Anerkennung Ansprüche durch BMI

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LLM A LI FAG RA Rechtsanwältin Sabine Wildfeuer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Eingegangen 23-2223 Landgericht Berlin ZK 16 Littenstraße 12-17 10179 Berlin RECHTSANWÄLTE Sekretariat Sandra Tomalczyk Telefon + 4 9 / 3 0 / 8 8 56 65 181 Telefax +49 / 30 / 88 56 65 99 wildfeuer@redeker.de 10, JULI 2014 JBB Rechtsanwälte Jaschinüfci Bisre §[MM ni r i J " ,niurir) | Gemeinsame Briefannahme ] Justizbehörden Mitte j%0 4.07.1 4 0 0 - 2 4 Berlin, den 3. Juli 2014 Reg.-Nr.: 81/01894-14 •• WE R/st/skr 0000.32 j """ Scrt«ck , K M . ... Abschr. . A k t . •~ Anl. » Berlin Leipziger Platz 3 D-10117 Berlin Tel. +49 30 885665-0 Fax +49 30 885665-99 In dem Rechtsstreit Open Knowledge Foundation ./. Bundesrepublik Deutschland Deutschland e.V. 16 O 185/14 Deutsehe Bank Berlin BLZ 100 700 00 Konto 1 550 359 IBAN: DE82 1007 0000 0155 0359 00 BIC: DEUTDEBBXXX Bonn Willy-Brandt-Allee 11 D-53113 Bonn Tel. +49 228 72625-0 Fax +49 228 72625-99 Brüssel 172, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brüssel Tel. +32 2 74003-20 Fax +32 2 74003-29 Leipzig Mozartstraße 10 D-04107 Leipzig Tel. +49 341 21378-0 Fax +49 341 21378-30 zeigen wir an, dass wir die Beklagte vertreten. Namens und in Vollmacht der Beklagten erklären wir, die Anerkennung der mit der Klage geltend gemachten Ansprüche. Begründung: Nach Zurückweisung der Abmahnung durch den Kläger mit Schreiben vom London 265 Strand London WC2R 1BH | England Tel. +44 20 740486-41 Fax +44 20 743003-06 München Maffeistraße 4 D-80333 München Tel. +49 89 2420678-0 Fax +49 89 2420678-69 Rechtsanwälte Partnersehaftsgesellschaft mbB Sitz Bonn Partnerschaftsgesellschaft mbB AG Essen PR 1947 UST-ID: DE 122128379 21. Januar 2014 (vom Kläger vorgelegt als Anlage K 5) beantragte die Beklagte mit Schriftsatz vom 6. Februar 2014 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kläger. Das Landgericht wies den Antrag mit Beschluss vom www.redeker.de
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REDEKER I SELLNER I DA 1.3 RECHTSANWÄLTE Seite 2 11. Februar 2014 (Az.: 15 O 58/14) mit der Begründung zurück, die streitgegenständliche Vorlage sei kein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne von § 2 UrhG. Das Kammerge- richt bestätigte diese Wertung mit Beschluss vom 12. März 2014 (Az.: 24 W 21/14). Die Be- klagte hat sich daraufhin entschieden, die Ansprüche nicht weiter zu verfolgen. Sie erkennt deshalb die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche an. Die Anerkennung erfolgt unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtsposition und aus rein prozessökonomischen Gründen. Die in der Klagebegründung von dem Kläger vorgetragenen Wertungen sind nach Ansicht der Be- klagten unzutreffend. Der Vollständigkeit halber wird daraufhingewiesen, dass der Kläger ausweislich des als Anlage B 1 beigefügten Auszugs von seiner Webseite www.fragdenstaat.de von dem einstweiligen Ver- fügungsverfahren und dessen Ausgang Mitte Mai Kenntnis erlangte. (Wildfeuer) (Dr. Brand) Rechtsanwältin Rechtsanwalt Verteiler Gericht 3-fach www.redeker.de
