Aufstieg des Planfalls "Knoten Hamburg" in den Bedarfsplan Schiene
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7382 19. Wahlperiode 28.01.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Anja Hajduk, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6846 – Aufstieg des Planfalls „Knoten Hamburg“ in den Bedarfsplan Schiene Vorbemerkung der Fragesteller Eines der in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplan Schiene aufgestiegenen Projekte ist der Bahnknoten Hamburg. Der Hamburger Hauptbahnhof ist mit über 500 000 Nutzenden pro Tag einer der meist frequentierten Bahnhöfe Deutsch- lands (www.deutschebahn.com/pr-hamburg-de/hintergrund/themendienste/ Themendienst_Hamburg_Hbf-1310926). Es ist zu erwarten, dass sich die seit Jahren abzeichnende Überlastung des Bahnhofs mit immer weiter steigenden Fahrgastzahlen in Zukunft weiter verschärfen wird. Mit dem am 6. November 2018 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verkündeten Aufstieg des Planfalls „Knoten Hamburg“ aus dem Potenziellen in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplan Schiene des Bundesschienenwege- ausbaugesetzes (BSWAG) werden weitere Maßnahmen zur Engpassbeseitigung in Aussicht gestellt. Vor dem Hintergrund des geplanten Deutschlandtakts stel- len sich vor allem Fragen zur Priorisierung und zeitlichen Einordung der Infra- strukturvorhaben zum Ausbau des Knotens Hamburg. 1. Welche Infrastrukturmaßnahmen legt der Planfall „Knoten Hamburg“ des BSWAG zugrunde? a) Welche Infrastrukturmaßnahmen kommen nach der Hochstufung vom Potenziellen in den Vordringlichen Bedarf zu den bisher im Bundesver- kehrswegeplan 2030 aufgeführten Maßnahmen hinzu? b) Welche der im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgeführten infrastruktu- rellen Maßnahmen sieht der in den Vordringlichen Bedarf aufgestiegene Planfall „Knoten Hamburg“ des BSWAG nicht mehr vor? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/7382 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Auf welchen Annahmen basieren die vom BMVI genannten Kosten für den Planfall „Knoten Hamburg“, und wie verteilt sich diese Summe auf die ein- zelnen Teilprojekte des Planfalls (bitte die Höhe der Kosten jeweils nach Teilmaßnahme einzeln aufschlüsseln)? Die Frage 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die einzelnen Infrastrukturmaßnahmen und die Kosten können der Tabelle ent- nommen werden. Die Kosten für den aktuellen Planfall basieren auf einer 3D- GIS-gestützten Kosten- und Trassenplausibilisierung auf Grundlage von Kosten- kennwerten. 1: Anteil der im Bestand erforderlichen Ersatzinvestitionen 2: GWU = Gesamtwertumfang 3. Welche der Teilprojekte des Planfalls „Knoten Hamburg“ befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Planfeststellungsverfahren (bitte jeweiligen Verfahrensstand und Beginn des jeweiligen Planfeststellungsver- fahrens angeben)? 4. Für welche Teilprojekte des Planfalls „Knoten Hamburg“, die noch nicht in Bau sind, liegen nach Kenntnis der Bundesregierung rechtskräftige Planfest- stellungsbeschlüsse vor (bitte konkrete Benennung des Planfeststellungsab- schnitts mit aktualisierten Baukosten)? 5. Für welche Teilprojekte des Planfalls „Knoten Hamburg“ liegen nach Kennt- nis der Bundesregierung Machbarkeitsstudien vor? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Es sind keine Teilprojekte des Planfalls „Knoten Hamburg“, mit deren Realisie- rung noch nicht begonnen wurde, bekannt, bei denen rechtskräftige Planfeststel- lungsbeschlüsse vorliegen. Die Teilmaßnahmen „Nordkurve Kornweide zweigleisiger Ausbau“ und „Zwei- tes östliches Umfahrungsgleis Maschen“ befinden sich aktuell in der Realisie- rung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/7382 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Für die „S4 (Ost) Hamburg–Bad Oldesloe“ sind für alle Abschnitte Anträge auf Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt worden. Der Antrag auf Planfeststellung für das Projekt „Überwerfungsbauwerk Meckel- feld“ wurde im Dezember 2018 wieder zurückgezogen und wird voraussichtlich Mitte 2019 neu eingereicht. Darüber hinaus erstellt die Deutsche Bahn Netz AG für die Maßnahmen Verbin- dungskurve Harburg und Kreuzungsbauwerk Wilhelmsburg die Vorplanung. 