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Abitur-Prüfung in Nordrhein-Westfalen aus 2018 in Geschichte-Sozialwissenschaften
GS GK HT 1 W1 Seite 1 von 3 Name: _______________________ Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! Abiturprüfung 2018 Geschichte/Sozialwissenschaften, Grundkurs Aufgabenstellung: 1. Geben Sie Gedankengang und Hauptaussagen des vorliegenden Textes strukturiert wieder. (20 Punkte) 2. Erläutern Sie die veränderte Rolle der Frau und die gesellschaftlichen und wirtschaft- lichen Modernisierungsprozesse im Deutschen Kaiserreich und charakterisieren Sie anschließend das Frauenbild des Autors. (36 Punkte) 3. Bewerten Sie das Frauenbild des Autors vor dem Hintergrund der Wertvorstellungen des Grundgesetzes. (24 Punkte) Materialgrundlage: Daniel Frymann: Wenn ich Kaiser wär Politische Wahrheiten und Notwendigkeiten. Leipzig 1913, S. 118 121 (Die Rechtschreibung und Zeichensetzung folgen dem Original.) Zugelassene Hilfsmittel: Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung Herkunftssprachliches Wörterbuch für Studierende, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist
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Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch!
In seinem 1913 unter dem Pseudonym Daniel Frymann erschienenen Bestseller Wenn ich
Kaiser wär Politische Wahrheiten und Notwendigkeiten schreibt Heinrich Claß1:
Die Frauenfrage
Auf dem Boden der Familie ist die Frauenfrage entstanden, deren Bedeutung heute von nie-
mand verkannt werden wird. Bei der Erörterung des Wahlrechts ist bereits ausgeführt worden,
daß die politischen Bestrebungen der Frauen nicht als berechtigt und nützlich angesehen
werden können. Die Teilnahme der Frauen am Kampfe der Parteien, ist von vornherein etwas,
gegen das jedes gesunde Gefühl sich sträubt; diejenigen Frauen, die ihre Gleichberechtigung 5
mit den Männern durch politische Tätigkeit glauben beweisen zu müssen, mögen sich einmal
bei männlichen Bekannten erkundigen, warum und in welchem Umfange unser öffentliches
Leben so verwildert ist. Es fällt2 schwer, Männer von Ehre zu finden, die sich z. B. den Unflä-
tigkeiten3 eines Wahlkampfes aussetzen, und es ist eine bekannte Tatsache, daß in immer
wachsendem Maße Besitz und Bildung sich von dem Kampfplatz zurückziehen, auf dem sie 10
entrechtet sind. Und nun sollten wirklich unsere Frauen von allen guten Geistern so verlassen
sein, daß sie sich in diesen Wirrwarr hineinstürzen wollen!
Sie sollen überzeugt sein, daß gerade die Männer, die am deutschesten denken und fühlen,
denen die Frau am heiligsten ist, gegen dieses Verlangen aufs äußerste ankämpfen werden.
Das ist keine Frage des Rechtes zwischen Mann und Frau, wie überhaupt die Bezeichnung 15
Frauenrecht durchaus schief ist; es ist eine Frage der Arbeitsteilung.
Wer vom Frauenrechte spricht und es den Frauen erobern will, der steht, ob er es weiß oder
nicht, unter der Einwirkung der unheilvollen Rousseauschen Lehre von der Gleichheit aller
Menschen4, ohne daran zu denken, daß dieser furchtbar falsche Satz in diesem besonderen
Falle schon durch die Verschiedenheit der Geschlechter, ihrer Anlagen, ihrer Leistungsfähig- 20
keit und Urbestimmung widerlegt ist.
Die Natur selbst hat jedem Geschlechte seine Aufgabe bestimmt und eine Arbeitsteilung vor-
gesehen, an der in den hauptsächlichen Funktionen auch die weitestgehende Emanzipation
nichts würde ändern können.
