Landwirtschaftliche Direktvermarktung mit Hilfe digitaler Technologien

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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache 19/15616 19. Wahlperiode                                                                                        29.11.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15097 – Landwirtschaftliche Direktvermarktung mit Hilfe digitaler Technologien Vorbemerkung der Fragesteller Die deutsche Landwirtschaft sieht sich zunehmend mit einem Strukturwandel konfrontiert. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe ist seit Jahrzehnten rückläufig. Gleichzeitig steigen die durchschnittlichen Betriebsgrößen stetig (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/DatenundFakten. pdf?__blob=publicationFile, S. 11). Diese Entwicklung hin zu einer industrie- llen Landwirtschaft bedroht nach Ansicht der Fragesteller regional bäuerliche Betriebe in ihrer Existenz. Dabei sind es aus Sicht der Fragesteller in der Re- gel gerade kleine und mittlere Betriebe mit einer regionalen Vermarktung, die besonders ressourcenschonend und tiergerecht hochwertige Nahrungsmittel produzieren. Gleichzeitig verändert sich das Konsumentenverhalten. Die sozialen Medien spielen zunehmend eine Rolle beim Kaufverhalten der Menschen, da sie eine Vernetzung aus Konsum und Erlebnis ermöglichen (www.ibusiness.de/aktuell/ db/067232jg.html). Des Weiteren verlangen Verbraucher eine immer größere Transparenz über Herstellungsprozesse und Produktbestandteile – Nachhaltig- keit und Produktqualität entwickelt sich zu einem maßgeblichen Faktor bei Kaufentscheidungen (www.pwc-wis-sen.de/pwc/de/shop/publikationen/Vom+ Acker+bis+zum+Teller/?card=15103, S. 12). Die bäuerliche Landwirtschaft kann im Zuge der Digitalisierung leichter auf die veränderten Verbraucheranforderungen nach Transparenz und Individuali- sierung eingehen. Digitale Technologien wie soziale Medien eröffnen den Landwirten eine intensivere Kommunikation mit den Verbrauchern und erhö- hen damit die Transparenz im Herstellungsprozess (www.ifsa.boku.ac.at/cms/f ileadmin/Proceeding2014/WS_2_11_Poppe.pdf, S. 1). Aus Sicht der Fragesteller erleichtern digitale Technologien der bäuerlichen Landwirtschaft die Direktvermarktung ihrer Produkte an Endverbraucher. So- mit ließen sich zusätzliche Einnahmen generieren und die Rolle der Landwirte gegenüber dem Einzelhandel stärken. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 27. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/15616                                      –2–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz in der land- wirtschaftlichen Direktvermarktung seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der Umsatz der landwirtschaftlichen Direktvermarktung wird statistisch nicht erfasst. 2. Hält die Bundesregierung das Ziel, den Direktvermarktungsanteil von landwirtschaftlichen Produkten zu erhöhen, für erstrebenswert, und wenn ja, welche Maßnahmen könnten diesbezüglich in Erwägung gezogen wer- den? Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutzes“ (GAK) stellt bereits heute im Bereich der einzelbetrieblichen Förde- rung landwirtschaftlichen Betrieben eine Reihe von Instrumenten zur Verfü- gung, um die Unternehmen u. a. auch bei der Erhöhung der betrieblichen Wert- schöpfung zu unterstützen. Darüber hinaus kann die Schaffung zusätzlicher Einkommen durch die GAK unterstützt werden. Konkret bedeutet dies, dass im Bereich der Direktvermarktung bereits heute z. B. der Aufbau einer Ab-Hof- Vermarktung oder die Einrichtung eines Hofcafés gefördert werden kann. Die Förderungen selbst werden durch die Länder angeboten und von den zu- ständigen Landesverwaltungen durchgeführt. Zugleich muss beachtet werden, dass das EU-Beihilferecht z. B. der Unterstüt- zung regionaler Direktvermarkter rechtliche Grenzen setzt. 3. Weist nach Erkenntnis der Bundesregierung die regionale Direktvermark- tung von landwirtschaftlichen Produkten bezüglich ihrer Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß eine bessere Bilanz auf als die herkömmliche Ver- marktung über Dritte? Der Bundesregierung liegen derzeit keine konkreten Zahlen bezüglich CO2- Ausstoß der regionalen Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vor. 4. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, Maßnahmen zur Re- gionalvermarktung stärker zu unterstützen und dabei insbesondere die Möglichkeiten der digitalen Technologien zu berücksichtigen? Aktuell bestehen keine Programme oder Überlegungen einer speziellen Förde- rung digitaler Technik für die Regionalvermarktung. Jedoch werden digitale Experimentierfelder gefördert, die u. a. auch die Vermarktung von Agrarpro- dukten betreffen (siehe hierzu Antwort zu Frage 10). 5. Welche Information liegen der Bundesregierung bezüglich Umsatzes und Marktanteilsentwicklung von landwirtschaftlicher Direktvermarktung in Abhängigkeit von digitalen Vermarktungswegen wie Internetseiten und sozialen Medien vor? Welche Quellen dazu liegen den Angaben der Bundesregierung zugrunde? 6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl von landwirtschaftlichen Betrieben vor, die digitale Möglichkeiten zur Kom- munikation mit Endverbrauchern nutzen (falls möglich nach Internetseiten und sozialen Medien differenzieren)?