6. Wurde im Planfeststellungsverfahren für den neuen Fernbahnhof Altona die zur Entlastung des Hauptbahnhofs benötigte S-Bahnlinie S4 (West) berück- sichtigt? a) Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Berücksichtigung? b) Wenn nein, warum erfolgte keine Berücksichtigung, und wann wird dies nachgeholt? Die Einrichtung der S-Bahn-Linie S4 West ist nicht Gegenstand der Planfeststel- lung für den Fern- und Regionalbahnhof Altona. Die Umsetzung des Vorhabens steht der Veränderung der Linienführungen von S-Bahn-Linien und der Einrich- tung zusätzlicher S-Bahn-Linien jedoch nicht entgegen. Im Rahmen der Umset- zung des Vorhabens Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona zu errichtende Anlagen müssten in diesem Falle weder um- noch zurückgebaut werden. 7. Wird nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Bundesregierung einzelnen Teilmaßnahmen des Planfalls „Knoten Hamburg“ des BSWAG eine beson- dere Priorität im Hinblick auf den Zeitpunkt ihrer Durchführung eingeräumt? a) Wenn ja, welchen Maßnahmen wird besondere Priorität eingeräumt? b) Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung? c) Welche der Maßnahmen erachtet die Bundesregierung als zum nächst- möglichen Zeitpunkt realisierbar? 21. Ist unter Berücksichtigung der drängenden Probleme im Engpass Knoten Hamburg davon auszugehen, dass der Ausbau des Hamburger Hauptbahn- hofes im Vergleich zu anderen Projekten des Deutschlandtakts entsprechend hoch priorisiert wird? Die Fragen 7 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Alle Maßnahmen des Knotens Hamburg sind im Vordringlichen Bedarf des gel- tenden Bedarfsplans enthalten. Die Maßnahmen in den Knoten werden sukzes- sive realisiert, sobald die sachlichen und haushalterischen Voraussetzungen vor- liegen. Zum Planungsstand wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 8. Welchen Kapazitätszuwachs werden die dem Deutschlandtakt zugrunde ge- legten Infrastrukturmaßnahmen für den Bahnknoten Hamburg generieren können, und bis wann sollen sie fahrplanwirksam werden? 24. Welche baulichen Maßnahmen sind im Fall des Hamburger Hauptbahnhofs nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Bundesregierung erforderlich, um die vom Zielfahrplan 2030 des Deutschlandtakts vorgegebenen Kapazitäten tragen zu können?
Drucksache 19/7382 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 26. Unterstellt der Gutachterentwurf zum Deutschlandtakt eine infrastrukturelle Erweiterung der Bahnsteigkapazitäten des Hamburger Hauptbahnhofs in Richtung Südausfahrt? Die Fragen 8, 24 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Infrastrukturmaßnahmen und darüber hinaus eine „durchgehende Zweigleisigkeit Hamburg Anckelmannsplatz–Ham- burg Rothenburgsort“ sind für die Umsetzung der im Zielkonzept hinterlegten Betriebsangebote erforderlich. 9. Von welcher Entlastung für den Hamburger Hauptbahnhof geht die Bundes- regierung durch die vom Planfall „Knoten Hamburg“ des BSWAG erfassten Maßnahmen aus (bitte in Zügen/Tag angeben), und welche „Satellitenbahn- höfe“ im Hamburger Stadtgebiet sind in der Lage, eine Entlastungsfunktion für den Hamburger Hauptbahnhof zu übernehmen, indem Züge bis dorthin durchgebunden werden bzw. dort beginnen und enden? 10. Sieht die Bundesregierung den heutigen Fern-, Regional- und S-Bahn-Halt Dammtor ebenfalls als Entlastungsmaßnahme für den Hauptbahnhof an, und wenn nein, wie sollen die heute am Haltepunkt Dammtor gezählten Nutzen- den vom Hauptbahnhof verkraftet werden? 