Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei

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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache     18/7698 18. Wahlperiode                                                                                        24.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7484 – Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei Vorbemerkung der Fragesteller Die Europäische Kommission will den Austausch von Einträgen in Strafregis- tern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitern. Einen entsprech- enden Vorschlag (COM(2016) 7 final) für den Ausbau des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System – ECRIS) sowie mehrere begleitende Dokumente hat die Kommissa- rin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, am 19. Ja- nuar 2016 in einer Pressemitteilung veröffentlicht (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Januar 2016). Zur „Verbesserung der Be- kämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten und Terrorismus“ sollen auch Daten über Nicht-EU-Staatsangehörige gespeichert und übermittelt werden dürfen. Über das ECRIS können für Strafverfahren oder andere behördliche Auskunfts- zwecke in anderen Mitgliedstaaten vorhandene Informationen über Vorstrafen der Betroffenen abgefragt werden. Bislang dürfen nur Daten über EU-Staatsan- gehörige angefordert werden. Sämtliche Vorstrafen auch in anderen Ländern werden im „Heimatmitgliedstaat“ gespeichert und bei Bedarf an anfragende Be- hörden weitergegeben. Laut der Europäischen Kommission wurden über das ECRIS im vergangenen Jahr 288 000 Anfragen gestellt. Sowohl die Abfragen als auch Benachrichtigungen nahmen in den letzten Jahren stetig zu. Nun soll das ECRIS auch technisch erweitert werden. Als „Suboption“ wird vorgeschla- gen, dass auch Fingerabdrücke abgefragt werden können. Die Europäische Kommission verspricht sich dadurch eine bessere Identifizierung von Beschul- digten aus Drittstaaten und die Erkennung gefälschter Ausweisdokumente. Die Bundesregierung befürwortet den Ausbau des ECRIS grundsätzlich (Bundes- tagsdrucksache 18/6699). 1.   Welche Behörden der Bundesregierung nehmen derzeit Abfragen über das ECRIS vor, und für welche Zwecke werden die Daten verarbeitet? Abfragen deutscher Behörden über ECRIS erfolgen gemäß § 57a Absatz 7 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) grundsätzlich über die Registerbehörde, das Bundesamt für Justiz in Bonn. Die in § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 13 BZRG Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 18/7698                                      –2–                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode enumerativ aufgeführten Stellen können zu den dort jeweils aufgeführten Zwe- cken Ersuchen stellen, die dem Umfang nach einer unbeschränkten Auskunft ver- gleichbar sind. Behörden, die zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben nach § 31 Absatz 1 BZRG einen Anspruch auf Erteilung eines Behördenführungszeug- nisses haben, können vergleichbare Auskünfte anfordern. Zum Zweck des Schut- zes Minderjähriger können Behörden darüber hinaus zur Erfüllung ihrer hoheitli- chen Aufgaben gemäß § 31 Absatz 2 BZRG Auskünfte anfordern, die ihrem Um- fang nach einem erweiterten Führungszeugnis entsprechen. 2.   Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob das ECRIS zu- künftig auch (vermehrt) zur Kontrolle unerwünschter Migration genutzt wer- den sollte? Bei ECRIS handelt es sich um einen reinen Austausch von Informationen aus den nationalen Strafregistern der Mitgliedstaaten der EU. Inwieweit auch Straftaten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des nationalen Register- rechts. 3.   Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die Erweiterung des Austauschs von Strafregistereinträ- gen auf Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zu einer Ermutigung von Behör- den der EU-Mitgliedstaaten zu noch mehr Anfragen im ECRIS führen könnte? Ob der Vorschlag der Kommission zum vereinfachten und effizienteren Aus- tausch von Strafregisterinformationen über Drittstaatsangehörige zu einer inten- siveren Nutzung von ECRIS führen wird, kann die Bundesregierung im gegen- wärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen. 4.   Wie viele Anfragen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 über das ECRIS gestellt? Das Bundeszentralregister und ECRIS nehmen keine Differenzierung anfragen- der Stellen nach ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Verwaltungsebenen vor, ins- besondere nicht nach Bund und Ländern. Insofern ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. 