Prüfungen von Bildungsanbietern und Bildungsträgern durch die Bundesagentur für Arbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7785 19. Wahlperiode 14.02.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Schneider, Jürgen Pohl, René Springer, Uwe Witt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7419 – Prüfungen von Bildungsanbietern und Bildungsträgern durch die Bundesagentur für Arbeit Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt zahlreiche Formen der beruflichen Fortbildung, der Umschulung oder des Erwerbs von Zusatzqualifikationen. In den meisten Fällen werden diese nicht von der Bundesagentur für Arbeit selbst durchgeführt, sondern an externe Bildungsanbieter oder Bildungsträger vermit- telt. Die Akkreditierungs- und Zulassungskriterien für potentielle Bildungsträger lassen sich beim Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit gut nachvollzie- hen (www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung). Infor- mationen zur laufenden Qualitätskontrolle oder zur Effizienz der externen Bil- dungsträger und deren Kursen sind nach Ansicht der Fragesteller dort nur spär- lich vorhanden. 1. Wie viele Kurse führte die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2015 bis 2018 durch (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In den Jahren 2015 bis 2018 hat die Bundesagentur für Arbeit im nachfolgend dargestellten Umfang Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung – ohne betrieb- liche Einzelumschulungen – finanziert: Jahr 2015 2016 2017 Januar bis Oktober 2018 Maßnahmen 41.107 43.894 46.259 48.543 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/7785 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie viele Bildungsträger erzielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 einen Umsatz mit der Bundesagentur für Arbeit von a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen über den Umsatz, den Bildungsträger mit der Bun- desagentur für Arbeit erzielt haben, keine Erkenntnisse vor. Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit ist eine entsprechende Auswertung ihres Finanzsystems auf Ebene der Bildungsträger nicht möglich. Für eine Erfassung der Umsätze wird kein Bedarf gesehen, da sie auf die Qualitätssicherung von Trägern und Maßnah- men der Arbeitsförderung keinen Einfluss haben. Aus diesem Grund können auch bei den folgenden Fragen keine Aussagen in Bezug auf die Umsätze gemacht werden. 3. Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bil- dungsträgern in den Jahren 2015 bis 2018 von fachkundigen Stellen durchge- führt (bitte nach Jahren und Umsatz nach Bildungsträgern mit a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz aufschlüsseln)? Die fachkundigen Stellen haben bei den Bildungsträgern auch nach einer erfolg- reichen (Erst-)Prüfung und Zulassung in jährlichen Abständen zu prüfen, ob diese ein System zur Sicherung der Qualität wirksam anwenden (§ 181 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 177 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III). Dabei wird die wirksame Anwendung des Qualitätsmanagementsystems des jeweiligen Trägers insbesondere vor dem Hintergrund der Durchführung seiner Maßnahmen überprüft. Diese Überwachung schließt die Standorte des Trägers mit ein. Der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), die die fachkundigen Stellen akkreditiert, liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Kontrollen die fachkun- digen Stellen durchgeführt haben. 4. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bildungs- trägern aufgrund von Prüfungen fachkundiger Stellen in den Jahren 2015 bis 2018 zur Androhung der Vertragsauflösung aufgrund festgestellter Mängel (bitte nach Jahren und Umsatz nach Bildungsträgern mit a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, in wie vielen Fällen Bil- dungsträgern im Verlauf der einzelnen privatrechtlichen Verbindungen zwischen den Trägern und den fachkundigen Stellen eine Vertragsauflösung angedroht worden ist. Weder die DAkkS noch die Bundesagentur für Arbeit haben über den Verlauf der einzelnen privatrechtlichen Verbindungen zwischen den Trägern und den fachkundigen Stellen Kenntnis.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/7785 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bil- dungsträgern aufgrund von Prüfungen fachkundiger Stellen in den Jahren 2015 bis 2018 zu Vertragsauflösungen (bitte nach Jahren und Umsatz nach Bil- dungsträgern mit a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz auf- schlüsseln)? Im August 2017 wurde in Absprache zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der DAkkS ein Verfahren zur Meldung von Entzügen von Trägerzulassungen ab- gestimmt. Die Entzüge von Trägerzulassungen, die während der Laufzeit einer Zulassung erfolgen, werden danach von den fachkundigen Stellen an die DAkkS gemeldet, die die Bundesagentur für Arbeit darüber in Kenntnis setzt. Seit Beginn des Verfahrens wurden der Bundesagentur für Arbeit 352 Entzüge von Trägerzu- lassungen gemeldet. 