LA17-WIHA-GK-A-LOES
Abitur-Prüfung in Hessen aus 2017 in Wirtschaftslehre des Haushalts
Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 Wirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise Grundkurs Vorschlag A Seite 1 von 7I Erläuterungen Aufgabenart materialgebundene Aufgabenstellung Voraussetzungen gemäß Lehrplan und Erlass „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer)“ in der für den Abiturjahrgang geltenden Fassung Aufgaben Voraussetzungen des Lehrplans Halbjahr 1.1–1.3 Abschluss und Erfüllung von Verträgen am Beispiel des Kaufvertrages/ Arten und Formvorschriften, Angebot und Anfrage, Zustandekommen, AGB, Hauptpflichten Q1 1.4–1.5 Leistungsstörungen und ihre Rechtsfolgen am Beispiel des Kaufvertrages/ Leistungsstörungen Verjährung von Forderungen, Mängelrüge, Beendigung von Verträgen Q1 2.1–2.4.3 Rechtliche und soziale Rahmenbedingungen menschlicher Arbeit/ Ausbildungsverträge, Formvorschriften, Rechte und Pflichten, Beendigung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen, Kündigungsgründe, Kündigungsarten, Kündigungsschutz, Lebenslanges Lernen Q3 II Lösungshinweise In den nachfolgenden Lösungshinweisen sind alle wesentlichen Gesichtspunkte, die bei der Bearbei- tung der einzelnen Aufgaben zu berücksichtigen sind, konkret genannt und diejenigen Lösungswege aufgezeigt, welche die Prüflinge erfahrungsgemäß einschlagen werden. Selbstverständlich sind jedoch Lösungswege, die von den vorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, ebenso zu akzeptieren. Aufg. erwartete Leistungen BE I II III 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, für die gewerblichen Anbieter wirtschaftlicher Leistungen günstige und über längerer Zeit gleichbleibende Vertragsbedingungen zu schaffen. Allerdings hat der Gesetzgeber die Vertragsfreiheit durch besondere Vorschriften zu den AGB zum Schutze des wirtschaftlich schwächeren Verbrauchers eingeschränkt. Allgemeingültige Vertragsbedingungen werden in den AGB vorformuliert, um nicht immer wieder dieselben Dinge neu regeln zu müssen (z.B. Festlegung des Leistungsorts und Zahlungsbedingungen). Daraus ergibt sich auch eine Zeit- und Kostenersparnis für Anbieter und Kunden. Folgende Bedingungen muss der Verkäufer gegenüber dem Käufer einhalten: – ausdrücklich oder durch einen deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf die AGB hinweisen – dem Käufer die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise Kenntnis von den AGB zu nehmen – der Käufer muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein – die AGB müssen verständlich und verstehbar sein 2 2 1 1 1 1
Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 Wirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise Grundkurs Vorschlag A Seite 2 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE I II III 1.2 Bestimmte Formulierungen können nicht Vertragsbestandteil werden. Hierzu ge- hört auch die Überraschungsklausel (BGB §305c), denn erst in den AGB erfährt Niclas Weimar von einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung, somit ist das Erscheinungsbild des Vertrags ungewöhnlich und somit auch nicht Vertragsbe- standteil. Diese Bestimmung in den AGB ist unwirksam, da sie Herrn Niclas Weimar unangemessen benachteiligt. Laut Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit (BGB §309 (1)) ist eine Preiser- höhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss unzulässig, da dies eine kurzfristige Preiserhöhung darstellt. Somit ist die Formulierung der Firma Hammer AG kein Vertragsbestandteil und ungültig. Alle anderen Formulierungen sind gültig und somit Bestandteil des Vertrages. 