Was zur Versagung des Wahlrechts an die Frauen zu bemerken ist, habe ich oben kurz dar- 25
gelegt, und es erscheint mir so durchschlagend, daß keine deutschbewußte Frau dem Trug-
bilde solches politischen Rechtes weiter nachjagen wird. Versteht man die Teilnahme an der
Politik so, daß die Frauen wissen wollen, was vorgeht in unserem Volke, daß sie teilnehmen
wollen an den Sorgen ihrer Männer und Söhne und sich mit ihnen freuen; daß sie in die Lage
versetzt werden sich ein Urteil zu bilden kurz, denkt man an ein Unterrichtetsein über den 30
1 Heinrich Claß (1868 1953) war von 1908 bis 1939 Vorsitzender des Alldeutschen Verbandes und wurde vor allem
durch seine zahlreichen Schriften bekannt.
2 im Original hält
3 Unflätigkeit: Unhöflichkeit, Schmutz
4 Der Philosoph Jean-Jaques Rousseau (1712 1778) ging von der natürlichen Gleichheit der Menschen aus.
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Zustand des Vaterlandes, so wird man antworten, das haben längst alle Frauen, die es haben
wollten, und dafür brauchen sie nicht zu kämpfen.
Wenn schließlich patriotische Frauen meinen, man solle gerade aus Gründen der Staatserhal-
tung ihr Geschlecht so mit politischem Wissen ausstatten, daß sie die Kinder zu guten Deut-
schen erziehen können, so sei gewarnt vor dem Versuch, in der Kinderstube bereits mit staats- 35
bürgerlicher Erziehung anzufangen. Die Stärke der Frau ist der Instinkt die deutsche Frau
wird, wenn sie ihres Volkstums bewußt ist und stolz auf ihre Geschichte, seine Größe, seine
Taten, aus ihrem Instinkt den Kindern nach Stimmung und Gefühl ihr Vaterland so wert
machen, daß sie zum Denken erwacht, nicht anders können, als es lieben.
Diese Gefühlsgrundlage zu schaffen, ist eine edelste Aufgabe wollt ihr dies politische Arbeit 40
nennen, weil sie später politische Folgen hat, so sei euch die Freude am Worte gelassen.
Gegen die politischen Ansprüche der Frauen also müssen wir uns wehren, wobei es sie trösten
mag, daß wir der Mehrheit der Männer die gleichen Ansprüche bestreiten; politisch darf es
eine Frauenfrage nicht geben.
Daß es eine soziale Frauenfrage gibt, steht fest, und daß sie als ein wichtiger Teil der großen 45
sozialen Frage besondere Sorge erheischt5, desgleichen; ihre Ursachen, ihre Geschichte zu
schildern, ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, wohl aber sei ausgesprochen, daß es eine ernste
Pflicht der deutschbewußten Männer ist, die Lösung der sozialen Frauenfrage zusammen mit
den Frauen zu suchen und zu erstreben.
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] 50
Ganz gewiß ist es ein Stück nationale Arbeit, dem Teile der deutschen Frauen, die nicht zur
Ehe schreiten, ein ihrer würdiges Dasein zu bereiten eins aber werde vermieden, daß das
weibliche Geschlecht den Männern in Berufen Wettbewerb bereitet, die ihm fern liegen; sol-
che Konkurrenz muß die wirtschaftliche Lage der Männer verschlechtern und würde die Zahl
der unversorgten Frauen weiter vergrößern. 55
5 erheischen: erfordern, verlangen
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Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! Unterlagen für die Lehrkraft
Abiturprüfung 2018
Geschichte/Sozialwissenschaften, Grundkurs
1. Aufgabenart
Interpretation sprachlicher oder nichtsprachlicher historischer Quellen
2. Aufgabenstellung1
1. Geben Sie Gedankengang und Hauptaussagen des vorliegenden Textes strukturiert
wieder. (20 Punkte)
2. Erläutern Sie die veränderte Rolle der Frau und die gesellschaftlichen und wirtschaft-
lichen Modernisierungsprozesse im Deutschen Kaiserreich und charakterisieren Sie
anschließend das Frauenbild des Autors. (36 Punkte)
3. Bewerten Sie das Frauenbild des Autors vor dem Hintergrund der Wertvorstellungen
des Grundgesetzes. (24 Punkte)
3. Materialgrundlage
Daniel Frymann: Wenn ich Kaiser wär Politische Wahrheiten und Notwendigkeiten.
Leipzig 1913, S. 118 121
(Die Rechtschreibung und Zeichensetzung folgen dem Original.)