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Einstweilige Verfügung des Bundesinnenministeriums gegen FragDe... hrrp //blog.fragdeffiteatde/posty85630859782/einstweilige-verfueg... : REDEKER | SELLNER I DAHS + fragdenstaat 1 Anlage Frag den Staat DAS Mai 13, 2 0 1 4 BLOG ZUM I N F O R M A T I O N S F R E I H E I T S P O R T A L 0 Anmerkungen Einstweilige Verfügung des Bundesinnenministeriums gegen FragDenStaat.de gescheitert Über das Blog Das Blog zum Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de Impressum Suchen Wir haben noch nicht mal über die .Aktion der letzten Woche bloggen können, schon überschlagen sich die Ereignisse. Aber der Reihe nach: Letzte Woche war re:publica, auf der Ansgar Koreng, Mathias Schindler und Stefan Wehrmeyer einen Vortrag zum #Zensurheberrecht gehalten haben. Am Ende des Vortrags haben wir enthüllt, dass die Open Knowledge Foundation Deutschland als Betreiber von FragDenStaat.de negative Feststellungsklage gegen das Bundesministerium des Innern eingereicht hat, um die ITnrechtmäßigkeit der #Zensurheberrechts- Abraahnung festzustellen. Blog Tools Archiv RSS Was wir zu dem Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht wussten: das Innenministerium hatte schon am 6. Februar, also drei Wochen nach der Abmahnung, einen Eil-Antrag auf einstweilige Verfügung gegen FragDenStaat.de beim Landgericht Berlin eingereicht. Dieser Antrag wurde allerdings abgelehnt und auch eine darauf folgende Beschwerde der BMI-.Anwälte beim Kammergericht hatte keine Erfolg. Das Gericht argumentierte in beiden Fällen, dass eine Schöpfungshöhe der BMI-Stellungnahme nicht erreicht sei und damit durch eine Verbreitung keine Urheberrechtsverletzung vorliege. Die Dokumente zu dem Antrug auf einstweiligen Verfügung hat das BMI auf Anfrage von Torsten Kleinz veröffentlicht. Uns geht es allerdings um mehr. Eine Entscheidung, dass diese Stellungnahme aus dem BMI keinen Urheberrechtsschutz genießt, ist zwar zu begrüßen. Aber wir wollen auch in Zukunft Dokumente der Verwaltung veröffentlichen und zwar auch, wenn einer Veröffentlichung aus Urheberrechtsgründen widersprochen wird. Selbst wenn eine Prüfung ergeben sollte, dass Urheberrechte an einem per IFG herausgegebenen Dokument der Verwaltung geltend gemacht werden können, so muss die Öffentlichkeit doch eine einfache Möglichkeit haben, einen Diskurs über so ein Werk zu führen. Die Veröffentlichung im Internet ist der denkbar einfachste Weg und das Urheberrecht darf in einer funktionierenden Demokratie kein Werkzeug der Regierung sein, um eine solche Veröffentlichung zu unterbinden. Eine politische Lösung ist die Reform des § 5 U r h e b e ^ Wikimedia sie fordert. Staatliche Werke müssen generell vom Urheberrechtsschutz ausgenommen werden, so dass die Regierung gar nicht in Versuchung kommen kann, über den Unweg(sicl) des Urheberrechts Veröffentlichungen verhindern zu wollen. Vor Gericht werden wir dafür kämpfen, dass im Falle von Dokumenten der Verwaltung, die im öffentlichen Interesse liegen, die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Informationsfreiheit als wichtigere Grundrechte gegenüber dem Urheberrecht anerkannt werden. Ob eine solche Argumentation in dem aktuellen Fall überhaupt zum Tragen kommt, ist 01.07.2014 17:51
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Einstweilige Verfügung des Bundesinnenrninisteriurns gegen FragDe... http://blog.fragdenstaatde/post/85630859782/eimtweilige-verfueg... noch ungewiss. Wir werden euch über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden halten. Abgelegt unter bmi, einstweilige Verfügung, Urheberrecht ? vnn ? 01.07.2014 17:51
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