Strukturwandel in den Braunkohleregionen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5519 19. Wahlperiode 06.11.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4792 – Strukturwandel in den Braunkohleregionen Vorbemerkung der Fragesteller Deutschland kann nicht Klimaschutzland sein und Kohleland bleiben. Mit der Verpflichtung auf das Pariser Klimaschutzabkommen und zur Erreichung seiner selbst gesteckten Klimaschutzziele muss Deutschland nach Auffassung der Fra- gesteller schnellstmöglich den Kohleausstieg einleiten. Für die Kohleregionen ist der Ausstieg eine Zäsur. Einerseits müssen nicht mehr ganze Dörfer umgesiedelt und ganze Landstriche abgebaggert werden, anderer- seits wird es neben den damit verbundenen Chancen die Herausforderung ge- ben, eine tragfähige wirtschaftliche Basis ohne Kohle zu schaffen. Für einen geordneten und sozialverträglichen Strukturwandel in den Kohleregi- onen braucht es jetzt eine breite Diskussion, gute Ideen und zielgenaue Förder- programme auch auf der Bundesebene. Es muss rasch gelingen, den Menschen in den betroffenen Regionen eine reale und tragfähige Perspektive für die Zeit nach der Kohlenutzung aufzuzeigen. Dieser muss sich die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller endlich annehmen. 1. Welche Mittel sind im Rahmen bestehender (Förder-)Programme in den letz- ten fünf Jahren in die Braunkohlereviere geflossen (bitte nach Regionen und Jahr aufschlüsseln)? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat die Bun- desregierung im Sommer 2018 gebeten, eine entsprechende Frage zu beantwor- ten. Die Bundesregierung ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass folgende Mittel im Rahmen bestehender (Förder-)Programme in den letzten fünf Jahren (2013 bis 2017) in die Reviere geflossen sind: Rheinisches Revier: rund 5,1 Mrd. Euro Lausitzer Revier: rund 2,9 Mrd. Euro Mitteldeutsches Revier: rund 4,4 Mrd. Euro Revier Helmstedt: 1,4 Mrd. Euro Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/5519 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Angaben unterschätzen die tatsächliche Förderhöhe deutlich, da nicht für alle (Förder-)Programme (u. a. Europäische Struktur- und Investitionsfonds) eine re- gionale Aufteilung verfügbar ist. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren liegt der Bundesregierung nicht vor. 2. Mit welchem Mittelabfluss ist in diesen Programmen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu rechnen? Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung darüber vor, welcher Mittelabfluss aus den relevanten Programmen in den kommenden zehn Jahren erfolgen wird. Aufgrund des deutlich kürzeren Zeithorizonts der Finanzplanung ist eine belast- bare Vorhersage des Mittelabflusses über einen Zeitraum von zehn Jahren für viele (Förder-)Programme nicht möglich. Auch hängen die zukünftig erwartbaren Mittel von der Entwicklung des Bedarfs und Anpassungen der Förderlandschaf- ten ab. 3. Welche Bundeseinrichtungen sind für die Abwicklung dieser Fördermittel verantwortlich, und inwieweit gibt es dabei bereits eine Koordination? Bei der Durchführung der Förderprogramme (und damit der Abwicklung der För- dermittel) wird die Bundesregierung von verschiedenen Durchführern (z. B. Pro- jektträgern) unterstützt. Teilweise sind auch nachgeordnete Behörden mit der Ab- wicklung von Förderprogrammen betraut. Eine Auflistung aller Einrichtungen ist der Bundesregierung nicht möglich, da viele Förderprogramme keine regionale sondern eine bundesweite Ausrichtung haben und nur indirekt die Braunkohlere- viere ansprechen. Eine Koordination zwischen den Durchführern findet auf der Ebene der Abwicklung der Programme in der Regel nicht statt. Darüber hinaus sind auch die Ressorts teilweise selbst für die Abwicklung von Förderprogrammen verantwortlich. Eine Koordinierung erfolgt im Ressortprin- zip. Die Durchführung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ sowie der „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ liegt bei den Bundesländern. Die Bundesregierung über- nimmt hierbei u. a. Koordinierungsaufgaben. 4. Wie ist derzeit die Verzahnung der Fördermittelvergabe durch das Bundes- modellvorhaben „Unternehmen Revier“ mit der bestehenden Regionalförde- rung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirt- schaftsstruktur“ (GWR) wie auch die Innovations- und Technologieförde- rung des Bundes organisiert? Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirt- schaftsstruktur“ (GWR) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbe- werbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbe- werbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. „Unterneh- men Revier“ ermöglicht jenseits der bewährten (GRW-)Förderung neue Maßnah- men und eine Entwicklung „von unten“. Grundgedanke ist, dass die Regionen eigenständig Ideen- und Projektwettbewerbe ausrichten, um so Projekte auszu- wählen, die für die Region selbst, aber auch für andere Reviere Modellcharakter haben können. Im Rahmen der Antragsbearbeitung zu „Unternehmen Revier“ soll auch geprüft werden, ob für die Durchführung andere Förderprogramme bessere Unterstützung leisten können. Die für die Durchführung der GRW zuständigen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stellen bei den Bundesländern sind eng in den Prozess zum Programm „Unter- nehmen Revier“ einbezogen. Das Programm „Unternehmen Revier“ soll auch die bestehenden Programme zur Innovations- und Technologieförderung ergänzen und kreative Prozesse in den Braunkohleregionen anregen und unterstützen. Die Förderung eines innovativen Mittelstands ist ein entscheidendes Kriterium für die weitere Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Ziel dieser För- derung ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovati- onskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produkt- entwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Kernbereiche der Innovations- und Technologie- förderung sind u. a. die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Systemtechnologien, die Digitalisierung der Wirtschaft, die Mikroelektronik sowie die Luftfahrtfor- schung. Die breit angelegte Förderung durch die Bundesregierung ist offen und kann je nach regionalen Bedürfnissen auch von den Braunkohlerevieren in An- spruch genommen werden. Sie wird ergänzt durch die regionenorientierte Inno- vationsförderung, die sich dediziert an strukturschwache Regionen in Deutsch- land richtet. Das neue Förderkonzept „Innovation & Strukturwandel“ setzt an den endogenen Innovationspotenzialen einer Region an und stärkt ihre wissenschaft- lichen und wirtschaftlichen Kompetenzen. Davon profitieren potenziell auch die strukturschwachen Kohleregionen. 5. Welche konkreten Projekte und Vorhaben werden derzeit mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruk- tur“ (GWR) gefördert? Wie wird dabei der Aufbau länder- und landkreisübergreifender Arbeits- strukturen in den Regionen gefördert? Eine aktuelle vollständige Aufstellung der derzeit geförderten Projekte und Vor- haben liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine Abfrage der Bundesregierung im August 2018 hat folgende Aufteilung der Bewilligungen (GRW- und EFRE-För- derung) im Zeitraum von 2013 bis 2017 auf die vier Braunkohlereviere ergeben: Fördermittel 2013-2017 Fördermittel 2013-2017 Fördermittel 2013-2017 Fördermittel 2013-2017 für Rheinisches Revier für Lausitzer Revier (in für Mitteldeutsches Re- für Helmstedter Revier (in Mio. Euro) Mio. Euro) vier (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) Bewilligte Mittel (GRW Bewilligte Mittel (GRW Bewilligte Mittel (GRW Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich ge- EFRE) im Bereich ge- EFRE) im Bereich ge- EFRE) im Bereich ge- werbliche Wirtschaft: werbliche Wirtschaft: werbliche Wirtschaft: werbliche Wirtschaft: 17,2 325 245,4 21,8 Bewilligte Mittel (GRW Bewilligte Mittel (GRW Bewilligte Mittel (GRW Bewilligte Mittel (GRW EFRE) im Bereich Infra- EFRE) im Bereich Infra- EFRE) im Bereich Infra- EFRE) im Bereich Infra- struktur: struktur: struktur: struktur: 0,79 71 85,5 0 Die Durchführung der GRW liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder. Sie wählen die förderwürdigen Vorhaben aus, erteilen in eigener Zuständigkeit die Bewilligungsbescheide und kontrollieren die Einhaltung der Förderbestim- mungen durch die Zuwendungsempfänger. In diesem Rahmen veröffentlichen die Länder auf einer Website gemäß Artikel 9 Allgemeine Gruppenfreistellungsver- ordnung Informationen auch über GRW-geförderte Investitionsvorhaben.