6. Wie viele Kontrollen von Bildungsträgern gab es nach Kenntnis der Bun- desregierung aufgrund vorgelegter Dokumentation – d. h. ohne Vor-Ort- Besuch – durch den Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen in den Jah- ren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahren und Umsatz nach Bildungsträgern a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz aufschlüsseln)? Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit werden vom Prüfdienst Arbeits- marktdienstleistungen keine Prüfungen alleine aufgrund der Aktenlage durchge- führt. 7. Wie viele Kontrollen von Bildungsträgern gab es nach Kenntnis der Bun- desregierung in Form von angekündigten Besuchen durch den Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jah- ren und Umsatz nach Bildungsträgern mit a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz aufschlüsseln)? 8. Wie viele Kontrollen von Bildungsträgern gab es nach Kenntnis der Bun- desregierung in Form von unangekündigten Besuchen durch den Prüf- dienst Arbeitsmarktdienstleistungen in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahren und Umsatz nach Bildungsträgern mit a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Prüfung der Durchführungsqualität eingekaufter und zugelassener Maßnah- men obliegt den örtlichen Agenturen für Arbeit und Jobcentern (§ 183 Absatz 1 SGB III). Dies erfolgt im Rahmen einer kontinuierlichen Maßnahmebetreuung. Vor-Ort-Kontrollen durch die Agenturen für Arbeit werden statistisch nicht ge- sondert ausgewertet. Über die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen haben die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei zugelassenen Maßnahmen die jeweiligen fachkundigen Stellen zu informieren (§ 183 Absatz 4 SGB III). Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen führt stichprobenartige Vor-Ort-Be- suche durch, sogenannte „Regelprüfungen“, die im Allgemeinen zwei Tage vor- her angekündigt werden. Des Weiteren werden anlassbezogen aufgrund von vor- liegenden Beschwerden oder zum Beispiel aufgrund von Prüfaufträgen der Zen- trale oder der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit „Sonderprüfun- gen“ durchgeführt. Auch diese Prüfungen werden in der Regel kurzfristig vorher angekündigt. Bei begründetem Verdacht erfolgen Prüfungen nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit auch unangekündigt.
Drucksache 19/7785 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In den Jahren 2015 bis 2018 wurden vom Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistun- gen wie folgt Prüfungen durchgeführt: Prüfungen insgesamt davon davon „Regelprüfungen“ „Sonderprüfungen“ 2015 1.155 1.137 18 2016 1.097 1.032 65 2017 1.134 1.059 75 2018 1.122 1.048 74 9. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bil- dungsträgern aufgrund von Prüfungen durch den Prüfdienst Arbeitsmarkt- dienstleistungen in den Jahren 2015 bis 2018 zur Androhung der Vertrags- auflösung aufgrund festgestellter Mängel (bitte nach Jahren und Umsatz nach Bildungsträgern mit a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bil- dungsträgern aufgrund von Prüfungen durch den Prüfdienst Arbeitsmarkt- dienstleistungen in den Jahren 2015 bis 2018 zu Vertragsauflösungen (bitte nach Jahren und Umsatz nach Bildungsträgern mit a) weniger als 100 000 Euro, b) 100 000 bis 500 000 Euro, c) 500 000 bis 2 500 000 Euro, d) mehr als 2 500 000 Euro Jahresumsatz aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Festgestellte Vertragsstörungen führen bei eingekauften Maßnahmen nicht auto- matisch zu einer Beendigung des Vertrages. Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit wird bei eingekauften Maßnahmen dem Auftragnehmer zunächst eine Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt. Bei fortdauernder Vertragsstörung werden weitere Maßnahmen ergriffen. Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit wurden von den in den Jahren 2015 bis 2018 eingekauften Maßnahmen die Verträge wie folgt vorzeitig beendet: Beendete Insgesamt davon davon davon Verträge Kündigungen Teilkündigungen Vertragsauf- hebungen 2015 18 4 1 13 2016 47 12 1 34 2017 54 15 2 37 2018 45 4 0 41 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333