11. Welche „Satellitenbahnhöfe“ in Hamburg müssen angesichts der Überlas- tung des Hamburger Hauptbahnhofs in ihrer Aufnahmekapazität erweitert werden, um künftig eine Entlastungsfunktion zu übernehmen, und welche Erweiterungsmöglichkeiten bestehen in dieser Hinsicht bzw. werden bereits jetzt planerisch berücksichtigt? Die Fragen 9 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Es verkehren im Bezugsfall ohne Ausbau des Knotens 660 Züge des Regional- verkehrs pro Tag von und zum Hauptbahnhof. Im Planfall mit Ausbau reduziert sich diese Zahl auf 572 Züge pro Tag. Nach Ausbau können alle Züge zum Hauptbahnhof geführt werden. 12. Welche Entlastungseffekte sieht die Bundesregierung für den bisherigen Bahnhof Hamburg-Altona durch den neuen Bahnhof Altona-Nord/Diebs- teich? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft für den bisherigen Bahnhof Hamburg-Altona nach Inbetriebnahme des Bahnhofs Altona-Nord/Diebs- teich? Die Fragen 12 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Am bisherigen Bahnhof Hamburg-Altona werden durch den Bau des neuen Bahn- hofs Hamburg-Altona künftig keine Fern- und Regionalbahnen mehr halten. Durch die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs ergeben sich für die S-Bahn-Reisenden am alten Standort keine Veränderungen oder Nachteile. Zu- sätzlich wird die S 4 sowohl den neuen als auch den alten Bahnhof Altona anfah- ren.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/7382 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Sieht die Bundesregierung den bisherigen Planfall am Standort Diebsteich mit drei Bahnsteigen bzw. sechs Gleisen für den Fernverkehr und weiteren zwei Gleisen bzw. einem Bahnsteig für die S-Bahn als ausreichend an? Ja. 15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Bahnhof Hamburg-Al- tona die dem Eisenbahnverkehr gewidmeten Flächen auch für selbigen er- halten bleiben müssen? Nein. 16. Welche Zugfolgezeiten je Richtung ergeben sich unter Berücksichtigung des Zielfahrplans 2030 des Deutschland-Takts für den Hamburger Hauptbahn- hof? Im Rahmen der konzeptionellen Planung wird von den folgenden Zugfolgezeiten ausgegangen: Auf der Verbindungsbahn Richtung Hamburg Altona Nord: 3 Minuten In Richtung Hamburg Harburg: 3 Minuten In Richtung Berliner Tor: 4 Minuten Für die Gegenrichtung werden dieselben Werte angesetzt. 17. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind in Anbetracht der Tatsache, dass die vollständige Entlastungswirkung für den Hamburger Hauptbahnhof durch die S-Bahnlinie S4 (Ost) nicht vor 2027 zu erwarten ist (www.s-bahn-4.de/ files/downloads/Pr%C3%A4sentation%20Podiumsdiskussion_Home- page. pdf) und der Ausbau des Hauptbahnhofs ein mehrjähriges Projekt sein wird, bereits jetzt denkbar, um die Verkehrssicherheit des Hamburger Hauptbahn- hofs vor dem Hintergrund immer steigender Fahrgastzahlen für die nächsten Jahre beizubehalten? 18. Welche kurzfristigen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Verkehrssicherheit im Hamburger Hauptbahnhof in der Zwischenzeit aufrechtzuerhalten? 19. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind bereits jetzt denkbar, um den schwer- wiegenden Engpass im Hamburger Hauptbahnhof abzumildern? 20. Welche kurzfristigen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die angespannte Betriebssituation im Hamburger Hauptbahnhof in der Zwi- schenzeit etwas zu entspannen? Die Fragen 17 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Deutsche Bahn Station&Service AG wird die Aufbauten vom Bahnsteig Gleis 13/14 entfernen, um mehr Platz für die Kunden zu schaffen. Außerdem wird die Deutsche Bahn Station&Service AG zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter zur Reisendenlenkung und Kundeninformation einsetzen. Des Weiteren sollen zur Entlastung des Südsteges provisorische Zugänge mit di- rekten zusätzlichen Treppen von den Bahnsteigen in ihren südlichen Bereichen auf die Steintordammbrücke errichtet werden.
