Innenpolitische Lage in Rumänien vor und während der Ratspräsidentschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10773 19. Wahlperiode 07.06.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Liebich, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10381 – Innenpolitische Lage in Rumänien vor und während der Ratspräsidentschaft Vorbemerkung der Fragesteller Seit dem 4. Januar 2017, zehn Jahre nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäi- schen Union, stellen die sozialdemokratische Partei PSD (Partidul Social Democrat) und die liberale Partei ALDE (Allianz der Liberalen und Demokra- ten) die Regierung im Land. Seitdem musste das Land zwei Mal den Posten des Premierministers neu besetzen. Am 21. Juni 2017 haben PSD und ALDE per Misstrauensvotum die eigene Re- gierung unter dem damaligen Premierminister Grindeanu im Amt abgelöst. Am 26. Juni 2017 wurde der ehemalige Wirtschaftsminister, Mihai Tudose, von Staatspräsident Johannis als neuer Premierminister vereidigt. Sechs Monate später, am 16. Januar 2018 trat Tudose zurück aufgrund von mangelnder politi- scher Unterstützung durch seine eigene Partei (PSD). Am 29. Januar 2018 wurde Viorica Dancila, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments, von Staatspräsident Johannis als Premierministerin vereidigt. Dem Vorsitzenden der Regierungspartei PSD, Liviu Dragnea, der selber nicht Premierminister werden konnte, weil er bereits vorbestraft (Wahlmanipulation) war, wird vorgeworfen, das ganze Geschehen aus dem Hintergrund zu steuern (www.tagesspiegel.de/politik/ein-sorgenkind-an-der-macht-ausgerechnet-rumaenien/ 23811634.html, www.zeit.de/politik/ausland/2018-02/rumaenien-regierung-liviu- dragnea-antikorruptionsgesetze). Es gab bereits mehrere Versuche, die Justiz unter politische Kontrolle zu bringen und die, von der EU unterstützte, Arbeit der rumänischen Anti-Korruptionsbehörde einzuschränken (www.deutschland funk.de/justizreform-rumaenische-regierung-weist-eu-kritik-zurueck.795.de. html?dram:article_id=429664). Im Jahr 2018 wollte die Regierung eine Eilverordnung durchbringen, die Kor- ruption erst ab einer Summe von mindestens 200 000 Rumänische Lei (ca. 43 000 Euro) strafbar machen sollte. Diese Eilverordnung würde nicht nur dem Vorsitzenden der Regierungspartei zugutekommen (gegen ihn wird u. a. wegen Veruntreuung von EU-Geldern ermittelt), sondern vielen anderen Politikerin- nen und Politikern, die dadurch ihren Strafverfahren entgehen würden. Um die Eilverordnung zu stoppen, protestierten hunderttausende rumänische Bürgerin- nen und Bürger im ganzen Land. Der letzte große landesweite Protest am 10. August 2018 wurde von der rumänischen Polizei gewaltsam aufgelöst. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/10773 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zwei Monate später, im Oktober 2018, wurde auf Initiative der orthodox-kon- servativen „Koalition für Familie“ ein Referendum gegen die gleichgeschlecht- liche Ehe organisiert, das von der rumänischen Regierung unterstützt wurde (www.dw.com/de/rum%C3%A4nien-streitet-%C3%BCber-homo-ehe/a-45746391). Rumänien sollte über einen Verfassungsartikel abstimmen, der die Ehe als Union zwischen Mann und Frau definiert statt eines Bundes zwischen Eheleu- ten. Große Teile der Bevölkerung boykottierten das Referendum durch Nicht- teilnahme. Nur 20 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Nötig wäre eine Beteiligung von mindestens 30 Prozent der Bevölkerung gewesen. Der Regierung wurde vorgeworfen, das Referendum unterstützt zu haben, um von der Korruptionskrise abzulenken (www.sueddeutsche.de/politik/rumaenien- verbot-der-homo-ehe-scheitert-bei-referendum-1.4160754). Die aktuelle innenpolitische Lage und die Situation der Menschenrechte in Ru- mänien werden auf der Internetseite des Auswärtigen Amts wie folgt dargestellt: „Strukturelle Herausforderungen für die rumänische Regierung stellen sich u. a. im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik (fiskalische Konsolidierung, Pri- vatisierung von Staatsunternehmen). Reformbedarf besteht zudem weiterhin u. a. im Justizbereich, im sozialen Bereich (Renten- und