Förderung von LSBTI-Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

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Deutscher Bundestag                                                                              Drucksache   19/6545 19. Wahlperiode                                                                                                 14.12.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6017 – Förderung von LSBTI-Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Vorbemerkung der Fragesteller Der Internetpräsenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung (BMZ) ist zu entnehmen, dass „die Verwirklichung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LSBTI)“ ein Ziel der Entwicklungszusammenarbeit sei. Hierfür würden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sexuelle Minderheiten „durch poli- tischen Dialog“ und durch „die Förderung zivilgesellschaftlicher Gruppen un- terstützt“. Im Jahr 2010 habe „die Bundesregierung mehr als 60 Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Ge- schlechtsidentität finanziell gefördert“. Die Unterstützung sei „in erster Linie über die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung“ erfolgt (www. bmz.de/de/themen/allgemeine_menschenrechte/hintergrund/blickpunkt_sexuelle_ orientierung.html). Darüber hinaus wird in dem vom BMZ publizierten „Entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016 – 2020“ als strate- gisches Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit die „Überwindung der Mehrfachdiskriminierung von Frauen, Mädchen und LSBTI-Menschen“ ge- nannt. Hierbei solle „die Informationslage zum Thema in den Kooperations- ländern“ verbessert werden (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/ strategiepapiere/Strategiepapier361_02_2016.pdf, S. 21). Als 2014 in Uganda ein Gesetz unterzeichnet wurde, das Homosexualität unter Strafe stellt, kündigte Bundesminister Dr. Gerd Müller an, er werde prüfen las- sen, „inwiefern wir unsere Entwicklungszusammenarbeit neu ausrichten müs- sen und die Zivilgesellschaft in Uganda noch stärker unterstützen können als bislang schon“. Zudem kündigte er an, er werde sich dafür einsetzen, „die an- stehende Auszahlung der nächsten Tranche der EU-Budgethilfe in Höhe von 20 Millionen Euro zurückzustellen“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/ 2014/februar/140227_Mueller-ueber-Homophobie-in-Uganda-Regierung-muss- das-Gesetz-zuruecknehmen/index.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung vom 11. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/6545                                   –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Welche Projekte mit LSBTI-Bezug fördert das BMZ im Rahmen der Ent- wicklungszusammenarbeit seit 2013 (bitte nach Jahr, Land, Budget und lo- kalen Kooperationspartnern aufschlüsseln)? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Projekte mit LSBTI (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexu- elle)-Bezug durch die bilaterale Zusammenarbeit mit seinen Partnerländern, die Unterstützung privater Träger sowie die Unterstützung multilateraler Institutio- nen. Nur wenige Vorhaben zielen ausschließlich oder hauptsächlich auf LSBTI- Personen. Im Regelfall schließen die betreffenden Vorhaben oder Maßnahmen LSBTI-Personen im Sinne einer Querschnittsaufgabe ausdrücklich mit ein, rich- ten sich aber nicht explizit an diese eine Zielgruppe. Daher ist eine belastbare Schätzung der spezifischen Budgetanteile nicht möglich, da auch der Anteil von LSBTI-Personen an der jeweiligen Zielgruppe nicht bekannt ist, weil auf die Er- hebung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität aus menschenrecht- lichen Erwägungen verzichtet wird. Die folgende tabellarische Übersicht führt nur die Vorhaben auf, die sich ausschließlich oder hauptsächlich auf LSBTI-Per- sonen als Zielgruppe beziehen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               –3–                              Drucksache 19/6545 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land            Projektschwerpunkt        Projektlaufzeit              Bezug zu LSBTI Republik Uganda        Stärkung der Menschen-        2014 – 2016      Unterstützung ugandischer zivilge- rechte                                         sellschaftlicher Organisationen, da- Stärkung von Regie-           2017 – 2019      runter auch Organisationen, die zu rungsführung und Zivil-                        den Rechten von LSBTI arbeiten gesellschaft in Uganda Karibik (Regional-     Regionales Gesundheits-       2009 – 2015      Berücksichtigung von LSBTI als be- vorhaben)              vorhaben in der Karibik                        sonders gefährdete Zielgruppen, u. a. über Kooperation mit einem regio- nalen zivilgesellschaftlichen Netz- werk Afrika                 Maßnahme zum Abbau            2014 – 2016      