UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen

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Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache 19/7378 19. Wahlperiode                                                                                           28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6959 – UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen Vorbemerkung der Fragesteller Ältere Menschen rücken im Kontext des demographischen Wandels stärker in den gesellschaftlichen Fokus und ihre altersspezifischen Bedürfnisse sind im­ mer häufiger Gegenstand verschiedener Diskussionen. Der Anteil der über 65- jährigen Personen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland beträgt mittler­ weile 20 Prozent und könnte perspektivisch laut Angaben des Statistischen Bun­ desamtes bis zum Jahr 2050 auf ca. ein Drittel ansteigen (vgl. Statistisches Bun­ desamt https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!y=2060&o=1950). Die Gruppe der Älteren lässt sich als heterogen charakterisieren und ist die welt­ weit am stärksten wachsende Gruppe, wenn auch in unterschiedlichen Ausprä­ gungen auf den verschiedenen Kontinenten. Die tatsächliche Lebenslage älterer Menschen steht in einem Abhängigkeitsverhältnis zur individuellen sozioöko­ nomischen Lage, der Familiensituation, dem Bildungsgrad, der Wohnsituation und der Beschäftigungs- bzw. Rentensituation. Aus menschenrechtlicher Per­ spektive ergeben sich dadurch unterschiedliche Gefährdungslagen und Frage­ stellungen mit Hinblick auf die kontinuierlich alternde Gesellschaft. Bisher wird der demographische Wandel mit seinen sich daraus ergebenden Herausforde­ rungen für das Gemeinwesen kaum vom Blickfeld eines allumfassenden Men­ schenrechtsschutzes für ältere Menschen betrachtet, zumindest kommen zu die­ ser Auffassung die Staatenberichtsverfahren, die universellen Berichtsverfahren der UN und die Befunde von Menschenrechtsexperten und Menschenrechtsex­ pertinnen (vgl.www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/55714/ssoar- 2017-Altersdiskriminierung_und_das_Recht_Alterer.pdf?sequence=1, S. 7–8). Nach Auffassung der Fragesteller sollten neben den allgemeinen Menschen­ rechten auch altersspezifische Rechte für ältere Personen Orientierungspunkt für die internationale und nationale Seniorenpolitik sein. Die UN-Generalver­ sammlung hat ausgehend von diesem Grundsatz im Jahr 2010 mit der Resolu­ tion A/Res/65/182 eine jährlich tagende Arbeitsgruppe zur Stärkung der Men­ schenrechte Älterer (Open Ended Working Group on Ageing) gegründet, um in einem ergebnisoffenen Arbeitsprozess die Festigung dieser altersspezifischen Rechte zu gewährleisten. Im bestehenden Menschenrechtsschutz finden ältere Menschen demzufolge nicht ausreichend Berücksichtigung, weshalb hier beste­ hende Lücken identifiziert und geschlossen sowie ein menschenrechtliches In­ strumentarium zum umfassenden Schutz Älterer entwickelt werden soll. Bis Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/7378                                       –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode heute haben neun Sitzungen dieser Arbeitsgruppe stattgefunden. Seit der achten Sitzung dürfen auch nationale Menschenrechtsinstitutionen mitdiskutieren und schriftliche Beiträge zu jedem Tagesordnungspunkt einreichen. Hier wurden u. a. die Themen Altersdiskriminierung, Gleichheit, Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung in den Mittelpunkt der Debatte gestellt (vgl. www.institut- fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/fuer-eine-konvention- ueber-die-rechte-aelterer-gemeinsamer-workshop-des-polnischen-kommissars- fuer-men/). Die Konferenzteilnehmer und Konferenzteilnehmerinnen sprachen auf der 9. Sitzung im Juli 2018 über die Schwerpunktthemen „Langzeit- und Palliativpflege“ und „Autonomie und Selbstbestimmung von Älteren“ (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/ein-weiterer- schritt-hin-zu-einer-neuen-konvention-luecken-im-menschenrechtsschutz-bei- autonomie-l/). Verschiedene Vertreter und Vertreterinnen aus der Arbeits­ gruppe, darunter die UN-Expertin für die Einhaltung der Menschenrechte älterer Menschen Rosa Kornfeld Matte, plädierten für eine neue UN-Konvention, um ausreichenden, umfassenden und rechtsverbindlichen Schutz für die ältere Per­ sonengruppe zu gewährleisten. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte schließt sich dieser Forderung an. Als Unterstützer einer eigenen UN-Konven­ tion zur Stärkung der Menschenrechte älterer Personen traten in der UN-Ar­ beitsgruppe, in der Generalversammlung und beim Menschenrechtsrat die sog. GRULAC-Staaten (Gruppe lateinamerikanischer und karibischer Staaten) auf. Bei den Delegationen westlicher Staaten, darunter die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan, fand die Idee einer eigenen Konvention jedoch bisher keine Unterstützung (vgl. www.humanrights.ch/de/ internationale-menschenrechte/uno-abkommen/neu/third-committee). 