4. Bezüge zum Kernlehrplan und zu den Vorgaben 2018
Die Aufgaben weisen vielfältige Bezüge zu den Kompetenzerwartungen und Inhaltsfeldern des
Kernlehrplans bzw. zu den in den Vorgaben ausgewiesenen Fokussierungen auf. Im Folgenden
wird auf Bezüge von zentraler Bedeutung hingewiesen.
1. Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltsfeld 3: Die moderne Industriegesellschaft
Die Zweite industrielle Revolution und die Entstehung der modernen Massen-
gesellschaft
Veränderungen von Familie und Geschlechterrollen
2. Medien/Materialien
entfällt
1 Die Aufgabenstellung deckt inhaltlich alle drei Anforderungsbereiche ab.
Ministerium für Schule und Bildung NRW GS GK HT 1 W1 Seite 2 von 9 Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! 5. Zugelassene Hilfsmittel Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung Herkunftssprachliches Wörterbuch für Studierende, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist 6. Vorgaben für die Bewertung der Schülerleistungen Teilleistungen Kriterien a) inhaltliche Leistung Teilaufgabe 1 Anforderungen maximal erreichbare PunktzahlDer Prüfling 1 benennt den Autor (Daniel Fryman / Heinrich Claß), die Textsorte (Auszug aus einem Buch), Erscheinungsort und -zeit (Leipzig, 1913), die Adressaten (Leserschaft, inte- ressierte Öffentlichkeit), und die Art des zu untersuchenden historischen Materials (Quelle). 2 2 nennt als Thema des vorliegenden Textes in etwa: die Gleichberechtigung von Mann und Frau. 2 3 formuliert als Kernaussage: Die politische Gleichberechtigung der Frau sei aus vielen Gründen abzulehnen. 4 4 arbeitet den Gedankengang des Autors mit Hilfe von Verben, die die argumentative Funktion der Hauptaussagen verdeutlichen, in etwa wie folgt heraus: Frymann/Claß erklärt, warum die politische Teilhabe der Frauen abzulehnen sei, behauptet, die Natur habe jedem Geschlecht eine eigene Rolle zugewiesen, erläutert, warum er den Frauen das Wahlrecht verweigert, spricht sich für wirtschaftliche Verbesserungen für Frauen im Kontext der Sozia- len Frage aus. 4 5 gibt die Hauptaussagen des Textausschnitts in Verbindung mit dem in Kriterium 4 skizzierten Gedankengang strukturiert wieder (Die Trennung beider Kriterien erfolgt hier nur, um die Punkteanteile ausweisen zu können.): Die politische Arbeit sei hart und unsauber und damit für Frauen unangemessen, weshalb national eingestellte Männer deren politische Beteiligung ablehnten. Die Vorstellung Rousseaus von der Gleichheit von Mann und Frau sei falsch, viel- mehr unterschieden sie sich wesentlich und beide hätten jeweils eigene Aufgaben zu erfüllen. Frauen hätten auch ohne Wahlrecht und Teilhabe die Möglichkeit politisch unter- richtet zu werden und staatsbürgerliche Erziehung sei auch nicht ihre Aufgabe. Die große Aufgabe der Frau sei es, Patriotismus zu vermitteln und dafür brauche es keine politische Mitsprache. Es sei die Pflicht der Männer, zusammen mit den Frauen eine Lösung der sozialen Nöte der Frauen zu finden; es dürfe jedoch auf dem Arbeitsmarkt nicht zu einem Wettbewerb zwischen den Geschlechtern kommen, da dies für beide Geschlechter negative Folgen habe. 8 6 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (2)
Ministerium für Schule und Bildung NRW GS GK HT 1 W1 Seite 3 von 9 Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! Teilaufgabe 2 Anforderungen maximal erreichbare PunktzahlDer Prüfling erläutert die veränderte Rolle der Frau und die gesellschaftlichen und wirtschaftli- chen Modernisierungsprozesse im Deutschen Kaiserreich, indem er sich auf folgende Gesichtspunkte bezieht: 1 den Wandel der Frauenrolle im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben im Zuge der Industrialisierung, mit dem einherging, dass Frauen immer öfter für den Familien- unterhalt arbeiteten, gleichzeitig aber auch begannen, Rechte und Gleichberechtigung für sich einzufordern. Er nennt mindestens drei Aspekte, z. B.: den Umstand, dass besonders Frauen aus unteren