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –3–                          Drucksache 19/15616 7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl von landwirtschaftlichen Betrieben vor, die digitale Möglichkeiten in der B2B- Kommunikation (B2B = Businessto-Business) nutzen (falls möglich nach Internetseiten und sozialen Medien differenzieren)? 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Struktur der in den Fragen 6 und 7 angesprochenen Betriebe vor (Betriebsgröße, Be- triebsausrichtung)? Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 9. Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Vor- und Nachteile einer landwirtschaftlichen Direktvermarktung mit Hilfe digitaler Vermarktungs- kanäle? Digitale Technologien ermöglichen landwirtschaftlichen Betrieben, zusätzliche Vermarktungswege aufzubauen und somit neue (zusätzliche) Kunden und Ein- kommensquellen zu gewinnen. Sie bieten zudem die Chance, auf Verbraucher- anforderungen und Konsumwünsche schnell und direkt zu reagieren. Soziale Medien erleichtern eine intensive Kommunikation zwischen Landwirt und Kunde (z. B. zu Herstellungsprozessen und Produktinformationen), wodurch Transparenz und Vertrauen aufgebaut werden, die letztlich zu einer größeren Kundennähe und -bindung beitragen. Die Nutzung digitaler Vermarktungskanäle und Aktivitäten in Sozialen Medien erfordert jedoch entsprechendes Hintergrundwissen und kann beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen, die insbesondere kleinstrukturierte Familienbetriebe überfordern kann. Hier sind Hilfestellungen in Form von Beratung und gegebe- nenfalls entsprechende Bildungsangebote gefragt. 10. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen wird sich die Bundesregierung da- für einsetzen, die Direktvermarktung mit Hilfe digitaler Technologien zu unterstützen (bitte die Mittelherkunft nach Fonds aufschlüsseln und die Maßnahmen nennen)? Für die Förderung digitaler Experimentierfelder auf landwirtschaftlichen Be- trieben und in ländlichen Räumen hat das innerhalb der Bundesregierung feder- führend zuständige BMEL im Rahmen des Einzelplans 10, Titel „Digitalisie- rung in der Landwirtschaft“, über 50 Mio. Euro für die Laufzeit der Experimen- tierfelder von geplanten 36 Monaten vorgesehen. Bei einigen dieser Experi- mentierfelder spielen auch digitale Techniken im Zusammenhang mit der Ver- marktung von Agrarprodukten eine wichtige Rolle. Im bereits gestarteten Expe- rimentierfeld „DigiKopter“ wird in Zusammenarbeit mit Anbietern einschlägi- ger Software z. B. ein Webshop für den Online-Weinverkauf direkt ab Hof ein- gerichtet. 11. Welche Mittel in welchen Maßnahmen stehen dazu in der laufenden För- derperiode im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und der Gemeinsamen Ag- rarpolitik (GAP) zur Verfügung? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
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Drucksache 19/15616                                      –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche weiteren Mittel werden darüber hinaus genutzt (bitte nach Mit- telherkunft und Höhe der Mittel aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Weitere Mittel sind derzeit nicht vorgesehen. 13. Hält die Bundesregierung die Anwendung der Standards von Großbetrie- ben auf kleinere Vermarktungseinheiten grundsätzlich für sinnvoll? 14. Welchen Anpassungsbedarf am gesetzlichen Rahmen sieht die Bundes- regierung unter dem Aspekt der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte hinsichtlich der Bereiche Lebensmittelinformationsverordnung, Verpackungsgesetz, Mess- und Eichwesen, Hygienerecht, Lebensmittel- überwachung und steuerliche Behandlung? 