Strukturwandel in den Braunkohleregionen

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode          – 11 –        Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturmaßnahme                                   Dringlichkeit   Ausbauziel B 96, OU Hoyerswerda                                    FD              N2 B 97, OU Ottendorf-Okrilla mit AS                       VB              N2 B 97, OU Groß Oßnig                                     VB              N2 B 97, OU Cottbus - (A 15 - B 168)                       FD              N3 B 101, OU Elsterwerda                                   VB              N2 B 112, OU Forst                                         VB              N2 B 115, OU Krauschwitz                                   VB              N2 B 156, OU Malschwitz/Niedergurig                        VB              N2 B 169, OU Elsterwerda                                   VB              N2 B 169, OU Plessa                                        VB              N2 B 169, OU Schwarzheide-Ost                              VB              N 2/3 B 169, OU Allmosen                                      VB              N3 B 169, OU Lindchen                                      VB              N3 B 169, OU Neupetershain Nord                            VB              N3 B 169, OU Klein Oßnig - und OU Annahof/Klein Gaglow     VB              N3 B 178, Nostitz - A 4                                    FD              N3 B 178, Zittau - Niederoderwitz                          FD              N3 B 183, OU Bad Liebenwerda                               FD              N2 Bundesschienenwege ABS Dresden - Görlitz - Grenze D/PL                     PB ABS Berlin - Dresden (1. u. 2. Baustufe)                FD ABS Cottbus - Görlitz                                   PB ABS Cottbus - Forst (Lausitz) - Grenze D/PL (- Zary)    PB Legende Fest disponiert                                         FD Vordringlicher Bedarf                                   VB Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung                VB-E Potenzieller Bedarf                                     PB Neubau x Fahrstreifen                                   Nx Erweiterung auf x Fahrstreifen                          Ex Knoten                                                  KN
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Drucksache 19/5519                                   – 12 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16.   Welche Bundesbehörden sowie andere Bundeseinrichtungen sollen nach ak- tuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verla- gert werden, und welche davon könnten in den Braunkohlereviere angesie- delt werden, und falls ja, wo? Die Bundesregierung hat eine vergleichbare Frage der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im August 2018 beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung haben sich seit diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Änderun- gen ergeben. Im Folgenden ist die Antwort der Bundesregierung an die Kommis- sion „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aufgeführt. Eine Aktuali- sierung erfolgte bei dem inzwischen errichteten Fernstraßen-Bundesamt. Grundsätzlich sollte bei allen Entscheidungen über zukünftige Ansiedlungen von Bundesbehörden, Forschungseinrichtungen und sonstigen Institutionen geprüft werden, ob ein Standort in den Braunkohleregionen in Betracht kommt. Bei fol- genden konkreten Vorhaben sind die Braunkohleregionen bereits berücksichtigt bzw. werden sie als potenzielle Standorte geprüft: Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) Das Standortkonzept der IGA, welche als Gesellschaft des Bundes gegründet werden soll, sieht die Schaf- fung folgender Niederlassungen bzw. Außenstellen in den vier Braunkohlerevieren vor (Stand 1. Juni 2018): Rheinisches Revier: - Temporäre Außenstelle Euskirchen - Unmittelbar angrenzend an das Rheinische Revier: Niederlassung Krefeld Mitteldeutsches Revier - Niederlassung Ost in Halle/Saale Revier Lausitz - Dauerhafte Außenstelle Cottbus Revier Helmstedt - Temporäre