Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                         – 11 –                                   Drucksache 19/4755 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tragen (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]). Die Einstufung der Benennung der kon- kreten Staaten als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall insbesondere im Hin- blick auf die notwendige Wahrung einer effektiven grenzpolizeilichen Aufgaben- wahrnehmung der Bundespolizei notwendig. Eine Veröffentlichung kann die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung und/oder die internationale Zusam- menarbeit mit den betreffenden Staaten zukünftig nachhaltig negativ beeinflus- sen. Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, wird eine Einstufung der Antworten mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvor- schrift des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisa- torischen Schutz von Verschlusssachen vorgenommen und als Anlage übermit- * telt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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