Gesamtkonzept Elbe und seine ökologischen Ziele
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13336 18. Wahlperiode 17.08.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13228 – Gesamtkonzept Elbe und seine ökologischen Ziele Vorbemerkung der Fragesteller Die Elbe ist eine der letzten verbliebenen naturnahen Flusslandschaften Mittel- europas. Diese außergewöhnliche Naturlandschaft ist eine Achse der Biodiver- sität, Hotspot der Artenvielfalt, Heimat unzähliger seltener Tier- und Pflanzen- arten und von internationaler Bedeutung für die Biodiversität. Natur und Land- schaft locken eine zunehmende Zahl von Touristen an. Damit entwickelte sich der Tourismus zu einem Wirtschaftsmotor der Region. Rückläufig hingegen ist die Bedeutung der Elbe für die Schifffahrt. Klimaveränderungen, Sohlerosion, stark abgesunkene Flusswasserspegel wie auch Grundwasserwasserstände in den Talauen, ausgeprägte Niedrigwasserperioden und laufende Baumaßnahmen bedrohen das wertvolle Ökosystem der Elbelandschaft. Wertvolle Lebensräume und seltene Arten sind großräumig in ihrer Existenz bedroht. Besonders proble- matisch sind die kontinuierlichen Baumaßnahmen zur Vertiefung der Elbe. Statt die Schifffahrt zu befördern, treiben die Baumaßnahmen die weitere Sohl- erosion des Elbeflussbetts an. Seit weit mehr als 100 Jahren tieft sich die Mit- telelbe abschnittsweise pro Jahr um bis zu 2 cm ein. Durch die Erosion entfernt sich der Wasserspiegel des Flusses stetig von der Aue, wodurch der Feuchtle- bensraum Aue immer weiter trocken zu fallen droht. Dies hat negative Folgen für die Biodiversität wie auch für die Infrastruktur. Die Ansprüche an die Elbe sind sehr verschieden – zwischen Erhalt der Natur, Hochwasserschutz, Tourismus und dem Streben nach vermeintlich besserer Be- fahrbarkeit für die Güterschifffahrt – und Ursache für jahrzehntelange Diskus- sionen. Mit dem seit 2011 laufenden Prozess, der im Januar 2017 im „Gesamt- konzept Elbe – Strategisches Konzept für die Entwicklung der deutschen Bin- nenelbe und ihrer Auen“ mündete, versuchten das Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Ver- kehr und digitale Infrastruktur und angrenzende Bundesländer diese Interessen zu bündeln und miteinander in Einklang zu bringen. Diese Bemühungen um einen Interessenausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes, des Tou- rismus, der Wasserwirtschaft und der Schifffahrt sind begrüßenswert und müs- sen in Zukunft weitergeführt werden. Das Gesamtkonzept Elbe (GKE) stellt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/13336 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. hierfür einen Rahmen dar, in dem offene Fragen, Leerstellen und Konflikte be- nannt und in Zukunft weiter bearbeitet werden können. Dies soll in einem Fol- geprozess geschehen. Über das vorläufige Ergebnis dieses Prozesses zum GKE unterrichtete die Bun- desregierung den Deutschen Bundestag, der daraufhin eine Entschließung an- nahm (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844, vgl. Aus- schussdrucksache 18(15)529 des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages). Diese Entschließung stellt den bisherigen Arbeitsstand zum Gesamtkonzept Elbe und den Folgeprozess in Frage. Es werden aus Sicht der Fragesteller einseitig Maßnahmen zugunsten der Schifffahrt und zu Lasten der Ökologie eingefordert. Vereinbart ist, dass fluss- bauliche Maßnahmen gleichermaßen den Zielen der Wasserwirtschaft, des Na- turschutzes und der Schifffahrt dienen müssen. Die noch offenen Fragen sollten zeitnah vertieft behandelt und geklärt werden, so dass nicht Maßnahmen ohne abgesicherte Synergieeffekte in Umsetzung gehen. Eine aktualisierte Überprü- fung der alternativen Nutzung des Elbe-Seiten-Kanals ist ebenso vereinbarter Teil des Aufgabenkatalogs. 1. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der Sohlerosion an der Elbe? Welche Kenntnisse liegen ihr bezüglich der Eintiefung entlang einzelner Streckenabschnitte der Elbe vor, differenziert nach Abgrenzung der Wasser- körper gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Streckeneinteilung gemäß der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes? Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung mit Blick auf die Sohl- erosion in Zukunft? 2. Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustandes der geschützten Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Ab- stimmung mit den Bundesländern, um die in der Bundeswasserstraße auftre- tenden und von der Bundeswasserstraße ausgehenden Beeinträchtigungen zu vermeiden? 3. Welche Bedeutung hat die Sohlerosion auf die Erreichung des guten ökolo- gischen Zustands (GÖZ) gemäß der WRRL? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Ab- stimmung mit den Bundesländern, um die in der und von der Bundeswasser- straße ausgehenden Beeinträchtigungen für die Zielerreichung des GÖZ zu vermeiden bzw. diese Ziele zu unterstützen? 4. Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Kulturlandschaft und die von der UNESCO geschützten Gebiete (Flusslandschaft und Wörlitzer Garten- reich)? Stimmt die Bundesregierung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes überein, die im Sohlstabilisierungskonzept formuliert, dass das UNESCO-Biosphärenreservat Mittelelbe und das UNESCO Welterbe Gar- tenreich Dessau-Wörlitz durch die fortschreitende Erosion in ihrem heutigen Bestand potentiell gefährdet sind?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/13336 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustandes der geschützten Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Ab- stimmung mit den Bundesländern, um die in der Bundeswasserstraße auftre- tenden Beeinträchtigungen und von der Bundeswasserstraße ausgehenden Beeinträchtigungen zu vermeiden? 6. Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Erreichung des guten ökolo- gischen Zustands gemäß der WRRL? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Ab- stimmung mit den Bundesländern, um die in der Bundeswasserstraße auftre- tenden Beeinträchtigungen und von der Bundeswasserstraße ausgehenden Beeinträchtigungen für die Zielerreichung des GÖZ zu vermeiden bzw. diese Ziele zu unterstützen? Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Es wird auf die Erkenntnisse und Ergebnisse des Gesamtkonzeptes Elbe (Bun- destagsdrucksache 18/11830) verwiesen. 7. Wie ist der Stopp und die Umkehr der Sohlerosion, als im GKE definiertes Ziel, mit dem ebenso dort festgehaltenen Ziel einer Mindestfahrrinnentiefe von 1,40 m an 345 Tagen (gemäß Gleichwertigem Wasserstand – GlW 2010) herzustellen? Die Maßnahmen zur Erosionsbekämpfung sind im Themenfeld E des Gesamt- konzepts Elbe beschrieben. Die Realisierungsmöglichkeiten eines Stopps bzw. der Umkehr der Erosion sind, wie im Gesamtkonzept im Kapitel 5 Zukunftsbe- trachtung dargelegt, noch zu untersuchen. Der dazu notwendige Auftrag wird zur- zeit unter Einbeziehung der am Prozess Beteiligten (u. a. Umwelt-, Wirtschafts- verbände, Bürgerinitiative ProElbe) abgestimmt. 8. Welchen Stand der Planung gibt es laut Bundesregierung in Bezug auf das in der angenommenen Entschließung (Beschlussempfehlung auf Bundes- tagsdrucksache 18/12844) erwähnte Planfeststellungsverfahren und kon- krete Maßnahmen für die Reststrecke? Welche Schritte wurden hier bereits unternommen? Welche Schritte sollen hier 2017 umgesetzt werden, und welche sind für 2018 respektive die darauf folgenden Jahre geplant? Gemäß Gesamtkonzept Elbe (Kapitel 4) soll die Pilotmaßnahme Klöden zügig umgesetzt werden, um einen ersten Schritt zum Entgegenwirken der Erosion un- ter Einbeziehung ökologischer Verbesserungen zu erzielen. Hierzu werden die erforderlichen rechtlichen Schritte (Planfeststellungsverfahren) zurzeit vorberei- tet und im Anschlussprozess begleitet. Für die Reststrecke soll zunächst eine Vor- untersuchung beauftragt werden.