Außenstelle Wolfenbüttel Hinweis: Es handelt sich dabei um Standorte, die derzeit bereits durch die Landesstraßenbauverwaltungen der Länder genutzt werden. Dazu kommen in den genannten Revieren zum Teil „Autobahnmeistereien“ und „Leitzentralen und Fernmeldemeistereien“, die entlang der Autobahnen bereits bestehen und ab dem 1. Ja- nuar 2021 den Niederlassungen bzw. Außenstellen der IGA zugeordnet werden sollen. Fernstraßen-Bundesamt Die Zentrale des Fernstraßen-Bundesamtes ist seit dem 1. Oktober in Leipzig (Mitteldeutsches Revier) er- richtet. Luftfahrt-Bundesamt In den nächsten zehn Jahren ist die bauliche Erweiterung und personelle Aufstockung des Luftfahrt-Bundes- amts in Braunschweig (Revier Helmstedt) geplant. Sämtliche Planstellen (dann über 1000) sollen zukünftig an einem Standort untergebracht werden. Zurzeit sind die 875 Beschäftigten an mehreren Standorten inner- halb der Stadt verteilt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode             – 13 –                            Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zollverwaltung Bereits jetzt verfügt die Zollverwaltung als Flächenverwaltung in der Nähe zu allen Kreisen der Braunkohle- regionen über Zollämter oder Einheiten von Hauptzollämtern. Zusätzlich kommen für derzeit geplante Vor- haben Braunkohleregionen Ihrer Auflistung als Standorte in Frage. Derzeit befindet sich ein Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung im Abstim- mungsprozess. Demnach sind unter anderem der Großraum Köln/Bonn sowie der Großraum Leipzig als zu- künftige Standorte der Lehre vorgesehen. Die Anfrage entsprechend würde es sich dabei um Neuschaffungen im Rheinischen und Mitteldeutschen Revier handeln. Insbesondere der Raum Leipzig soll bereits kurzfristig (ab August 2019) als neuer Standort für die Ausbil- dung dienen. Die derzeitige Planung sieht in den Großräumen Leipzig und Köln/Bonn jeweils 11 Lehrsäle, 275 Unterkünfte und 32 Lehrende vor. Neben den Standorten für die Aus- und Fortbildung, werden sog. Einsatztrainingszentren für die Zollverwal- tung neu errichtet. Folgende (hier relevante) Regionen sind dafür vorgesehen: Berlin/Brandenburg, NRW Nord, NRW Süd sowie Dresden/Erfurt/Leipzig. Des Weiteren läuft ein Erkundungsverfahren für die Neuunterbringung der Financial Intelligence Unit (FIU) im Großraum Köln/Bonn, also ebenfalls dem Rheinischen Revier. Nach räumlicher und personeller Aufsto- ckung werden hier insg. 475 Arbeitsplätze eingerichtet. Es wird angestrebt, alle hier genannten Bauvorhaben innerhalb der nächsten 10 Jahre abgeschlossen zu ha- ben. Leider kann zum jetzigen Zeitpunkt weder eine genauere Zeitplanung noch eine Eingrenzung auf ge- wisse Landkreise erfolgen. Bezüglich der anderer Landkreise der Braunkohleregionen sind derzeit keine Neuschaffung, Erweiterung oder Verlagerung von Dienststellen geplant. Gründung eines neuen DLR-Institut für Speichertechnologien in Cottbus Bereitstellung leistungsfähiger Forschungsinfrastruktur für die strukturschwache Region, Bildung von Inno- vationsclustern. Förderung in Höhe von 5 bis 10 Mio. Euro pro Jahr je nach Institutsgröße und Investitionen (ab 2019). Erfahrung aus anderen Institutsgründungen: Innovationscluster sind Keimzeile für weitere strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung (z. B. Ansiedlung von KMU). Sollte die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Standorte eröffnen oder verlagern, wird die Ansied- lung in einem der Braunkohlereviere geprüft. In allen Landkreisen der Braunkohlereviere hält das THW bereits Einheiten in 33 ehrenamtlich getragenen THW-Ortsverbänden vor. Darüber hinaus verfügt das THW in den Braunkohlerevieren über fünf hauptamtliche Regionalstellen. Derzeit sind in Braunkohleregionen aktuell keine neuen THW-Standorte oder Erweiterungen bestehender Standorte geplant. Die Dislozierung von Dienststellen der Bundespolizei erfolgt aus polizeifachlichen Erwägungen. Zur Frage möglicher neuer Standorte im Rahmen des personellen Aufwuchses der Bundespolizei kann nicht vor Anfang 2019 eine Aussage getroffen werden.