Gesundheitssystem), im öffentlichen Dienst sowie bei der öffentlichen Infrastruktur. Im Bereich Jus- tiz und Korruptionsbekämpfung unterliegt Rumänien weiterhin dem sogenann- ten Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM), in dessen Rahmen nach dem Beitritt zur EU (2007) die erzielten Fortschritte Rumäniens von der EU-Kommission beobachtet werden. Die rumänische Regierung hat fast alle wichtigen internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen ratifi- ziert. Die Rechte der ethnischen Minderheiten sind sowohl in der Verfassung als auch in der Verfassungswirklichkeit besonders geschützt. So sind die partei- ähnlichen Zusammenschlüsse, die die kleineren Minderheiten im Lande vertre- ten und unter fünf Prozent Stimmenanteil gewinnen, jeweils durch einen Ver- treter im Parlament repräsentiert. Gleichwohl kritisieren Menschenrechtsorga- nisationen den Umgang mit der nach offiziellen Ergebnissen der Volkszählung 2011 zweitgrößten nationalen Minderheit der Roma: diese besitzt zwar die glei- chen politischen Rechte wie die anderen Minderheiten, ist aber weiterhin be- sonders von Armut und Ausgrenzung betroffen“ (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/rumaenien-node/-/210868). Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 hat Rumänien die EU-Ratspräsidentschaft inne. In diese Zeit fällt auch die Europawahl. Die Berichterstattungen zu der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft äußern Skepsis an der Fähigkeit des Landes als „ehrlicher Makler“ der Europäischen Union aufzutreten (www.sued deutsche.de/politik/eu-ratspraesidentschaft-rumaenien-juncker-1.4283426). Auch Kommissionschef Jean-Claude Juncker äußerte Zweifel an Rumäniens politischer Führungsfähigkeit für den EU-Vorsitz (www.welt.de/politik/ausland/ article186269730/EU-Ratspraesidentschaft-Juncker-zweifelt-an-Rumaenien.html). 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle innenpoliti- sche Lage Rumäniens? Rumänien befindet sich in einer Phase massiver innenpolitischer Zerwürfnisse. Ungeachtet deutlicher Kritik von außen (Venedig-Kommission, Europäisches Parlament, EU-Kommission, internationale Partner), und aus den eigenen Reihen (wie beispielsweise von der Bukarester Oberbürgermeisterin Gabriela Firea und dem ehemaligen Vize-Premierminister Paul Stanescu) setzte die von der Sozial- demokratischen Partei („Partidul Social Democrat“/PSD) geführte Regierung un- ter Premierministerin Viorica Dăncilă ihre Pläne einer umfassenden Justizreform fort. Wenngleich eine Justizreform in Rumänien angezeigt ist, hätte die Umset- zung der derzeitigen Pläne das Potential, die Unabhängigkeit der Justiz zu be- schneiden und den Kampf gegen die Korruption zu erschweren. Die Regierung
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/10773 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. stand bis zu dessen letztinstanzlicher Verurteilung und Inhaftierung am 27. Mai 2019 dabei unter erheblichem Einfluss des PSD-Vorsitzenden Liviu Dragnea. Neben den unterschiedlichen Oppositionsparteien positioniert sich auch Staatspräsident Klaus Johannis öffentlich an der Seite der reform- und werteori- entierten Kräfte und leistet gemeinsam mit der Opposition, Teilen der Zivilgesell- schaft und des Justizapparates Widerstand. Am 26. Mai 2019 sprachen sich die Wählerinnen und Wähler in einem zeitgleich mit den Europawahlen angesetzten Referendum zu über 80 Prozent gegen Am- nestien und Begnadigungen bei Korruptionsdelikten und gegen die Nutzung von Eilverordnungen im Justizbereich aus. Dies unterstreicht den Stellenwert, den Ru- mäninnen und Rumänen den Prinzipen der Rechtstaatlichkeit und europäischen Grundwerten beimessen. Das weiter stagnierende Reformprogramm in anderen Bereichen, das ausufernde Staatsdefizit und die fortgesetzt geringe EU-Mittelabsorbierung bleiben weiterhin für Rumänien wichtige Dossiers. Deren Lösung ist angesichts der Auseinander- setzung um die Justizreform in den Hintergrund getreten. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage und die Wah- rung der Rechte von Minderheiten in Rumänien? Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage und den Min- derheitenschutz in Rumänien trotz Schwierigkeiten als zufriedenstellend. Rumänien hat die einschlägigen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationa- les Recht umgesetzt sowie die Abkommen des internationalen Völkerrechts zur Bekämpfung von rassischer und ethnischer Diskriminierung ratifiziert. Rumänien hat das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz der Nationalen Min- derheiten 1998 ratifiziert und seinen letzten Staatenbericht am 1. Februar 2016 vorgelegt. Rumänien hat auch die Europäische Charta der Regional- oder Min- derheitensprachen ratifiziert (2008) und seinen letzten Staatenbericht am 2. März 2016 vorgelegt. Die rumänische Verfassung enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot, in dem explizit der Schutz vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft ein- geschlossen ist (Artikel 4). Das Recht zur Bewahrung und Pflege der kulturellen Identität der insgesamt 20 nationalen Minderheiten ist ebenfalls in der Verfassung verankert (Artikel 6). Außerdem garantiert die rumänische Verfassung das Recht auf mindestens je ein Mandat im Abgeordnetenhaus auch bei Verfehlen der 5-Prozent-Hürde für die Repräsentation im Parlament. Minderheiten in Rumänien haben zudem das Recht auf muttersprachlichen Unterricht (Artikel 32 der rumä- nischen Verfassung). Die nationalen Minderheiten werden finanziell aus dem rumänischen Staatshaushalt unterstützt. 2000/2001 wurde der Nationale Antidiskriminierungsrat („Consiliului National pentru Combaterea Discriminarii“/CNCD) ins Leben gerufen. Er ist eine unab- hängige staatliche Behörde unter parlamentarischer Kontrolle, die sich haupt- sächlich der Überwachung der Einhaltung der EU-Richtlinien 43 und 78 zu den Themen Diskriminierung und Rassismus widmet. Die ungarische Minderheit kritisiert die Minderheitenpolitik der rumänischen Re- gierung und wirft ihr vor, sprachliche und kulturelle Rechte der ungarischen Min- derheit zu verletzen. Auch die Roma-Minderheit weist auf Mängel im Minderhei- tenschutz hin und kritisiert die unzureichende gesellschaftliche Integration und die vergleichsweise schlechten Lebensverhältnisse.
Drucksache 19/10773 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wenngleich die deutsche Minderheit in Rumänien vergleichsweise gut integriert ist, hat sie sich zuletzt wieder verstärkt innenpolitisch motivierten Diffamierun- gen ausgesetzt gesehen. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender- und intersexuellen Personen („Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersexual“/LGBTI) sind in Rumänien insoweit geschützt, als per Gesetz und in Umsetzung einer EU- Richtlinie jegliche Form der Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verboten ist. Gleichwohl berichten Nichtregierungsorga- nisationen (NROen) über gesellschaftliche Diskriminierung sowie Diskriminie- rungen im öffentlichen Bildungswesen und in der Strafverfolgung. Die Gesetzgebung zu Transgender-Fragen ist noch unzureichend. Daher wird in der juristischen Praxis und Verwaltung uneinheitlich verfahren, etwa bei der rechtlichen Anerkennung der geschlechtlichen Identität und damit einhergehen- den Schwierigkeiten bei der Erlangung offizieller Dokumente. Transidente Men- schen stoßen auch im Gesundheitswesen auf Schwierigkeiten angesichts unzu- reichender Kenntnisse des medizinischen Personals. Ein Referendum am 6. und 7. Oktober 2018 über eine Verfassungsänderung des Artikels 48, Absatz 1, nach der die Ehe als Institution zwischen Mann und Frau (bisher: zwischen zwei Eheleuten) festgelegt werden sollte, scheiterte am notwen- digen Quorum (20,41 Prozent statt der notwendigen 30 Prozent). Weite Teile der Bevölkerung waren einem Boykott-Aufruf der LGBTI-Gemeinschaft gefolgt. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Ru- mänien? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Ru- mänien sehr genau und teilt die Besorgnis europäischer Institutionen und Partner wie Venedig-Kommission, EU-Kommission, Europäisches Parlament, andere Mitgliedstaaten der EU. Diese Sorge wird auch in Ratsschlussfolgerungen des 1 EU-Ministerrates zum Ausdruck gebracht, wie zuletzt am 12. Dezember 2018 . Besorgnis besteht insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, der teilweisen Entkriminalisierung einzelner Straftatbestände, etwa Amtsmissbrauch sowie der Erschwerung von Ermittlungsverfahren durch Änderungen in der Straf- prozessordnung. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Korruptionsfälle in Rumänien? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu Einzelfällen mit Korrup- tionsverdacht in Rumänien und bezieht ihre Informationen aus den Berichten des Kooperations- und Kontrollverfahrens der EU („Cooperation and Verification Mechanism“/CVM), der DNA sowie vom Europäischen Amt für Betrugsbe- kämpfung („Office Européen de Lutte Anti-Fraude“/OLAF). Laut letztem Jahresbericht der rumänischen Antikorruptionsbehörde („Direcția Națională Anticorupție“/DNA) wurden im Jahr 2018 196 Personen in Korrupti- onsverfahren vor Gericht gestellt, darunter 155 wichtige Amtsträger wie Bürger- meister, Richter, Anwälte, Polizisten, zwei Minister und weitere hochrangige Führungspersönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben. Zudem wurden Verfahren gegen 584 Angeklagte (2017: 713) durch Urteile abgeschlossen. Unter diesen Verurteilten befanden sich ebenfalls hochrangige Persönlichkeiten. 1 https://ec.europa.eu/info/files/council-conclusions-12-december-2018_en
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/10773 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens bewertet und unterstützt die Europäische Kommission die Fortschritte Rumäniens in bestimmten Berei- chen wie Justizreform oder Bekämpfung von Korruption. Dabei betreffen die für Rumänien geltenden Benchmarks die Leistungsfähigkeit und Transparenz des Justizwesens, die wichtigsten Institutionen in Bereichen wie Integrität und Kor- ruptionsbekämpfung auf allen Ebenen. 2 Der jüngste CVM-Bericht vom 13. November 2018 stellt unter anderem fest, dass das Inkrafttreten der überarbeiteten Justizgesetze sowie der Druck auf die unabhängige Justiz der Korruptionsbekämpfung zuwiderlaufen. 3 Auch die Venedigkommission in ihrem Bericht vom 19. Oktober 2018 sowie das 4 Europäische Parlament haben die Justizgesetze scharf kritisiert. Am 10. Mai 2019 kündigte die EU-Kommission der rumänischen Regierung schriftlich an, dass sie das Dialogverfahren „EU-Rahmen zur Stärkung des Recht- staatsprinzips“ beginnen werde, falls Rumänien nicht zügig die nötigen Verbes- serungen bei den anstehenden Reformen vornehme. Die Bundesregierung teilt die Einschätzungen und Bewertungen der EU-Kom- mission und der europäischen Partner und setzt sich für eine konsequente Fort- setzung des Kampfes gegen Korruption in Rumänien ein. 5. Welche politischen Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bun- desregierung aus den politischen Entwicklungen in Rumänien seit den letz- ten Parlamentswahlen im Januar 2017? Trotz der Sorge wegen der andauernden innenpolitischen Auseinandersetzungen insbesondere über die von der Regierungskoalition angestrebte Justizreform ist Rumänien ein wichtiger und verlässlicher Partner in EU und NATO. Die Bundes- regierung arbeitet mit der rumänischen Regierung in den Dossiers der europäi- schen und internationalen Agenda eng zusammen. Sie wird gleichzeitig auch wei- terhin darauf drängen, dass die rumänische Regierung den Empfehlungen der eu- ropäischen und internationalen Institutionen und Partner folgt und den Kampf ge- gen Korruption und für Rechtstaatlichkeit entschlossen führt. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Präsidentschaft Rumäniens im Rat der EU? 7. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Kommissionschefs Jean-Claude Juncker, dass es berechtigte Zweifel an Rumäniens politischer Führungsfä- higkeit für den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft gibt? Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung bewertet diese Präsidentschaft nicht vor dem Abschluss. 2 https://ec.europa.eu/info/files/progress-report-romania-2018-com-2018-851_en 3 www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2018)021-e 4 www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0446_EN.html
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