Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017

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Deutscher Bundestag                                                                           Drucksache   19/157 19. Wahlperiode                                                                                             04.12.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/71 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 Vorbemerkung der Fragesteller Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegs- droge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rech- ten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzuspre- chen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendli- cher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemiti- schen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahl- reichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltun- gen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/157                                      –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im dritten Quartal 2017 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis September 2017 im Bun- desgebiet 34 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 12 Konzerte und 22 Liederabende statt. Zu folgenden fünf Konzerten bzw. zwölf Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum         Ort                    Land     Auftretende 01.07.2017    Leipzig                SN       „Kategorie C“ 08.07.2017    Kieselbronn            BW       „Renitenz“, „Oiram“ 05.08.2017    Erfurt                 TH       „Kategorie C“ 05.08.2017    Eisenach               TH       „Sleipnir“ 12.08.2017    Ostritz                SN       „Exzess“, „Feuerbefehl“, „Treueorden“ 13.08.2017    Ruhrgebiet             NW       Michael Regener 26.08.2017    Sonneberg              TH       „N.A.P.O.L.A.“ 03.09.2017    Karlsruhe              BW       „Zeitnah“ 09.09.2017    Raum Meißen            SN       „F.I.E.L.“ 09.09.2017    Torgau-Staupitz        SN       „Blitzkrieg“, „Gesta Bellica“, „Schlachtruf Germania“, „Black- out“ 12.09.2017    Kloster Veßra          TH       Michael Regener 16.09.2017    Eisenach               TH       „Paladin“, „F.I.E.L.“, „Zeitnah“, „Villain 051“, „Wegbereiter“, „Hermunduren solo“ 16.09.2017    Kloster Veßra          TH       Martin von „Sleipnir“ 16.09.2017    Wittenberg             ST       „Heimattreue“, „Wut aus Liebe“, „AK Solingen 47“ 23.09.2017    Langewiesen            TH       Martin von „Sleipnir“ 23.09.2017    Allstedt-Sotter-       ST       „FLAK solo“, „F.I.E.L. solo“ hausen 30.09.2017    unbekannt                       „Fight Tonigt“, „Prora“, „Blutstraße“, „Kehlkopf“ Zu den weiteren 17 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehör- den vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstal- tungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene dar- aus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremisti- schen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrt- heit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochran- gigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahr- scheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 19/157 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen wer- den. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbe- hörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Be- deutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die In- formationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Ri- siko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2.   Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstal- tungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Or- ganisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im dritten Quartal 2017 traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei keiner der unter Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erschei- nung. 3.   Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebun- gen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2017 zu musikalischen Dar- bietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei drei Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zäh- len, auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine vom NPD-Kreisverband Gera organisierte Kund- gebung am 1. Juli 2017 unter dem Motto „Rock für Deutschland“ in Gera/ Thüringen mit Auftritten von „Frontalkraft“, „Division Germania“, „Confident of Victory“, „Hausmannskost“, „Frontfeuer“ und „Green Arrows“. Am 22. Juli 2017 veranstaltete der NPD-Landesverband Sachsen in Riesa/Sachsen eine Auf- taktveranstaltung zum Bundestagswahlkampf mit Auftritten von „FLAK solo“ und Frank Rennicke. Der NPD Bezirksverband Oberbayern organisierte in Murnau/Bayern am 14. August 2017 einen Vortrags- und Liederabend mit einem Auftritt von Michael Regener. 4.   Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltun- gen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen tra- ten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im dritten Quartal 2017 bei keiner Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, zu musikalischen Darbietungen.