1.    Wie definiert die Bundesregierung die Personengruppe älterer Menschen? Die Bundesregierung hält eine feste und allgemein gültige Altersangabe für den Beginn der Lebensphase „Alter“ für nicht möglich. Dennoch wird in der Geron­ tologie der Beginn der Lebensphase „Alter“ nicht selten mit einer Altersgrenze von 60 oder 65 Jahren angesetzt. Im Demografie-Bericht der Bundesregierung und in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes wird die Alters­ grenze für ältere Personen mit Rücksicht auf die Regelaltersgrenze für Versi­ cherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei 65 Jahren angesetzt. Der Europarat empfiehlt in seiner Minister-Empfehlung CM/Rec (2014) 2 vom 19. Februar 2014 immer auch auf den jeweiligen Kontext (Wahrnehmungen und Einstellungen) und die Lebenssituation abzustellen. 2.    Welche altersspezifischen Rechte und Bedürfnisse existieren nach Auffas­ sung der Bundesregierung mit Hinblick auf die Personengruppe der Älteren? Die Menschenrechte sind universell und gelten unabhängig vom Alter. Die Be­ dürfnisse der Personengruppe der Älteren sind jedoch individuell unterschiedlich. Die Menschenwürde und das Recht auf Selbstbestimmung sind im Grundgesetz verankert und gelten – unabhängig vom Alter – bis zuletzt. 3.    Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ältere Menschen nicht ausreichend im nationalen und internationalen Menschenrechts­ schutzsystem abgebildet werden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht – siehe im Übrigen die Antwort zu Frage 7.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                              Drucksache 19/7378 4.   Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Open Ended Working Group on Ageing, und welches konkrete Ergebnis strebt sie an? Die Bundesregierung beteiligt sich seit 2016 aktiv an der offen geführten Diskus­ sion zu inhaltlichen Themen in der Open Ended Working Group on Ageing (OEWG-A). Wir streben in Übereinstimmung mit der EU – den offenen Aus­ tausch mit allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an. 5.   Welche Organisationen, Interessenverbände, Stiftungen und zivilgesell­ schaftlichen Akteure und Akteurinnen werden von der Bundesregierung hin­ sichtlich des Arbeitsprozesses der Open Ended Working Group on Ageing im Vorfeld der Arbeitssitzungen in welcher Form mit einbezogen? Mit welchen privaten (Unternehmen, Organisationen, Interessenverbänden, Stiftungen) und öffentlichen Akteuren und Akteurinnen hat sich die Bundes­ regierung wann und warum hinsichtlich des Arbeitsprozesses der Open Ended Working Group on Ageing getroffen oder schriftlich ausgetauscht (bitte nach Organisation, Datum und Thema aufschlüsseln)? Seit 2016 beteiligte die Bundesregierung sowohl die Zivilgesellschaft (Nichtre­ gierungsorganisationen, Interessensverbände, Stiftungen) als auch Wissenschaft und Praxis im Vorfeld der jeweiligen Arbeitssitzungen der OEWG-A. Mit Unter­ stützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lädt dazu das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) vor jeder OEWG-A-Sitzung zu themenbezogenen Fachgesprächen und lädt die Teilneh­ menden auch zu Nachbesprechungs-Veranstaltungen ein. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass das DIMR seit 2017 in den OEWG-A Sitzungen mit eigenem Status mitdiskutie­ ren kann. Datum          Fachgespräche, die das DIMR mit Unterstützung des BMFSFJ organsiert hat: 31.05.2016     Erstes Fachgespräch mit der BAGSO, HelpAge, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und verschiedenen Bundesressorts zum Thema „Diskriminierung älterer Menschen“ 21.04.2017     Fachgespräch „Diskriminierung älterer Menschen“ – Vorbereitung der 8. Sitzung der OEWG-A 21.04.2017     Fachgespräch „Recht Älterer auf Freiheit von Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch“ – Vorbereitung der 8. Sitzung der OEWG-A 25.08.2017     Nachbesprechung zur 8. Sitzung der OEWG-A 15.12.2017     Fachgespräch „Langzeitpflege und Palliativpflege“ – Vorbereitung der 9. Sitzung der OEWG-A 18.01.2018     Fachgespräch „Autonomie und Selbstbestimmung“ – Vorbereitung der 9. Sitzung der OEWG-A 14.05.2018     Fachgespräch zur Definition der Gruppe der Älteren 10.10.2018     Nachbesprechung zur 9. Sitzung der OEWG-A Ergänzend dazu informiert seit 2017 die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senio­ ren-Organisationen e. V. (BAGSO) regelmäßig die rund 120 Mitgliedsverbände der BAGSO durch u. a. Seminarveranstaltungen, Newsletter und Themenhefte über die Arbeit und die Ziele der OEWG-A und beteiligt sich ebenfalls an den Sitzung in New York. Das BMFSFJ fördert dazu bei der BAGSO eine „Ge­ schäftsstelle Internationale Altenpolitik“.