Gesellschaftsschichten, die zu- vor oft in der Landwirtschaft gearbeitet hatten, im Kaiserreich in den Metropolen Arbeit als Dienstmädchen oder Fabrikarbeiterinnen fanden, den Sachverhalt, dass bezahlte Frauenarbeit während dieser Zeit zwar monoton und schlecht bezahlt war, Frauen aber auch größere Selbstständigkeit (und zum Teil innerfamiliäre Mitsprache) ermöglichte und zum Wandel der Frauenrolle erheblich beitrug, die Unterschiede zwischen der weiblichen Berufstätigkeit in Familien der Arbeiter- klasse, die auf den Lohn angewiesen waren (30 % aller Erwerbstätigen), und der Berufstätigkeit im Bürgertum, in welchem Frauen nur selten arbeiteten, und wenn, dann als Lehrerinnen oder in der Kranken- und Sozialpflege, das zunehmende Infragestellen des Patriarchats durch Frauen, die ersten Arbeitsschutzbestimmungen für Frauen im Juli 1878, das allmähliche Aufweichen eines patriarchalisch-autoritären Rollenverständnis, welches mehr und mehr mit der Realität der Modernisierungsprozesse kollidiert, die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenverein 1865, die Spaltung der Frauenbewegung in ein bürgerliches und eine sozialistisches Lager, die dennoch vorhandene Gemeinsamkeit beider Frauenbewegungen, die politische Gleichberechtigung sowie ein Recht auf Arbeit einforderten, die ersten Erfolge der Frauenbewegungen, die Frauen mehr Rechte verschaffte, die jedoch bis 1914 nicht dazu führten, dass Frauen höhere Berufe (mit Ausnahme von Lehrerin oder Medizinerin) annehmen durften. 10 2 auf wesentliche wirtschaftliche Modernisierungsprozesse in der Phase der Hochindus- trialisierung und der Durchsetzung des kapitalistischen Wirtschaftssystems und auf den damit verbundenen Umbruch der industriekapitalistischen Arbeitsweise in Deutsch- land; er berücksichtigt dabei mindestens zwei Aspekte, z. B.: ein zunehmendes Wachstum des sekundären Sektors, verbunden mit einer starken zahlenmäßigen Zunahme der Industriearbeiterschaft, die weiter wachsende Bevölkerung und die Landflucht mit der Folge des Städte- wachstums, wesentliche Kennzeichen des Wirtschaftsliberalismus und des Erwerbs- sowie Gewinnstrebens, welche den Wettbewerb, Konkurrenz und den freien Markt als ordnungspolitische Vorstellungen für die Wirtschaft propagieren, die weiter fortschreitende Geltung kapitalistischer Grundprinzipien und Marktme- chanismen, die entstehenden Industrien und die Entstehung eines freien (zunftungebundenen) Unternehmertums, die Intensivierung von Handel und Produktion durch Schaffung eines nationalen Marktes mit Hilfe der Gründung des Deutschen Reiches, die zunehmende Ablösung von Handarbeit durch Maschinenarbeit in Fabriken bzw. die Herausbildung neuer Dienstleistungsberufe v. a. im Bereich geringqualifizierter Arbeitskräfte. 8
Ministerium für Schule und Bildung NRW GS GK HT 1 W1 Seite 4 von 9 Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! 3 auf wesentliche gesellschaftliche Modernisierungsprozesse im Zuge der 2. Industri- ellen Revolution und die mit ihnen verbundenen Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen; er berücksichtigt mindestens zwei Aspekte, z. B.: die Entstehung eines Widerspruches zwischen der abhängig beschäftigten Lohn- arbeiterschaft und den Besitzern der Produktionsmittel, die durch die zunehmende Urbanisierung und auch die damit verbundene Konkur- renzsituation hervorgerufene Wohnraumknappheit, die insgesamt schlechte Lebenssituation und -perspektive vieler Arbeiter und ihrer Familien (mangelnde Bildungschancen, familiäre Spannungen angesichts der schlechten Rahmenbedingungen u. a.), die räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Wohnung, die oftmals dazu führte, dass lange Wege zur Arbeit in Kauf genommen werden mussten, die Erfahrung wirtschaftlicher Unsicherheit als Folge konjunktureller Schwankun- gen durch die Krisen der 1870er Jahre und die nachfolgende Phase gebremsten Wachstums, die eingeschränkten Möglichkeiten der Arbeiter, sich inner- und überbetrieblich