Drucksache 19/7382 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Wann kann mit einer Veröffentlichung der von der Deutschen Bahn AG und der Freien Hansestadt Hamburg in Auftrag gegebenen „Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Hamburger Hauptbahnhofs und seines Umfelds“ ge- rechnet werden? Wesentliche Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie wurden auf der Sitzung des Verkehrsausschusses der hamburgischen Bürgerschaft am 17. Januar 2019 prä- sentiert. 23. Inwieweit sind die in der Machbarkeitsstudie untersuchten Maßnahmen im Gutachten zum Deutschlandtakt berücksichtigt worden? Die Planungen zum Deutschland-Takt beinhalten die gleisseitige Infrastruktur. Die genannte Machbarkeitsstudie liegt dem Bund im Detail nicht vor. 25. Welche Angebotsausweitungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern, die den Knoten Hamburg berühren, sind bei der Verkehrs- prognose unterstellt, und welche SPNV-Angebotsausweitungen werden von den genannten Ländern derzeit vorbereitet bzw. sind in den Nahverkehrs- bzw. SPNV-Plänen bis 2025/2030 angelegt bzw. geplant (bitte linienbezo- gen angeben, bitte Anzahl der SPNV-Halte im Hauptbahnhof Hamburg im Status quo und für 2030 angeben)? Die bei der Knotenuntersuchung Hamburg zu berücksichtigenden Bedienungsan- gebote des Regionalverkehrs von und zum Hauptbahnhof sind im Vorfeld mit den betroffenen Ländern abgestimmt: Unter Berücksichtigung der auf die S-Bahn verlagerten RB-Leistungen ist in Hamburg Hauptbahnhof eine Angebotsausweitung von 250 Zügen pro Tag im Regionalverkehr gegenüber heute zu verzeichnen. Informationen zu derzeit von den Ländern vorbereiteten Angebotsausweitungen des SPNV bzw. zu den Inhal- ten von Nahverkehrsplänen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 27. Welche Prognosen wurden dem Planfall „Knoten Hamburg“ zugrunde ge- legt, um davon ausgehen zu können, dass die festgelegten Maßnahmen zur Engpassbeseitigung ausreichen werden? Es liegt die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 zugrunde. 28. Bis wann kann eine Einigung über die Finanzierungsaufteilung zum Ausbau der S 4 (Ost) des Planfalls „Knoten Hamburg“ zwischen Bund und den Län- dern Hamburg und Schleswig-Holstein erwartet werden (siehe www.bmvi. de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/bewertung-schienenwegeausbau-des- potentiellen-bedarfs-bvwp-2030.pdf?__blob=publicationFile), und wie un- terstützt der Bund mit seinen Interessen im Schienenpersonenfernverkehr und Güterverkehr hierbei die Länder, die ihrer Verantwortung für den Nah- verkehr nachkommen müssen? Eine Einigung wird noch in diesem Jahr angestrebt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/7382 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Welche Baumaßnahmen werden für die Realisierung der Teilmaßnahme „Verbindungskurve Harburg“ des Planfalls „Knoten Hamburg“ des BSWAG erforderlich sein? 30. Von welchen Baukosten geht die Bundesregierung derzeit für die Teilmaß- nahme „Verbindungskurve Harburg“ des Planfalls „Knoten Hamburg“ des BSWAG aus? 31. Welcher Verlauf ist für die „Verbindungskurve Harburg“ des Planfalls „Knoten Hamburg“ des BSWAG vorgesehen? 32. Unterstellt der Planfall „Knoten Hamburg“ für die Teilmaßnahme „Verbin- dungskurve Harburg“ einen ein- oder mehrgleisigen Streckenbau? 33. Ist die geplante Teilmaßnahme „Verbindungskurve Harburg“ für den Perso- nen- und/oder den Güterverkehr vorgesehen, und für wie viele Zugfahrten pro Tag ist die Strecke zu konzipieren? Die Fragen 29 bis 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Ziel der Maßnahme „Verbindungskurve Harburg“ ist die Verkürzung der Reise- zeiten durch den Entfall des Fahrtrichtungswechsels für Züge Cuxhaven/Stade– Hamburg Hauptbahnhof und die Vermeidung von Kreuzungskonflikten mit dem Schienengüterverkehr im Nordkopf Hamburg-Harburg. Nach Abschluss der Knotenuntersuchung werden die Grundlagen- und Vorpla- nung für die Verbindungskurve Harburg erstellt. Erst mit Abschluss dieser Pla- nungen sind konkrete Aussagen über die erforderlichen Baumaßnahmen und die Baukosten möglich. 34. Wird die „Verbindungskurve Harburg“ des Planfalls „Knoten Hamburg“ des BSWAG im Zielfahrplan 2030 des Deutschlandtakts zugrunde gelegt? Ja. 35. Welche der im „Zielfahrplan 2030 Schleswig-Holstein, Hamburg, Nieder- sachsen, Bremen“ ausgewiesenen Linien werden die Verbindungskurve Har- burg nutzen? Die Verbindungskurve Harburg dient dem schnellen Regionalverkehr von Cuxhaven nach Hamburg Hauptbahnhof, der im Stundentakt verkehrt In der Hauptverkehrszeit wird diese Linie auf einen 30‘-Takt im Abschnitt Stade–Ham- burg verdichtet. 36. Werden die Linien, die die Verbindungskurve Harburg nutzen werden, den derzeitigen Bahnhof Hamburg-Harburg befahren? Wenn nein, in welcher Lage soll der neue Halt für Hamburg-Harburg entste- hen? Die Verbindungskurve wird einen unterirdischen Halt beim Bahnhof Hamburg- Harburg erhalten, so dass nach wie vor ein Umstieg auf den übrigen Schienen- personenverkehr möglich ist. Der neue Bahnsteig liegt nordwestlich der heutigen Bahnsteige.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333