Staatenliste im Sicherheitsüberprüfungsgesetz

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Deutscher Bundestag                                                                       Drucksache 18/3772 18. Wahlperiode                                                                                        19.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3645 – Staatenliste im Sicherheitsüberprüfungsgesetz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) regelt die Vorausset- zungen und das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen (Sicher- heitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Aktualisierungs- bzw. Wie- derholungsüberprüfung). Davon betroffen sind u. a. Personen, die Zugang zu als VS-Streng geheim, VS-Geheim oder VS-Vertraulich eingestuften Verschluss- sachen haben oder an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt sind. Seit dem 10. Januar 2012 wird zudem im vorbeugenden personellen Sabotageschutz eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 SÜG durchge- führt. Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD-Amt) zur Mitwirkung bei der Sicher- heitsüberprüfung sind in § 3 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und § 1 Absatz 3 MAD-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2970 ff.) geregelt. Gemäß § 12 Absatz 1 SÜG werden bei allen Sicherheits- überprüfungen regelmäßig Auskünfte aus dem Nachrichtendienstlichen Infor- mationssystem (NADIS) und dem Bundeszentralregister (BZR), Bundeskrimi- nalamt (BKA), Bundespolizei, MAD und Bundesnachrichtendienst eingeholt. In der Sicherheitserklärung nach § 13 Absatz 1 sind vom Betroffenen u. a. „An- gaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministe- riums des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind“ zu machen. Hintergrund für diese Abfrage müssen Annahmen sein, wonach fremde Nachrichtendienste als Druckmittel u. a. verwandtschaftliche Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken nutzen und häufige Reisen in diese Staaten den Betroffenen einer besonderen Gefährdung durch fremde Nachrichtendienste aussetzen. Die im Rahmen der Sicherheitserklärung nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 in den Anlagen 4 und 5 beizufügende Staatenliste wird vom Bundesministerium des Innern (BMI) gesondert festgelegt und mitgeteilt. Sie soll jeweils bei Eintritt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 18/3772                                            –2–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode relevanter politischer Veränderungen überprüft und nach Bedarf den gegebenen aktuellen Sicherheitserfordernissen angepasst werden. Erstellt wird diese Liste vom BMI in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (AA). Welche genauen Sicherheitsrisiken vorausgesetzt werden bzw. anhand welcher Parameter die Klassifizierung eines Landes erfolgt, ist nicht nachvollziehbar. So kommt es z. B., dass Serbien als EU-Beitrittskandidat auf der Liste zu finden ist, allerdings kein einziges mittel- oder südafrikanisches Land (Ausnahme: Sudan) und Pakis- tan erst im Juli 2014 hinzugekommen ist. Die Auswirkungen für die Betroffenen sind gravierend: Wenn eine zu überprü- fende Person (A) in engerem Kontakt mit einer Person (B) steht, die Staatsan- gehörige eines dieser Staaten ist bzw. dort längere Zeit gelebt hat, erhält A keine Sicherheitsüberprüfung, wenn B nicht schon länger als fünf zusammenhängende Jahre in Deutschland lebt, weil – so die Begründung der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages – Person B erst nach fünf Jahren überprüfungsfähig ist. Dass der Aufenthalt in einem dieser Länder sich ggf. negativ auf die Beurtei- lung im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung auswirkt, spricht nicht für ein positives Bild der Bundesregierung von bzw. ein vertrauensvolles bilaterales Verhältnis zu diesen Staaten. Bemerkenswert ist deshalb, dass sie auf anderer Ebene durchaus mit diesen Staaten kooperiert. Im Jahr 2013 hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unabhängig von EU- und NATO-Projekten, 774 Angehörige fremder Streitkräfte in Deutschland militärisch ausgebildet. 320 dieser Personen kamen aus Staaten der aktuell geltenden Staatenliste (u. a. Belarus, Syrien, Libanon). 22 der 29 Staaten, deren Militärangehörige in der Bundesrepublik Deutschland aus- und weitergebildet werden, traut die Bundesregierung offenbar so wenig, dass schon ein längerer Aufenthalt dort zu einem Problem bei einer Sicherheits- überprüfung werden kann. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 des Sicherheitsüber- prüfungsgesetzes (SÜG) wurde durch die nach § 35 Absatz 1 SÜG erlassene „Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zur Ausführung des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Si- cherheitsüberprüfungen des Bundes“ vom 29. April 1994 als „Anlage (Staaten- liste) zur ‚Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung‘ “ veröffentlicht (GMBl S. 550). Sie wird regelmäßig aktualisiert. Die Staatenliste enthält die Staaten, in denen besondere Sicherheitsrisiken für Personen zu besorgen sind, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen oder be- reits betraut sind. Grundlage dieser Festlegung sind Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes über die politischen Verhältnisse und die Rechtsordnung in diesen Staaten sowie insbe- sondere Erkenntnisse und Beurteilungen der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst [BND], Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV], Mi- litärischer Nachrichtendienst [MAD]) z. B. über nachrichtendienstliche Gefähr- dung der Mitarbeiter an deutschen Auslandsvertretungen, die Arbeitsweisen der Nachrichtendienste dieser Staaten und die nachrichtendienstlichen Aktivitäten gegen die Bundesrepublik Deutschland sowie über Aktivitäten terroristischer und krimineller Vereinigungen in diesen Staaten. Insbesondere frühere Wohn- sitze, Aufenthalte und nahe Angehörige in diesen Staaten aber auch Reisen dort- hin können eine Gefährdung für Anbahnungs- und Werbungsversuche auch im Wege der Erpressung hervorrufen. So zeigen die Erkenntnisse der Spionage- abwehr, dass Anbahnungsversuche fremder Nachrichtendienste vorzugsweise unternommen werden, wenn sich die Zielperson auf ihrem Territorium aufhält. Einschüchterungs- und Erpressungsversuche führen auf fremdem Boden leich- ter zum Erfolg, oft wegen fehlender Kenntnisse der Zielperson über die dort gel- tenden Gesetze und Befugnisse der Behörden. Ebenso kann die Androhung von
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   –3–                          Drucksache 18/3772 Repressalien gegen in diesem Staat lebende Angehörige als Druckmittel genutzt werden. Die sicherheitsmäßige Bewertung der in § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG gefor- derten Angaben im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung dient daher einerseits dem Schutz von Verschlusssachen vor Ausspähung durch fremde Nachrichten- dienste sowie durch terroristische und kriminelle Vereinigungen andererseits aber auch dem Schutz der zu überprüfenden Person und/oder des gemäß § 2 Ab- satz 2 SÜG in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehenden Partners vor per- sönlicher Gefährdung. Ein wesentliches Ziel der Sicherheitsüberprüfung ist es, Anbahnungen durch fremde Nachrichtendienste oder terroristische und kriminelle Vereinigungen von vornherein zu verhindern. Daher sind die Angaben in der Sicherheitserklä- rung im Einzelfall darauf hin zu überprüfen, ob sie so sicherheitserheblich sind, dass sie Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko begründen. Gemäß § 14 Ab- satz 3 Satz 3 SÜG hat im Zweifel das Sicherheitsinteresse Vorrang. Darüber hinaus dienen die nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG geforderten An- gaben dazu, die sicherheitsüberprüfte Person auf ihren Einzelfall bezogen zu sensibilisieren im Hinblick auf die besondere Gefährdung, die für sie von Reisen und Kontakten in diese Staaten ausgehen kann. Die Sicherheitsüberprüfung ist eine Momentaufnahme und soll eine Prognose für das zukünftige Verhalten der überprüften Person ermöglichen. Für diese Be- urteilung ist in der Regel eine Rückschau auf das Verhalten und die Gegebenhei- ten der letzten 5 Jahre erforderlich. Die nach § 12 SÜG durchzuführenden Maßnahmen setzen voraus, dass die zu überprüfende Person und der in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehende Partner sich in den letzten 5 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Staat aufgehalten haben, mit dem die an der Sicherheitsüberprüfung mit- wirkenden Behörden im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen zusammen- arbeiten. Eine solche Zusammenarbeit besteht nicht mit den Staaten auf der Staatenliste, weil bei Sicherheitsbehörden dieser Staaten eingeholte Auskünfte nachrichtendienstlich gesteuert sein könnten. Zudem bestünde die Gefahr, dass die überprüfte Person oder der in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehende Partner durch eine Anfrage an Sicherheitsbehörden dieser Staaten gerade erst in das Blickfeld eines fremden Nachrichtendienstes gerät. Daher führt ein längerer Aufenthalt der zu überprüfenden Person oder des in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehenden Partners in den letzten fünf Jahren in einem dieser Staaten regelmäßig zur Nichtüberprüfbarkeit und damit zur Einstellung der Sicherheits- überprüfung aufgrund eines Verfahrenshindernisses. 1. Seit wann existiert im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen an sicher- heitsempfindlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland eine Staaten- liste? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vor Inkrafttreten des SÜG wurde im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen eine Liste von Staa- ten zugrunde gelegt, die der Auflistung der Staaten in der „Anordnung der Bun- desregierung über Reisen von Bundesbediensteten in und durch den kommunis- tischen Machtbereich (Reiseanordnung)“ vom 6. Juni 1973 bzw. der Staatenliste der neugefassten Reiseanordnung vom 20. Dezember 1989 in der jeweils gelten- den Fassung entsprach.
