Verkehrsentwicklung und Ausbau der A 24

/ 12
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 11 –                              Drucksache 19/9037 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17.   Inwiefern waren der Planfeststellungsbeschluss zur A 24 und das Ausbauge- setz zur A 24 (6. FStrAbÄndG, laufende Nummer 439 auf Seite 3372) ver- tragliche Bestandteile des ÖPP-Vertrages, inwiefern wurden die Vertrags- partner auf die Beachtung der hier genannten Anforderungen und Bestim- mungen verpflichtet, und in welchen Punkten ermöglicht der ÖPP-Vertrag eine Abweichung von den Anforderungen und Bestimmungen des Planfest- stellungsbeschlusses und des Ausbaugesetzes? 18.   Wie wird die Ausbauzielvorgabe des Fernstraßenausbaugesetzes (sechsstrei- figer RQ 36 (RQ = Regelquerschnitt)) umgesetzt werden, wie konkret ist die Ausbauzielvorgabe des Fernstraßenausbaugesetzes in den ÖPP-Verträgen geregelt, und wie werden aktuelle und zukünftige neue verkehrliche Ent- wicklungen und Bedürfnisse (wie z. B. die Errichtung von Kreisverkehrs- plätzen an den Anschlussstellen anstatt von Lichtsignalanlagen) innerhalb der Verträge realisiert? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bestandteil des Vertrages ist die grundhafte Erneuerung der A 24 mit vierstreifi- gem Querschnitt mit verbreitertem Seitenstreifen auf dem ca. 29,2 Kilometer lan- gen Streckenabschnitt zwischen der AS Neuruppin und der AS Kremmen. Sämt- liche Auflagen und Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind Vertragsbestandteil des ÖPP-Projektvertrages. Die technische Leistungsbeschreibung, die sich aus der Herstellung der A 24 ge- mäß vierstreifigem Querschnitt mit verbreitertem Seitenstreifen ergibt, ist für den ÖPP-Auftragnehmer verpflichtend. Insbesondere die Achse und Gradiente der A 24 sowie die Knotenpunkte in den Anschlussstellen sind wie planfestgestellt umzusetzen. Sie berücksichtigen die zu erwartenden verkehrlichen Entwicklun- gen. 19.   Wie viele Grünbrücken gibt es derzeit auf der A 24 (bitte die konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben exakt benennen, und die Grünbrü- cken der A 24 den jeweiligen Bundesländern zuordnen)? 2012 wurde in Schleswig-Holstein zwischen der Anschlussstelle Gudow und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern die Grünbrücke „Segrahn“ fertig- gestellt. 20.   Wie viele Grünbrücken sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesre- gierung bis zu welchen Zeitpunkten an der A 24 gebaut werden, wo sollen sie entstehen (bitte die konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben exakt benennen), und welche finanziellen Mittel wird der Bund für ihre Pla- nung und Errichtung investieren? Das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ nennt für die A 24 vier prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte: • nordwestlich Fretzdorf, Wittstock-Ruppiner Heide/Dosse (Brandenburg), • südlich Fretzdorf/nördlich Warsleben, Wittstock-Ruppiner Heide/Dosse (Brandenburg), • nordöstlich Hagenow – Lewitz (Mecklenburg-Vorpommern) • am Sachsenwald bei Kasseburg – Ostholsteinisches Hügel- und Seenland (Schleswig-Holstein).
11

Drucksache 19/9037                                                    – 12 –                         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Genaue Standort-, naturschutzfachliche und ähnliche Aspekte sind im konkreten Planungsprozess zu würdigen. Aussagen zu den Baukosten sind aufgrund des frü- hen Planungsstands noch nicht möglich. 21.    Wie viele Kilometer Wildschutzzäune wurden seit 2012 an der A 24 errich- tet, welche Kosten sind hierfür entstanden, und aus welchem Haushaltstitel bzw. welchem Bundesprogramm wurde die Errichtung der Zäune finanziert (bitte die exakten Standorte und Kilometerlängen der Wildschutzzäune so- wie das Errichtungsjahr und die Kosten tabellarisch auflisten)? 22.    Wie viele Kilometer Wildschutzzäune gibt es derzeit an der A 24 (bitte die exakten Standorte und Kilometerlängen der Wildschutzzäune sowie das Er- richtungsjahr und die Zuordnung zu den Bundesländern tabellarisch auflis- ten)? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über die Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesfernstraßen durch die zu- ständigen Straßenbauverwaltungen der Länder liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 23.    Wie viele Mittel sind seit 2012 für das Ziel der Wiedervernetzung an der A 24 investiert worden, und welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils mit welchen Summen aus welchen Programmen, Haushaltstiteln, Sonder- fonds oder Budgets finanziert bzw. gefördert? 24.    Aus welchen Gründen werden, obwohl nach heutigem Naturschutzrecht von Bund und Ländern beim Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen regelmä- ßig Querungshilfen für Tiere mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräu- men vorzusehen sind, die beiden für die A 24 neu geplanten Grünbrücken bisher nicht gebaut? 25.    Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2012 im Be- reich der A 24 (insbesondere zwischen Dreieck Havelland und AS Suckow, bitte konkrete Standorte und den Umfang der Maßnahmen benennen) ergrif- fen, um das gemeinsam von Bundesumweltministerium und Bundesver- kehrsministerium erarbeitete Bundesprogramm Wiedervernetzung zu reali- sieren, die Zerschneidung von Lebensräumen durch das Verkehrsnetz zu re- duzieren, den Austausch zwischen Populationen trotz der Barrierewirkung von Straßen zu ermöglichen, und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen? Die Fragen 23 bis 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. An der A 24 hat der Bund für das Ziel der Wiedervernetzung im Jahr 2012 2,4 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 741 53 „Erhaltung (Bundesautobahnen)“ investiert. Weitere Investitionen des Bundes setzten noch zu erzielendes Baurecht voraus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
12