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Drucksache 19/5519                                   – 14 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aufstellung und Errichtung von Bundeswehrdienststellen und Stationierungsentscheidungen Mit dem „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" vom 13. Juli 2016 sind die sicherheitspolitischen Vorgaben für den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr der Zukunft festge- legt worden. In den vergangenen zwei Jahren wurden hieraus die für die Auftragserfüllung notwendigen kon- zeptionellen Dokumente, wie z.B. die Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018 und das Fähigkeitspro- fil der Bundeswehr 2018 abgeleitet. Die Konzeption der Bundeswehr bildet dabei als langfristige Grundsatzweisung das Dachdokument der mili- tärischen Verteidigung Deutschlands. Sie macht die strategisch-konzeptionellen Vorgaben für die weitere Ausgestaltung der erforderlichen zivilen und militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr. Mit dem Fähigkeits- profil der Bundeswehr 2018 werden die qualitativen Vorgaben der Konzeption der Bundeswehr aufgenom- men und auf einer Zeitachse mit quantitativen Festlegungen ergänzt. Es entsteht ein Fähigkeitssoll mit der Vorgabe seiner Zielerreichung über den Einstieg 2018 und die Zwischenschritte Ende 2027 und Ende 2031. Beginnend mit der Festlegung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr als Soll-Vorgabe bis 2031, sind die Pla- nungen für die strukturelle Umsetzung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr aufzunehmen. Das bedeutet, dass ab jetzt auch erste Überlegungen beginnen, in welcher Form die Organisation der Bundeswehr ggf. an- zupassen wäre. Inhaltliche Ableitungen zu konkreten Aufstellungen und Errichtungen von Bundeswehr- dienststellen und Stationierungsentscheidungen in Folge dieser konzeptionellen Planungen sind derzeit je- doch noch nicht absehbar. Aktuelle Planungen zur Einrichtung von Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr folgen hinsichtlich ihrer Stationierungsentscheidungen bereits vorhandenen Strukturen, auf denen sie strukturell aufbauen wie z. B. die geplante Waffenschule der Luftwaffe in Rostock Laage oder das NATO Joint Support and Enabling Command in Ulm. Die Standortentscheidung für die gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern auf- zubauende Agentur für Innovation in der Cybersicherheit erfolgt in Kürze. 17.   Welche Landesbehörden sowie andere Einrichtungen der Länder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verlagert werden, und welche davon sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Braunkohlerevieren angesiedelt werden, und falls ja, wo? Die Länder haben im Einzelfall Aussagen hierzu im Rahmen der Arbeit der Kom- mission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gemacht. Die Kommis- sion arbeitet jedoch unabhängig von der Bundesregierung und tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Eine systematische Übersicht liegt der Bundesregierung nicht vor. 18.   Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen sicherzustellen, dass die Braunkohlereviere eine hohe Abdeckung erhalten? Wenn ja durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben, und wenn nein, warum nicht? Die Vergabebedingungen für die in 2019 anstehende Versteigerung der 5G-Fre- quenzen werden von der Bundesnetzagentur erarbeitet. Dabei will die Bundes- netzagentur einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in ganz Deutschland ermöglichen. Zugleich soll die Frequenzvergabe dazu beitragen, die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten in der Fläche weiter zu ver- bessern. Dabei finden die weißen Flecken in den Braunkohlerevieren ebenso große Beachtung wie alle bislang noch unterversorgten Gebiete in Stadt und Land.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 15 –                              Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19.   Geht die Bundesregierung davon aus, dass der flächendeckende Ausbau des „schnellen Internets“ bis 2025 auch in den Braunkohleregionen realisiert wird, und falls nein, warum nicht bzw. bis wann? Ziel der Bundesregierung ist ein flächendeckender Ausbau mit Gigabitnetzen bis 2025. 20.   Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Ausbau von Ver- kehrsprojekten, etwa der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Cottbus–Ber- lin oder den Ausbau bzw. die Elektrifizierung der Strecken Cottbus–Zittau und Cottbus–Forst–Polen zu beschleunigen, und wird sie von diesen Ge- brauch machen? Grundlage für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes sind die auf Ba- sis des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom Deutschen Bundestag beschlosse- nen drei Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserwege. Die Projekte werden entsprechend dem Planungsstand realisiert. Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich hat die Bundesregierung im Juli 2018 einen Gesetzentwurf vor- gelegt. Das Gesetz soll möglichst noch im laufenden Jahr verabschiedet werden. 21.   Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von Innovationszentren bei der Ansiedlung von Firmen, und welche Fördermöglichkeiten können für die Schaffung solcher Zentren genutzt werden? Die Bundesregierung bewertet die Wirkung von Technologie- und Gründerzen- tren (TGZ) positiv. Sie tragen seit den 1980er Jahren entscheidend dazu bei, die deutsche Innovationstätigkeit zu erhöhen und Gründungen zu erleichtern. TGZ helfen jungen und innovativen Unternehmen in den schwierigen Anfangsjahren mit Erfahrungen, Kontakten und Know-how. Die Finanzierung von Innovations-, Technologie- und Gründerzentren erfolgt vor allem auf Ebene der Bundesländer und Kommunen, aber auch aus der Wirtschaft, z.B. über die Kammern. Der Bund kann sich in strukturschwachen Regionen über die GRW an Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung be- teiligen. Über die GRW wurden bundesweit seit 1991 in 413 Fällen TGZ geför- dert. Die Höhe der seit 1991 bewilligten GRW-Mittel beträgt 2,164 Mrd. Euro. Das dadurch angeregte Ausgabevolumen liegt bei 3,191 Mrd. Euro. Im letzten Jahr wurden die GRW-Fördermöglichkeiten noch ausgeweitet: Nun können auch offene Werkstätten für angehende Unternehmen, z. B. sogenannte „Maker Spaces“ für innovative und kreative Ideen und Geschäftskonzepte, mit GRW-Mitteln gefördert werden. 22.   Will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass über die Landesregierung und Unternehmen hinaus auch Kommunen und die Zivilgesellschaft vor Ort bei der Entwicklung von Projekten sowie der Entscheidung über die Reali- sierung und Förderung beteiligt werden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen bzw. Einrichtungen soll dies erreicht werden? Die Bundesregierung hat bereits bei der Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ darauf geachtet, dass Mitglieder verschiede- ner (zivil-)gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessensgruppen vertreten sind. So sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungs-
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Drucksache 19/5519                                   – 16 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. organisationen Mitglieder der Kommission, darunter Vertreterinnen und Vertre- ter von Umweltverbänden, Bürger- und Regionalinitiativen sowie die Bürger- meisterin einer betroffenen Stadt. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung fest, dass in allen vier deutschen Braunkohleregionen bereits ein breiter gesellschaftlicher Dialog über den Struk- turwandel stattfindet. Zivilgesellschaftliche Organisationen ergreifen bereits in vielen Fällen die Initiative für die Zukunft ihrer Region, ob im Bereich Umwelt, Soziales, Kunst und Kultur oder regionales Brauchtum. Die Bundesregierung be- grüßt dieses bürgerschaftliche Engagement und steht in vielfältigem Kontakt mit den entsprechenden Vereinen, Verbänden und Organisationen. Strukturwandel ist immer ein Mehrebenen-Prozess, an dem sich alle Betroffenen beteiligen sollten, die Verantwortung für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwick- lung dieser Region übernehmen möchten. Auch das Programm „Unternehmen Revier“ sowie die Anwendung der GRW-Experimentierklausel sind Maßnahmen, um Bottom-up-Prozesse in den Regionen zu unterstützen. 23.   Wird die Bundesregierung hierbei auf die derzeit bestehenden Einrichtungen und Strukturen zurückgreifen, oder plant sie darüber hinaus, entsprechend der Empfehlungen des WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregie- rung Globale Umweltveränderungen – www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/ wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/ wbgu_politikpapier_9.pdf) an sie auch eine professionelle europäische Agentur mit voranzubringen, die interessierten Regionen in der EU und dar- über hinaus sachkundige Beratung für die kurz- und langfristige Prozessge- staltung bietet? Ob und in welcher Form bei der Gestaltung des Strukturwandels auf derzeit be- stehende Einrichtungen und Strukturen zurückgegriffen werden sollte, ist Gegen- stand der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäf- tigung“. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. Ob und in welcher Ausgestaltung eine professionelle europäische Agentur per- spektivisch hierfür genutzt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt mangels konkreter Pläne nicht absehbar. 24.   