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Drucksache 19/157                                      –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5.   Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im dritten Quartal 2017, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liederma- chern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2017 23 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in der Ant- wort zu Frage 3 erwähnten drei Veranstaltungen der NPD. Zu folgenden zwölf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen of- fene Informationen vor: Datum         Ort           Land      Organisator              Auftretende 01.07.2017    Gera          TH       NPD Kreisverband          „Frontalkraft“, „Division Germania“, „Confident Gera                      of Victory“, „Hausmannskost”, „Frontfeuer“, „Green Arrows“ 08.07.2017    Plauen        SN       „Der 3. Weg Stütz-        „Varghona“ punkt Vogtland“ 14.07.2017    Themar        TH       Tommy Frenck              Liedermacher 15.07.2017    Themar        TH       Tommy Frenck              „Stahlgewitter“, „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Treueorden“, „Blutzeugen“, „Uwocaust“, „Flak“, „Division Ger- mania“, „Sleipnir“ 22.07.2017    Rotten-       BW       „Der 3. Weg Stütz-        „Zeitnah“ burg                   punkt Württem- berg“ 22.07.2017    Riesa         SN       NPD Landesver-            „Flak solo“, Frank Rennicke band Sachsen 29.07.2017    Zwickau       SN       „Der 3. Weg Stütz-        „Hermunduren solo“ punkt Westsachsen“ 29.07.2017    Themar        SN       Patrick Schröder          „Blutlinie/Bloodline“, „Phönix“, „Frontalkraft“, „Sturmwehr“, „Faust“, „Sköll Dagaz“ 14.08.2017    Murnau        BY       NPD Bezirksver-           Michael Regener band Oberbayern 23.09.2017    Fürstenau     BB        unbekannt                „Fylgien“, „Hermunduren solo“ 30.09.2017    Kirchheim     TH       „Der 3. Weg“              „Wegbereiter“, „Zeitnah“ 30.09.2017    Kloster       TH       Tommy Frenck              Axel Schlimper, „Kategorie C“ Veßra Zu den weiteren elf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –5–                               Drucksache 19/157 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu drei Konzerten liegt keine Besucherzahl vor. Die verbleibenden neun Kon- zerte wurden von insgesamt 905 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 101 Personen. Zu sieben Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 15 Liederabende wurden von insgesamt 950 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 63 Personen. Zu drei „sonstigen Veranstaltungen“ mit Musikdarbietungen liegen keine Besu- cherzahlen vor. Die verbleibenden 20 Veranstaltungen wurden von insgesamt 9 145 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 457 Personen. Da- bei ist zu berücksichtigen, dass allein die sonstigen Veranstaltungen am 15. Juli 2017 und am 29. Juli 2017 von gut 7 000 Personen besucht wurden. 7.   Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 im Ausland or- ganisiert? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremis- mus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Aus- land aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2017 ein Kon- zert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorgani- siert. Es handelt sich um ein Konzert am 9. September 2017 in Combres-sous-le- Cotes/Frankreich. 8.   Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesre- gierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern auf- schlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2017 bei zwei Kon- zerten und einem Liederabend im Ausland deutsche rechtsextremistische Musik- gruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Hierunter fällt auch die in der Antwort zu Frage 7 aufgeführte Veranstaltung. Zu den folgenden zwei Konzerten im Ausland liegen offene Informationen vor: Datum           Ort                             Land            Auftretende 09.09.2017      Combres-sous-le-Cotes           Frankreich      „Kategorie C“, „FLAK“, „Sturmbrüder“ 09.09.2017      Dzierzonoiw                     Polen           Blutzeugen, White Law, Obled, Odwed Zu dem Liederabend im Ausland liegen den Verfassungsschutzbehörden aus- schließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Grün- den nicht veröffentlicht werden.