gegen ihre Situation zu wehren und für Verbesserungen zu kämpfen (Streik- und Koalitionsverbot, staatliche Repressionsmaßnahmen gegen die sozialistische Arbei- terbewegung), die zunächst weitgehende staatliche Abstinenz im Hinblick auf gesetzgeberische Aktivitäten zum Arbeitsschutz, zur sozialen Absicherung der Arbeiterschaft, die staatlichen Reaktionen auf soziale Missstände zur Verbesserung der Situation der Arbeiter und ihrer Familien mit dem Ziel ihrer positiven Integration in den Staat und ihrer Abwendung von der Sozialdemokratie: Einschränkung der Kinder- arbeit, Einführung einer gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Alters- und Invaliditäts- versicherung (1883, 1884, 1889), eine allmähliche Verbesserung der Lage der Arbeiter z. B. durch steigende Real- löhne, Verkürzungen der Arbeitszeit, Verbesserungen der Wohnsituation und eine Verbesserung des Arbeitsschutzes. 8 4 charakterisiert anschließend das Frauenbild des Autors als chauvinistisch, patriarcha- lisch und reaktionär. Er bezieht sich dabei auf mindestens zwei Aspekte, z. B.: die chauvinistische grundsätzliche Ablehnung des Autors, den Frauen das Wahl- recht zukommen zu lassen, die Berufung des Autors auf die angeblich von der Natur vorgegebene Rollenver- teilung ( wie überhaupt die Bezeichnung Frauenrecht durchaus schief ist; es ist eine Frage der Arbeitsteilung), bei der der Frau die Aufgabe zugeschrieben wird, sich um den Haushalt und die Erziehung der Kinder zu kümmern, woraus sich das patriarchalische Rollenbild des Autors ableiten lässt, die als chauvinistisch und reaktionär zu bewertende Aussage, dass keine deutsch- bewusste Frau weiter nach Dingen wie Wahlrecht etc. streben wird, die Betonung der Ungleichheit zwischen Mann und Frau, in Verbindung mit der Behauptung, dass Frauen sich für die politische Arbeit nicht eigneten, was die chauvinistische Haltung des Autors untermauert, die explizite Ablehnung der Vorstellung von der Gleichheit der Menschen, den ironischen und emanzipierte Frauen missachtenden Ton, der in dem Textaus- zug deutlich wird, die Warnung davor, dass Frauen, die arbeiten, mit den Männern in Konkurrenz stünden, was vermieden werden müsse. 10 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (4)
Ministerium für Schule und Bildung NRW GS GK HT 1 W1 Seite 5 von 9 Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! Teilaufgabe 3 Anforderungen maximal erreichbare PunktzahlDer Prüfling 1 bewertet das Frauenbild des Autors vor dem Hintergrund der Wertvorstellungen des Grundgesetzes, indem er sich auf Aspekte bezieht, die das Frauenbild des Autors ver- deutlichen und dieses als nicht mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes und dem heutigen Frauenbild vereinbar kennzeichnet, z. B.: die allgemeine Einschätzung des Autors, dass die Frau gegenüber dem Mann nicht gleichgestellt sei, während heute alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Artikel 3 des Grundgesetzes), die Ablehnung des Wahlrechts für Frauen, welches im Grundgesetz (Artikel 38) natürlich auch Frauen zugebilligt wird, die Argumentation des Autors, dass die Natur die Rolle der Frau vorgebe und diese sich um Haushalt und Kinder zu kümmern habe, weshalb die Frage nach Rechten für die Frau schief sei, während das Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert (Artikel 2 des Grundgesetzes), die Ablehnung des Autors einer Gleichstellung der Frau mit dem Mann, da sich diese durch Geschlecht, Leistungsfähigkeit und Urbestimmung vom Mann ganz wesentlich unterscheide, während die Lehre von der Gleichheit von Mann und Frau im Grundgesetz verankert ist, die chauvinistische Haltung, dass Frauen in der Politik und in der politischen Arbeit nichts verloren hätten, während es heute normal ist, dass Frauen sich politisch enga- gieren und politische Ämter ausführen, das indirekte Absprechen von Rationalität bei Frauen, die sich stattdessen über ihren Instinkt auszeichneten, was die geringe