Umsetzung des "Aktionsplans gegen Desinformation" der Europäischen Union

/ 8
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag                                                                       Drucksache   19/7881 19. Wahlperiode                                                                                          19.02.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7174 – Umsetzung des „Aktionsplans gegen Desinformation“ der Europäischen Union Vorbemerkung der Fragesteller Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, haben einen „Ak- tionsplan gegen Desinformation“ vorgelegt, der Maßnahmen „in Europa und über Europas Grenzen hinaus“ beschreibt (Quellen hier und andernorts, soweit nicht anders angegeben: Kommissionsdokument JOIN(2018) 36 final vom 5. Dezember 2018). Zur „Bekämpfung von Desinformation“ sollen die Taskforces für strategische Kommunikation des Europäischen Auswärtigen Dienstes (STRATCOM) und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen abermals „gestärkt“ werden. „Nach derzeitigem Diskussionsstand“ ist im Haus- haltsplan 2019 eine Aufstockung von 1,9 Mio. Euro im Jahr 2018 sowie auf 5 Mio. Euro im Jahr 2019 vorgesehen, das Personal soll um mindestens elf Stel- len verstärkt werden. Mittelfristig ist der Aufwuchs auf zusätzliche 50 bis 55 Beamtenstellen für die Teams für strategische Kommunikation und die EU- Analyseeinheit für hybride Bedrohungen sowie den Delegationen in den Nach- barländern vorgesehen. Die Abteilungen sollen zusätzliche „Datamining- und Datenanalyse-Experten“ einstellen, Verträge mit weiteren „Medienbeobach- tungsdiensten“ abschließen und in „Analyseinstrumente wie spezielle Soft- ware“ investieren, „um riesige Mengen digitaler Daten zu analysieren, zu ord- nen und zu bündeln“. Außerdem sollen sie „Forschungsarbeiten und Studien über die Reichweite und die Auswirkungen von Desinformation“ durchführen. Auf „Desinformationskampagnen“ will die Europäische Union verstärkt mit ei- nem „Frühwarnsystem“ und Gegeninformation reagieren. Dienststellen der Eu- ropäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes sollen ge- meinsame Instrumente nutzen oder bei der Konzeption von Kommunikations- kampagnen zusammenarbeiten. Zur „Abwehr von Desinformation“ sollen „Be- drohungsanalysen und nachrichtendienstliche Bewertungen“ angefertigt wer- den. Insbesondere sollen die zuständigen Stellen mit dem „internen Netz zur Abwehr von Desinformation der Kommission“ sowie der NATO und dem „Ra- pid Response Mechanism“ der G7 kooperieren. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, „zusammen mit Medien, Onlineplattformen, Informationstechno- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1

Drucksache 19/7881                                    –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. logieanbietern und anderen Akteuren Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergrei- fen“. Gefordert wird auch die „enge Überwachung“ der Umsetzung eines von Facebook, Google, Youtube, Twitter und Mozilla unterzeichneten Verhaltens- kodex. 1.   In welchen Spektren sind aus- und inländische „Desinformation“ oder „nachweislich falsche oder irreführende Informationen“ aus Sicht der Bun- desregierung derzeit besonders verbreitet und richten „öffentlichen Scha- den“ an (Kommissionsdokument JOIN(2018) 36 final), und in welchem Maße betrifft dies auch rechte oder rechtsextreme Medien oder Netzwerke (vgl. auch www.sifo.de/files/Projektumriss_PANDORA.pdf)? Durch die absichtliche Verbreitung nachweislich falscher oder irreführender In- formationen besteht aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Sorge, dass Bür- gerinnen und Bürger darin beeinträchtigt werden, sich eine auf Fakten basierende eigene Meinung zu bilden. Dies stellt vor allem im Hinblick auf politische Pro- zesse und das Vertrauen in staatliche Stellen oder die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland eine ernstzunehmende Gefahr dar. Da Desinformation vermehrt über soziale Medien und andere Internet-Formate verbreitet wird, kann in der Regel nicht abgeschätzt werden, welche Reichweite sie konkret entfaltet bzw. welchen „öffentlichen Schaden“ sie im Einzelnen an- richtet. Auch ein Überblick über das Ausmaß von