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Drucksache 19/7378                                     –4–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus pflegt das BMFSFJ den regelmäßigen fachlichen Austausch im Vorfeld jeder OEWG-A-Sitzung auch mit internationalen Dachverbänden wie zum Beispiel der Age-Plattform, Help-Age International sowie dem Europäi­ schen Netzwerk der Menschenrechtsinstitute (ENNHRI). 6.  Inwiefern plant die Bundesregierung, finanzielle Mittel in welcher Höhe für die Open Ended Working Group on Ageing bereitzustellen? Die Bundesregierung plant hierfür keine speziellen Mittel bereitzustellen. 7.  Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen UN-Konven­ tion für die Rechte älterer Menschen? a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in der Open Ended Working Group on Ageing auf die Schaffung einer UN-Kon­ vention für die Rechte älterer Menschen hinzuwirken? b) Wie sollte diese UN-Konvention nach Auffassung der Bundesregierung ausgestaltet werden? c) Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung an der Erarbeitung in welcher Form beteiligt werden? d) Welche Rechte müssten nach Auffassung der Bundesregierung Bestand­ teil dieser Konvention sein? e) Falls die Bundesregierung die Erarbeitung einer UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen ablehnt, welche Argumente führt sie hier an? Die Fragen 7 bis 7e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be­ antwortet. Es gibt keine Positionierung der Bundesregierung in der OEWG-A zu einer VN- Konvention für die Rechte älterer Personen. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der offenen Diskussion inhaltlicher Themen in der OEWG-A. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregie­ rung hat – im Einklang mit der EU – noch keine abschließende Position zur Frage der Notwendigkeit einer VN-Konvention für die Rechte älterer Menschen festge­ legt. 8.  Wie definiert die Bundesregierung Altersdiskriminierung? Das Grundgesetz (Artikel 3 GG) verpflichtet zur Gleichbehandlung aller Perso­ nen. Daraus ergibt sich ein allgemeines Verbot der Diskriminierung jeder Art. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstehen wir unter Al­ tersdiskriminierung, wenn eine Person wegen ihres Alters ungleich behandelt wird, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gibt. 9.  Welche Formen der Altersdiskriminierung bestehen aus Sicht der Bundesre­ gierung in Deutschland? Im Bereich des Arbeitslebens liegen auf Bundesebene keine detaillierten Infor­ mationen über Diskriminierung älterer Personen vor – bekannt wurden hier ledig­ lich Einzelfälle.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –5–                              Drucksache 19/7378 Eine Betroffenenbefragung im Rahmen der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gibt unter anderem Auskunft zu Verbreitung und Ausdrucksformen von wahrge­ nommenen Diskriminierungserfahrungen aufgrund „zu hohen“ Lebensalters. Im Bereich Finanzdienstleistungen berichten Betroffene in der Befragung, dass sie aufgrund des Erreichens einer Altersgrenze keinen Kredit mehr erhalten oder dass das Lebensalter bei der Berechnung von Versicherungstarifen nachteilig be­ rücksichtigt werde. Auch werden manchmal Preise für diese Leistungen erhöht. Allerdings gestaltet sich der Überblick über die entsprechenden Produkte und die Gründe der Rechtfertigung äußerst schwierig. Besonders viele Beratungsanfragen erreichen die ADS beispielsweise von Be­ troffenen, die sich durch die altersbedingte Beitragserhöhung ihrer KFZ-Versi­ cherung diskriminiert fühlen. Zudem gibt es auch Fälle, bei denen die Finanzierung eines Immobilienkaufs an der Kreditgewährung scheiterte. Mit der Verordnung zur Festlegung von Leitli­ nien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobi­ liar-Verbraucherdarlehensverträgen (Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleit­ linien-Verordnung – ImmoKWPLV) vom 24. April 2018 soll dies zukünftig ver­ hindert werden. Im Bereich der Vereine und des Ehrenamtes erreichen die ADS immer wieder Beratungsanfragen von Personen, die sich aufgrund ihres Alters diskriminiert se­ hen. Dabei geht es in der Regel um Altersgrenzen für ehrenamtliche Tätigkeiten, wie sie zum Beispiel in den Satzungen von Vereinen enthalten sein können. Bei­ spiele dafür sind Höchstaltersgrenzen für die Mitwirkung als Turnierrichter, als Schöffe sowie als Mitglied in der Vertreterversammlung einer Genossenschafts­ bank, aber auch höhere Beiträge für ältere Mitglieder eines Kleingartenvereins. 