Drucksache 18/13336 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Wie plant die Bundesregierung die Ergebnisse und Zielsetzungen des GKE in das Sohlstabilisierungskonzept (SSK) einzuarbeiten? Welche Anpassungen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem GKE für das SSK? Welche Anpassungen ergeben sich für das Pilotprojekt Klöden vor dem Hin- tergrund des vereinbarten Sohlerosionsstopps? Das Pilotprojekt in Klöden führt zu einer deutlichen Reduzierung der Erosion und ist daher ein erster und dringlicher Schritt zum Schutz des Biosphärenreservates und zur Eindämmung der Erosionstendenzen. Darüber hinaus wird, abgeleitet aus dem Themenfeld „Zukunftsbetrachtungen“ des Gesamtkonzepts Elbe, eine wis- senschaftliche Untersuchung beauftragt, ob und wie sich ein Erosionsstopp in ei- nem natürlichen Gewässer (welches immer einer natürlichen Erosion unterliegt) realisieren lässt. Die Erkenntnisse werden im Rahmen des Anschlussprozesses im Dialog bewertet und entsprechende Maßnahmen abgestimmt. 10. Welche Maßnahmen wurden gegen die Sohlerosion der Elbe vorgenommen, mit welcher konkreten Zielstellung, und mit welchem Ergebnis? Konnte dadurch die Eintiefung gestoppt werden? Seit 1996 wird der Elbe Geschiebeersatzmaterial zugeführt (anfänglich im Rah- men eines Naturversuchs). Bei dem Zugabematerial im Rahmen der Geschiebe- zugabe handelt es sich in der Regel um elbeigene ehemalige Flusssedimente aus Kiesgruben des Elbeurstromtals sowie um Baggermaterial, welches im Bereich der Oberelbe (El-km 40 bis 120) aus Fehlstellen in der Fahrrinne entnommen wird. Mit der Geschiebezugabe wird dem Fluss Sediment zugeführt, um im Be- reich der Erosionsstrecke zu einer Reduzierung des Frachtdefizites der Elbe bei- zutragen. Neben der Zugabe erfolgt im Rahmen der Unterhaltung und der Umsetzung des Sohlstabilisierungskonzeptes, die sukzessive Absenkung (durchschnittl. ca. 50 bis 70 cm) der Regelungsbauwerke auf die aktuellen Bauwerkssollhöhen (BWSoll2010). Gemäß Sohlstabilisierungskonzept werden, dort wo möglich, die Bauwerke in hydraulischer und ökologischer Weise optimiert, um zu einer gerin- geren Buhnenfeldverlandung beizutragen. Somit wird dem Fluss weniger Sedi- ment als Folge durch Verlandungen entzogen. Mit den beispielhaft genannten Maßnahmen wird das Ziel der Erosionsreduzie- rung(-minderung) verfolgt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/13336 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie viel Geschiebe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Elbe jähr- lich zugegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 1996, Gesamtmenge und nach Elbeabschnitt, Gewinnungsort, davon transportwirksames Geschiebe und zur Kolkverfüllung verwendetes, nicht weiter transportiertes Geschiebe sowie die Mengen von umgelagertem Geschiebe im Rahmen von regelmäßig wiederkehrenden Baggerarbeiten)? Entsprechend aufbereitete Daten liegen seit 2003 vor: Zum Gewinnungsort wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wie plant die Bundesregierung die Ausgestaltung des Folgeprozesses des GKE, und welche Schritte wurden und werden (mit Zeitrahmen) hier unter- nommen? 13. Welche genaue Rolle mit welchen konkreten Aufgaben wird der zu gründen- den Geschäftsstelle zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe zugeteilt? a) In welchen zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe zuständigen Gre- mien wird die zu gründende Geschäftsstelle in welchen Aufgabenfeldern zukünftig mitarbeiten? b) Personalmittel in welcher Höhe und welche Anzahl Stellen beabsichtigt die Bundesregierung für die zu gründende Geschäftsstelle im Haushalt 2018 sowie jeweils in den Folgejahren bis wann bereitzustellen? 