5.   Wie viele Benachrichtigungen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jah- ren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 über das ECRIS erhalten? Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen. 6.   Wie viele Abfragen der Daten zu Vorstrafen von Drittstaatenangehörigen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 nicht über das ECRIS, sondern jeweils in den 27 übrigen EU-Mitglied- staaten einzeln gestellt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen. 7.   Welche Kosten sind dabei entstanden? Eine Beantwortung dieser Frage ist mangels differenzierbarer Daten (vgl. die Antworten zu den Fragen 4 bis 6) nicht möglich.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     –3–                             Drucksache 18/7698 8.  Sofern die Bundesregierung diese Kosten nicht beziffern kann, inwiefern teilt sie die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach diese Ab- fragen in der gesamten Europäischen Union allein 78 Millionen Euro gekos- tet hätten? Die Berechnungsgrundlagen der Kommission sind der Bundesregierung nicht vollständig bekannt. Insofern kann eine eigene Einschätzung nicht erfolgen. 9.  Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach kleinere Mitgliedstaaten durch die gegenwärtige Pra- xis benachteiligt seien, da diese oft über wenig Angestellte zur Bearbeitung der Anfragen verfügen? Die Bundesregierung teilt die von der Kommission in den Erwägungsgründen ih- res Richtlinienvorschlages ausgeführte Einschätzung, dass die nach der gegen- wärtigen Lage erforderlichen Anfragen betreffend Drittstaatsangehörige an alle Mitgliedstaaten eine „Verschwendung“ darstellen, weil in der Mehrheit der Fälle keine Ergebnisse zu erwarten seien. Dies kann sich insbesondere auf kleinere Mit- gliedstaaten nachteilig auswirken, weil diese auf alle Ersuchen antworten müssen, ohne auf eine Vielzahl von Anfragen eingestellt zu sein. 10.  Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise das ECRIS auch technisch erweitert werden könnte? Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ECRIS um eine spezielle Aus- kunftsfunktion bezüglich Drittstaatsangehöriger zu erweitern, die den Strafregis- terinformationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auch nach Auffassung der Bundesregierung effektiver ausgestalten würde. 11.  Welche Defizite könnten aus Sicht der Bundesregierung durch die Umset- zung einer „Suboption“ zur Verarbeitung von Fingerabdrücken ausgeräumt werden? Die Aufnahme von Fingerabdrücken in das Register könnte dazu dienen, die Zu- ordnung von gerichtlichen Entscheidungen zu Personen zu ermöglichen, wenn dies in anderer Weise nicht gewährleistet werden kann, weil  deren Herkunftsländer nicht über ein geordnetes und erreichbares Personen- stands- oder Melderegister verfügen,  die Personalien mangels ordnungsgemäßer Personalpapiere unklar sind  und auch im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nicht eindeutig festgestellt werden können. Zum Schutz von Drittstaatsangehörigen dient die Verarbeitung der Fingerabdrü- cke in solchen Fällen, in denen sich andere unbefugt ihrer Identität bedienen. 12.  Welche Infrastrukturen zur Verarbeitung von Fingerabdrücken innerhalb des ECRIS sind bei Bundesbehörden bereits vorhanden, und welche müssten eingerichtet werden? Derzeit werden vom Bundesamt für Justiz als deutsche Kopfstelle im ECRIS- Verbund keine Fingerabdrücke verarbeitet. Eine Abstimmung zu den gegebenen- falls erforderlichen Infrastrukturen für die zukünftige Verarbeitung von Finger- abdrücken erfolgt gegenwärtig in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminis-
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Drucksache 18/7698                                      –4–                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode terium des Inneren und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz unter Beteiligung des Bundesamts für Justiz. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 13.   Welche Kosten für die Anschaffung oder den Betrieb würden hierfür mög- licherweise entstehen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird Bezug genommen. Da bisher die Speicherung von Fingerabdrücken zunächst als Möglichkeit von der Kommission zur Diskus- sion gestellt wurde und weder Art noch Umfang der Speicherung feststehen, kön- nen zu den erforderlichen Infrastrukturen und möglichen Kosten noch keine An- gaben gemacht werden. 14.   Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung machbar oder sinnlos, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, die gerade bei der Poli- zeibehörde Europol eingeführte Anwendung „Ma3tch“ auch innerhalb des ECRIS zu nutzen? Der Bundesregierung ist aus der Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2016) 7 final) vom 19. Januar 2016 bekannt, dass diese Gespräche mit Vertretern von FIU.NET über die dort verwendete Software geführt hat. Zum der- zeitigen frühen Stand des Rechtsetzungsverfahrens hat die Bundesregierung hierzu noch keine Position. 15.   Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern beim „Anti-Daesh summit“ in Rom auch die Themen „(Automatisierte) Überwachung Sozialer Medien“ und „Gegennarrative in Sozialen Medien“ behandelt, wer dazu vor- trug, und welche Maßnahmen verabredet wurden (https://twitter.com/ DutchMFA/status/694462718758223872)? Beim Treffen der Außenminister der Mitglieder der globalen Anti-IS-Koalition am 2. Februar 2016 in Rom trugen die Arbeitsgruppen der Koalition vor, so auch die Arbeitsgruppe Strategische Kommunikation, die von Großbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Arabischen Emiraten ge- meinsam geleitet wird. Diese Arbeitsgruppe hat zum Ziel, der Propaganda von IS/Daesh ein Narrativ entgegenzusetzen. Dieses wird nach Kenntnis der Bundes- regierung über alle möglichen Kanäle verbreitet, darunter auch soziale Medien. Eine etwaige automatisierte Überwachung sozialer Medien war nicht Thema. Auch wurden keine diesbezüglichen Maßnahmen verabredet. 16.   Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Einfüh- rung des Automatic Fingerprint Identification System (AFIS) von der Euro- päischen Union finanziert wird? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17.   Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse von Diskussionen zur zukünf- tigen Ausrichtung „Cross-Border Surveillance Working Group“ bekannt, und welche Haltung vertritt sie hierzu (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Die „Cross-Border-Surveillance Working Group“ strebt einen verbesserten Infor- mationsaustausch sowie eine verbesserte Zusammenarbeit an, was seitens der Bundesregierung im Grundsatz begrüßt wird. Konkrete Maßnahmen dafür wur- den bisher nicht festgelegt.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   –5–                             Drucksache 18/7698 18.  Welche „weitere[n] Dienststellen“ aus EU-Mitgliedstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die internationale technische Zusammen- arbeit im Rahmen des International Specialist Law Enforcement (ISLE) sowie mit der Europol Platform for Experts gewonnen werden (Bundestags- drucksache 18/7466)? Als weitere Dienststelle konnte Kroatien gewonnen werden. 19.  Was ist der Bundesregierung über die Gesamtausschreibungszahlen von Per- sonen und Sachen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses zum Zweck der verdeckten oder gezielten Kontrolle bekannt (Stichtage 1. Juli 2015 und 1. Januar 2016)? Zum Stichtag 1. Juli 2015 waren im SIS II 56 675 Ausschreibungen zu Personen und 37 720 Ausschreibungen zu Sachen gemäß Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss erfasst. Zum Stichtag 1. Januar 2016 lagen die Gesamtausschreibungszahlen bei 69 520 Ausschreibungen zu Personen und 41 735 Ausschreibungen zu Sachen gemäß Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss. a) In welchem Zeitraum sollen oder müssen die ausschreibenden Stellen im Falle von Treffern sofortige Berichte erhalten? Hierzu gibt es keine rechtlichen Vorgaben. b) Wann soll es nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt sein, dass die Fingerabdruck-Funktionalität des SIS II auch für die Fahndung genutzt werden kann? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Dezember 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7291) verwie- sen. Auf Basis der mit der Studie gewonnenen Erkenntnisse erstellt die Kommis- sion nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen Bericht für das Europäi- sche Parlament. Ein konkreter Termin für die Realisierung ist der Bundesregie- rung bislang nicht bekannt. c) Nach welcher Maßgabe entscheiden die Behörden des Bundesministeri- ums des Innern darüber, ob entsprechende Berichte auch an Europol wei- tergegeben werden? Seitens der Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern erfolgt keine Beteiligung von Europol im Sinne der Fragestellung. Die Bewertung der Europol-Relevanz obliegt der fahndenden Dienststelle. d) Was ist der Bundesregierung (etwa aus Berichten oder Vorträgen der Europäischen Kommission) darüber bekannt, wie viele der Ausschreibun- gen durch Geheimdienste vorgenommen wurden (bitte als absolute Zahl und in Prozent angeben)? Ausschreibungen gemäß Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses werden durch die „für die Sicherheit des Staates zuständigen Stellen“ vorgenommen. Inwieweit es sich bei ausländischen Ausschreibungen gemäß Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschluss ausschließlich um solche von Nachrichtendiensten han- delt, kann seitens der Bundesregierung nicht bewertet werden. Spezifische Be- richte oder Vorträge der Europäischen Kommission zur Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
