Military Human Enhancement

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Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache   19/8127 19. Wahlperiode                                                                                            05.03.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7809 – Military Human Enhancement Vorbemerkung der Fragesteller Der Begriff Military Human Enhancement (MHE) beschreibt verschiedene Me- thoden zur Leistungssteigerung oder auch Leistungs- respektive Fähigkeitser- weiterung bei Soldaten mit Mitteln moderner Technologie. Das Planungsamt der Bundeswehr führt in einem Papier (www.planungsamt.bundeswehr.de/ resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIz MDMwMzAzMDMwMzAzMDY4NzE2NjM0MzE2OTZjNmEyMDIwMjAy MDIw/Future%20Topic%20Human%20Enhancement.pdf) als derzeit wich- tigste Bereiche des MHE verschiedene sehr unterschiedliche Bereiche an, da- runter biochemische Ansätze wie pharmakologische und genetische Methoden oder verschiedene nichtinvasive und invasive mechanische beziehungsweise elektronische Verfahren. Die ethische Bewertung von Methoden des MHE ist zwar Gegenstand aktueller Auseinandersetzung, jedoch findet kaum eine öffentliche Debatte dazu in Deutschland statt. Einerseits forschen Staaten, wie beispielsweise die Vereinig- ten Staaten von Amerika als enger Verbündeter und Partner Deutschlands, an verschiedensten Verfahren und nutzen diese bereits, andererseits zeigen histori- sche Erfahrungen mit pharmakologischen Methoden auch immense Gefahren auf. Unabhängig von der Beschäftigung mit MHE wird die Bundeswehr schon jetzt höchstwahrscheinlich mit den Auswirkungen von MHE konfrontiert, schreibt das Planungsamt der Bundeswehr (a. a. O.). So müsse „davon ausge- gangen werden, dass ihr Einsatz sowohl durch alliierte Kräfte als auch durch gegnerische Kräfte“ erfolge. Unklar ist, wie sich die Bundesregierung und die Bundeswehr auf die Realität des MHE einstellen und reagieren. Nach Ansicht der Fragesteller ist eine aktivere Auseinandersetzung mit dem Thema erforder- lich, daher sollen die Grundlagen der Auseinandersetzung mit MHE innerhalb der Bundeswehr und der Bundesregierung insgesamt erfragt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/8127                                   –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Military Human Enhance- ment? Der Begriff Military Human Enhancement wird durch die Bundesregierung nicht genutzt, vielmehr ist der Begriff Human Performance Enhancement (HPE) etab- liert. HPE bezeichnet all jene Maßnahmen, die darauf abzielen, die menschliche Leistungsfähigkeit in einer Art und Weise zu erweitern, die über das individuell maximale natürliche Potential hinausgeht. 2.   Welche Staaten nutzen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung MHE? Konkrete Erkenntnisse zur Nutzung von HPE in anderen Staaten liegen der Bun- desregierung nicht vor. Vielmehr ist die Thematik HPE als Entwicklungsfeld der Zukunft in zahlreichen Ländern – u. a. USA, GBR, ISR – erkannt worden. Das Spektrum der Forschung umfasst pharmakologische, ernährungsbasierte sowie genetische Leistungssteigerungen, Exoskelette, Nutzung der Erweiterten Realität (augmented reality) sowie „Silent Speech Interface-Systeme“. 3.   Welche historischen und ethischen Implikationen durch „Military Human Enhancement“ leitet die Bundesregierung ab? Wie bewertet die Bundesregierung diese ethischen Implikationen? Ethische Fragestellungen, die durch technische Entwicklungen ausgelöst werden, wie etwa Eingriffe in die Physis von Menschen mit dem Ziel höherer körperlicher Leistungsfähigkeit, waren und sind mit Blick auf das Menschenbild des Grund- gesetzes zu bewerten, das den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mit- telpunkt aller Regelungen stellt. 4.   Schließt die Bundesregierung MHE, oder nur bestimmte Bereiche des MHE, für die Anwendung in der Bundeswehr aus? Welche Bereiche sind dies, und welche Gründe werden jeweils angeführt? Aufgrund der anhaltenden Überlegungen und Diskussionen zu HPE kann sowohl die mögliche Anwendung – aber auch der Ausschluss oder Verzicht – einzelner Methoden oder Bereiche des HPE noch nicht abschließend entschieden werden. Grundsätzlich steht jedoch der Grundgedanke der Gesundheitsvor- und -fürsorge und die Zielsetzung im Mittelpunkt, die individuelle Gesundheit als Grundlage der persönlichen Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder ggf. wieder- herzustellen. Ziel ist die Stärkung der geistigen und körperlichen Robustheit, ohne in die körperliche Unversehrtheit der Soldatinnen und Soldaten einzugreifen oder diese unbekannten gesundheitlichen Risiken auszusetzen. 5.   Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Bemühungen anderer Staaten, Methoden des MHE in ihren Streitkräften anzuwenden? Für die Bundesregierung und besonders die Bundeswehr ist es von Bedeutung zu ermitteln, welchen Staaten oder Unternehmen welche Methoden des HPE zur Verfügung stehen und wie sie angewendet werden bzw. angewendet werden sol- len. Dabei wird insbesondere auch zu untersuchen sein, welche Auswirkungen der Einsatz von HPE durch potenzielle Gegner auf die eigenen Kräfte haben könnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                          –3–                                     Drucksache 19/8127 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Welche Position zum Thema MHE vertritt die Bundesregierung innerhalb des transatlantischen Bündnisses und innerhalb der EU? Als Grundlage für eine noch zu bestimmende Position beteiligt sich Deutschland an den laufenden Diskussionen in der NATO und der EU. Bei diesen findet auch eine Befassung mit der gesellschaftlichen, ethischen, rechtlichen Bedeutung so- wie der zivilen und militärischen Nutzung von HPE statt. 