3 3 2 1.3 Der Abschluss eines Kaufvertrages entsteht durch ein Verpflichtungsgeschäft auf das ein Erfüllungsgeschäft folgt, d. h. Käufer und Verkäufer verpflichten sich durch Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen ihre jeweiligen Pflichten zu leisten. Durch das Verpflichtungsgeschäft wird eine Pflicht begründet. Das Erfüllungsgeschäft ist auf die Erfüllung einer Verpflichtung gerichtet. Sie bezieht sich auf die tatsächliche Umsetzung der Leistungen. Mögliche Antworten für die Pflichten der Hammer AG sind – einwandfreie Ware, – rechtzeitige Lieferung, – Lieferung zum richtigen Ort, – Annahme des Kaufpreises, – Eigentumsübertragung. Mögliche Antworten für die Pflichten von Niclas Weimer sind – Abnahme der bestellten Ware und der ordnungsgemäß gelieferten Ware, – rechtzeitige Bezahlung 2 2 1 1 2 2 1.4 Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Ein gültiger Kauf liegt vor, da Herr Niclas Weimar voll geschäftsfähig ist (§§104, 106 BGB) und ein Angebot über das Internet dem Schüler Niclas Weimar vorlag (§433 BGB). Herr Niclas Weimar kaufte die Kraftstation, d.h., die Bestellung und die Bestellannahme wurden durch den Kauf im Internet erfüllt. Die AGB hat er zwar im Internet bestätigt, aber erst im Nachhinein gelesen. Beide Vertragspartner haben sich zur Erfüllung des Ver- trags verpflichtet. Gleichzeitig war die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mit Mängeln behaftet (§434 (1) BGB), das Zugseil riss ab und das drehbare Rollensystem kann nur bis 120 Grad gedreht werden. Niclas Weimar kannte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den Mangel nicht (§442 BGB), denn bei einem Kauf verpflichten sich die Vertragspartner ihre eigenen Pflichten entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen. Da noch keine sechs Monate nach Kauf vergangen sind, liegt die Beweislastum- kehr vor (§476 BGB). Zudem ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten noch nicht abgelaufen, sodass die Leistungsstörungen geltend gemacht werden können. 1 1 1 1 1 1 1 1 2
Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 Wirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise Grundkurs Vorschlag A Seite 3 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE I II III 1.5 Nacherfüllung: Die Nacherfüllung steht bei Leistungsstörungen an erster Stelle, da für alle anderen Gewährleistungsrechte Fristen zu setzen sind. Der Käufer kann bei der Nacherfüllung wahlweise Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verlangen. Nach zwei erfolglos gesetzten Fristen zur Nachbesserung oder deren Verweigerung durch den Verkäufer, kann Niclas vom Vertrag zurücktreten. Rücktritt und Schadensersatz: Niclas könnte vom Vertrag zurücktreten und in einem anderen Fachgeschäft das gleiche Modell kaufen (Ersatzkauf). Wenn der Preis höher wäre als bei der Firma Hammer AG, müsste diese sogar die Mehrkosten (höherer Kaufpreis) an Niclas zahlen. Rücktritt und Ersatz vergeblicher Aufwendungen: Niclas kann anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, da alle für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen vom Verkäufer zu tragen sind. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen, die mit dem Erwerb der Ware zusammenhängen. Er kann neben dem Kaufpreis die zusätzlichen Transportkosten über 35 € zurück verlangen. 2 2 2 2 2 Summe 46 10 18 18 Aufg. erwartete Leistungen BE I II III 2.1 Für Ausbildungsverträge gilt die Schriftform. Der Ausbildungsvertrag ist vor Ausbildungsbeginn von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Es müssen folgende Mindestangaben im Ausbildungsvertrag gemacht werden: Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, Beginn und Dauer der Ausbildung, Dauer der Probezeit, Vergütung: Höhe und Termin, Urlaubstage, regelmäßige tägliche Arbeitszeit, Kündigungsvoraussetzungen, Ausbildungsmaß- nahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. 2 6
Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 Wirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise Grundkurs Vorschlag A Seite 4 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE I II III 2.2 Mögliche Antworten: Pflichten der Firma Physiofit GmbH sind: – Ausbildungspflicht, d.h. Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und beruflicher Handlungsfähigkeit – Kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel, d.h. alle Materialien zum Erlernen werden dem Auszubildenden zur Verfügung gestellt, wie z.B. Com- puter und Arbeitskleidung. – Freistellung zum Berufsschulbesuch, d.h. die Ausbildenden müssen den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freistellen. – Beachtung der Unfallschutzbestimmungen, d.h. der Arbeitgeber muss den Auszubildenden auf Unfallmöglichkeiten und Gefahren hinweisen und auf- klären. – Der Ausbilder darf nur Tätigkeiten anordnen, die zum Ausbildungsberuf gehören. – Der Ausbilder hat die Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses zum Leistungsnachweis. Pflichten von Niclas Weimer sind: – Lernpflicht, d.h. der Auszubildende soll bemüht sein, sich die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. – Sorgfaltspflicht, d.h. die ihm übertragenden Arbeiten muss der Auszubildende sorgfältig ausführen. – Gehorsamspflicht, d.h. die Weisungen des Ausbilders sind zu befolgen. – Pflicht zum Berufsschulbesuch, d.h. der Auszubildende muss am Unterricht teilnehmen. – Pflicht zur Führung eines Ausbildungsnachweises und des Berichtsheftes – Der Auszubildende hat die Schweigepflicht einzuhalten, d.h. er muss Betriebsgeheimisse wahren. – Pflicht zur Einhaltung des Wettbewerbsverbotes, d.h. dem Ausbildungsbetrieb darf keine Konkurrenz gemacht werden. 6 6 2.3 Sachverhalt 1: Beide Vertragspartner können während der Probezeit ohne Ein- haltung einer Frist und ohne Angaben von Gründen kündigen. Denn am Anfang der Berufsausbildung steht eine Probezeit, die mindestens einen, höchstens vier Monate beträgt. Sie dient der Feststellung, ob der Auszubildende für diese Tätig- keit geeignet ist und ob sie ihm gefällt. Die Kündigung wäre somit sofort wirk- sam. Sachverhalt 2: In diesem Fall ist kein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben. Auszubildende unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz und dürfen nach der Probezeit nur noch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Zudem dürfen Auszubildende im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern frei entscheiden, ob sie Überstunden machen oder nicht. Nur in Notfällen darf ein Arbeitgeber vom Auszubildenden Überstunden einfordern. Des Weiteren muss laut dem Berufsbildungsgesetz ein Ausbildungsvertrag immer schriftlich gekündigt werden. Diese Kündigung wäre somit unwirksam, da sie mündlich ausgesprochen ist. Außerdem ist es vor einer schriftlichen Kündigung notwendig, der betroffenen Person eine Abmahnung auszuhändigen, damit diese die Möglichkeit erhält, den Kündigungsgrund abzustellen. 3 3
Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 Wirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise Grundkurs Vorschlag A Seite 5 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE I II III 2.4.1 Sozialgerechtfertigt ist eine Kündigung, wenn sie durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Weiterhin kann durch dringende betriebliche Erfordernisse eine Kündigung durch den Arbeitgeber sozial gerecht- fertigt sein (KSchG, §1, Absatz 2). Mögliche Erläuterungen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen: – fehlende Eignung des Arbeitnehmers bei der Ausübung der zu erwartenden Tätigkeiten: Dem Arbeitnehmer fehlen Vorkenntnisse für die Erstellung einer Bilanz. – mangelhafte Leistung bei der Ausübung der zu erbringenden Tätigkeit: Die Erstellung von Excel-Tabellen wird auch nach Fortbildungsmaßnahmen nicht ausreichend erfüllt. – häufige Erkrankung des Arbeitnehmers zu Beginn der Arbeitswoche: Jeden Montag ist der Arbeitnehmer krank. – Alkoholabhängigkeit während der Arbeitszeit bei Verlust der Arbeitssicher- heit: Der Arbeitnehmer kann nicht mehr an der Maschine arbeiten, er gefährdet sich und seine Arbeitskolleginnen und -kollegen. Mögliche Erläuterungen, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen: – Der Arbeitnehmer „macht blau“: Dies führt zu einer unberechtigten Krank- meldung. – Der Arbeitnehmer stört durch ständiges Mobbing anderer Mitarbeiter den Betriebsfrieden: Der Arbeitnehmer lügt vorsätzlich, um erfolgreicher zu sein und belastet dadurch das Betriebsklima. – häufige Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer beginnt seine Fließbandarbeit regelmäßig zehn Minuten später. – Verstoß gegen die Gehorsamspflicht: Der Arbeitnehmer führt die vom Vorge- setzten geforderten Tätigkeiten nicht aus. Mögliche Erläuterungen, die im Betrieb des Arbeitgebers liegen: – Rationalisierung des Betriebes führen zum Abbau von Mitarbeitern durch Zusammenlegung zweier Produktionslinien – Einschränkung der Produktion durch Wegfall eines Produktes führen zu Marktanteilsverlust: Somit werden weniger Arbeitnehmer benötigt. – saisonaler Auftragsmangel führt zu Einschränkungen von Stellen: Bauhand- werk im Winter – Umsatzrückgang der gesamten Produktlinie führt zum Abbau von Mitarbeitern: Der Wegfall des gesamten Umsatzes einer Unternehmenssparte führt zu Ent- lassungen in der Produktion. 