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Drucksache 19/157                                      –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9.   Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2017 von der Polizei aufgelöst? Im dritten Quartal 2017 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Konzert polizeilich aufgelöst. 10.   Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2017 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im dritten Quartal 2017 drei Kon- zerte und zwei Liederabende im Vorfeld verboten bzw. durch polizeiliches ein- schreiten verhindert. Verboten wurden ein geplantes Konzert am 2. September 2017 in Altenstadt/Bayern und das, durch die Ordnungsbehörde Ramstein-Mie- senbach/Rhein-land-Pfalz untersagte, für den Zeitraum vom 9. bis 10. September 2017 im Großraum Westpfalz geplante Konzert der Gruppe „KC-Hungrige Wölfe“ sowie ein geplanter Liederabend am 23. September 2017 in Katlenburg/ Niedersachsen. Durch polizeiliches Einschreiten verhindert wurden ein Liederabend am 12. Au- gust 2017 in Bad Harzburg/Niedersachsen sowie ein Konzert am 2. September 2017 in Löwenberg Land/Brandenburg. 11.   Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2017 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveran- staltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegt für das dritte Quartal 2017 die nachfolgende Meldung vor: Datum          Ort      Land                                         Straftaten 15.07.2017    Themar       TH         15 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen     2 x Körperverletzungen     4 x Bedrohungen     1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte     2 x Verstoß gegen das WaffG (Tragen von Butterflymessern)     4 x Verstoß gegen das VersG 29.07.2017    Themar       TH         21 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen     2 x Körperverletzungen     1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte     11 x Verstoß gegen das VersG 12.   Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldun- gen für das zweite Quartal 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregie- rung vom 4. August 2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Mu- sikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2017“ auf Bundes- tagsdrucksache 18/13256 für das zweite Quartal 2017 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                                Drucksache 19/157 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2017 sieben wei- tere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung statt, so dass nunmehr 29 (22) stattgefundene sonstige Musikveranstaltungen bekannt wurden. Zu der nachge- meldeten sonstigen Musikveranstaltung liegen offene Informationen vor: Datum               Ort                     Land         Auftretende 20.05.2017          Ganderkesee             NI           „Wut aus Liebe“ Zu den weiteren sechs nachgemeldeten sonstige Veranstaltungen mit Musikdar- bietung liegen den Verfassungsschutzbehörden lediglich vertrauliche Informati- onen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2017 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Zu zwei der sonstigen Veranstal- tungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 27 sonstigen Veran- staltungen mit Musikdarbietung wurden von 2 670 (2 219) Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 99 (111) Personen. Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im zweiten Quartal 2017 ein weiteres Konzert im Ausland statt, bei dem eine deutsche rechtsextremistische Musik- gruppe auftrat. Dabei handelt es sich um ein Konzert am 30. April 2017 in Kiew/Ukraine, bei dem die deutsche Musikgruppe „Lunikoff-Verschwörung“ auftrat. Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. 13.   Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung wurde für das dritte Quartal 2017 eine Beschlagnahme von Tonträgern bekannt. Dabei handelt es sich um eine Beschlagnahme im Rahmen der sonstigen Veranstaltung am 1. Juli 2017 in Gera/Thüringen, bei der ein Ver- kaufstand des „Germania-Versands“ betrieben und Tonträger (CD, EP und LP) sowie Bekleidungsgegenstände verkauft wurden. Es wurden 26 Tonträger sicher- gestellt. 14.   Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rech- ten gab es im dritten Quartal 2017, und welchen Inhalts waren diese Tonträ- ger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bun- desländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fra- gestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Po- litisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung je- doch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten mel- den, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Mel- dungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten.
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Drucksache 19/157                                       –8–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im dritten Quartal 2017 liegen diese Informationen zu drei Fällen vor: Datum           Ort            Land    Stückzahl           strafrechtliche Relevanz 01.07.2017      Gera           TH      26 CDs              § 86a und § 130 StGB 24.07.2017      Wolfsburg      NI      Ein USB-Stick       § 86a StGB 27.07.2017      Wismar         MV      Mehrere CDs         § 86a StGB 15.   Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2017 indi- ziert? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2017 produziert und veröf- fentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2017 indi- zierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. September 2017 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 56 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Ver- harmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im Jahr 2017 indi- zierten 56 Tonträger stammen aus folgenden Jahren: 2017                                                            6 2016                                                            24 2015                                                            6 2014                                                            2 2013                                                            1 2012                                                            1 2011                                                            1 2010                                                            1 2007                                                            2 2006                                                            3 2005                                                            1 2003                                                            1 2002                                                            2 2001                                                            1 1999                                                            2 1998                                                            1 unbekannt                                                       1 16.   Gegen wie viele der im Jahr 2017 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebe- schluss vor? Zu keinem der entsprechenden Tonträger liegt ein Beschlagnahmebeschluss vor.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –9–                               Drucksache 19/157 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17.   Welche „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten hat es seit dem Jahr 2009 in Ergänzung zu den von der Fraktion DIE LINKE. seit den erfragten Musikveranstaltungen gegeben (bitte nach Jahr, Quartal, Datum und Ort aufschlüsseln)? Für das Jahr 2017 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/12264 vom 8. Mai 2017 und 18/13256 vom 4. August 2017 verwiesen. Für den Zeitraum von 2009 bis 2016 wird ergänzend auf die Antwort der Bun- desregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun- destagsdrucksache 18/13256 vom 4. August 2017 verwiesen.
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