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Drucksache 18/3772                                         –4–                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Funktion hat die Staatenliste nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG im Einzelnen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Wer genau stellt die Liste nach welchem Verfahren zusammen? 4. Nach welchem Verfahren werden von wem und auf wessen Antrag Staaten aus der Liste entfernt, und welche Staaten waren das seit 2001 (bitte nach Jahren darstellen)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Das Bundesministerium des Innern (BMI) prüft unter Beteiligung des Bundes- kanzleramtes (BKAmt), des Auswärtigen Amtes (AA), des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz regel- mäßig, ggf. anlassbezogen oder auf Antrag eines der vorgenannten Beteiligten, ob ein Staat aus der Staatenliste herausgenommen werden kann oder in die Staa- tenliste neu aufgenommen werden muss. Das BKAmt und das BMVg beteiligen hierbei auch den BND und den MAD. Folgende Staaten wurden seit dem Jahr 2001 aus der Staatenliste herausgenom- men: 2004 Mongolei auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes, 2009 Albanien aufgrund des Beitritts zur NATO, 2010 Kambodscha und Montenegro als Folge der regulären Überprüfung. 5. Nach welchen Kriterien, in welchen zeitlichen Abständen und auf Grundlage welcher Informationen wird jeweils im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG festgelegt, welche Länder in die SÜG-„Liste von Staaten mit besonde- ren Sicherheitsrisiken“ aufgenommen bzw. gestrichen werden (bitte bei der Auflistung nach innenpolitischen Gründen in Deutschland und im jeweiligen ausländischen Staat sowie in den jeweiligen außenpolitischen Beziehungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Erwägungen unterscheiden)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. 6. Welche Staaten standen in welchen Zeiträumen aus welchen Gründen auf der „Liste von Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“ (bitte nach Staat, Zeitraum und Sicherheitsrisiko aufschlüsseln)? Zu den Gründen für die Aufnahme eines Staates in die Staatenliste wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               –5–                        Drucksache 18/3772 Folgende Staaten stehen bzw. standen auf der Staatenliste: Staat                                             Zeitraum Afghanistan                                               seit 29.04.1994 Albanien                                                  29.04.1994 bis 01.04.2009 Algerien                                                  seit 06.06.1997 Armenien                                                  seit 29.04.1994 Aserbaidschan                                             seit 29.04.1994 Bosnien und Herzegowina                                   seit 06.06.1997 Bulgarien                                                 29.04.1994 bis 20.12.2000 China                                                     seit 29.04.1994 einschließlich SVR Hongkong                               seit 01.07.1997 einschließlich SVR Macau                                  seit 20.12.1999 Georgien                                                  seit 29.04.1994 Irak                                                      seit 29.04.1994 Iran                                                      seit 29.04.1994 Jugoslawien                                               06.06.1997 bis 15.06.2004 Kambodscha                                                29.04.1994 bis 15.10.2010 Kasachstan                                                seit 29.04.1994 Kirgisistan                                               seit 29.04.1994 Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)                 seit 29.04.1994 Kosovo                                                    seit 10.04.2008 Kuba                                                      seit 29.04.1994 Laos                                                      seit 29.04.1994 Libanon                                                   seit 06.06.1997 Libyen                                                    seit 29.04.1994 