7.   Plant die Bundesregierung, Forschung im Bereich MHE zu fördern, oder för- dert sie diesen Bereich bereits? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung fördert Forschung im Bereich HPE zum einen in theoreti- schen Arbeiten. So wird die innerhalb der Kleinen Anfrage zitierte Studie des Planungsamts der Bundeswehr zum aktuellen Stand von Human Enhancement aus dem Jahr 2013 in Kooperation mit dem Vereinigten Königreich einer Aktua- lisierung unterzogen. Des Weiteren finden Betrachtungen innerhalb von Pro- grammen der wehrtechnischen Forschung und Technologie statt. 8.   Wenn ja, welche Vorhaben werden innerhalb welcher Förderprogramme ge- fördert, und welche Haushaltsmittel werden jeweils aufgewendet (bitte Haushaltstitel angeben)? Die Antwort zu Frage 8 ist eingestuft als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ und erfolgt in der Anlage. Eine Veröffentlichung der in der Antwort zu Frage 8 ent- haltenen Daten würde einerseits durch Hinweise auf Forschungsprojekte der Bun- deswehr den strategischen Ansatz der Streitkräfte preisgeben und andererseits die * schützenwerten individuellen Firmen- und Auftragsinterna offenlegen. 9.   Beabsichtigt die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung ein an PESCO (Ständige Strukturierte Zusammenarbeit) teilnehmender Mit- gliedstaat, Forschung im Bereich MHE als Projekt oder Teil eines Projektes innerhalb der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit vorzunehmen oder zu fördern? Derzeit existieren in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) keine laufenden Projekte oder bekannten Projektabsichten im Bereich HPE. Zur Absicht anderer Staaten, Forschung bzw. Projekte im Bereich HPE innerhalb der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit einzubringen, liegen keine Erkennt- nisse vor. 10.   Wie werden Soldaten der Bundeswehr derzeit auf die Möglichkeit vorberei- tet, dass sie in Einsätzen auf Parteien treffen könnten, bei denen Methoden des MHE angewendet werden? Im Rahmen der Einsatzvorbereitung werden Soldaten der Bundeswehr aktuell nicht auf die Möglichkeit vorbereitet, dass sie in Einsätzen auf Parteien treffen könnten, bei denen Methoden des HPE angewendet werden. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parla- mentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Drucksache 19/8127                                                      –4–                           Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11.     In welchen Einsätzen oder einsatzgleichen Verwendungen treffen Soldaten der Bundeswehr derzeit auf Personen, bei denen Methoden des MHE ange- wendet werden? Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass Soldaten der Bundeswehr in Ein- sätzen oder einsatzgleichen Verwendungen bereits auf Personen getroffen sind, bei denen Maßnahmen des HPE angewandt wurden. 12.     Wann rechnet die Bundesregierung mit einer umfassenden Verbreitung und Nutzung von MHE? Erkenntnisse über die umfassende Verwendung bzw. Verbreitung von Methoden des HPE bei Partnern oder potentiellen Gegnern liegen nicht vor. 13.     Wie wird innerhalb der Wehrmedizin fachlich auf MHE reagiert, und wie wird medizinisches Fachpersonal der Bundeswehr auf den Umgang mit MHE vorbereitet? Im Bereich Sanitätsdienst und Gesundheitswissenschaften der Führungsakademie der Bundeswehr sowie an der Sanitätsakademie der Bundeswehr fanden bereits Workshops und Expertengespräche zur dieser Thematik statt. Auch bringt sich die Bundeswehr aktiv in die internationale wissenschaftliche, ethische und gesell- schaftliche Diskussion ein. Dabei sollen zunächst Begriffsdefinitionen sowie Fragestellungen mit grundsätz- lich wehrmedizinisch ethischer Relevanz behandelt werden. Zu diesen Beratun- gen wurde auf Weisung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr das „Beratungsgremium Wehrmedizinische Ethik“ eingerichtet. 14.     Plant die Bundesregierung in Anbetracht der historischen und ethischen Im- plikationen von MHE eine Vorschrift (o. Ä.) für die Bundeswehr zu imple- mentieren, so wie dies bei anderen historischen und ethischen Themenkom- plexen bereits geschehen ist (vgl. „Die Tradition der Bundeswehr. Richtli- nien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“)? Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit der Erarbeitung einer Vorschrift zur Ethischen Bildung in der Bundeswehr begonnen. Sie soll die Bedeutung der ethischen Bildung für die Verwirklichung der Konzeption der Inneren Führung und ihres Leitbilds des Staatsbürgers in Uniform verdeutlichen sowie den Stel- lenwert ihrer Träger und Instrumente erhöhen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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