Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation Interpol - Multilaterale Struktur und nationale Interessen

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 11 –                             Drucksache 19/7046 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Auswirkung hat dies auf die Unabhängigkeit Interpols von seinen Geldgebern? Auch vor dem Hintergrund der in der Antwort zu den Fragen 25, 27 und 28a dargestellten Regularien und Mechanismen sieht die Bundesregierung keine Aus- wirkungen auf die Unabhängigkeit von Interpol. 29.   Welche Maßnahmen hat Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 ergriffen, um den Vorwürfen der Einflussnahme über freiwillige Bei- träge von Mitgliedsländern und Spenden aus der Privatwirtschaft zu begeg- nen? Seit dem Amtsantritt des Interpol-Generalsekretärs Dr. Jürgen Stock im Novem- ber 2014 wurden unter anderem Verträge zur Finanzierung von Interpol-Projek- ten durch Vertreter der Privatwirtschaft aufgehoben bzw. nicht weiter verlängert. Am 12. Juni 2015 teilte das IPSG vor dem Hintergrund von Ermittlungen gegen die FIFA die Aufhebung der bilateralen Vereinbarung mit dieser Organisation bezüglich des Sponsorings von insgesamt 20 Mio. Euro zur Schaffung eines auf 10 Jahre angelegtes „Integrity in Sport“-Programms mit. Im selben Jahr lief auch die Vereinbarung mit der Firma Philip Morris International zur Finanzierung von mehreren Interpol-Projekten mit einer Gesamtsumme von 15 Mio. Euro nach ei- ner Laufzeit von drei Jahren aus und wurde vom IPSG nicht verlängert. Der Anteil finanzieller Zuwendungen aus der Privatwirtschaft konnte seit Amts- antritt von Interpol-Generalsekretär Dr. Jürgen Stock wesentlich reduziert werden und betrug im Jahr 2017 nur noch ca. 1 Prozent. Des Weiteren wurden seit seinem Amtsantritt detaillierte und insbesondere striktere Regularien für die Entgegen- nahme von Finanzmitteln aus der Privatwirtschaft verabschiedet (Due-Diligence- Guidelines). Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 30.   Welche Unterstützung (personell, finanziell und anderweitig) bekommt In- terpol von Deutschland für die in Frage 29 genannten Maßnahmen? Die in der Antwort zu Frage 29 genannten Maßnahmen (Reduzierung des Anteils der privaten Zuwendungen; striktere Prüfkriterien) sind abgeschlossen und wer- den vom IPSG angewandt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwie- sen. 31.   Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die Interpol- Finanzen, und wie stimmt die Bundesregierung ihre Strategie mit welchen Partnerländern ab? Für die Bundesregierung haben eine nachhaltige Finanzierung durch die Mit- gliedstaaten und ein ausgeglichener Haushalt von Interpol eine hohe Priorität. Die Bundesregierung unterstützt diesbezüglich auch die fortlaufende Überprüfung und periodische Anpassung der Skala der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung insbesondere die vom IPSG eingeleiteten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz. Im Rah- men einer Modernisierung der Leistungen und Produkte des IPSG gilt es auch möglicherweise nicht mehr fortzuführende kostenintensive Interpol-Angebote auszumachen. Auch sollte die Stellensituation im IPSG kontinuierlich überprüft werden, um diesbezüglich Einsparmöglichkeiten zu identifizieren.
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Drucksache 19/7046                                                    – 12 –                         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Erörterungen der Strategie in Bezug auf die Interpol-Finanzen mit anderen Interpol-Mitgliedsstaaten z.B. mit Frankreich, Kanada und Großbritannien findet insbesondere in der Beratungsgruppe zu Finanzangelegenheiten (Advisory Group on Financial Matters) statt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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