10.    Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung mit Blick auf den rechtlichen Schutz vor Altersdiskriminierung in Deutschland? Die Bundesregierung arbeitet an weiteren Verbesserungen, um den durch das AGG gewährleisteten Schutz des Rechtes älterer Menschen auf Freiheit von Dis­ kriminierung aufgrund von Alter noch vollständig(er) zu garantieren (siehe auch Antwort zu Frage 8). Auch Öffentlichkeitskampagnen, wie sie zum Beispiel durch die Wanderausstellung „Was heißt schon alt?“ unterstützt werden, bekämp­ fen stereotype Altersbilder und spielen hierbei eine große Rolle. Ebenso zielen Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan 2.0 zur VN-Behindertenrechtskonven­ tion im Handlungsfeld „Ältere Menschen“ u. a. darauf ab, stereotype Altersbilder abzubauen. Realistischere und zeitgemäße Altersbilder schützen auch vor unbe­ absichtigten Diskriminierungen aufgrund von Alter. 11.    Welche Projekte gegen Altersdiskriminierung hat die Bundesregierung im Zeitraum von 1998 bis 2018 mit welchen Mitteln gefördert (bitte nach Jahren und aufgewendeten Mitteln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind Angaben zu Förderungen erst ab dem Jahr 2006 mög­ lich, da seit diesem Zeitpunkt entsprechende Daten elektronisch erfasst werden. Zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Lebensalters wurden von BMFSFJ, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung und der Antidiskri-
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Drucksache 19/7378                                   –6–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode minierungsstelle des Bundes (ADS) folgende Forschungsprojekte in Auftrag ge­ geben:  2010: (ADS) Expertise „Diskriminierung aufgrund des Alters“; Auftragneh­ mer: Prof. Dr. Klaus Rothermund (Friedrich-Schiller-Universität Jena) und Dr. Felipe Temming (Universität zu Köln); Auftragssumme: 29 750 Euro.  2011: (ADS) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Meinungen zum Thema Altersdiskriminierung“; Auftragnehmer: forsa Gesellschaft für Sozialfor­ schung und statistische Analysen mbH; Auftragssumme: 18 932,90 Euro.  2012: (ADS) Expertise „Herstellung von Chancengleichheit und Abbau von Benachteiligung aufgrund des Lebensalters in KMU – Stereotype, praktische Hemmnisse und mögliche Maßnahmen“; Auftragnehmer: Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e. V; Auftragssumme: 20 811,50 Euro.  2015 bis 2018 (Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundes­ regierung): „Interdisziplinäre Untersuchung zu Rechtsschutzdefiziten und Rechtsschutzpotentialen bei Versorgungsmängeln in der häuslichen Pflege al­ ter Menschen“ (VERA); Zuwendungsempfänger: Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main (Projektleitung Prof. Dr. Frank Oswald, Prof. Dr. Marina Wellenhofer), Laufzeit 2015 bis 2018, Zuwendungshöhe (gesamt): 149 525,98 Euro, die sich wie folgt verteilen: 2015               2016                2017               2018 12.400             68.420            68.708,98                0  2018: (BMFSFJ) Praxisforschungsprojekt „Diskriminierung älterer Men­ schen“; Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS), Frankfurt; Fördersumme: 125 000 Euro. Laufzeit: Januar bis Dezember 2018 (Die Studie hierzu wird voraussichtlich Ende Januar 2019 vorliegen). Seit Veröffentlichung des 6. Altersberichts der Bundesregierung „Altersbilder in der Gesellschaft“ wird die Öffentlichkeit zudem kontinuierlich für die Potenziale älterer Menschen sensibilisiert: Seit 2011 macht das Programm „Neue Bilder vom Alter – Altersbilder“ in vielfältiger Form darauf aufmerksam, dass Alter nicht gleichbedeutend sein muss mit Abbau und Pflegebedürftigkeit, sondern dass äl­ tere Menschen