Desinformation in rechts- extremen Medien oder Netzwerken liegt der Bundesregierung daher nicht vor. In Betracht zu ziehen ist jedenfalls die grundsätzliche Gefahr einer Beeinträchtigung des Vertrauens in staatliche Stellen oder die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fi- nanzierten Vorhabens „Propaganda, Mobilisierung und Radikalisierung zur Ge- walt in der virtuellen und realen Welt (PANDORA)“ wird untersucht, inwieweit extremistische Vorstellungen im Internet und in sozialen Medien verbreitet wer- den und wie diese zu Radikalisierungen beitragen. „Desinformation“ oder „nach- weislich irreführende Informationen“ als solche werden in diesen Vorhaben nicht explizit adressiert. Erkenntnisse, die eine Bewertung zulassen würden, in wel- chem Ausmaß dies auch rechte oder rechtsextreme Medien oder Netzwerke be- trifft, liegen nicht vor. 2.   Welche explizit von rechten oder rechtsextremen Gruppierungen oder Netz- werken (auch Parteien) lancierten Desinformationskampagnen „zur Beherr- schung des politischen Diskurses“ hat die Bundesregierung in jüngster Zeit beobachtet? Erkenntnisse über Desinformationskampagnen als Teil einer einheitlichen und möglicherweise sogar abgesprochenen Strategie innerhalb der rechtsextremisti- schen Szene liegen der Bundesregierung nicht vor. 3.   Welche weiteren herausragenden Fälle von „Desinformation […], die durch nichtstaatliche Akteure betrieben wurde“, hat die Bundesregierung in der Vergangenheit beobachtet? Wichtige nichtstaatliche Akteure im Bereich Desinformation sind terroristische Gruppierungen wie der sogenannte Islamische Staat oder Akteure aus dem Be- reich der Schleuserkriminalität.
2

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 19/7881 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4.   In welchen dieser aus- und inländischen Kampagnen hat die Bundesregie- rung ebenfalls „Videomanipulationen (Deepfakes)“ oder die „Fälschung amtlicher Dokumente“ beobachtet? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Nutzung von Video- manipulationen im Rahmen solcher Kampagnen vor. Im Rahmen von Schleuser- kriminalität liegen der Bundesregierung Hinweise zu gefälschten amtlichen Do- kumenten (beispielsweise Visa und Pässe) vor. 5.   Welche Beispiele sind der Bundesregierung „im Nahen Osten und in Afrika“ bekannt, bei denen „ausländische staatliche Akteure zunehmend Desinfor- mationsstrategien einsetzen, um gesellschaftliche Debatten zu beeinflussen, Spaltungen herbeizuführen und in die demokratische Entscheidungsfindung einzugreifen“? 6.   Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen „Desinformati- onskampagnen“ von Cyberangriffen und einem „‚Hacken‘ von Netzen“ be- gleitet wurden? a) Bei welchen dieser Cyberangriffe wurden „vorgetäuschte Enthüllungen“ („Leaks“) genutzt? b) Inwiefern hat auch die Bundesregierung die Störung von „Sendeanstal- ten“ beobachtet (bitte belegen)? Die Fragen 5 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist kein Deutschland betreffender Fall im Sinne der Frage- stellung bekannt. Zur diesbezüglichen Gefahrenlage sei jedoch auf die im Ver- fassungsschutzbericht genannten Fälle von Einflussmaßnahmen auf die Präsi- dentschaftswahlen in Frankreich und den USA hingewiesen. 7.   Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Zentrums für strategische Kommunikation insbesondere hinsichtlich der Qualität von dessen Antwor- ten auf tatsächliche oder vermeintliche „Desinformation“? Der Bundesregierung ist unter der Bezeichnung „Zentrum für strategische Kom- munikation“ keine Einrichtung bekannt. 8.   Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung das Mandat der East StratCom Taskforce bzw. der Taskforces für strategische Kommunikation Westbalkan und South, wie von der Europäischen Kommission und der Ho- hen Vertreterin gefordert, erweitert werden bzw. welche Defizite in der be- reits stattfindenden Kooperation hat die Bundesregierung festgestellt? Die Bundesregierung unterstützt die personelle und finanzielle Aufstockung des Arbeitsbereichs Strategische Kommunikation im Europäischen Auswärtigen Dienst, insbesondere der „Task Forces Western Balkans und South“. Der Akti- onsplan sieht keine Erweiterung des Mandats der „East StratCom Task Force“ vor.