Wie verhält sich die Bundesregierung zur Empfehlung des WBGU an sie, die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in „Dekarbonisierungsre- gionen“ nach Vorbild des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder auch bezogen auf Förderwettbewerbe für regionale Konsortien in den Bereichen Clusterentwicklung oder Lernende Regionen gezielt zu fördern (vgl. www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu.de/templates/dateien/ veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/wbgu_politikpapier_9.pdf)? Unter anderem mit den genannten Förderaktivitäten fördert die Bundesregierung bereits seit langem Kooperationen zum Wissens- und Technologietransfer zwi- schen Wissenschaft, Wirtschaft und regionalen Praxispartnern, um forschungsge- triebene, innovative Lösungsansätze für den Klimaschutz, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, den damit verbundenen Strukturwandel sowie allge- mein für strukturschwache Regionen in Deutschland zu entwickeln. Diese Förde- rung soll auch künftig fortgeführt und thematisch und strukturell kontinuierlich weiterentwickelt werden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 17 –                              Drucksache 19/5519 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25.   Gibt es innerhalb der Bundesregierung Planungen, wie langfristig funktions- fähige Strukturen zur Fördermittelvergabe geschaffen werden, die auch der zeitlichen Perspektive angemessen sind, und die der Strukturwandel erfor- dert? Die Schaffung langfristig funktionsfähiger Strukturen zur Fördermittelvergabe ist Gegenstand der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Be- schäftigung“. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. 26.   Welche Gremien, die den Strukturwandel planen sollen, wurden nach Kennt- nis der Bundesregierung in den einzelnen Braunkohleregionen bereits gebil- det, und wie ist deren Zusammensetzung? Eine Aufstellung der an dem Prozess beteiligten regionalen Gremien in den ein- zelnen Braunkohlerevieren liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Schaffung von landkreis- und länderübergreifenden Arbeitsstrukturen in den Regionen des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers und des Helmstedter Reviers wird mit Hilfe der sog. Experimentierklausel der GRW unterstützt, während in der Re- gion des Rheinischen Reviers entsprechende Arbeitsstrukturen bereits bestehen. Beispiele für solche Arbeitsstrukturen sind in der Lausitz die „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ und im Rheinischen Revier die „ZRR – Zukunftsagentur Rheini- sches Revier GmbH“. 27.   Gibt es im Hinblick darauf bereits Überlegungen für ein übergeordnetes Kontrollgremium zur Fördermittelvergabe, das auch langfristig der kontinu- ierlichen Abstimmung und dem Interessensausgleich zwischen den Revieren dienen kann? Die Festlegung der Strukturen, die zur Bereitstellung und Kontrolle der Verwen- dung von Fördermitteln genutzt werden können, ist Gegenstand der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Die Bundesregie- rung möchte den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen. 28.   Nach welchem Schlüssel sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Strukturwandel zwischen den Revieren in welchen Jahren aufgeteilt werden? 29.   Soll die Aufschlüsselung wie in der Förderrichtlinie des Modellvorhabens „Unternehmen Revier“ (Rheinisches Revier 25 Prozent; Lausitzer Revier 40 Prozent; Mitteldeutsches Revier 20 Prozent, Helmstedter Revier 10 Pro- zent, 5 Prozent verbleiben beim Bund) erfolgen? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht zusätzliche prioritäre Ausgaben in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Bereich Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik vor. Eine Entscheidung darüber, welcher Anteil der Mittel für den Strukturwandel in den Revieren zur Verfügung gestellt werden soll, ist noch nicht gefallen. Zudem möchte die Bundesregierung den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ nicht vorgreifen.
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Drucksache 19/5519                                   – 18 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30.   Von welchem Zeitraum geht die Bundesregierung für die erfolgreiche Be- wältigung des Strukturwandels aus, und wie hoch schätzt sie den Fördermit- telbedarf insgesamt ein? 31.   Wird die Förderung allein über die bestehenden Programme abgewickelt werden, oder sieht die Bundesregierung auch Bedarf an neuen, speziell auf die Braunkohleregionen zugeschnittenen Programmen? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll gemäß ih- rem Einsetzungsbeschluss einen Instrumentenmix entwickeln, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit, gesellschaftlichen Zusam- menhalt und Klimaschutz zusammenbringt und zugleich Perspektiven für zu- kunftsfähige Energieregionen im Rahmen der Energiewende eröffnet. Dazu sol- len auch notwendige Investitionen in den vom Strukturwandel betroffenen Regi- onen und Wirtschaftsbereichen gehören, für die bestehende Förderinstrumente von Bund und EU effektiv, zielgerichtet und prioritär in den betroffenen Regio- nen eingesetzt werden und für die ergänzend ein Fonds für Strukturwandel, ins- besondere aus Mitteln des Bundes, eingesetzt wird. Den Ergebnissen der Arbeit der Kommission möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen.
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