große Potenziale haben, die anerkannt und für die Gesellschaft nutzbar gemacht werden müssen. Im Programm werden nicht nur die Auswirkungen spezifischer Altersbilder in den unterschiedlichen Lebensbereichen aufgezeigt, alle gesellschaftlichen Ak­ teure sollen vor allem für potenziell negative Auswirkungen bestimmter Alters­ bilder sensibilisiert werden. Die dazu entwickelte Wanderausstellung wird inzwi­ schen sowohl in deutscher als auch in englischer und französischer Sprache zur Sensibilisierung gegen stereotype überkommene Altersbilder genutzt. Kosten für das Programm „Neue Bilder vom Alter“ Insgesamt 2010       2011        2012      2013       2014      2015      2016       2017     2018 2011-2018 245.624    413.961    260.739    123.222   153.629    205.221   74.470    109.116   318.872      1.904.855
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –7–                             Drucksache 19/7378 Das Programm wird in 2019 fortgesetzt. Im Rahmen der Projektarbeit im Bereich der Menschenrechte hat das Auswärtige Amt (AA) auch Projekte zur Verbesserung der Lage Älterer unterstützt:  2014: Projekt zu Rechten Älterer in Nepal, Kirgistan, Ghana, Mosambik, Ja­ maika und Bolivien, Fördersumme: 42 800 Euro;  2017: Projekt zur Verbesserung der Rechtslage für Witwen in ländlichen Ge­ bieten in Kamerun, Fördersumme: 5 591 Euro;  2018: Folgeprojekt zur Verbesserung der Rechtslage für Witwen in ländlichen Gebieten in Kamerun, Fördersumme: 7 207 Euro. 12.   Welche Projekte wird die Bundesregierung diesbezüglich zukünftig mit wel­ chen Mitteln fördern? Im Jahr 2019 plant die Bundesregierung u. a. ein Projekt des Instituts für Sozial­ arbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) zu fördern, bei dem es sich um ein Folge­ projekt zu dem in der Antwort zu Frage 11 genannten Projekt handelt: Transferprojekt „Diskriminierung älterer Menschen“; Fördersumme: 125 000 Euro; Laufzeit: Januar bis Dezember 2019. 13.   Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Arbeitsleben, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? Nach der von 56 UNECE-Mitgliedstaaten – u. a. auch von Deutschland – verab­ schiedeten Lissabonner Ministererklärung vom 22. September 2017 bestehen weiterhin Handlungsbedarfe, um ein längeres Arbeitsleben und die Arbeitsfähig­ keit auch älterer Personen noch mehr zu fördern zum Beispiel:  Durch verstärkte Anerkennung des Potentials, das die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer bietet und der Entwicklung von Ar­ beitsmarktstrategien zur Bereitstellung der größtmöglichen Gelegenheiten zur Teilhabe;  durch die Förderung des Zugangs zu und den weiteren Ausbau der Möglich­ keiten zum lebenslangen Lernen und die Entwicklung von Fähigkeiten als Vo­ raussetzung für ein aktives und erfüllendes Leben in jedem Alter;  durch die Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Verringerung von finanziellen Ungleichheiten und Armut;  durch die Ermutigung von Arbeitgebern, die Erfahrungen von älteren Arbeit­ nehmerinnen und Arbeitnehmern wert zu schätzen;  durch die Schaffung von Anreizen für eine längere Berufstätigkeit und von flexibleren Ruhestandsregelungen. 14.   Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in der gesundheitlichen Versorgung, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftigen helfen, trotz Hil­ febedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes, würdiges Leben zu führen. Die Pflegebedürftigen können zwischen Einrichtungen und Diensten ver­
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Drucksache 19/7378                                        –8–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schiedener Träger wählen. Angemessenen Wünschen wie z. B. nach gleichge­ schlechtlicher Pflege oder Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse zur Gestal­ tung der Hilfe soll entsprochen werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf umfassende Information und Aufklärung und auf Unterstüt­ zung durch Fallmanagement. Eine wesentliche Herausforderung, um auch zukünftig eine ausreichende gesund­ heitliche und pflegerische Versorgung zu gewährleisten, ist die Sicherzustellung einer ausreichenden Personalausstattung und attraktiver Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege. Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz werden Pflegekräfte in ihrem Arbeitsalltag ent­ lastet und zusätzliche Stellen zur besseren gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung geschaffen. Vor diesem Hintergrund hat im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Ko-Feder­ führung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Beteiligung aller relevan­ ten Akteure der Alten- und Krankenpflege ihre Arbeit aufgenommen. In der KAP sollen konkrete Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege erarbeitet werden. 15.   Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Zugang zu Dienst­ leistungen, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? 16.   Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Hinblick auf die Di­ gitalisierung, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? 17.   Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Bereich bürgerschaft­ liches Engagement, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be­ antwortet. Die unterschiedlichen Problemlagen und Barrieren mit Bezug auf Zugang zu Dienstleistungen, Digitalisierung und bürgerschaftlichem Engagement – auch für die Zielgruppe älterer Personen – sind vielfältig und komplex. Hinweise hierauf gibt u. a. der 7. Altersbericht. Mit der Fragestellung befasst sich auch die Kom­ mission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ der Bundesregierung, insbesondere die Facharbeitsgruppe „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“. Deren Er­ gebnisse werden für Juli 2019 erwartet. Die Bundesregierung sieht keine besonderen Problemlagen und Barrieren im Hin­ blick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Bereich bürger­ schaftliches Engagement: Wie die Ergebnisse des Freiwilligensurvey 2014 zei­ gen, ist die Engagementquote von Menschen ab 55 Jahren in den vergangenen 15 Jahren deutlich gestiegen, und zwar von 28,4 Prozent im Jahr 1999 auf 38,5 Prozent im Jahr 2014. Die Gruppe der älteren Menschen (55 Jahre und älter) engagiert sich damit zwar insgesamt etwas seltener freiwillig als der Durchschnitt der Wohnbevölkerung ab 14 Jahren (43,6 Prozent). Allerdings engagieren sich Menschen im Alter von 55 bis 64 Jahren mit einem Anteil von 45,2 Prozent nicht seltener, sondern häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt. Auch bei den 65- bis 74-Jährigen ist die Engagementquote mit 41,5 Prozent nur geringfügig kleiner als im Durchschnitt der Bevölkerung.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –9–                                     Drucksache 19/7378 Erst bei Menschen ab 75 Jahren, also an der Schwelle zum hohen Alter, geht das freiwillige Engagement zurück. Allerdings: Auch bei Menschen jenseits der 75 Jahre ist immer noch ein Viertel freiwillig engagiert (26,1 Prozent). Der Nationale Aktionsplan zur VN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) wird entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zum Thema „Inklusion und Digitalisierung“ fortgeschrieben werden. Zur Frage nach Zugang zu Dienstleistungen siehe auch Antwort zu Frage 9. Zum Themenfeld Digitalisierung hat die Bundesregierung im August 2018 die 8. Al­ tersberichtskommission einberufen. Unter der Überschrift „Ältere Menschen und Digitalisierung“ soll die Sachverständigenkommission herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten kön­ nen. 18.   Ist der Bundesregierung ein Zusammenhang von ungleicher gesellschaftli­ cher Teilhabe und der sozioökonomischen Lage von älteren Menschen be­ kannt, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? Der Zusammenhang von ungleicher gesellschaftlicher Teilhabe und der sozio­ ökonomischen Lage wird umfassend in den Armuts- und Reichtumsberichten der Bundesregierung untersucht. Dort wird auch eine Differenzierung nach Alter vor­ genommen, so dass der Bundesregierung auch Informationen über diesen Zusam­ menhang bei älteren Menschen vorliegen. Soweit die Frage auf gesellschaftliche Teilhabe im engeren Sinne abstellt, ist