BI12_x_G_HT_GG.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abiturprüfungen“
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW BI GK HT 3 Seite 4 von 8 Teilaufgabe III.2 Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 gibt die Regeln von LOTKA-VOLTERRA an, z. B.: LOTKA-VOLTERRA 1: Die Individuenzahlen von Räuber- und Beutepopulation schwanken periodisch. Dabei folgen die Maxima und Minima der Populations- dichten der Räuber phasenverzögert denen der Beute. LOTKA-VOLTERRA 2: Langfristig bleiben die Mittelwerte der Dichten beider Populationen trotz der Schwankungen konstant. LOTKA-VOLTERRA 3: Werden Räuber- und Beutepopulation gleichzeitig dezimiert, so erholt sich die Beutepopulation zuerst. 10 2 überprüft, ob die Populationsentwicklungen den Regeln von LOTKA-VOLTERRA ent- sprechen, z. B.: Die 2. Regel von LOTKA-VOLTERRA gilt hier für die Wühlmaus und bis 1985 auch für den Polarfuchs: – Die Werte schwanken, aber bleiben im Mittel konstant. Die 1. Regel ist hier teilweise und die 3. Regel gar nicht anwendbar: – Die Individuenzahlen der Wühlmäuse schwanken periodisch. – Aber Maxima und Minima der Polarfuchspopulation folgen nicht phasen- verzögert denen der Beute. – Die für eine Bestätigung der dritten Regel notwendige Dezimierung beider Populationen findet im Beobachtungszeitraum nicht statt. Andere sinnvolle Lösungen werden entsprechend gewertet. 6 3 nennt mögliche Ursachen, falls die Regeln nicht oder nur eingeschränkt gelten, z. B. Polarfüchse sind nicht auf Wühlmäuse als einzige Beute spezialisiert. Abiotische Faktoren beeinflussen die Populationsdichte der Beute. Andere sinnvolle Lösungen werden entsprechend gewertet. 2 4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (2) Nur für den Dienstgebrauch!
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW BI GK HT 3 Seite 5 von 8 Teilaufgabe III.3 Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 fasst die wesentlichen Aussagen zusammen, die sich den Abbildungen 3 und 4 ent- nehmen lassen, z. B.: Mit steigender Temperatur breitet sich der Rotfuchs auf Baffin Island in nördlicher Richtung aus, und zwar mit zeitlicher Verzögerung, weil die Dichte der Beute- populationen des Rotfuchses erst allmählich zunimmt. In Gebieten mit gemeinsamem Vorkommen wird der Polarfuchs vom Rotfuchs verdrängt. 6 2 beurteilt die Überlebenschancen des Polarfuchses, wenn bedingt durch den globalen Klimawandel die Temperaturen in der Arktis weiter steigen, z. B.: Die globale Erwärmung begünstigt das Vordringen des Rotfuchses in die Arktis, da er eine schlechte Angepasstheit an extrem niedrige Temperaturen zeigt. Der Polarfuchs wird aufgrund von interspezifischer Konkurrenz vom Rotfuchs verdrängt bzw. dezimiert. Wenn das Konkurrenzausschlussprinzip auch für die Beziehung zwischen den beiden betrachteten Fuchsarten gilt, ist auch das Aussterben des Polarfuchses als Folge des Klimawandels denkbar. Andere sinnvolle Lösungen werden entsprechend gewertet. 10 3 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (2) b) Darstellungsleistung Anforderungen Der Prüfling führt seine Gedanken schlüssig, stringent und klar aus. strukturiert seine Darstellung sachgerecht. verwendet eine differenzierte und präzise Sprache. gestaltet seine Arbeit formal ansprechend. Nur für den Dienstgebrauch! maximal erreichbare Punktzahl 6
BI GK HT 3 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 6 von 8 7. Bewertungsbogen zur Prüfungsarbeit Name des Prüflings:____________________________________ Kursbezeichnung:____________ Schule: _____________________________________________ Teilaufgabe III.1 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 analysiert die Angepasstheit … 6 2 prüft, ob die … 6 3 wertet Material A … 8 4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2) …………………………………………………………….. …………………………………………………………….. Summe III.1 Teilaufgabe EK 2 ZK DK 20 Teilaufgabe III.2 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling 1 gibt die Regeln … 10 2 überprüft, ob die … 6 3 nennt mögliche Ursachen … 2 4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2) …………………………………………………………….. …………………………………………………………….. Summe III.2 Teilaufgabe 2 maximal erreichbare Punktzahl 18 EK = Erstkorrektur; ZK = Zweitkorrektur; DK = Drittkorrektur Nur für den Dienstgebrauch! EK ZK DK
BI GK HT 3 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 7 von 8 Teilaufgabe III.3 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 fasst die wesentlichen … 6 2 beurteilt die Überlebenschancen … 10 3 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2) …………………………………………………………….. …………………………………………………………….. Summe III.3 Teilaufgabe 16 Summe der III.1, III.2 und III.3 Teilaufgabe 54 EK ZK DK Darstellungsleistung Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling führt seine Gedanken … strukturiert seine Darstellung … verwendet eine differenzierte … gestaltet seine Arbeit … Summe Darstellungsleistung maximal erreichbare Punktzahl EK ZK DK 6 6 Summe insgesamt (inhaltliche und Darstellungsleistung) 60 Festlegung der Gesamtnote (Bitte nur bei der letzten bearbeiteten Aufgabe ausfüllen.) Lösungsqualität maximal erreichbare Punktzahl Übertrag der Punktsumme aus der ersten bearbeiteten Aufgabe 60 Übertrag der Punktsumme aus der zweiten bearbeiteten Aufgabe 60 Punktzahl der gesamten Prüfungsleistung 120 aus der Punktsumme resultierende Note Note ggf. unter Absenkung um ein bis zwei Notenpunkte gemäß § 13 Abs. 2 APO-GOSt Paraphe Nur für den Dienstgebrauch! EK ZK DK
BI GK HT 3 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 8 von 8 ggf. arithmetisches Mittel der Punktsummen aus EK und ZK: ___________ ggf. arithmetisches Mittel der Notenurteile aus EK und ZK: _____________ Die Klausur wird abschließend mit der Note: ________________________ (____ Punkte) bewertet. Unterschrift, Datum: Grundsätze für die Bewertung (Notenfindung) Für die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen ist folgende Tabelle zu verwenden: Note Punkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus 15 120 – 114 sehr gut 14 113 – 108 sehr gut minus 13 107 – 102 gut plus 12 101 – 96 gut 11 95 – 90 gut minus 10 89 – 84 befriedigend plus 9 83 – 78 befriedigend 8 77 – 72 befriedigend minus 7 71 – 66 ausreichend plus 6 65 – 60 ausreichend 5 59 – 54 ausreichend minus 4 53 – 47 mangelhaft plus 3 46 – 39 mangelhaft 2 38 – 32 mangelhaft minus 1 31 – 24 ungenügend 0 23 – 0 Nur für den Dienstgebrauch!