Unterstützung von LSBTI-Organisa- (regionale Maß-        von Diskriminierung auf-                       tionen in afrikanischen Ländern, nahme)                 grund der sexuellen Ori-                       z. B. Netzwerkbildung, Fortbildun- entierung und Ge-                              gen schlechtsidentität Republik Südafrika     Multisektorale Prävention     2018 – 2020      Förderung der Berücksichtigung der von Infektionskrankhei-                        Rechte von LSBTI u. a. in ten                                            Lehrerfortbildungen, in Peer Educa- tion Programmen und in der Schul- gesundheitspolitik Ukraine                HIV/AIDS-Beratung und          2007 – 2018 Unterstützung einer Organisation Institutionenförderung       (abgeschlossen) von Eltern von LSBTI und einer LSBTI-Organisation Globalvorhaben         Deutsche BACKUP Initi-        2012 – 2020      In allen Handlungsfeldern Stärkung ative                                          der Einbindung zivilgesellschaftli- cher Positionen, insbes. von vul- nerablen Bevölkerungsgruppen (da- runter LSBTI); Einzelmaßnahmen des Vorhabens haben in der Vergan- genheit mehrere LSBTI-Selbstver- tretungsorganisationen in verschie- denen Ländern gefördert Lateinamerika (Regi- Vorhaben zur Stärkung           2015 – 2018      Stärkung der Fähigkeiten der Om- onalvorhaben)        der Mitglieder durch den                         budsbehörden in Lateinamerika zum Iberoamerikanischen                              Schutz der Rechte von LSBTI Verband der Ombudsper- sonen (FIO) Die folgende Tabelle enthält Projekte mit LSBTI-Bezug, welche das BMZ durch die Unterstützung privater und kirchlicher Träger fördert. Die deutschen Zuwen- dungsempfänger sind in der Übersicht als „Träger“ enthalten.
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Drucksache 19/6545                             –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land               Projekt            Jahr            Träger                   Budget Afrika südlich    Stärkung der zivilgesell-   2013   Lesben- und Schwulen-       490.000,00 € der Sahara (nur   schaftlichen Handlungs-            verband in Deutschland EL)               fähigkeit und regionalen           (LSVD) e. V. Allianzen für Advocacy für Menschenrechte Namibia           Stärkung und Unterstüt-     2015   Solidaritätsdienst-Inter-   79.683,00 € zung der Menschen-                 national e. V. rechte junger lesbischer Frauen Republik Südaf-   Menschenrechte im süd-      2018   Lesben- und Schwulen-       249.758,00 € rika              lichen Afrika durch Stär-          verband in Deutschland kung von NGO-Aktivis-              (LSVD) e. V. tinnen voranbringen, mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte Costa Rica        Stärkung von Initiativen    2013   Evangelische Zentral-       250.000 € zum Schutz der Men-                stelle für Entwicklungs- schenrechte von Homo-,             hilfe e. V. Bi-, Trans-, und Interse- xuellen Südafrika         Mainstreaming von HIV       2014   Evangelische Zentral-       200.000 € und AIDS, TBC, Gender              stelle für Entwicklungs- hilfe e. V. Kambodscha        Integration von Men-        2015   Evangelische Zentral-       340.000 € schen, die mit HIV und             stelle für Entwicklungs- AIDS leben, Zugang zu              hilfe e. V. Bildung und Entwick- lung China             Gemeindeentwicklung         2015   Evangelische Zentral-       437.000 € und HIV/AIDS-Präven-               stelle für Entwicklungs- tion Menglian                      hilfe e. V. Bolivien          Verbesserung der Leis-      2015   Evangelische Zentral-       150.000 € tungen im Gesund-                  stelle für Entwicklungs- heitssektor                        hilfe e. V. Brasilien         Förderung der Men-          2015   Evangelische Zentral-       470.000 € schenrechte und der                stelle für Entwicklungs- HIV/AIDS-Prävention                hilfe e. V. im Nordosten Costa Rica        Förderung gesellschaftli-   2016   Evangelische Zentral-       300.000 € cher Akzeptanz im Um-              stelle für Entwicklungs- gang mit Vielfalt sexuel-          hilfe e. V. ler Orientierungen