ins­ besondere ein Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Situation (definiert durch Einkommen und Bildungsgrad) bekannt: Besonders stark unterscheidet sich der Anteil freiwillig Engagierter nach Einkommensgruppen, wie eine im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (5. ARB) der Bundesregierung zitierte Auswertung des Freiwilligensurvey 2014 zeigt. Menschen mit hohem Einkommen sind mit rund 40 Prozent mehr als doppelt so häufig freiwillig engagiert als die Personengruppe mit dem niedrigsten Einkom­ men (18 Prozent). Je höher das Einkommen von Personen über 65 Jahren ist, desto häufiger geben sie an, freiwillig engagiert zu sein. Auch für selbst wahrgenommene Gefühle sozialer Exklusion bei Älteren geht die Bundesregierung von einem Zusammenhang aus. Der 5. ARB enthält sozioöko­ nomisch differenzierte Ergebnisse allerdings nur für die zweite Lebenshälfte (ab 40 Jahren). Durchschnittlich 6,4 Prozent der Gesamtbevölkerung in dieser Alters­ gruppe fühlen sich sozial exkludiert. Menschen mit niedrigem Einkommen (17,6 Prozent) oder geringem Bildungsniveau (16,7 Prozent) nennen dies über­ proportional häufig. Maßnahmen und Programme zur Stärkung der sozialen Teilhabe von älteren Menschen sollten somit leicht zugänglich und kostengünstig sein. Es gibt auch deshalb vielfältige Programme, die die Potenziale wie auch Unterstützungsbe­ 1 darfe älterer Menschen berücksichtigen. 1 www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/5-arb-langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 461 f.
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Drucksache 19/7378                                          – 10 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19.   Ist der Bundesregierung ein Zusammenhang von ungleicher gesellschaftli­ cher Teilhabe und Geschlecht von älteren Menschen bekannt, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist in Bezug auf die Beteiligung von älteren Menschen zum Beispiel im bürgerschaftlichen Engagement ein ge­ schlechterspezifischer Unterschied erkennbar: Während der Anteil der Männer über 65 Jahren, die sich freiwillig engagiert haben, bei 39,6 Prozent liegt, beträgt der Anteil freiwillig Engagierter bei den gleichaltrigen Frauen 29,7 Prozent, liegt also fast zehn Prozentpunkte darunter. Geschlechterunterschiede im Anteil freiwillig engagierter Menschen finden sich auch in der Wohnbevölkerung ab 14 Jahren insgesamt: Die Engagementquote ist bei Männern (45,7 Prozent) höher als bei Frauen (41,5 Prozent). Im Vergleich aller Altersgruppen ab 14 Jahren ist der Unterschied in der Engagementquote nach Geschlecht am größten bei den 75-Jährigen und Älteren: Während der Anteil freiwillig Engagierter bei Männern dieser Altersgruppe bei 31,9 Prozent liegt, be­ trägt der Anteil bei den Frauen 22,4 Prozent. Schaut man sich nicht Anteile (Pro­ zente), sondern die Gruppengröße (absolute Zahlen) an, so zeigt sich ein Effekt der geschlechtsspezifischen Lebenserwartung: Da Frauen länger leben als Män­ ner, gibt es in Deutschland deutlich mehr ältere Frauen als ältere Männer. Dies führt dazu, dass die absolute Anzahl älterer freiwillig engagierter Frauen und Männer etwa gleich groß ist (in der Altersgruppe ab 65 Jahren rund 2,9 Millionen Männer und 2,8 Millionen Frauen). Die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch die Bundesregierung bezieht sich auf alle Altersgruppen und Geschlechts-zugehörigkeiten gleichermaßen. In Maßnahmen und Programmen zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe ist deshalb eine geschlechterdifferenzie­ rende Herangehensweise angezeigt. Dies wird praktiziert. Es gibt vielfältige Pro­ gramme zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen. Quelle: BMFSFJ (Hg.): Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys 2014, Berlin 2016, S. 18. 20.   Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, einheitliche inter­ nationale Standards zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung zu schaffen, und wie konkret müsste dieser Standard ausgestaltet sein? Es gibt bereits internationale Standards:
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