1 1 1 3 3 3 2.4.2 Aus wichtigem Grund können die Vertragspartner außerordentlich kündigen bei – Diebstahl, – Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, – sexuelle Belästigung, – Tätlichkeiten. Die Kündigungsfristen sind hier fristlos. Die Kündigungen müssen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls erfolgen. 4 2
Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 Wirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise Grundkurs Vorschlag A Seite 6 von 7Aufg. erwartete LeistungenBE I II III 2.4.3 Die Grafik verdeutlicht die Halbwertzeit des Wissens und folgende Erkenntnisse: – Nach ca. 15 Jahren ist die Hälfte der Wissensinhalte, die während der normalen Schulzeit erworben werden, veraltet. – Nach 1½ Jahren ist 50% des IT-Fachwissens überholt. – Die Hälfte des beruflichen Fachwissens ist nach drei Jahren veraltet. – 50% des Hochschulwissens ist nach ca. 5 Jahren überholt. Lebenslanges Lernen ist notwendig für die persönliche Entwicklung, gesellschaft- liche Teilhabe, zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Ausübung des bürgerschaftlichen Engagements. Ohne neues Wissen und der Fähigkeit erworbenes Wissen anzuwenden sind diese Entwicklungsmöglichkeiten nur stark eingeschränkt verfügbar. 4 6 Summe 54 21 21 12
Nicht für den Prüfling bestimmt Hessisches Kultusministerium Landesabitur 2017 Wirtschaftslehre des Haushalts Lösungs- und Bewertungshinweise Grundkurs Vorschlag A Seite 7 von 7III Bewertung und Beurteilung Die Bewertung und Beurteilung erfolgt unter Beachtung der nachfolgenden Vorgaben nach § 33 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2016 (ABl. S. 306). Nach § 52 (Übergangsregelungen) sind bei der Bewer- tung und Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit in der deutschen Sprache die Bestimmungen des § 9 Abs. 12 OAVO in Verbindung mit Anlage 9b in der seit 16. August 2016 geltenden Fassung anzuwenden. In den modernen Fremdsprachen sowie den alten Sprachen gelten die Bestimmungen des § 9 Abs. 13 in Verbindung mit den Anlagen 9b und c bzw. 9d der Verordnung in der bis zum 15. August 2016 geltenden Fassung. Bei der Berechnung von Prozentwerten und Fehlerindizes gemäß Anlage 9 OAVO werden die berechneten Werte nicht gerundet. Für die Umrechnung von Prozentanteilen der erbrachten Leistungen in Notenpunkte ist Anlage 9a zu § 9 Abs. 12 OAVO in der bis zum 15. August 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Erlasse „Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer)“ und „Durchführungsbestimmungen zum Landes- abitur“ in der für den Abiturjahrgang geltenden Fassung zu beachten. Bei der Bewertung und Beurteilung ist auch die Intensität der Bearbeitung zu berücksichtigen. Als Be- wertungskriterien dienen über das Inhaltliche hinaus qualitative Merkmale wie Strukturierung, Diffe- renziertheit und Schlüssigkeit der Argumentation. Im Fach Wirtschaftslehre des Haushaltes besteht die Prüfungsleistung aus der Bearbeitung eines Vor- schlags, wofür insgesamt maximal 100 BE vergeben werden können. Ein Prüfungsergebnis von 5 Punk- ten (ausreichend) setzt voraus, dass insgesamt 46 BE, ein Prüfungsergebnis von 11 Punkten (gut), dass insgesamt 76 BE erreicht werden. Gewichtung der Aufgaben und Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Anforderungs- bereichen Aufgabe Bewertungseinheiten in den Anforderungsbereichen Summe AFB I AFB II AFB III 1 10 18 18 46 2 21 21 12 54 Summe 31 39 30 100 Die auf die Anforderungsbereiche verteilten Bewertungseinheiten innerhalb der Aufgaben sind als Richtwerte zu verstehen.