14. Wie plant die Bundesregierung die Beteiligung von Verbänden und der Öf- fentlichkeit im Folgeprozess des GKE? Wie wird ihre Beteiligung sichergestellt und Transparenz gewährleistet? 15. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zeitplan der Bearbei- tung der im GKE unter (dem Kapitel Z) definierten Arbeitspakete vor? Die Fragen 12 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Der Anschlussprozess einschließlich der Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe ist im Gesamtkonzept Elbe (Kapitel 6) beschrieben. Die einzelnen Gremien befinden sich zurzeit in der Gründungsphase. Es wird einer der ersten Aufgaben sein, einen entsprechenden Zeitplan aufzustellen und abzustimmen.
Drucksache 18/13336 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Welche finanziellen Mittel setzt die Bundesregierung insgesamt für die Um- setzung der in der angenommenen Entschließung (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844) Maßnahmen an (insgesamt, für einzelne Haushaltsjahre)? Wie sollen diese Mittel verwendet werden? Sollen die Mittel für ökologische und ökonomische Maßnahmen aufgeteilt werden, und wenn ja, wie? Sind diese Zahlen deckungsgleich zu den in der Debatte im Deutschen Bun- destag zum GKE, der angenommenen Entschließung und dem Antrag von der Bundesregierung erwähnten Summen? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Kongruenz/Divergenz zwischen dem GKE und seinen Prüfaufträgen einerseits und andererseits den bereits kon- kreten Maßnahmen in der Entschließung? Sieht die Bundesregierung hier einen Widerspruch? Wie können bereits konkrete Summen für konkrete Maßnahmen benannt werden, wenn doch das GKE einen Prozess darstellt, und es noch unklar ist, mit welcher Strategie bzw. mit welchen Maßnahmen die Umweltziele er- reicht werden können? 18. Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem GKE, dass zum jetzigen Zeit- punkt bereits konkrete Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen für verkehrliche Zwecke) geplant und umgesetzt sowie mit einem konkret bezifferndem Fi- nanzbedarf unterlegt werden können? Wenn ja, aus welchem Teil des GKE zieht die Bundesregierung diese Er- kenntnis? Wenn ja, welche Arbeitsaufträge sind bereits definiert, um die Sohlerosion zu stoppen und umzukehren? 19. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen entlang der Reststrecke dem definierten Ziel des Stopps und der Umkehr der Sohlerosion oder anderen Zielen des GKE wie der Verringerung der Was- serstandsamplitude nicht entgegenstehen? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hier vor? 20. Wie erklärt sich die Bundesregierung die zur Bundesregierung divergieren- den Aussagegen zum GKE und seinem Entschließungsantrag von den Lan- desregierungen Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Umweltverbänden? Wie bewertet die Bundesregierung diese, und wie wird sie hierauf reagieren? Die Fragen 16 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Ausgaben zu einzelnen Maßnahmen können erst beziffert werden, wenn Ergeb- nisse zu den einzelnen Maßnahmenvorschlägen vorliegen. Diese werden im Dia- log im Anschlussprozess diskutiert und abgestimmt. Der Inhalt des Entschließungsantrages basiert auf den im Kapitel 4 des Gesamt- konzepts Elbe beschriebenen Maßnahmenvorschlägen. Insofern gibt es aus Sicht der Bundesregierung keine Divergenz.