E_15_x_L_HT_GG.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abiturprüfungen“
E LK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 6 von 12 7. Bewertungsbogen zur Prüfungsarbeit Name des Prüflings: ____________________________________ Kursbezeichnung: ____________ Schule: _____________________________________________ Teilaufgabe 1 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 fasst Kapurs Darstellung … 4 2 stellt Kapurs Sicht … 4 3 nennt die Kapur … 4 4 verweist auf die … 4 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (2) …………………………………………………………….. …………………………………………………………….. Summe 1. Teilaufgabe EK 2 ZK DK 16 Teilaufgabe 2 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling 1 arbeitet heraus, dass … 6 2 analysiert, wie der … 6 3 untersucht, wie der … 6 4 arbeitet heraus, wie … 6 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4) …………………………………………………………….. …………………………………………………………….. Summe 2. Teilaufgabe 2 maximal erreichbare Punktzahl 24 EK = Erstkorrektur; ZK = Zweitkorrektur; DK = Drittkorrektur Nur für den Dienstgebrauch! EK ZK DK
E LK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 7 von 12 Teilaufgabe 3.1 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 nimmt kritisch wertend … 4 2 erörtert unter Rückgriff … 6 3 erörtert unter Rückgriff … 6 4 formuliert auf der … 4 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4) …………………………………………………………….. …………………………………………………………….. Summe 3.1 Teilaufgabe 20 Summe der 1., 2. und 3.1 Teilaufgabe 60 EK ZK DK Teilaufgabe 3.2 Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 verfasst einen situations- … 4 2 kommentiert unter Rückgriff … 6 3 entwickelt unter Rückgriff … 6 4 lässt den Geschäftsmann … 4 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4) …………………………………………………………….. …………………………………………………………….. Summe 3.2 Teilaufgabe 20 Summe der 1., 2. und 3.2 Teilaufgabe 60 EK ZK DK Darstellungsleistung/sprachliche Leistung Kommunikative Textgestaltung Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 richtet seinen Text … 6 2 beachtet die Konventionen … 6 3 erstellt einen sachgerecht … 8 4 gestaltet seinen Text … 6 5 belegt seine Aussagen … 4 Nur für den Dienstgebrauch! EK ZK DK
E LK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 8 von 12 Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 6 löst sich vom … 6 7 bedient sich eines … 8 8 bedient sich eines … 6 9 bedient sich eines … 10 EK ZK DK Sprachrichtigkeit Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl EK ZK DK beachtet die Normen … 10 Wortschatz 12 11 Grammatik 12 12 Orthographie 6 Summe Darstellungsleistung/sprachliche Leistung 90 Summe insgesamt (inhaltliche und Darstellungsleistung) 150 aus der Punktsumme resultierende Note gemäß nach- folgender Tabelle Note ggf. unter Absenkung um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 13 Abs. 2 APO-GOSt Paraphe ggf. arithmetisches Mittel der Punktsummen aus EK und ZK: ___________ ggf. arithmetisches Mittel der Notenurteile aus EK und ZK: _____________ Die Klausur wird abschließend mit der Note: ________________________ (____ Punkte) bewertet. Unterschrift, Datum: Nur für den Dienstgebrauch!
E LK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 9 von 12 Grundsätze für die Bewertung (Notenfindung) Für die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen ist folgende Tabelle zu verwenden: Note Punkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus 15 150 – 143 sehr gut 14 142 – 135 sehr gut minus 13 134 – 128 gut plus 12 127 – 120 gut 11 119 – 113 gut minus 10 112 – 105 befriedigend plus 9 104 – 98 befriedigend 8 97 – 90 befriedigend minus 7 89 – 83 ausreichend plus 6 82 – 75 ausreichend 5 74 – 68 ausreichend minus 4 67 – 60 mangelhaft plus 3 59 – 50 mangelhaft 2 49 – 40 mangelhaft minus 1 39 – 30 ungenügend 0 29 – 0 Eine Prüfungsleistung, die in einem der beiden Beurteilungsbereiche inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung/sprachliche Leistung eine ungenügende Leistung darstellt, kann insgesamt nicht mit mehr als drei Notenpunkten bewertet werden. Eine ungenügende Leistung im inhaltlichen Bereich liegt vor, wenn in diesem weniger als 12 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Leistung im Darstellungs- und sprachlichen Bereich liegt vor, wenn in ihm weniger als 18 Punkte erreicht werden. Nur für den Dienstgebrauch!