3

Drucksache 19/7881                                    –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9.   Was ist der Bundesregierung über den Aufbau eines unabhängigen EU-Net- zes von „Faktenprüfern“ bekannt, die dabei helfen sollen „Desinformation besser [zu] erkennen und [zu] enthüllen“? Bereits in der Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (COM(2018) 236 final) werden die Schaffung eines unabhängigen europäischen Netzes von Faktenprü- fern und Faktenprüferinnen erwähnt sowie Details zu den weiteren Schritten be- schrieben. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit durch den Euro- päischen Auswärtigen Dienst Modalitäten des Aufbaus von Teams aus multidis- ziplinären unabhängigen Faktenprüfern und Faktenprüferinnen sowie Wissen- schaftlern und Wissenschaftlerinnen oder die Unterstützung bestehender Netz- werke geprüft. 10.   Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung, wie von der Eu- ropäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, nationale Ge- heimdienste verstärkt in den „Kampf gegen Desinformation“ eingebunden werden, bzw. welche Defizite in der bereits stattfindenden Kooperation hat die Bundesregierung festgestellt? Die Bundesregierung unterstützt die im Aktionsplan der Europäischen Union (EU) gegen Desinformation enthaltene Empfehlung für eine verstärkte Beteili- gung und Zusammenarbeit aller relevanten staatlichen Stellen zur Bekämpfung von Desinformation. Dies gilt auch für die Einbindung der Nachrichtendienste zur Aufklärung von Desinformationskampagnen. Eine verstärkte Zusammenar- beit der jeweiligen nationalen Nachrichtendienste untereinander kann nach Auf- fassung der Bundesregierung durch eine Intensivierung der Übermittlung von Er- kenntnissen und Lagebildern im Rahmen der jeweiligen Übermittlungsvorschrif- ten bzw. über einen Informationsaustausch in Fachgesprächen oder Hospitationen erreicht werden. 11.   Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung die Arbeit des ge- heimdienstlichen Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) „zurückgegriffen werden, um die Entwicklung von Desinforma- tionskampagnen zu untersuchen“, und welche weiteren Kapazitäten soll das Zentrum hierfür erhalten? Die Bundesregierung nimmt das Potential von Desinformationskampagnen sehr ernst. Sie erachtet daher die im EU-Aktionsplan gegen Desinformation enthaltene Forderung nach einer Stärkung der Kooperation der Nachrichtendienste, insbe- sondere mit dem „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN), für sinnvoll. Die INTCEN zugelieferten Erkenntnisse der jeweiligen nationalen Nachrichten- dienste könnten so zu optimierten Analysen beitragen und verstärkt gewinnbrin- gend in die weiteren Beratungen auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Desinfor- mationskampagnen einbezogen werden. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass INTCEN der Zuständigkeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes unterfällt. Über einen geplanten Stellenaufwuchs liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –5–                               Drucksache 19/7881 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.   Wann wurde das „interne Netz zur Abwehr von Desinformation der Kom- mission“ aus Vertretern der Generaldirektionen der Kommission sowie der Vertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet, und inwiefern sind daran auch Mitgliedstaaten oder der Rat beteiligt? Das interne Netz zur Abwehr von Desinformation wurde im Mai 2018 von der Generaldirektion Kommunikation (DG-COMM) der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Es bringt Vertreter aller Generaldirektionen zusammen, ebenso wie die ausführenden Organe der Kommission und die Vertretungen in den Mitgliedstaaten. Explizites Mandat für das Netz ist es, im Rahmen dieser ver- tieften Koordination und Kooperation mit anderen Institutionen Desinformation zu identifizieren und damit umzugehen. Das Netz stellt unter anderem Antworten auf Desinformation zur Verfügung, die dann durch die anderen Generaldirektio- nen sowie die Delegationen genutzt werden können. 13.   Welche Tätigkeiten übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ar- beitsgruppe der Kommission mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Europäischen Parlament „zur Bekämpfung von Desinformation im Vor- feld der Wahlen zum Europäischen Parlament“? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei dieser Arbeitsgruppe um einen informellen Austausch zur Bekämpfung von Desinformation auf Arbeits- ebene. Nähere Informationen zu dieser Arbeitsgruppe liegen der Bundesregie- rung nicht vor. 14.   Mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen soll nach Kenntnis der Bun- desregierung die „EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen“ gestärkt werden? a) Für welche Maßnahmen werden „Datamining- und Datenanalyse-Exper- ten“ benötigt bzw. welche Daten sollen diese auswerten? b) Mit welchen „Medienbeobachtungsdiensten“ haben die einschlägigen EU-Instrumente bereits Verträge abgeschlossen? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird vom Europäischen Auswärtigen Dienst eine personelle Verstärkung der „EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen“ angestrebt. Details zu konkreten Aufgaben des jeweiligen Personals, Arbeitswei- sen und möglichen Verträgen liegen der Bundesregierung nicht vor. 15.   Wofür, außer zur „Konzeption von Kommunikationskampagnen“, sollen aus Sicht der Bundesregierung insgesamt 50 bis 55 zusätzliche Beamtenstellen für die Teams für strategische Kommunikation und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen sowie neue Stellen in den Delegationen in den Nachbarländern beantragt werden? Die professionelle und proaktive Kommunikation der Politik der EU erfordert aus Sicht der Bundesregierung eine entsprechende personelle und finanzielle Unter- fütterung, vor allem des Arbeitsbereichs Strategische Kommunikation im Euro- päischen Auswärtigen Dienst, seiner Task Forces sowie der Delegationen. Neben der Konzeption von Kommunikationskampagnen erachtet die Bundesregierung deren Umsetzung in Kooperation mit den Mitgliedstaaten sowie weiteren Part- nern für zentral.
5

Drucksache 19/7881                                     –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16.   Wie will die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, „mehr Solidarität zeigen und die Union vor hybriden Angriffen, auch solchen, die sich auch auf Desinformation stützen, schützen“? Die Bundesregierung tauscht sich zu Fragen im Zusammenhang mit hybriden Be- drohungen regelmäßig auf verschiedenen Ebenen mit ihren europäischen Part- nern aus und kann hierbei auf bereits etablierte Verfahren zurückgreifen. In Zu- sammenhang mit dem „Rapid Alert System“ des Aktionsplans gegen Desinfor- mation ist das Auswärtige Amt als nationale Kontaktstelle benannt. Die Bundes- regierung unterstützt ressortübergreifend die Anstrengungen und Initiativen der Europäischen Kommission. 17.   Wie will die Bundesregierung den in „Maßnahme 1“ geforderten Ausbau von „nationalen Kapazitäten“ zur „Erkennung, Untersuchung und Enthül- lung von Desinformationsaktivitäten“ umsetzen? Die Bundesregierung baut ihre Fähigkeiten aus, um Diskurse on- und offline bes- ser nachvollziehen zu können. Dies bildet die Grundlage dafür, effektiv und ziel- gruppenorientiert kommunizieren, die Bürgerinnen und Bürger mit Informatio- nen versorgen und so effektiv gegen Desinformation vorgehen zu können. a) Welche Kontaktstelle wird die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Frühwarnsystems“ benennen? Als Kontaktstelle für das Frühwarnsystem im Sinne des Aktionsplans („Rapid Alert System“) wurde die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt benannt. Das Frühwarnsystem soll in den kommenden Mona- ten aufgebaut werden. b) In welcher Abteilung ist diese angesiedelt? Die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation ist in der Abteilung für Kul- tur und Kommunikation des Auswärtigen Amts angesiedelt. c) Welche anderen zuständigen nationalen Behörden arbeiten mit dieser Ab- teilung zusammen? Die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation arbeitet mit allen zuständi- gen Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden eng zusammen. d) Welche computergestützten Instrumente zur „Krisenfrüherkennung“ wer- den von dieser Abteilung genutzt (Bundestagsdrucksache 19/3459)? In der Abteilung für Kultur und Kommunikation des Auswärtigen Amts werden keine computergestützten Instrumente zur Krisenfrüherkennung genutzt.