Drucksache 19/5519 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Schaffung von landkreis- und länderübergreifenden Arbeitsstrukturen wird mit Hilfe der sog. Experimentierklausel der GRW gefördert. In diesem Rahmen wird die Zukunftswerkstatt Lausitz mit GRW-Mittel in Höhe von 7,3 Mio. Euro, die Metropolregion Mitteldeutschland mit Mitteln in Höhe von ca. 7,1 Mio. Euro und das Helmstedter Regionalmanagement mit Mitteln in Höhe von ca. 1 Mio. Euro unterstützt. In der Region des Rheinischen Reviers bestehen entsprechende Arbeitsstrukturen bereits. Im Rahmen der Experimentierklausel können die Län- der zur Steigerung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur jährlich GRW-Fördermittel in Höhe von bis zu zehn Prozent der Landesquote, höchstens aber jährlich insgesamt 10 Mio. Euro, für Maßnah- men einsetzen (vgl. Teil B, Ziffer 4.6 des GRW-Koordinierungsrahmen in der Fassung vom 18. September 2018). 6. Inwiefern ist eine Verstärkung bestehender Förderprogramme in den vier Braunkohlerevieren rechtlich möglich und ggf. unter welchen Voraussetzun- gen? Eine Ausweitung bestehender Förderprogramme ist unter Beachtung der EU-bei- hilferechtlichen Vorgaben grundsätzlich möglich. Staatliche Förderungen, Zu- wendungen und Subventionen sind immer auch danach zu prüfen, ob sie ggf. ver- botene staatliche Beihilfen nach Artikel 107 AEUV sind. Diese liegen vor, wenn „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“. Von diesem Grundsatz gibt es indes zahlreiche Ausnahmen, die allerdings sehr genauen und zum Teil recht engen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und Restriktionen unterliegen. 7. Wie hat sich das im Mitteldeutschen Revier, dem Rheinischen Revier und dem Lausitzer Revier verbleibende Steueraufkommen aus Braunkohlenberg- bau und Braunkohlenverstromung (ohne indirekte Effekte) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren entwickelt? Zum Steueraufkommen aus Braunkohlenbergbau und Braunkohlenverstromung in den drei genannten Revieren in den letzten 20 Jahren liegen der Bundesregie- rung keine Informationen vor. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die in Kürze auf der Website des BMWi veröffentlicht wird und sich zum Teil mit der Schätzung des Beitrags des Braunkohlesektors zur regionalen Wertschöpfung und zum regionalen Steuerauf- kommen befasst. Die Bundesregierung hat diese Studie auf Bitte der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in Auftrag gegeben. Es handelt sich um eine Folgestudie zu der RWI-Studie im Auftrag des BMWi mit dem Titel „Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkoh- leregionen“ (diese erste Studie aus dem Jahr 2018 ist auf der Website des BMWi zu finden: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-rwi- erarbeitung-aktueller-vergleichender-strukturdaten-deutsche-braunkohleregionen. html).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Wie viele Arbeitsplätze sind in den einzelnen Regionen nach Kenntnis der Bundesregierung noch direkt von der Braunkohlenutzung abhängig, und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 verändert (bitte nach Region auf- schlüsseln)? Die Braunkohlewirtschaft (Tagebau und Kraftwerke) ist vollständig auf die vier Braunkohleregionen konzentriert. Laut eines Gutachtens des RWI (vgl. Antwort zu Frage 7) wies sie Ende 2016 insgesamt 19 852 direkt Beschäftigte auf. Hinzu kommen in den vier Regionen knapp 12 000 Arbeitsplätze, die indirekt von der Braunkohle abhängen (Vorleistungen, Dienstleister etc.) oder durch Einkom- menseffekte induziert werden. Direkte, indirekte und induzierte Beschäftigungseffekte im deutschen Braunkohlesektor Daten für das Jahr 2016 Direkt Indirekt und induziert insgesamt (durch Vorleistungen, Löhne und Gehälter, Investitionen) Lausitzer Revier 8.278 4.967 13.245 Rheinisches Revier 8.961 5.376 14.338 Mitteldeutsches Revier 2.414 1.448 3.862 Helmstedter Revier 199 120 329 Reviere insgesamt 19.852 11.911 31.774 Deutschland 19.852 35.734 55.586 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi Die Anzahl der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor hat sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt: Anzahl der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor 2000 2005 2010 2016 Lausitzer Revier 7.081 8.881 8.049 8.278 Rheinisches Revier 10.430 11.105 11.606 8.961 Mitteldeutsches Revier 2.996 2.642 2.508 2.414 Helmstedter Revier 703 665 541 199 Reviere insgesamt 21.210 23.293 22.704 19.852 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Braunkoh- learbeitsplätze an der Gesamtzahl von Erwerbstätigen in der jeweiligen Re- gion, und wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2000 verändert? Nach Berechnungen des RWI hat die Braunkohlewirtschaft in der Lausitz und im Rheinischen Revier die größten Beschäftigungseffekte. Der Anteil der direkt in der Braunkohle Beschäftigten an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt dort bei 2 Prozent bzw. 1,1 Prozent. Im Mitteldeutschen Re- vier liegt der Anteil bei 0,3 Prozent, im Helmstedter Revier bei 0,1 Prozent. Für die Aufschlüsselung des Anteils der Beschäftigten liegen der Bundesregie- rung die Zahlen für die Jahre 2005 und 2016 vor.
