Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13580 18. Wahlperiode 14.09.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13377 – Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs Vorbemerkung der Fragesteller Rechtsextreme und Neonazis versuchen immer wieder, über Fußballvereine und die Fußballfanszene Anhänger zu werben, und agieren dabei auch grenzüber- schreitend. So hatte der niederländische Ableger der rassistischen und in weiten Teilen rechtsextremen Pegida-Bewegung kürzlich eine Anti-Islam-Demonstra- tion für den 18. Juni 2017 im Stadtzentrum von Enschede angekündigt. Dabei sollte die Hooligan-Band Kategorie C aus Bremen oder zumindest deren Sänger Jannes Ostendorfer auftreten (vgl. Westfälische Nachrichten vom 17. Mai 2017). Nach dem Verbot des Aufmarsches hat der Hauptorganisator, der in Deutschland lebende Niederländer Edwin Wagensveld, einen neuen Aufmarsch für den 17. September 2017 angekündigt. Ähnlich wie beim ersten Versuch soll laut Wagensveld „Pegida Nederland“ als Hauptorganisator fungieren, während die Organisationen „Fortress Europe“, die „Hooligans gegen Salafisten“ (Ho- GeSa), „Thügida“, „Wir für Deutschland“ (WfD) und der „Pegida“-Ableger aus dem Westerwald „Bekenntnis zu Deutschland“ (BzD) als Unterstützer in die Vor- bereitung und Durchführung eingebunden sind (vgl. bnr.de vom 19. Juli 2017). Gleichzeitig warnen Experten seit Jahren vor einer verstärkten Zusammenarbeit von kriminellen Rockern und rechtem Fußballmilieu. Spätestens seit den Ho- GeSa-Demos bekommt diese „Mischszene“, in der Rocker, Hooligans und Ne- onazis gemeinsam gewalttätig agieren, eine größere Aufmerksamkeit. So be- richtete beispielsweise die „taz“ über die Rocker-Gang „Legion Bremen“, an- hand derer sich ein Zusammenschluss aus Hooligans, Türstehern, Neonazis und Teilen des Motorrad-Rockermilieus exemplarisch zeigen lässt (vgl. taz vom 22. Dezember 2014). Außerdem gibt es nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Berichte über aktuelle Zusammenschlüsse gewaltbereiter Fans aus ehemaligen Ultragruppen wie in Dortmund, Köln und Bielefeld. Die Dort- munder Hooligan-Gruppe Riot0231 gab allerdings Ende Juli 2017 ihre Selbst- auflösung bekannt, um so einem Verbot durch das Landesinnenministerium zu- vorzukommen (www.reviersport.de/355282---rwe-fans-solidarisieren-hooligan- gruppe-0231-riot.html). Einzelne Mitglieder dieser gewaltbereiten Gruppen sol- len Kontakte zum neonazistischen Netzwerk „WhiteRex“ aus Russland unter- halten, das als Bekleidungsfirma und Veranstalter von Kampfsport-Events im In- und Ausland auftritt. Der Chef von „White Rex“, Denis Nikitin, stand auch auf der Rednerliste für das größte deutsche Rechtsrockkonzert „Rock gegen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/13580 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Überfremdung“ am 15. Juli 2017 in Themar in Thüringen, auf dem auch rechte Hooligans aus dem HoGeSa-Milieu anwesend waren (http://blog.zeit.de/ stoerungsmelder/2017/07/16/6-000-neonazis-feiern-ungestoert-in-thueringen_ 24365; www.neues-deutschland.de/artikel/1057503.themar-strafanzeigen-gegen- neonazis.html). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Rechts- extreme Tendenzen in der Hooligan-Szene“ (Bundestagsdrucksache 18/13068) zählt die Bundesregierung zudem mit den „Karlsbande Ultras“ in Aachen, der „Borussenfront“ in Dortmund, „Division Duisburg“, „Standarte Bremen“, „Nordsturm Brema“ und „City Warriors“ in Bremen, „Blue Caps LE“ in Leipzig, „Elbflorenz“ und „Faust des Ostens“ aus Dresden, „New Society (NS-) Boys“ und „HooNaRa“ in Chemnitz sowie „Inferno Cottbus“ „rechtsextremis- tisch beeinflussbare“ Hooligan- und Ultra-Gruppen auf. 1. Wie viele Personen umfassen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan- Szene“ (Bundestagsdrucksache 18/13068) genannten „rechtsextremistisch beeinflussbare“ Gruppen, und wie viele davon sind unter 21 Jahren (bitte entsprechend auflisten)? 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Vernetzung rechts- extremer Gruppen im Fußballmilieu im In- und Ausland? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die systematische Beobachtung von Hooligan-Gruppierungen im Fußballbereich wird nicht vom gesetzlichen Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfasst. Das BfV erhebt in diesem Zusammenhang nur Informationen zu Verbindungen oder Mitgliedschaften einzelner Rechtsextremisten in solchen Gruppierungen. Daher liegen der Bundesregierung über die in der Fragestellung genannten Ant- worten hinaus keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Insbesondere liegen zu den angefragten „rechtsextremistischen beinflussbaren“ Gruppen keine Zahlenangaben über die zahlenmäßige Gesamtstärke und Alters- struktur sowie eine etwaige Vernetzung dieser Gruppen zu weiteren Gruppen im Fußball-Milieu vor. 3. Inwieweit besteht eine Vernetzung von rechtsextremen Hooligans aus Russ- land, England oder der Schweiz mit deutschen Hooligans, und welche Er- kenntnisse hat die Bundesregierung konkret über die Vernetzung von russi- schen Rechtsextremen mit dem deutschen Hooligan-Milieu? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme Straftaten bei Auftritten der Band Kategorie C im In- und Ausland? Im Rahmen von Konzerten der Band „Kategorie C-Hungrige Wölfe“ sind Tatbe- stände, wie „Volksverhetzung“ (§ 130 des Strafgesetzbuches – StGB), „Hausfrie- densbruchs“ (§ 123 StGB) sowie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswid- riger Organisationen“ (§ 86a StGB) zu verzeichnen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/13580 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von Hooligans ins Rockermilieu? Es sind einzelne Verbindungen bzw. Kooperationen zwischen Rechtsextremisten und der Hooligan- als auch der Rocker-Szene bekannt. In der Vergangenheit haben in Einzelfällen Angehörige des „Bandidos MC“ den Ordnerdienst bei Konzerten der Hooliganband „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ gestellt. Dabei wurde im Gesamtkontext der Durchführung rechter Musikveran- staltungen vereinzelt die Anmietung von Räumlichkeiten von Rockergruppierun- gen, wie z. B. der „Hells Angels MC Westside“ sowie der „Bandidos MC“ be- kannt. Zudem wurden einzelne Veranstaltungen, etwa im Kampfsportbereich, sog. Mixed-Martial-Arts-Veranstaltungen (MMA), sowohl von Angehörigen der Hooligan-Szene als auch von Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen be- sucht. 6. Welche weiteren Standorte mit derartigen Verflechtungen wie in Bremen, Cottbus und Aachen sind der Bundesregierung bekannt? 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überschneidung von Hooligan-Gruppen in Bielefeld, Dortmund, Köln und Berlin mit der rechts- extremen Szene? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Frak- tion Die LINKE. zu „Rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ vom 6. Juli 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13068 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Rolle spielt die Band Kategorie C nach Kenntnis der Bundesregie- rung für die Vernetzung und Überschneidung der rechtsextremen und Hooligan-Szene? Die Musikgruppe „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ fungiert als ein Bindeglied zwischen rechtsextremistischer und Hooligan-Szene. Ihre Texte behandeln haupt- sächlich die Themen „Fußball“ und „Gewalt“. Besucher ihrer Konzertveranstal- tungen gehören sowohl der rechtsextremistischen als auch der Hooligan-Szene an. Die Band tritt regelmäßig zusammen mit anderen rechtsextremistischen Musik- gruppen und vor Angehörigen der rechtsextremistischen Szene auf. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das als Bekleidungs- marke und Veranstalter von Kampfsportevents auftretende Netzwerk „WhiteRex“ und seinen Chef Denis Nikitin? Der russische Staatsbürger Denis Nikitin verfügt über vereinzelte Kontakte nach Deutschland und gehört der Hooligans-Gruppe von ZSKA Moskau „Jaroslawka“ an. Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausge- henden Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/13580 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Trat der als Redner für das Rechtsrockkonzert „Rock gegen Überfremdung“ am 15. Juli 2017 in Themar angekündigte Chef von „WhiteRex“ nach Kennt- nis der Bundesregierung tatsächlich dort als Redner auf, und wenn ja, wel- chen Inhalt hatte seine Rede? Denis Nikitin war auf dem offiziellen Flugblatt für die Veranstaltung „Rock ge- gen Überfremdung“ am 15. Juli 2017 in Themar/Thüringen als Redner angekün- digt und trat nach unbestätigten Meldungen dort auch auf. Über den Inhalt seiner etwaigen Rede liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Teilnahme von An- hängern der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) am Rechtsrockkonzert „Rock gegen Überfremdung“ am 15. Juli 2017 in Themar? Wie viele HoGeSa-Anhänger und gegebenenfalls andere rechtsgerichtete Hooligans aus welchen Bundesländern nahmen an der Veranstaltung teil? Nach unbestätigten Informationen kann von einer Teilnahme von einzelnen rechtsextremistischen Hooligans an dem Konzert am 15. Juli 2017 in Themar/ Thüringen ausgegangen werden. Bezüglich einer organisierten Anreise sowie der Anzahl von rechtsextremistischen Hooligans, die an der Veranstaltung teilge- nommen haben, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme Handlun- gen auf Kampfsportevents wie den „Kampf der Nibelungen“ oder die „Im- perium Fight Night“? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über personelle Überschnei- dungen aus der Leipziger Hooligan-/Naziszene und Teilnehmern der „Impe- rium Fight Night“ sowie dem Sicherheitsdienst PEAS (nun „Black Rainbow Security“)? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen Rechtsextremisten vereinzelt als Kämpfer oder Besucher an Kampfsportveranstaltungen teil. Im Hinblick auf Erkenntnisse zu Kampfsportevents wie „Kampf der Nibelungen“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. Juni 2017 auf Bun- destagsdrucksache 18/12772 verwiesen. Bei der „Imperium Fight Night“ handelt es sich um eine Kampfsportveranstal- tung, die zuletzt am 27. August 2016 in Leipzig ausgetragen wurde. Zum „Impe- rium Fight Team“ gehörten zwei bekannte Rechtsextremisten aus Leipzig. Einer der Teilnehmer stand im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz. Der andere war als Führungsperson der 2014 aufge- lösten rechtsextremistischen Fußballgruppierung „Scenario Lok“ (Leipzig) be- kannt. Unter den Teilnehmern und Kämpfern der „Imperium Fight Night“ befanden sich in den vergangenen Jahren einzelne Rechtsextremisten, darunter auch Angehö- rige der rechtsextremistischen Szene aus Leipzig. Diese Personen wiesen verein- zelt auch Verbindungen zur Leipziger Fußballfanszene auf.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/13580 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Überschneidungen mit dem Sicherheitsdienst PEAS (nun „Black Rainbow Security“) liegen keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Klei- nen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. Juni 2017, Bun- destagsdrucksache 18/12772 verwiesen. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die folgenden rechtsex- tremen Vorfälle: a) am 11. Januar 2016 Überfall von Rechtsextremen und Hooligans auf das linksalternative Leipziger Stadtviertel Connewitz (vgl. u. a. ZEIT ON- LINE vom 1. September 2016 oder taz vom 12. Januar 2016), b) Ausschreitungen rechtsextremer Hooligans der inzwischen aufgelösten Fangruppierung Inferno Cottbus am 28. April 2017 beim Spiel des SV Babelsberg 03 gegen Energie Cottbus (vgl. rbb online vom 30. April 2017), c) rassistische Sprechgesänge und gewalttätige Übergriffe von rechten Hooligans der ehemaligen „Division Duisburg“ auf antirassistische Ultras des eigenen Vereins am 25. Mai 2017 beim Niederrheinpokalfinale zwi- schen Rot-Weiss Essen und dem MSV Duisburg (vgl. DERWESTEN.de vom 7. Juni 2017), und warum wurden diese nicht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13068 genannt? Die Fragen 14 bis 14c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Generell gilt, dass einzelne strafrechtlich relevante Vorfälle im Fußballmilieu in die Zuständigkeit der Länder fallen und von der Bundesregierung nicht einzel- fallbezogen erfasst und ausgewertet werden. Zudem erfolgt die Meldung über Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK seitens der bearbeitenden Länder in der Regel weder tagesaktuell und bei noch nicht ab- geschlossenen Ermittlungen vielfach ohne abschließende Zuordnung zu Phäno- menbereichen. Zu den nachgefragten Vorfällen im Einzelnen: Am Abend des 11. Januar 2016 kam es in Leipzig-Connewitz im Zusammenhang mit einer LEGIDA-Versammlung und mehreren Gegenveranstaltungen zu mas- siven Ausschreitungen, Brandstiftungen und Angriffen auf die Polizei sowie kör- perlichen Auseinandersetzungen der beiden verfeindeten politischen Lager. Bei den rechtsmotivierten Tatverdächtigten handelte es sich maßgeblich um Rechts- extremisten und nur vereinzelt um Hooligans und Rocker. Daher war der Sach- verhalt als links-rechts-Auseinandersetzung nicht von der Fragestellung (Ausei- nandersetzungen im Fußballmilieu) umfasst und wurde nicht in die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13068 aufgenommen. Zum Vorfall am 28. April 2017 in Potsdam-Babelsberg liegen der Bundesregie- rung Erkenntnisse über vier Ermittlungsverfahren (gefährliche Körperverletzung sowie Landfriedensbruch) vor, die dem Phänomenbereich der PMK-rechts zuge- ordnet werden.
Drucksache 18/13580 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Da die laufenden Ermittlungsverfahren in Zuständigkeit der Strafverfolgungsbe- hörden des Landes Brandenburg bearbeitet werden, kann die Bundesregierung hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben. Zum Vorfall vom 25. Mai 2017 liegen der Bundesregierung keine über die Pres- seberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Ermittlungen bzw. unzureichender Erkennt- nisse war zum Zeitpunkt der Beantwortung der in der Fragestellung genannten Kleinen Anfrage (Anfang Juli 2017) eine Bewertung der beiden Vorfälle nicht möglich, so dass eine Erwähnung unterblieben ist.
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