15. Welchen Anpassungsbedarf am gesetzlichen Rahmen sieht die Bundes- regierung unter Einbeziehung der Möglichkeiten digitaler Technologien und dem damit unter Umständen verbundenen postalischen Versand von Nahrungsmitteln (Frischeprodukten)? Die Beantwortung der Fragen 13 bis 15 erfolgt aufgrund des Sachzusammen- hangs gemeinsam. Die landwirtschaftliche Direktvermarktung – auch unter Einbeziehung der Möglichkeiten digitaler Technologien – findet seit vielen Jahren im geltenden gesetzlichen Rahmen statt. Aus Sicht der Bundesregierung haben sich dabei keine Anhaltspunkte ergeben, die nach gegenwärtigem Stand einen Anpas- sungsbedarf im Bereich des Lebensmittelrechts bzw. des sonst bei der landwirt- schaftlichen Direktvermarktung einschlägigen rechtlichen Rahmens erfordern würden. Auch Direktvermarkter sind Lebensmittelunternehmer und müssen dafür Sorge tragen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel die jeweils an- wendbaren Anforderungen insbesondere des Lebensmittelrechts erfüllen. Wel- che allgemeinen und spezifischen Anforderungen des Lebensmittelhygiene- rechts zu beachten sind, hängt von Art, Umfang und vom Abgabeweg der in Verkehr gebrachten Lebensmittel ab. Bei frischer Milch und frischen Milchprodukten liegt die Beförderungstempe- ratur zur Einhaltung der Kühlkette in den meisten Fällen bei unter 8° Celsius. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderung kann derzeit durch Postver- sanddienstleiter nicht ausreichend gewährleistet werden. Da somit unter Um- ständen unsichere Lebensmittel in Umlauf gelangen könnten, ist zumindest für frische Milch und Milchprodukte trotz der Möglichkeiten digitaler Technologi- en keine Anpassung vorgesehen. Grundsätzlich gilt, dass Regelungen, die unmittelbar den Gesundheitsschutz zum Zweck haben, keine Spielräume für Ausnahmen bieten. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf an Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen zur Verbesserung digitaler Kompetenzen von Land- wirten im Bereich der Vermarktung über das Internet und die sozialen Medien? Das bestehende System der Agrarbildung in Deutschland bietet gute Vorausset- zungen für die Qualifikation von jungen Fach- und Führungskräften. Dieses System ist flächendeckend aufgestellt, modern ausgestattet und eng an die Be- dürfnisse der Praxis gekoppelt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –5–                          Drucksache 19/15616 In der vom Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) herausgegebenen Studie (Zinke, Gert: Berufsbildung 4.0 – Fachkräftequalifikationen und Kom- petenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen: Branchen- und Berufescree- ning Bonn 2019) wird insgesamt festgestellt, dass Weiterbildungen genutzt werden, um auf die Herausforderungen der Digitalisierung zu reagieren. Eine Vielzahl von Möglichkeiten von externen Weiterbildungen öffentlicher und pri- vater Bildungsträger sowie auch Herstellerschulungen können dafür genutzt werden. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewichtung der digitalen Bildung grundsätzlich sowie die Vermittlung von Kompetenzen bei der Vermark- tung mit Hilfe digitaler Technologien in den Lehrplänen von landwirt- schaftlichen Ausbildungs- und Studiengängen? Die agrarische Aus-, Fort- und Weiterbildung hat die Aufgabe, mit ihrem Bil- dungsangebot sicherzustellen, dass die Fach- und Führungskräfte des Wirt- schaftsbereichs den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen können. Dabei ist die berufliche Ausbildung in besonderem Maße ein auf die breite Ver- mittlung von Kompetenzen angelegtes Konstrukt. Eine aktuelle Studie des BIBB kommt zu dem Ergebnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine zwingende Notwendigkeit einer Modernisierung der anerkannten Ausbildungsberufe „Landwirt“ und „Landwirtin“ sowie „Fachkraft Agrarservice“ aufgrund von Digitalisierung besteht (Bretschneider, Markus: Berufsbildung 4.0 – Fachkräf- tequalifikationen und Kompetenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen: Die Ausbildungsberufe „Landwirt/-in“ und „Fachkraft Agrarservice“ im Scree- ning. Bonn 2019). Die Digitalisierung ist im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsbildung schon vor Jahren angekommen. So sind digitale Anwendungen in vielen Ar- beitsbereichen der Agrarwirtschaft Normalität und die Vermittlung der notwen- digen Kompetenzen für deren Anwendung wird durch die vielfältigen Akteure des agrarischen Bildungsbereiches sichergestellt. Die konkrete Umsetzung der Ausbildungs- und Studieninhalte obliegt dabei verfassungsgemäß den Ländern. Nach den dem BMEL vorliegenden Informati- onen kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die Vermittlung digitaler Kompetenzen auch im Bereich der vielfältigen agrarischen Studiengänge un- verzichtbarer Inhalt der Studienangebote ist und entsprechend dem technischen Fortschritt permanent weiterentwickelt wird. Die Frage, ob die Digitalisierung zukünftig noch stärker in der Aus- und Fort- bildung berücksichtigt werden muss, ist auch ein Thema einer vom BMEL in Auftrag gegebenen Studie „Arbeitsmarkt Landwirtschaft in Deutschland – ak- tuelle und zukünftige Herausforderungen an die Berufsbildung“, deren Ergeb- nisse Mitte 2020 vorliegen werden. 