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –5–                                 Drucksache 19/6545 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land                   Projekt               Jahr               Träger                 Budget Afrika überreg.     Überkonfessionelle Ar-          2016     Evangelische Zentral-       250.000 € beit gegen Stigma und                    stelle für Entwicklungs- Diskriminierung in Be-                   hilfe e. V. zug sexuelle Diversität Vietnam             Stärkung der Rechte von         2017     Evangelische Zentral-       200.000 € Transsexuellen                           stelle für Entwicklungs- hilfe e. V. Neben der bilateralen Zusammenarbeit und Förderung privater Träger fördert das BMZ Projekte mit LSBTI-Bezug auch durch die Unterstützung multilateraler In- stitutionen, beispielsweise über den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV, Tuberkulose und Malaria. Die Förderung und der Schutz von Menschenrechten und Geschlechtergerechtigkeit ist ein strategisches Ziel des Fonds. Zwei von sechs Schwerpunkten einer besonderen Finanzierungslinie (Gesamthöhe 313 Mio. US-Dollar im Zeitraum 2017 – 2019) sind ausgerichtet auf Schlüsselgruppen, da- runter LSBTI, und den Abbau von Barrieren im Zugang zu HIV-Gesundheits- diensten. Zudem investiert der Fonds im Zeitraum 2017 – 2019 15 Mio. US-Dol- lar in eine Initiative, die Unterstützung für Schlüssel- und marginalisierte Grup- pen, darunter LSBTI, ermöglicht. Deutschland ist der viertgrößte Geber des Globalen Fonds. Eine exakte Beziffe- rung des Anteils des deutschen Beitrags, der explizit nur auf die Zielgruppe LSBTI entfällt, ist aus den in der Antwort auf Frage 1 genannten Gründen nicht möglich. 2.   Mit welchen deutschen Organisationen arbeitet das BMZ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bei Projekten mit LSBTI-Bezug zusammen? Neben der Unterstützung für multilaterale Institutionen beauftragt das BMZ die staatlichen Durchführungsorganisationen (hier vor allem GIZ und KfW) mit der Durchführung von Vorhaben, einschließlich solcher mit LSBTI-Bezug, und för- dert zivilgesellschaftliche Organisationen/private Träger bei der Umsetzung sol- cher Vorhaben. Im abgefragten Zeitraum gab es keine speziellen Projekte politischer Stiftungen zu LSBTI, die das BMZ gefördert hat. Die durch das BMZ geförderten politi- schen Stiftungen berücksichtigen hingegen durchgehend Menschenrechtsbe- lange – darunter auch LSBTI-Rechte – in ihren Vorhaben mit unterschiedlichen thematischen Ausrichtungen. 3.   Wie erfolgreich arbeiten nach Einschätzung der Bundesregierung im Rah- men der Entwicklungszusammenarbeit Projekte mit LSBTI-Bezug? Nach Einschätzung der Bundesregierung arbeiten diese Vorhaben erfolgreich. 4.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang zwi- schen der Rechtssituation sexueller Minderheiten und der wirtschaftlichen Entwicklung? Die wirtschaftlichen Kosten der Diskriminierung von LSBTI und der Zusammen- hang zwischen ihrer rechtlichen Situation und der wirtschaftlichen Entwicklung sind mittlerweile gut belegt. Eine Studie von USAID und dem Williams Institute (https://williamsinstitute.law.ucla.edu/press/press-releases/11-nov-2014-1/) von
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Drucksache 19/6545                                   –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2014 untersuchte die wirtschaftlichen Effekte der Diskriminierung von LSBTI in 39 Ländern und kam zu dem Schluss, dass Gewalt gegen und Diskriminierung von LSBT sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt. Die Studie stellte auch eine positive Korrelation zwischen dem Bruttoinlandsprodukt und den Rechten von LSBT fest. Eine Studie von 2018 (https://williamsinstitute.law. ucla.edu/category/research/international/) bestätigte diese Erkenntnis auf der Grundlage von Daten aus 120 Ländern und unterstrich insbesondere den positiven Zusammenhang von Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und der rechtlichen Gleich- stellung von LSBT. Eine Studie der Weltbank („The Economic Cost of Homo- phobia“, 2014; www.worldbank.org/content/dam/Worldbank/document/SAR/ economic-costs-homophobia-lgbt-exlusion-india.pdf) kam zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Homophobie in Indien im Jahr 2012 bei mehreren Milliarden US- Dollar lagen. 5.   Erkennt die Bundesregierung ein Missverhältnis zwischen der Ankündigung von Bundesminister Dr. Gerd Müller gegenüber Uganda, sich einerseits auf- grund der Kriminalisierung homosexuellen Geschlechtsverkehrs für eine Zu- rückstellung der EU-Budgethilfe einzusetzen und über eine Neujustierung der Entwicklungszusammenarbeit nachzudenken, und andererseits der kon- sequenten Ablehnung, die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit bei Staa- ten, die sich bei der Rückführung ihrer Landsleute aus Deutschland unko- operativ verhalten, zu kürzen? Die Bundesregierung setzt sich weltweit und öffentlich für die Wahrung der Men- schenrechte ein und hat sich daher auch zu dem eindeutig menschenrechtswidri- gen Gesetzentwurf in Uganda klar positioniert. Einen Zusammenhang oder gar ein Missverhältnis in Bezug auf die in der Frage genannten beiden Sachverhalte kann die Bundesregierung nicht erkennen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN „Entwicklungspolitische Dimension der europäischen und deutschen Beschlüsse im Bereich Flucht und Migration“ auf Bundestags- drucksache 19/4165 verwiesen.
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