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW E LK HT 2 Seite 10 von 12 Kriterielle Bewertung des Bereichs „Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung“ (Fachspezifische) Konkretisierungen der Bewertungskriterien Allgemeine Hinweise: Die folgenden Konkretisierungen sollen den Lehrkräften Orientierung im Umgang mit dem Auswertungsraster für das Zentralabitur bieten sowie größere Transparenz der Punktvergabe gewährleisten. Die Aufstellung kann insbesondere auch von Fachkonferenzen im Rahmen ihrer Verständigung über einheitliche Bewertungsmaßstäbe genutzt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Kriterien auf den gesamten Zieltext anzuwenden sind. Dabei sind sowohl Quantität als auch Qualität der Leistung individuell angemessen zu berücksichtigen. Die Bewertung anhand der Kriterien ist am jeweiligen Referenzniveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) auszurichten. Kommunikative Textgestaltung Der Prüfling … 1. Aufgabenbezug richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Auf- gabenstellung aus. 2. Textformate beachtet die Konven- tionen der jeweils geforderten Zieltext- formate. Konkretisierungen eindeutiger Aufgabenbezug durchgängig in allen Teilaufgaben Beachtung der Anforderungsbereiche (ausgewiesen durch die Operatoren) Teilaufgabe 1: Quellenangabe zum Ausgangstext: Autor, Titel, Text- sorte, Thema, Publikation, Ort und Jahr, ggf. Ausgabe/Auszug, Intention/ Zielgruppe; keine Zitate und in der Regel keine Textverweise Teilaufgaben 1 und 2: sachlich-neutraler Stil/Register; verdichtendes Wiedergeben, Darstellen und Erläutern (expositorisch-darstellendes Schreiben) Teilaufgabe 3.1: subjektiv-wertender Stil/Register; Erörtern, Begrün- den, Schlussfolgern und argumentativ sinnvolle Textstruktur mit einem gewissen Maß an Rhetorisierung (argumentierendes Schreiben) Teilaufgaben 1 – 3.1: present tense als Tempus der Textbesprechung; keine short forms Teilaufgabe 3.2: Bezug auf klar definierte Normen der Textsorte (anwendungs-/produktionsorientiertes kreatives Schreiben), z. B. bei Rede/Debattenbeitrag: Adressatenbezug durch Bezugnahme auf das Vorwissen und den Erfahrungshorizont des Adressaten 3. Textaufbau erstellt einen sach- Geschlossenheit des Gesamttextes (Teilaufgaben 1, 2 und 3.1 bzw. gerecht strukturierten Teilaufgaben 1 und 2 in Vorbereitung von 3.2) sach- und intentionsgerechte Untergliederung in grafisch erkennbare Text. Sinnabschnitte inhaltlich-thematische Geschlossenheit der Sinnabschnitte und Herstel- lung eindeutiger Bezüge leserfreundliche Verknüpfung der Sinnabschnitte und Gedanken (z. B. durch gliedernde Hinweise, Aufzählung, Vor- und Rückverweise, zu- sammenfassende Wiederaufnahme zentraler Punkte, Konnektoren) Nur für den Dienstgebrauch! maximal erreichbare Punktzahl 6 6 8
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW E LK HT 2 Seite 11 von 12 4. Ökonomie gestaltet seinen Text hinreichend ausführ- lich, aber ohne unnö- tige Wiederholungen und Umständlich- keiten. 5. Belegtechnik belegt seine Aussagen durch eine funktio- nale Verwendung von Verweisen und Zitaten. Beschränkung auf relevante bzw. exemplarische Punkte/Details/Zitate Vermeidung von Redundanz, z. B. durch Rückverweis auf bereits Dargelegtes (statt Wiederholung) abstrahierende Zusammenfassung mit konkreten, exemplarischen Belegen (statt langwieriger, textchronologischer Bearbeitung) Bereitstellung und ggf. Erläuterung verständnisrelevanter Informationen 6 Gebrauch von Textverweisen (Zeilenangabe, Hinweis auf Absatz) zur Orientierung des Lesers der Darstellungsabsicht angemessener Gebrauch wörtlicher Zitate aus dem Ausgangstext (Teilaufgaben 2 und 3) Konventionen des Zitierens, z. B. Zeilenangabe, Absatzangabe, wörtli- ches Zitieren, sinngemäßes Zitieren (Paraphrase), ggf. unter Kennzeich- nung von Auslassungen oder Ergänzungen, Wechsel zwischen in den Satz eingebauten Zitaten, eingeleiteten Zitaten und Zitaten in Klammern 4 Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel Der Prüfling … Konkretisierungen 6. Eigenständigkeit löst sich vom Wort- Wiedergabe von Inhalten/Sachverhalten in „eigenen Worten“ laut des Ausgangs- keine wörtliche Wiedergabe auswendig gelernter Textpassagen textes und formu- (z. B. aus der Sekundärliteratur) liert eigenständig. Hinweis: Ein punktuell das Sprachmaterial des Ausgangstextes kreativ verarbeitendes Vorgehen ist durchaus erwünscht. 