18. Sieht die Bundesregierung im mangelnden Breitbandausbau im ländli- chen Raum ein Hindernis für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte? In der online-Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte kann Absatzpo- tential für landwirtschaftliche Unternehmen liegen. Voraussetzung ist hier unter anderem auch eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Die Bundesregierung fördert den Breitbandausbau flächendeckend im Bundesförderprogramm Breit- bandausbau seit 2015 und im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesse- rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) seit dem Jahre 2008. Ziel der Förderung ist es, unterversorgte Gebiete insgesamt und unterversorgte
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Drucksache 19/15616                                     –6–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ländliche Gebiete besser an die Breitbandnetze anzuschließen. Durch kleinräu- mige Maßnahmen, die Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur schließen, ergänzt die GAK-Förderung das Bundesprogramm für den Breitbandausbau und die damit angestrebten Versorgungsziele. Damit soll ins- besondere landwirtschaftlichen Unternehmen ein adäquater Zugang ermöglicht werden. Das Bundesförderprogramm soll im Jahr 2020 von einem erweiterten Förder- programm abgelöst werden. Förderfähig werden dann nicht nur sogenannte „weiße-NGA-Flecken“, sondern auch sogenannte „graue NGA-Flecken“. 19. Beabsichtigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Kompetenznetzwerks „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ und der damit verbundenen Experimentierfelder das Thema landwirtschaftlicher Direktvermarktung mit Hilfe digitaler Tech- nologien zu bearbeiten? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 20. In welche Unternehmen, die im weiteren Sinne aus den Bereichen Land- wirtschaft und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte stammen, wurde bisher durch den High-Tech Gründerfonds investiert (bitte Angabe der jeweiligen Investitionssummen)? Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) hat in zwei Unternehmen investiert, die im weiteren Sinne aus den Bereichen Landwirtschaft und Vermarktung land- wirtschaftlicher Produkte stammen. Die Firma Fodjan entwickelt eine webba- sierte Lösung zur landwirtschaftlichen Futterkalkulation sowie eine Futtermit- telhandelsplattform. Der HTGF hat 605.265,38 Euro investiert. Weiterhin wur- de in das Unternehmen Nutzvieh 24 investiert, welches eine überregionale Auktionsplattform für Nutzvieh entwickelt hat. In dieses Unternehmen hat der HTGF 350.000 Euro investiert. 21. Wie viele Unternehmensgründungen, die im weiteren Sinne aus den Bereichen Landwirtschaft und Vermarktung landwirtschaftlicher Produk- te stammen, wurden bisher durch das EXIST-Förderprogramm unter- stützt, und wie hoch ist die Gesamtfördersumme dieser Unternehmens- gründungen? In den Programmen EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden landwirtschaftliche Projekte, insbesondere im Bereich der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte mit verschiedenen technologischen Schwerpunk- ten gefördert. Diese reichen von den Lebenswissenschaften über Maschinenbau bis hin zu IT-Lösungen, wobei hier Vermarktungsplattformen die präsenteste Gruppe darstellen. Insgesamt wurden in den letzten fünf Jahren über beide Pro- grammsäulen hinweg 106 Projekte mit landwirtschaftlichem Bezug und einem Fördermittelvolumen in Höhe von 26,2 Mio. Euro gefördert.
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