Wertschätzung gegenüber Frauen zeigt, während heute zwischen den intellektuellen Fähigkeiten von Frauen und Männern nicht mehr ernsthaft unterschieden wird, die Forderung des Autors, dass verheiratete Frauen prinzipiell nicht arbeiten und ihren naturgegebenen Pflichten (Haushalt, Kindererziehung) nachkommen sollten, während verheiratete Frauen heute selbst entscheiden können, ob sie arbeiten wol- len oder nicht, was das Grundgesetz in Artikel 12 fixiert, die Warnung des Autors, dass unverheiratete und arbeitende Frauen den Männern nicht die Arbeit wegnehmen dürften und man dies verhindern müsse, während Frauen heute über das Recht zur Freiheit in der Berufswahl verfügen (s. o.), die Existenz einer Vielzahl von Gleichstellungsgesetzen und gesellschaftlichen und politischen Bemühungen auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene, die darauf abzielen, die Rechte von Frauen in allen Bereichen durchzusetzen, was den politischen Vorstellungen des Autors widerspricht. Orientierung für eine 10 Gewichtungspunkten entsprechende Lösungsqualität: Der Prüfling gelangt unter Bezugnahme auf den Text zu einer nachvollziehbaren Argu- mentation, in der mindestens zwei Gesichtspunkte herangezogen und sachgerecht beurteilt werden. Die Argumentation enthält keine gravierenden sachlichen Fehler. Orientierung für eine 20 Gewichtungspunkten entsprechende Lösungsqualität: Der Prüfling entwickelt unter vertiefter Bezugnahme auf den Text eine differenzierte Argumentation, in der mehr als zwei Gesichtspunkte herangezogen und sachgerecht beurteilt werden. Dabei sollte er unbedingt auf die Wertvorstellungen des Grundge- setzes Bezug nehmen und in seiner Argumentation anführen, die konkreten Artikel müssen für eine volle Punktzahl jedoch nicht genannt werden. Die Argumentation enthält keine sachlichen Fehler. 20
Ministerium für Schule und Bildung NRW GS GK HT 1 W1 Seite 6 von 9 Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! 2 ein zusammenfassendes Fazit formuliert, in dem er das Frauenbild des Autors als chauvinistisch, patriarchalisch und reaktionär klassifiziert und seine Vorstellungen zur Frauenfrage und Frauenrechten als nicht mit den Vorstellungen und den grund- legenden Werten des Grundgesetzes vereinbar bewertet und deutlich macht, dass das Frauenbild des Autors konträr zu dem ist, welches heute in Verfassung und Gesell- schaft vorherrscht. 4 3 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (4) b) Darstellungsleistung Anforderungen maximal erreichbare Punktzahl Der Prüfling 1 strukturiert seinen Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung.5 2 bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander. 4 3 belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u. a.). 3 4 formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert. 4 5 schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher. 4
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Abiturprüfung 2018 Nur für den Dienstgebrauch! 7. Bewertungsbogen zur Prüfungsarbeit
Name des Prüflings: ____________________________________ Kursbezeichnung: ____________
Schule: _____________________________________________
Teilaufgabe 1
Anforderungen Lösungsqualität
Der Prüfling maximal
erreichbare
Punktzahl EK2 ZK DK
1 benennt den Autor
2
2 nennt als Thema
2
3 formuliert als Kernaussage
4
4 arbeitet den Gedankengang
4
5 gibt die Hauptaussagen
8
6 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2)
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Summe 1. Teilaufgabe 20
Teilaufgabe 2
Anforderungen Lösungsqualität
Der Prüfling maximal
erreichbare
Punktzahl EK ZK DK
erläutert die veränderte
1 den Wandel der
10
2 auf wesentliche wirtschaftliche
8
3 auf wesentliche gesellschaftliche
8
4 charakterisiert anschließend das
10
5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4)
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Summe 2. Teilaufgabe 36
2 EK = Erstkorrektur; ZK = Zweitkorrektur; DK = Drittkorrektur