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/13336 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Welche weiteren Planungen für den Elbe-Seiten-Kanal ergeben sich für die Bundesregierung aus dem GKE? Welche weiteren Planungen für den Elbe-Seiten-Kanal ergeben sich für die Bundesregierung aus der verabschiedeten Entschließung (Beschlussempfeh- lung auf Bundestagsdrucksache 18/12844)? Die aktuellen Planungen zum Elbe-Seiten-Kanal können der Anlage „Bedarfs- plan für die Bundeswasserstraßen“ des Wasserstraßenausbaugesetzes entnommen werden. Darüber hinaus wird die Bedeutung des Elbe-Seiten-Kanals auch im wei- teren Anschlussprozess mit berücksichtigt. 22. Welche Maßnahmen zur Unterhaltung der Elbe werden in den Jahren 2017 und 2018 durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes umgesetzt? Welche Erfordernisse machen diese Maßnahmen notwendig, welche Ziele sollen erreicht werden (bitte nach den Jahren aufschlüsseln und bei den Maß- nahmen den jeweiligen Flusskilometer auf 10 Meter Genauigkeit differen- ziert und die Uferseite angeben)? Werden diese Maßnahmen nach Synergie mit den ökologischen, wasserwirt- schaftlichen und verkehrlichen Zielen des GKE abgeprüft, und, bei unsiche- rer Synergie, eine Verschiebung bis nach Abschluss des Folgeprozesses er- wogen? 23. Wann und wie werden laut Bundesregierung die derzeit betriebenen Maß- nahmen der Unterhaltung entlang der Elbe an die Erfordernisse des GKE angepasst? Wann wird die Art und Weise der Unterhaltungen an der Elbe umgestellt? Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Soweit noch keine konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gesamt- konzept Elbe planfestgestellt, bzw. im Anschlussprozess abgestimmt wurden, er- folgt keine geänderte Unterhaltungsstrategie 24. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die durchgeführten Maß- nahmen entlang der Elbe mit dem GKE konform sind, also gleichzeitig öko- logischen und verkehrlichen Bedingungen und Zielstellungen genügen, und wie wird dies überprüft? Wird eine übergreifende Untersuchung zur kumulativen Wirkung der Maß- nahmen entlang der Elbe vorgenommen? Wie wird eine ökologische Verschlechterung verhindert, und eine ökologi- sche Verbesserung sichergestellt? Welche wissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen ist geplant? 25. Welche wissenschaftliche Begleitung gibt es für die in der Entschließung (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844) geforderten Maßnahmen entlang der Reststrecke, und zu welchen Schluss kommt diese? Wie werden die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung in den Fol- geprozess und die Entscheidungsfindung eingebracht?
Drucksache 18/13336 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 26. Wie plant die Bundesregierung die Beteiligung der betroffenen Bundeslän- der bei den geplanten Maßnahmen – insbesondere entlang der Reststrecke – aber auch allgemein? Wird mit den Ländern das Einvernehmen hergestellt, und wenn ja, wie? Wie werden der im GKE vorgesehene integrale Ansatz zwischen den sek- toralen Perspektiven und Zuständigkeitsgrenzen (auch Bund/Länder) und die ressort-übergreifende Zusammenarbeit bei der Planung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen sichergestellt? Die Fragen 24 bis 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Es wird auf die Kapitel 4 bis 6 des Gesamtkonzeptes Elbe verwiesen. 27. Wie wird das im GKE definierte Ziel des Stopps und der Umkehr der Sohl- erosion für das Projekt in Klöden umgesetzt und in die Planung mit einbezo- gen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 28. Wie ist laut Bundesregierung der Stand der Planung zu den Folgeprojekten des Sohlstabilisierungskonzepts der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes in den Abschnitten Coswig und Wittenberg? Für die Abschnitte Coswig und Wittenberg werden derzeit die Planungsparameter ermittelt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333