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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Treffen von Hans-Georg Maaßen mit AfD-Funktionären“
Bundesamt für Verfassungsschutz, Postfach ,1050445 05 53 Köln HAUSANSCHRIFT per E-Mail Merianstraße 100 50765 Köln Herrn ████ ████ ██████████████████████████ POSTANSCHRIFT Postfach 10 05 53 50445 Köln TEL FAX +49 (0)221-792-0 +49 (0)221-792-2915 bfvinfo@verfassungsschutz.de www.verfassungsschutz.de Köln, den 03. Juli 2019 Betreff: Bezug: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Eingabe vom 14. Juni 2019 Az.: 1B5-035-530116-0000-0801/19, S Sehr geehrter Herr ████, hiermit wird der Eingang Ihrer E-Mail bestätigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Nachrichte ndienst gemäß den Best- immungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom Anwendungsbereich des Geset- zes ausgenommen, vgl. § 3 Nr. 8 IFG. Die Ausnahmeregel ung nach § 3 Nr. 8 IFG hat auch zur Folge, dass die Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG das BfV nicht betref- fen. Dessen ungeachtet informiert das BfV jedoch – im Rahmen der ihm auferlegten gesetz- lichen Regelungen und Dienstvorschriften – die Öffentli chkeit kontinuierlich über seine Arbeitsfelder und jeweils aktuelle Erkenntnisse (Internet: www.verfassungsschutz.de). Bitte haben Sie Verständnis, dass weiterführende Auskünft e leider nicht möglich sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Das Team der Öffentlichkeitsarbeit
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