Moldau                                                    seit 29.04.1994 Mongolei                                                  29.04.1994 bis 15.06.2004 Montenegro                                                15.06.2004 bis 15.10.2010 Pakistan                                                  seit 15.07.2014 Rumänien                                                  29.04.1994 bis 01.03.2000 Russische Föderation                                      seit 29.04.1994 Serbien                                                   seit 15.06.2004 Sudan                                                     seit 06.06.1997 Syrien                                                    seit 29.04.1994 Tadschikistan                                             seit 29.04.1994 Turkmenistan                                              seit 29.04.1994 Ukraine                                                   seit 29.04.1994 Usbekistan                                                seit 29.04.1994 Vietnam                                                   seit 29.04.1994 Weißrussland                                              seit 29.04.1994
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Drucksache 18/3772                                          –6–              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche konkreten Gründe, die vor diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben waren, haben dazu geführt, dass Pakistan Mitte Juli 2014 in die Staaten- liste aufgenommen wurde? 8. Warum fehlt Mali bis heute in der Liste, wohingegen seit langem Vietnam aufgeführt wird? 9. Aus welchen Gründen werden die EU-Beitrittskandidaten Serbien und Türkei unterschiedlich eingestuft? 10. Mit welcher Begründung wird Bosnien-Herzegowina in der Staatenliste aufgeführt? 11. Aus welchen konkreten Gründen werden die Staaten des ehemaligen Ju- goslawiens sicherheitsrelevant unterschiedlich eingestuft? Die Fragen 7 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Entscheidend für die Aufnahme eines Staates in die Staatenliste bzw. dessen Verbleib in der Staa- tenliste ist die nachrichtendienstliche Bedrohungslage sowie die Bedrohung durch terroristische und kriminelle Vereinigungen für Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind. 12. Ab welchem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Beitrittsverhandlungen würden Beitrittskandidaten ggf. von der Staatenliste entfernt werden? EU-Beitrittsverhandlungen sind kein Kriterium für eine Herausnahme eines Staates aus der Staatenliste. 13. In wie vielen Ministerien, Behörden oder Einrichtungen des Bundes sowie bei nichtöffentlichen Stellen findet das SÜG aktuell Anwendung? Das SÜG kommt in den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bun- des zur Anwendung, in denen Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS- Vertraulich und höher hergestellt, bearbeitet und/oder verwaltet werden (§ 1 Ab- satz 2 SÜG). Darüber hinaus wird das SÜG angewendet von allen öffentlichen Einrichtungen, die als lebenswichtig festgestellt sind, sowie im Geschäftsbereich des BMVg in Bezug auf besonders sicherheitsempfindliche Stellen (§ 1 Absatz 4 SÜG). Die Anzahl der öffentlichen Stellen wird statistisch nicht erfasst. Die Größenord- nung schwankt. Das SÜG findet ebenfalls Anwendung auf eine Vielzahl von nichtöffentlichen Stellen, die dem Anwendungsbereich des § 1 Absatz 2 und 4 SÜG unterfallen. Voraussetzung ist, dass dort Personen tätig sind oder werden, die eine sicher- heitsempfindliche Tätigkeit i. S. d. § 1 Absatz 2 und/oder 4 SÜG ausüben. Die nichtöffentlichen Stellen wirken bei den Sicherheitsüberprüfungen von die- sen Personen im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit. Zahlreiche dieser nichtöffentlichen Stellen sind sowohl aus Gründen des Sabo- tageschutzes als auch aus Gründen des Geheimschutzes dazu verpflichtet; diese Überschneidungen bestehen ebenfalls im Bereich der Satellitendatensicherheit. Die Anzahl der nichtöffentlichen Stellen kann täglich variieren.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     –7–                          Drucksache 18/3772 14. Inwieweit unterscheiden sich die Sicherheitsüberprüfungsgesetze der Bundesländer ggf. vom SÜG und untereinander? Die Sicherheitsüberprüfungsgesetze des Bundes und der Länder unterscheiden sich untereinander nur marginal. Sowohl der Bund als auch die Länder haben die Vorschriften des NATO-Geheimschutzabkommens anzuwenden, weil sich die Grundsätze und Mindestanforderungen der NATO nicht nur auf den Umgang mit NATO-Verschlusssachen, sondern auch auf die nationalen Verschlusssachen der Mitgliedstaaten erstrecken. Regelungen zu Staaten mit besonderen Sicher- heitsrisiken sind in allen Landesgesetzen enthalten. 15. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen fanden seit Inkrafttreten des SÜG in der Zuständigkeit des Bundes bzw. von Bundesbehörden statt (bitte nach Jahr, Anzahl der überprüften Personen, Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes sowie bei nichtöffentlichen Stellen aufschlüsseln)? Die statistischen Erhebungsmethoden im BfV haben sich in den vergangenen 20 Jahren mehrfach geändert, sodass nicht für jedes Jahr des Bezugszeitraumes einheitliche Zahlenwerte vorliegen. Dies gilt nicht nur für Frage 15, sondern auch für die übrigen Fragen, soweit sie auf Zahlenangaben rekurrieren. Im Fol- genden wird die Zahl der Sicherheitsüberprüfungen im Sinne der Fragestellung aufgeschlüsselt nach Jahr, Behörde oder sonstigen öffentliche Stelle des Bundes, nicht öffentlichen Stellen und die Gesamtzahl der Sicherheitsüberprüfungen im Bereich Geheim- und Sabotageschutz dargestellt. Geheimschutz Jahr          Sicherheitsüberprüfungen 1994                     26 288 1995                     28 382 1996                     22 275 1997                     19 253 Geheimschutz Jahr          Sicherheitsüberprüfungen            Sicherheitsüberprüfungen Behörde/sonstige                nichtöffentliche Stellen öffentliche Stellen 1998                     18 711                              10 416 1999                     12 409                              19 501 2000                     12 938                              18 675 2001                     14 165                              19 289 2002                     17 108                              10 413
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Drucksache 18/3772                                  –8–               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Geheim- und Sabotageschutz Jahr            Sicherheitsüberprüfungen   Sicherheitsüberprüfungen Behörde/sonstige         nichtöffentliche Stellen öffentliche Stellen 2003                      18 128                     13 822 2004                      19 783                     13 998 2005                      16 865                     16 429 2006                      16 888                     23 712 2007                      16 588                     20 766 2008                      17 216                     22 063 2009                      19 752                     22 918 2010                      11 395                     20 313 2011                      11 212                     205 87 2012                      19 529                     22 127 2013                      10 072                     23 200 2014                      19 750                     24 080 Fallzahlen zu Sicherheitsüberprüfungen auf Veranlassung des BfV selbst liegen erst ab dem Jahr 2012 vor und werden in der Antwort zu Frage 18 genannt. Der mitwirkenden Behörde im Geschäftsbereich BMVg (MAD) liegen keine Zahlen mehr zu den Jahren 1994 bis 1998 vor. Jahr            Sicherheitsüberprüfungen 19991                      49 523 20001                      47 752 20011                      44 261 20021                      41 238 20031                      41 696 20041                      54 676 20051                      53 517 20061                      54 217 20071                      55 248 20081                      63 110 20091                      63 714 20101                      60 354 20111                      43 278 20121                      44 761 20131                      57 073 20141                      52 364 1 Bis einschl. Nov. 2014.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                                  –9–                                       Drucksache 18/3772 Im BND existiert keine Datenbank, die die Anzahl der Sicherheitsüberprüfun- gen zu statistischen Zwecken erfasst. Nachprüfbare Statistiken wurden nach Prüfung des Aktenbestandes erst ab dem Jahr 2003 erstellt. Danach ergeben sich ab dem Jahr 2003 folgende Zahlen im Hinblick auf die durchgeführten Sicher- heitsüberprüfungen: Jahr             Sicherheitsüberprüfungen 2003                            12 518 2004                            11 759 2005                            12 006 2006                            11 269 2007                            11 642 2008                            12 208 2009                            10 097 2010                            16 004 2011                            12 733 2012                            13 072 2013                            12 747 2014                            12 282 16. Wie viele der Überprüfungen ergaben sicherheitsrelevante Erkenntnisse (bitte nach Jahren und Bereichen auflisten)? Eine Unterscheidung für sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Bereichen (Abschlüsse für öffentliche Stellen bzw. nichtöffentliche Stellen) liegt dem BfV für den Bezugszeitraum nicht durchgängig vor. Jahr                       Gesamtzahl                     