Drucksache 19/5519 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anteil der direkt Beschäftigten im Braunkohlesektor an den sozialpflichtig Beschäftigten in Prozent 2005 2016 Veränderung p.a. Lausitzer Revier 2,48 2,03 -1,7 Rheinisches Revier 1,71 1,13 -3,6 Mitteldeutsches Revier 0,44 0,32 -2,8 Helmstedter Revier 0,31 0,07 -12,7 Reviere insgesamt 1,28 0,88 -3,2 Quelle: RWI-Gutachten im Auftrag des BMWi 10. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zum Aufbau einer Infrastruk- tur zur Erzeugung von Synthesegasen aus Ökostrom („Power-to-X“) vor, und welche Schlüsse zieht sie hieraus für die künftige Rolle dieses Sektors für die betroffenen Regionen? Es existieren diverse Untersuchungen zur zukünftigen Rolle von synthetischen Brennstoffen im Rahmen der Energiewende. Darin unterscheidet sich die Rolle von synthetischen Brennstoffen teilweise erheblich. Wesentliche Einflussfakto- ren sind neben dem klimapolitischen Ambitionsniveau unter anderem die ge- wählte Methodik, das Szenariodesign sowie Annahmen zu diversen Parametern wie Technologiekosten, Brennstoffpreisen, Biomassepotenziale etc. In Abhän- gigkeit der Bedeutung synthetischer Brennstoffe im Rahmen der Energiewende kann sich auch die Bedeutung von synthetischen Brennstoffen in den vom Koh- leausstieg betroffenen Regionen unterscheiden. Grundsätzlich kann die Erzeu- gung synthetischer Brennstoffe jedoch einen relevanten Beitrag zum Struktur- wandel in den betroffenen Regionen leisten. 11. Identifiziert die Bundesregierung bereits heute vor Ort bestehende regionale Strukturen von Wissenschaft, (Digital-)Wirtschaft, Industrie oder Dienstleis- tungen, an die man beim Strukturwandel sinnvollerweise anknüpfen kann? Wenn ja, welche sind das konkret, und welche in den Regionen vorhandenen Branchen stehen dabei aus Sicht der Bundesregierung im Fokus? Der Bundesregierung liegt keine vollständige Aufstellung über heute vor Ort be- stehende regionale Strukturen von Wissenschaft, (Digital-)Wirtschaft, Industrie oder Dienstleistungen, an die man beim Strukturwandel anknüpfen kann, vor. Die im Auftrag des BMWi von der Prognos AG erstellte Metastudie „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“ stellt relevante Handlungsfelder zusammen und bewertet Handlungsansätze, Instrumente und Projektideen, mit denen betroffene Regionen den Strukturwandel gestalten. Hieraus können sich mögliche Anknüpfungspunkte für den Strukturwandel in den genannten Themenfeldern ergeben (siehe hierzu www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-prognos- zukuenftige-handlungsfelder-foerderung-von-massnahmen-zur-strukturanpassung- in-braunkohleregionen.html). Die Auswahl von Anknüpfungspunkten zur Gestaltung des Strukturwandels ist auch Gegenstand der Arbeiten der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Den Ergebnissen der Kommission möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Ist es rechtlich möglich, dass der Bund zur Unterstützung des Strukturwan- dels der Braunkohleregionen finanzschwachen Kommunen (Haushaltssiche- rungskonzepte) Hilfen gewährt, die als Eigenanteil in den bestehenden För- derprogrammen genutzt werden können? Falls nein, welche Rechtsgrundlage müsste dazu geändert werden? Unmittelbare Zuweisungen des Bundes an die Kommunen sind nach dem Grund- gesetz grundsätzlich nicht möglich. Soweit es sich bei den Förderprogrammen um Finanzhilfen gemäß Artikel 104b GG oder wie bei der GRW um eine Ge- meinschaftsaufgabe gemäß Artikel 91a GG handelt, ist ferner ein eigener Finan- zierungsanteil der Länder (einschließlich ihrer Kommunen) zwingend – der Bund darf insoweit nicht 100 Prozent der Kosten tragen (vgl. Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 GG „Finanzhilfen“ und Artikel 91a Absatz 3 Satz 1 GG). 13. Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente (analog zum Auslaufen des deutschen Steinkohlenbergbaus) stehen zur Abfederung von Anpassungs- maßnahmen im Bereich der Beschäftigten zur Verfügung? Zur Abfederung von Anpassungsmaßnahmen im Bereich Braunkohle steht für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gesamte arbeitsmarktpoli- tische Instrumentarium des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Ver- fügung. Besonders hinzuweisen ist dabei auf die Instrumente und Maßnahmen der Beratung, beruflichen Weiterbildung und Transferleistungen nach dem Drit- ten Kapitel „Aktive Arbeitsförderung“ zur Integration in Beschäftigung. 14. Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung für vom Strukturwandel betroffene Regionen vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf Erfolgsfaktoren für den anstehenden Strukturwandel in den Braunkoh- lerevieren? Strukturwandel in den Regionen vollzieht sich in der Regel unterschiedlich. Ur- sache sind individuelle strukturpolitische Ausgangslagen der vom Strukturwan- del betroffenen Regionen. Die im Auftrag der Bundesregierung von der Prognos AG erstellte Metastudie „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maß- nahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“ gibt eine Übersicht über mögliche Anknüpfungspunkte in den Braunkohlerevieren (siehe hierzu www.bmwi. de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/endbericht-prognos-zukuenftige- handlungsfelder-foerderung-von-massnahmen-zur-strukturanpassung-in- braunkohleregionen.html). Bestehende Stärken in bestimmten Wirtschaftszwei- gen oder auf bestimmten Forschungsgebieten der jeweiligen Region können als Anknüpfungspunkt für erfolgreiche strukturpolitische Maßnahmen genutzt wer- den. Das Gutachten „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“ des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie analysiert im Auftrag der Bundesregierung internationale Er- fahrungen zum Strukturwandel (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Wirtschaft/abschlussbericht-fraunhofer-erfahrungen-strukturwandel.html). Die betrachteten Best-Practice-Ansätze zeigen unterschiedliche Wege auf, wie vor- handene Kompetenzen eingesetzt werden können, um den Strukturwandel zu ge- stalten.
Drucksache 19/5519 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Welche Infrastrukturmaßnahmen des Bundes (einschließlich der digitalen Infrastruktur) sind bereits jetzt in den nächsten zehn Jahren in den Revieren geplant? Der Ausbau flächendeckender, gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen bis 2025 für alle deutschen Haushalte und Unternehmen ist Zielsetzung des Koalitionsver- trages. Der Ausbau der Netze liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingun- gen nicht erfolgt, unterstützt der Bund diesen im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau. Hierdurch werden auch in der Braunkohleregion gi- gabitfähige Breitbandinfrastrukturen bereitgestellt. Die Vergabe von Fördermit- teln im Rahmen des Bundesprogramms richtet sich sachgemäß nach den örtlichen Bedingungen und Bedarfen. Im Folgenden sind die Maßnahmen an den Verkehrswegen des Bundes darge- stellt, die in den Bundesverkehrswegeplan mit Zielhorizont 2030 in den Vordring- lichen Bedarf (VB) eingestellt worden sind. Hiervon befinden sich Projekte be- reits in der Umsetzung. Bei der Schiene wurden einige Projekte in die Dringlichkeitskategorie Potenziel- ler Bedarf (PB) eingeordnet (kursiv dargestellt