6

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –7–                                Drucksache 19/7881 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18.   Wie will die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, umsetzen, den Austausch geheimdienstli- cher Erkenntnisse zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Euro- päischen Union auszuweiten, „um das Lagebewusstsein und die jeweiligen Abwehrkapazitäten zu verbessern“, und welche Zusammenarbeitsformen sind hier gemeint? Die Nachrichtendienste des Bundes übermitteln im Rahmen ihrer jeweiligen ge- setzlichen Vorschriften für die EU-Ebene relevante Erkenntnisse aus dem Bereich „Desinformation“ an das EU-INTCEN bzw. die dort angesiedelte EU-Analy- seeinheit für hybride Bedrohungen („Hybrid Fusion Cell“). Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 19.   Wie will die Bundesregierung, die von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin geforderte, „Maßnahme 3“ umsetzen, wonach bis März 2019 ein „Frühwarnsystem zur Abwehr von Desinformationskampa- gnen“ eingerichtet werden soll, das eng mit „der NATO und dem Rapid Response Mechanism der G7 interagiert“? Die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt ist der Kontaktpunkt für das genannte Frühwarnsystem. Das Frühwarnsystem soll in den kommenden Monaten aufgebaut werden, konkrete Strukturen sind noch nicht vorhanden. 20.   Zu welchen „spezifischen Maßnahmen“ haben sich die Firmen Facebook, Google, Youtube, Twitter und Mozilla nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, „die noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 durchgeführt werden sollen“? Verschiedene Online-Plattformen und Vertreterinnen und Vertreter der Werbe- branche haben im Oktober 2018 einen Verhaltenskodex für Online-Desinforma- tionen unterzeichnet, der im November 2018 in Kraft getreten ist. In dem Verhal- tenskodex verpflichten sich die Unterzeichner auch mit Blick auf die anstehenden Wahlen des Europäischen Parlaments, Maßnahmen zu ergreifen zur Unterbre- chung der Werbeeinnahmen bestimmter Konten und Websites, die Desinforma- tion verbreiten, zur Verbesserung der Transparenz politischer und themenbezo- gener Werbung, zum Umgang mit dem Thema Fake-Accounts und Online-Bots, zur Befähigung der Verbraucher, Desinformation zu melden und auf verschie- dene Nachrichtenquellen zuzugreifen, sowie zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit verlässlicher Informationen und zur Stärkung der For- schungsgemeinschaft zur Überwachung von Online-Desinformationen durch da- tenschutzkonformen Zugang zu den Daten der Plattformen. In dem Verhaltens- kodex selbst ist nicht festgehalten, mittels welcher Verfahren die Umsetzung er- folgen soll. Die Wahl der (technischen) Mittel obliegt daher den teilnehmenden Unternehmen. 21.   Auf welche Weise könnten die Onlineplattformen aus Sicht der Bundesre- gierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, „mit den dem Frühwarnsystem zugrunde liegenden Kontaktstellen zusammenarbeiten, um zeitnah einschlägige Informationen bereitzustellen“? Aus Sicht der Bundesregierung sollte das Frühwarnsystem auch den Online-Platt- formen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um über auffällig gewordene Desinformationskampagnen zu informieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
7

Drucksache 19/7881                                                     –8–                           Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22.    Wie will die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, „die nationalen multidisziplinären Teams aus unabhängigen Faktenprüfern und Wissenschaftlern mit spezifischen Kenntnissen des jeweiligen lokalen Informationsumfelds“ verstärken? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 23.    Inwiefern plant auch die Bundesregierung „gezielte Kampagnen für die Öf- fentlichkeit“ […], um das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen von Desinformation zu schärfen“, und welche Einzelheiten stehen dazu bereits fest? Die Bundesregierung kommt ihrem verfassungsgemäßen Auftrag, den Bürgerin- nen und Bürgern umfassende Informationen über das Regierungshandeln zu Ver- fügung zu stellen, kontinuierlich und umfassend nach. Sie tut dies auf allen der- zeit üblichen Informationskanälen (Print, Webseite, Soziale Medien). In diesem Rahmen sind auch Maßnahmen geplant, die das öffentliche Bewusstsein für Des- information stärken sollen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
8