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Drucksache 18/7698                                      –6–                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20.  Aus welchen Erwägungen unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung zentraler Bankkontenregister auf EU-Ebene (Bundestagsdrucksache 18/7246)? Durch ein Kontoregister, das in Deutschland bereits durch die Schaffung des § 24c des Kreditwesengesetzes seit dem 1. April 2003 in der technischen Variante des „automatisierten Abrufs von Kontoinformationen“ existiert, erhalten Ermitt- lungs- und Aufsichtsbehörden einen aktuellen und vollständigen Überblick über alle zugunsten bestimmter Personen geführten Konten. Auf der Grundlage dieser Informationen können Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden gezielt an das konto- führende Kreditinstitut herantreten und im Rahmen der Bekämpfung der Terro- rismusfinanzierung, der Geldwäsche oder anderer Straftatbestände Gelder und sonstige Vermögensgegenstände einfrieren oder sicherstellen. Ohne dieses Re- gister müssten diese Behörden in einem langwierigen und aufwändigen Prozess an sämtliche Institute herantreten, um herauszufinden, bei welchem Institut die verdächtige Person Konten unterhält. Für ein schnelles und erfolgreiches „Fest- halten“ von illegal generierten Vermögensgegenständen oder Geldern, die der Terrorismusfinanzierung dienen, ist ein Kontoregister unverzichtbar. 21.  Wo sollten solche Register aus Sicht der Bundesregierung angesiedelt sein, und welche Behörden sollten darauf zugreifen dürfen? Es ist zunächst abzuwarten, welche Regulierungsvorschläge zur Verortung des Kontoregisters und zur Ausgestaltung der Zugriffsrechte die Europäische Kom- mission im Rahmen der Umsetzung ihres Aktionsplans zur Bekämpfung der Ter- rorismusfinanzierung unterbreiten wird. 22.  Inwiefern, und mit welchem Ergebnis ist die Prüfung der „rechtlichen und technischen Aspekte“ eines Europäischen Kriminalaktennachweises nach 2015 mittlerweile abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)? Die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit dauert zurzeit noch an. 23.  Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben eines Europäischen Kriminalaktennachweises (European Police Record In- dex System – EPRIS) zur Vernetzung der bei Polizeibehörden in den EU-Mitgliedstaaten geführten Kriminalakten weiterverfolgt? Auf die Antwort zu Frage 22 wird Bezug genommen. 24.  Auf welche Weise wurde der von der Bundesregierung festgestellte „grund- sätzliche polizeifachliche Bedarf für einen EU-weiten Fundstellennachweis bestimmter polizeilicher Daten“ inzwischen erfüllt, und welche Defizite bleiben diesbezüglich offen (Bundestagsdrucksache 18/1832)? Der grundsätzliche polizeifachliche Bedarf wurde in einer von der Europäi- schen Kommission beauftragten Machbarkeitsstudie über den Europäischen Kri- minalaktennachweis (EPRIS) festgestellt.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                –7–                          Drucksache 18/7698 25. Inwiefern könnte die von der Bundesregierung postulierte „funktionale Lücke in den bestehenden polizeilichen Systemen“ durch den Ausbau des SIENA-Netzwerks oder den Kanal der Police Working Group on Terrorism (PWGT) nun geschlossen werden (Bundestagsdrucksache 18/7246)? Bei SIENA handelt es sich um einen Kommunikationskanal. Somit kann SIENA keine funktionalen Lücken in den bestehenden polizeilichen Systemen schließen oder gemeinsame Systeme ersetzen, sondern stellt lediglich eine Ergänzung dar. SIENA kann derzeit zum Versand von Verschlusssachen bis zum Geheimhal- tungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ genutzt werden (Ausbau auf „VS-Vertraulich“ soll gemäß Europol im September 2016 abgeschlossen sein). Die Möglichkeit des Versands von Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungs- grad „VS-Geheim“ wird durch das Kommunikationssystem der PWGT sicherge- stellt.
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