Zahl der Einzelerkenntnisse Zahl der Einzelerkenntnisse sicherheitserheblicher                    im öffentlichen Bereich                 im nichtöffentlichen Bereich Erkenntnisse2 19941                                   8185                                k. A.                                      k. A. 19951                                   7545                                k. A.                                      k. A. 19961                                   5845                                k. A.                                      k. A. 19971                                   6455                                k. A.                                      k. A. 19981                                   8565                                k. A.                                      k. A. 19991                                 1 0295                                k. A.                                      k. A. 20001                                 1 0395                                k. A.                                      k. A. 20011                                 1 1145                                k. A.                                      k. A. 20021                                   8945                                 408                                       486 20033                                   8904                                 471                                       419 2 Die Zahl betrifft die sicherheitserheblichen Einzelerkenntnisse; die Zahl der Fälle mit sicherheitserheblichen Erkenntnissen wird nicht erhoben. 3 Ab dem Jahr 2003 sind die angegebenen Zahlen Summen der sicherheitserheblichen Einzelerkenntnisse aus den Bereichen Geheim- u. Sabotage- schutz. 4 Alle im Jahr 2003 im Bereich Sabotageschutz abgeschlossenen SÜ waren ohne sicherheitserhebliche Einzelerkenntnisse, daher ist hier nur die Zahl aus dem Bereich Geheimschutz angegeben.
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Drucksache 18/3772                                                  – 10 –                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr                    Gesamtzahl                      Zahl der Einzelerkenntnisse Zahl der Einzelerkenntnisse sicherheitserheblicher                   im öffentlichen Bereich            im nichtöffentlichen Bereich Erkenntnisse2 20041                      976 (1 042)5                                    747                                229 20051                      939 (1 268)5                                    696                                243 20061                    1 016 (1 098)5                                    644                                372 20071                    1 228 (1 858)5                                    272                               1 956 20081                    1 571 (2 245)5                                    356                               1 215 20091                    1 822 (2 443)5                                    486                               1 335 20101                    2 030 (2 776)5                                    527                               1 503 20111                    1 376 (2 007)5                                    381                               1 995 20121                    1 338 (1 850)5                                    352                               1 986 20131                    1 746 (2 178)5                                    401                               1 345 20141                    1 648 (2 090)5                                    449                               1 199 5 Der Klammerzusatz beinhaltet die Summe sicherheitserheblicher Einzelerkenntnisse aus den Bereichen Geheim- u. Sabotageschutz; im Bereich Sabotageschutz kann nicht nach öffentlichen/nichtöffentlichen Stellen unterschieden werden. Für Sicherheitsüberprüfungen auf Veranlassung des BfV selbst liegen keine ent- sprechenden Angaben vor. Der mitwirkenden Behörde im Geschäftsbereich BMVg (MAD) liegen keine Zahlen mehr zu den Jahren 1994 bis 1998 vor. Jahr            Sicherheitsüberprüfungen mit sicherheitserheblichen Erkenntnissen 19996                         16 132 20006                         15 865 20016                         16 105 20026                         16 216 20036                         16 339 20046                         17 454 20056                         19 387 20066                         13 141 20076                         15 437 20086                         14 160 20096                         12 227 20106                         12 244 20116                         10 918 20126                         17 062 20136                         17 234 20146                         11 931 6 Bis einschl. Nov. 2014.
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