7. Allgemeiner und thematischer Wortschatz bedient sich eines Inhalts- und Strukturwörter: sachlich wie stilis- treffende und präzise Bezeichnung von Personen, Dingen und tisch angemessenen Sachverhalten, Berücksichtigung von Bedeutungsnuancen (auch und differenzierten Modalitäten) stilistisch angemessene Wortwahl (register: formal, neutral, informal) allgemeinen und Verwendung von Kollokationen, Redewendungen etc. thematischen Variation der Wortwahl, Vermeidung von „Allerweltswörtern“ Wortschatzes. (z. B. think, want, good, thing) 8. Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatz bedient sich eines Teilaufgabe 1: Vokabular zur Wiedergabe und Zusammenfassung sachlich wie stilis- von Inhalten tisch angemessenen Teilaufgabe 2: Vokabular der Textanalyse (auch Filmanalyse, und differenzierten Analyse von Karikaturen, Grafiken etc.) Textbesprechungs- Teilaufgabe 3.1: Vokabular der Meinungsäußerung/Bewertung und Textproduk- Teilaufgabe 3.2: Anpassung des Wortschatzes an das geforderte tionswortschatzes. Textformat 9. Satzbau bedient sich eines durchgängig klare Syntax, Verständlichkeit beim ersten Lesen variablen und dem (Überschaubarkeit, Eindeutigkeit der Bezüge, Satzlogik) jeweiligen Zieltext- dem jeweiligen Zieltextformat angemessene Satzmuster, z. B. format angemesse- Hypotaxe (Konjunktional-, Relativ-, indirekte Fragesätze), nen Satzbaus. Parataxe, Aktiv- und Passivkonstruktionen, Gerundial-, Partizipial- und Infinitivkonstruktionen, Adverbiale Nur für den Dienstgebrauch! maximal erreichbare Punktzahl 6 8 6 10
E LK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 12 von 12 Sprachrichtigkeit maximal erreichbare Punktzahl Der Prüfling … beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit. 10. Wortschatz 0 – 1 Punkte In nahezu jedem Satz sind Schwächen im kor- rekten Gebrauch der Wörter feststellbar. Die Mängel im Wortgebrauch erschweren das Lesen und Textverständnis er- heblich und verursachen Missverständnisse. 2 – 5 Punkte Einzelne Sätze sind frei von lexikalischen Verstößen. Fehler beim Wortgebrauch beeinträchtigen z. T. das Lesen und Verstehen. 30 6 – 9 Punkte Vereinzelt ist eine fal- sche Wortwahl feststell- bar. Abschnitte bzw. Textpassagen sind weit- gehend frei von lexikali- schen Verstößen. 10 – 12 Punkte Der Wortgebrauch (Struktur- und Inhalts- wörter) ist fast über den gesamten Text hinweg korrekt. maximal erreichbare Punktzahl: 12 11. Grammatik 0 – 1 Punkte In nahezu jedem Satz ist wenigstens ein Verstoß gegen die grundlegenden Regeln der Grammatik feststellbar. Diese er- schweren das Lesen er- heblich und verursachen Missverständnisse. 2 – 5 Punkte Einzelne Sätze sind frei von Verstößen gegen grundlegende Regeln der Gramma- tik. Grammatikfehler beeinträchtigen z. T. das Lesen und Verstehen. 6 – 9 Punkte Es sind vereinzelt Ver- stöße gegen die Regeln der Grammatik fest- stellbar. Jedoch sind Abschnitte bzw. Text- passagen weitgehend frei von Grammatikfeh- lern. Das Lesen des Textes wird durch die auftretenden Gramma- tikfehler nicht er- schwert. 10 – 12 Punkte Der Text ist weitgehend frei von Verstößen gegen Regeln der Grammatik. Wenn Grammatikfehler auftreten, betreffen sie den komplexen Satz und sind ein Zeichen dafür, dass die Schülerin/der Schüler Risiken beim Verfassen des Textes eingeht, um sich dem Leser differenziert mit- zuteilen. maximal erreichbare Punktzahl: 12 12. Orthographie (Rechtschreibung und Zeichensetzung) 0 Punkte 1 – 2 Punkte 3 – 4 Punkte 5 – 6 Punkte In nahezu jedem Satz ist Einzelne Sätze sind Es sind zwar durchaus Der gesamte Text ist Orthographiefehler fest- weitgehend frei von Ver- wenigstens ein Verstoß frei von Verstößen stellbar, jedoch sind Ab- stößen gegen orthogra- gegen die Regeln der gegen orthographi- Orthographie feststellbar. sche Normen, Ortho- schnitte bzw. Textpassa- phische Normen. Wenn Die Orthographiefehler graphiefehler beein- gen weitgehend ohne vereinzelt Orthographie- Verstoß gegen orthogra- fehler auftreten, haben erschweren das Lesen trächtigen z. T. das erheblich und verursachen Lesen und Verstehen. phische Normen. Das sie den Charakter von Lesen des Textes wird Flüchtigkeitsfehlern, Missverständnisse. durch die auftretenden d. h., sie deuten nicht auf Orthographiefehler nicht Unkenntnis von Regeln wesentlich beeinträchtigt. hin. maximal erreichbare Punktzahl: 6 Nur für den Dienstgebrauch!