Die Unterstützung der Türkei mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13999 19. Wahlperiode 14.10.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13464 – Die Unterstützung der Türkei mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern Vorbemerkung der Fragesteller Am 15. Juli 2019 haben die Außenminister der EU-Staaten wegen der Erdgas- erkundungen Strafmaßnahmen gegen die Türkei beschlossen. So sollen unter anderem EU-Gelder für die Türkei gekürzt und die Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen eingestellt werden. Die EU-Außenminister forderten die EU-Kommission zudem auf, einen Vorschlag für Finanzsanktionen gegen türkische Verantwortliche zu erarbeiten, die an den Bohrungen beteiligt sind (AFP vom 16. Juli 2019). Die EU will aus Sicht der Fragesteller mutmaßlich die Türkei mit diesen Strafmaßnahmen dazu bewegen, die Erdgassuche vor Zypern einzustellen. Die Türkei hält den Norden von Zypern seit 1974 besetzt und will sich mit den Bohrungen eigene Anteile am Erdgasgeschäft sichern. Die „Provokationen der Türkei“ seien für die EU „inakzeptabel“, hatte Deutschlands Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt Michael Roth beim Treffen der EU-Außenminister in Brüssel betont. „Wir stehen hier auf der Seite Zyperns.“ Er hoffe aber, „dass wir jetzt nicht zu den vielen Konflik- ten und Krisen noch eine weitere Krise hinzufügen“ (AFP vom 16. Juli 2019). Scharmützel im griechischen Grenzgebiet, der Einmarsch in Syrien: In der Türkei ist es schlecht um das Völkerrecht bestellt (https://blog.ard-hauptstadt studio.de/ruestungsdeal-uboote-tuerkei-101/). Doch erhält die Türkei weiter Rüstungsexporte aus Deutschland, obwohl sie – wie Saudi-Arabien, die Ver- einigten Arabischen Emirate (VAE) und Ägypten – mutmaßlich gegen das UN-Waffenembargo gegen Libyen verstößt (www.spiegel.de/politik/ausland/ libyen-wie-sich-aegypten-und-die-tuerkei-in-den-buergerkrieg-einmischen- a-1275252.html). Trotz der Spannungen zwischen der Türkei und ihren EU- und Nato-Partnern bleibt das Land weiter der Hauptabnehmer deutscher Rüstungsgüter. In den ersten vier Monaten des Jahres erhielt die Türkei aus Deutschland Kriegs- waffen im Wert von 184,1 Mio. Euro. Damit liegt das NATO-Mitglied wie im Vorjahr mit Abstand an der Spitze der Abnehmer deutscher Rüstungsgüter (dpa vom 16. Juli 2019). Bei den Waffen für die Türkei handelt es sich den Angaben zufolge ausschließlich um „Ware für den maritimen Bereich“ (Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestags- drucksache 19/11515). Es ist nach Auffassung der Fragesteller wahrschein- lich, dass es um Material für sechs U-Boote der Klasse 214 geht, die in der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/13999 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Türkei unter maßgeblicher Beteiligung des deutschen Konzerns Thyssen- Krupp Marine Systems (TKMS) gebaut werden. Die Bundesregierung hatte die Lieferung von Bauteilen bereits 2009 genehmigt und den Export mit einer sogenannten Hermes-Bürgschaft in Höhe von 2,49 Mrd. Euro abgesichert (dpa vom 16. Juli 2019). Die Lieferungen an die Türkei machten schon im vergangenen Jahr mit 242,8 Mio. Euro fast ein Drittel aller deutschen Kriegswaffenexporte (770,8 Mio. Euro) aus. In den ersten vier Monaten dieses Jahres waren es so- gar 60 Prozent des Gesamtvolumens von 305,8 Mio. Euro (dpa vom 16. Juli 2019). Darüber hinaus genehmigte die Bundesregierung bis zum 5. Juni 2019 Rüstungsexporte im Wert von 23,3 Mio. Euro, also fast doppelt so viel wie im ganzen Jahr 2018 mit 12,9 Mio. Euro (dpa vom 16. Juli 2019). 1. In welchem Wert wurden nach aktuellem Stand im ersten Halbjahr 2019 Kriegswaffen in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte, sofern eine end- gültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, die nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten, vor- läufigen Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen an- geben)? 2. Um welches Rüstungsgut bzw. welche Rüstungsgüter handelt es sich bei den tatsächlichen Ausfuhren im ersten Halbjahr 2019 in die Türkei (bitte mit Güterbeschreibung)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Für die Daten zu tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen gilt, dass die Bundesregierung nach sogfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt ist, dass im Hinblick auf die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen eine Beantwortung nicht in offener Form erfolgen kann. Bei den hier erbetenen Angaben kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine mit den Geschäfts- und Betriebs- geheimnissen sowie dem Statistikgeheimnis unvereinbare Re-Identifizierung der betroffenen Unternehmen erfolgen kann, so dass die entsprechenden Infor- mationen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage 1 zu dieser Antwort enthalten sind.* 3. In welchem Wert wurden von der Bundesregierung Einzelausfuhrgeneh- migungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für a) Kriegswaffen und b) sonstige Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2019 in welcher Höhe für die Türkei erteilt (bitte quar- talsweise unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen und jeweils unter Angabe der Zahlen für den jeweiligen Vorjahreszeit- raum auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Antworten zu den Fragen 3, 4 und 6: Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht möglich, die Ge- nehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen zuzuordnen. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten ein- gesehen werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/13999 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im ersten Halbjahr 2019 wurden von der Bundesregierung Einzelausfuhrgeneh- migungen (quartalsmäßig unter Angabe der Zahlen für den jeweiligen Vor- jahreszeitraum) für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter für die Türkei wie folgt erteilt: 1. Quartal 2018 2. Quartal 2018 1. Quartal 2019 2. Quartal 2019 Kriegswaffen – – – – Sonstige Rüstungsgüter 9.691.685 € 418.279 € 15.280.103 € 10.853.750 € 4. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmi- gungen wurden in welcher Höhe im ersten Halbjahr 2019 für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition für die Türkei erteilt (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag und quartalsweise jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)? 5. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffen- munition wurde im ersten Halbjahr 2019 von der Bundesregierung in die Türkei genehmigt (bitte quartalsweise entsprechend der Ländergruppe nach Güterbeschreibung, Waffentyp, Waffenmarke, Bezeichnung, expor- tierenden Unternehmen bzw. Herstellern, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vor- läufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. In dem angefragten Zeitraum wurden keine Einzelausfuhrgenehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition für die Türkei erteilt. 6. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmi- gungen wurden in welcher Höhe im ersten Halbjahr 2019 für den Export von Leichtwaffen (im Sinne der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002), Leichtwaffenteilen und Leichtwaffenmunition für die Türkei erteilt (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag und quartalsweise je- weils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)? 7. Der Export welcher Leichtwaffen, Leichtwaffenteile und Leichtwaffen- munition wurde im ersten Halbjahr 2019 von der Bundesregierung in die Türkei genehmigt (bitte quartalsweise entsprechend der Ländergruppe nach Güterbeschreibung, Waffentyp, Waffenmarke, Bezeichnung, expor- tierenden Unternehmen bzw. Herstellern, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vor- läufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Halbjahr 2019 wurden für den Export von Leichtwaffen, Leicht- waffenteilen und Leichtwaffenmunition keine Genehmigungen für die Türkei erteilt. Im ersten Quartal 2018 wurde eine Genehmigung für Leichtwaffen- munition im Wert von 269.430 Euro erteilt.
Drucksache 19/13999 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Für wie viele Kriegsschiffe (über oder unter Wasser) im Sinne der Unter- nummer 0009a der Ausfuhrliste Teil I A des Anhangs zur Außenwirt- schaftsverordnung oder des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im ersten Halbjahr 2019 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Türkei erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffen- marke, Bezeichnung, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen für den Export von Kriegsschiffen für die Türkei erteilt. 9. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstel- lung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 für die Türkei genehmigt worden (bitte quartals- weise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen ein- schließlich der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unterneh- men bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Folgende Genehmigungen sind für den Export von Technologie- bzw. Ferti- gungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Kompo- nenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition im Jahr 2018 für die Türkei erteilt worden: Quartal Güterbeschreibung Stückzahl Wert in €* 1./2018 Technologie für den Gefechtskopf einer Mittelstrecken Panzer- diverse abwehrrakete (MRAT) 1./2018 Technologie für den Gefechtskopf einer Langstrecken Panzer- diverse abwehrrakete (LRAT) * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rück- schlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. Die entsprechenden Genehmigungen wurden der Firma TDW Wirksysteme GmbH erteilt. Im ersten Halbjahr 2019 sind für die angefragten Güter keine Genehmigungen für die Türkei erteilt worden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/13999 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge Genehmigun- gen für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt? Wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmi- gungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben). Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt. 11. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie Genehmi- gungen für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt? Wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmi- gungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben). Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt. 12. Inwieweit hat es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 Ausfuhr- genehmigungen im Zusammenhang mit der Nachrüstung der türkischen Leopard-Kampfpanzer gegeben (bitte die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten)? Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Nachrüstung der türkischen Leopard-Kampfpanzer für die Türkei erteilt. 13. Welche Reexportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüs- tungsgüter wurden durch die Türkei 2018 und im ersten Halbjahr 2019 gestellt, und welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL- Position, Stückzahl und Endempfänger auflisten)? Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststel- lungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für den Bereich der Rüstungsexporte auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen so- wie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregie- rung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. Dies schließt Auskünfte zu etwaigen gestellten Genehmigungsanträgen ein. Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Reexportgenehmigun- gen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter erteilt.