und grau hinterlegt). Diese können in den VB aufsteigen, wenn eine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Der Deutsche Bundestag wird nach Abschluss der Untersuchungen über die Ergeb- nisse unterrichtet. Das ist für Anfang November 2018 vorgesehen. Infrastrukturmaßnahme Dringlichkeit Ausbauziel Rheinisches Revier Bundesfernstraßen A 1, AS Gleuel - AK Köln-W VB-E E6 A 1, AS Lommersdorf (L 115z) - AS Blankenheim (B 51) VB N4 A 1, AS Adenau (L10) - AS Lommersdorf (L115z) VB N4 A 1, AS Hürth - AS Gleuel VB-E E6 A 1, AD Erfttal - AS Hürth VB-E E6 A 52, AK Mönchengladbach (A 61) - AK Neersen (A 44) VB-E E6 A 57, AK Meerbusch (A 44) - AS Krefeld-Oppum VB-E E6 A 57, AK Köln-N (A 1) - AS Dormagen VB-E E6 A 57, AK Kaarst VB-E KN A 57, AS Dormagen - AD Neuss-S (A 46) VB-E E6 A 61, AK Meckenheim - AK Bliesheim VB E6 B 51, OU Köln/Meschenich VB N3 B 56, Jülich - AS Düren (A 4) VB E4 B 56, O-OU Düren FD N2 B 56, OU Vettweiss/Soller FD N2 B 56, Gangelt - Heinsberg FD N2 B 57, OU Baal VB N2 B 57, OU Gereonsweiler VB N2 B 59, OU Allrath VB N2
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturmaßnahme Dringlichkeit Ausbauziel B 59, OU Sinsteden VB N2 B 221, Geilenkirchen - AS Heinsberg (A 46) VB E4 B 221, OU Scherpenseel VB N2 B 221, OU Wassenberg FD N2 B 221, OU Unterbruch VB N2 B 264, OU Golzheim VB N2 B 265, OU Mechernich/Roggendorf - VB N2 B 265, OU Hermülheim - Köln-Militärring FD E4 B 265, OU Hürth/Hermülheim FD N4 B 265, OU Liblar - OU Hermülheim VB E4 B 399, N-OU Düren, 3 BA (Ostabschnitt) VB N4 B 399, Mittelabschnitt (Stadt Düren) VB N2 B 399, N-OU Düren, 1 BA (Westabschnitt) VB N2 B 477, OU Rommerskirchen/Butzheim - und Frixheim VB N2 Bundesschienenwege ABS Köln - Aachen PB ABS Grenze D/NL - Kaldenkirchen - Viersen - Rheydt-Odenkirchen PB ABS Rheydter Kurve PB Bundeswasserstraßen Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg VB Mitteldeutsches Revier Bundesfernstraßen A 14, AS Leipzig-O - AD Parthenaue FD E6 A 72, Borna-Nord - AD A 38/A 72 FD E 4+N 4 A 143, AS Halle/Neustadt - AD Halle-N FD N4 B 2, OU Hohenossig VB N2 B 2, OU Wellaune VB N2 B 2, OU Groitzsch/Audigast VB N2 B 6, OU Bruckdorf VB N2 B 6n, OU Bernburg - A 9 FD N 2/4 B 6n, AS B 6n (A 9) - B 184 VB N4 B 7/B 180, Altenburg-West (B 180) VB N2 B 7/B 180, Altenburg - Rositz VB N2 B 7/B 180, Altenburg - Lgr. TH/SN VB N2
Drucksache 19/5519 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturmaßnahme Dringlichkeit Ausbauziel B 7/B 180, Verlegung n Frohburg VB N2 B 80, OU Aseleben VB N 2+N 4 B 87, OU Weißenfels (Südtangente) VB N2 B 87, OU Naumburg VB N2 B 87, OU Bad Kösen VB N2 B 87, OU Taugwitz/ OU Poppel - OU Gernstedt VB N2 B 91, OU Theißen FD N2 B 97, OU Eckartsberga VB N2 B 107, OU Grimma - (3. BA) FD N2 B 169, AS Döbeln-Nord (A 14) - Salbitz VB N3 B 169, Salbitz - B 6 VB N3 B 180, OU Aschersleben/Süd - Quenstedt VB N2 B 181, Neu-/Ausbau w Leipzig VB N 4+E 4 B 183, OU Prosigk VB N2 B 186, Verlegung westl. Markranstädt VB N2 Bundesschienenwege ABS Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig / Dresden FD ABS Weimar - Gera - Gößnitz PB ABS Uelzen - Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord) VB-E ABS Lehrte / Hameln - Braunschweig - Magdeburg - Roßlau PB Ausbau von Knoten (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle / Leipzig, Magdeburg) FD ABS Leipzig - Chemnitz PB Revier Helmstedt Bundesfernstraßen B 4, AS Braunschweig-Wenden - s Meine VB E4 B 79, OU Wolfenbüttel VB N2 B 214, OU BS-Watenbüttel VB N4 Bundesschienenwege ABS Hannover - Berlin VB ABS Lehrte / Hameln - Braunschweig - Magdeburg - Roßlau PB Revier Lausitz Bundesfernstraßen B 87, OU Duben VB N2