungsangebots der Krankenkassen gehen. 
Die einkommensabhängige Bemessung der Zusatzbeiträge führt zu einer Stärkung 
des Solidargedankens.   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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 Summe 22 4 8 10
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Gesundheitsökonomie Lösungs- und Bewertungshinweise 
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Seite 7 von 7III. Bewertung und Beurteilung 
Die Bewertung und Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen in der OAVO in der jeweils gelten-
den Fassung, insbesondere §33 OAVO in Verbindung mit den Anlagen 9a und ggf. 9b bis 9f, sowie in 
den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA). Für die Umrechnung von Pro-
zentanteilen der erbrachten Leistungen in Notenpunkte nach §9 Abs. 12 der OAVO gelten die Werte 
in der Anlage 9a der OAVO. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Erlasses „Hinweise zur Vorberei-
tung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2016 im beruflichen Gymnasium (fach-
richtungs-/schwerpunktbezogene Fächer)“ vom 27. Juni 2014 zu beachten. 
 
Bei der Bewertung und Beurteilung ist auch die Intensität der Bearbeitung zu berücksichtigen. Als Be-
wertungskriterien dienen über das Inhaltliche hinaus qualitative Merkmale wie Strukturierung, Diffe-
renziertheit und Schlüssigkeit der Argumentation. 
 
Im Fach Gesundheitsökonomie besteht die Prüfungsleistung aus der Bearbeitung eines Vorschlags, wo-
für insgesamt maximal 100 BE vergeben werden können. Ein Prüfungsergebnis von 5 Punkten (aus-
reichend) setzt voraus, dass insgesamt 46 BE, ein Prüfungsergebnis von 11 Punkten (gut), dass ins-
gesamt 76 BE erreicht werden. 
 
 
Gewichtung der Aufgaben und Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Anforderungs-
bereichen 
 
Aufgabe Bewertungseinheiten in den Anforderungsbereichen SummeAFB I AFB II AFB III 
1 15 24 10 49 
2 11 8 10 29 
3 4 8 10 22 
Summe 30 40 30 100 
 
Die auf die Anforderungsbereiche verteilten Bewertungseinheiten innerhalb der Aufgaben sind als 
Richtwerte zu verstehen.
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