Drucksache 19/13999 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass sich das in Ankara ansässige Joint Venture RBSS derzeit in Auflösung befindet (www.stern.de/politik/deutschland/rheinmetall-will-doch-keine-panzer- fuer-erdogan-bauen-8526166.html)? Die Bundesregierung hat keine über die Pressemitteilungen hinausgehende Kenntnisse zu dem in der Frage dargestellten Sachverhalt. 15. Für welche gelisteten Dual-Use-Güter hat die Bundesregierung 374 Ein- zelgenehmigungen zum Export in die Türkei im Jahr 2018 im Gesamt- wert von ca. 217 Mio. Euro erteilt – Jahresstatistik 2018 über genehmigte und abgelehnte Ausfuhranträge für Güter mit doppeltem Verwendungs- zweck (Dual-Use-Güter), S. 4 (bitte die Güter einschließlich der Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung bzw. Typ, Antragsteller, Lis- tenposition und den Wert in Euro auflisten)? Die im Jahr 2018 erteilten 374 Einzelgenehmigungen für Ausfuhren von Dual- Use-Gütern in die Türkei verteilen sich auf die folgenden Kategorien und Listenpositionen des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 („EG-Dual- Use-Verordnung“): Kategorie der EG-Dual-Use-Verordnung Listenposition Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 – Kerntechnische Materialien, Anlagen und 17 844.307 Ausrüstung C0B005 1 375.000 C0C001 6 5.332 C0C003 8 63.975 C0D001 2 400.000 Kategorie 1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und 88 12.482.940 zugehörige Ausrüstung C1B001 2 1.425.000 C1B117 1 249.600 C1B118 33 8.008.569 C1B119 3 212.126 C1B230 1 158.081 C1C002 3 53.968 C1C010 1 5.500 C1C111 2 2.330.920 C1C227 1 32 C1C228 4 395 C1C229 3 1.664 C1C230 16 15.687 C1C231 3 2.800 C1C234 3 497 C1C240 1 262 C1C351 14 7.046 C1D101 1 10.793
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/13999 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kategorie der EG-Dual-Use-Verordnung Listenposition Anzahl Wert in Euro Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung 229 97.737.238 C2B001 65 39.664.334 C2B006 9 1.376.974 C2B008 4 314.857 C2B009 1 1.280.000 C2B201 80 45.463.948 C2B226 8 229.353 C2B227 1 954.000 C2B230 1 408.000 C2B350 9 1.188.360 C2B351 6 366.216 C2B352 17 4.186.657 C2D002 51 2.304.539 Kategorie 3 – Allgemeine Elektronik 8 222.678 C3A001 1 36.036 C3A201 1 100 C3A225 1 3.561 C3A233 2 148.976 C3B002 1 5.130 C3C001 2 28.875 Kategorie 4 – Rechner 1 26.520 C4A001 1 26.520 Kategorie 5 – Telekommunikation und 4 205.153 Informationssicherheit C5A002 4 205.153 Kategorie 6 – Sensoren und Laser 23 103.787.054 C6A003 2 649.500 C6A005 18 102.486.673 C6A006 1 17.700 C6A008 1 630.380 C6C004 1 2.800 C6E001 1 1 Kategorie 8 – Meeres- und Schiffstechnik 8 768.720 C8A002 8 768.720 Kategorie 9 – Luftfahrt, Raumfahrt und 2 489.600 Antriebe C9B106 2 489.600 Gesamt – Dual-Use-Genehmigungen 374 216.564.210 Da eine Einzelgenehmigung Güter aus unterschiedlichen Listenpositionen und unterschiedlichen Kategorien umfassen kann, ist die Gesamtzahl der Dual-Use- Genehmigungen sowie für einzelne Kategorien die Anzahl der Genehmigungen geringer als die jeweilige Summe der tabellierten Anzahl pro Listenposition. Angaben zum Antragsteller erteilt die Bundesregierung mit Blick auf die Wah- rung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333