Finalisierung von BASEL III ("BASEL IV") und deren Auswirkungen auf den Europäischen Bankensektor
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12361 19. Wahlperiode 13.08.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11976 – Finalisierung von BASEL III („BASEL IV“) und deren Auswirkungen auf den Europäischen Bankensektor Vorbemerkung der Fragesteller Am 2. Juli 2019 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA die vorläufigen Ergebnisse zur ihrer Auswirkungsstudie zur Finalisierung der BASEL-III-Reform (EBA, Call for advice on Basel III: key findings from the impact assessment and policy recommendations, 2. Juli 2019, EBA-Präsenta- tion). Danach sollen sich wegen der bis 2027 einzuführenden Regeln die Min- destkapitalanforderungen für Europas Banken um rund ein Viertel erhöhen. Ins- gesamt weist die EBA einen Kapitalbedarf von 135 Mrd. Euro aus, wovon wie- derum 134 Mrd. Euro auf die Großbanken entfallen (Börsen-Zeitung vom 3. Juli 2019, „Großbanken fehlen 134 Mrd. Euro“, S. 3). Der vollständige Bericht der Auswirkungsstudie soll bis Ende Juli 2019 publi- ziert werden. Die EBA kündigte an, gegen Ende Juli 2019 ihre Empfehlung an die Europäische Kommission übermitteln zu wollen. In ihrer Pressemitteilung vom 3. Juli 2019 erklärte die Deutsche Kreditwirt- schaft (DK), sie rechne mit einem über die Einschätzungen der EBA noch hin- ausgehenden zusätzlichen Kapitalbedarf aufgrund der Umsetzung der Baseler Reform (https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/dk-basel-iii-umsetzung- europa-bedroht-wettbewerbsfahigkeit-deutscher-kreditinstitute/ sowie Bör- sen-Zeitung vom 4. Juli 2019). 1. Welche deutschen Finanzinstitute haben an der Auswirkungsstudie der EBA nach Kenntnis der Bundesregierung teilgenommen? Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 2. Juli 2019 die wesent- lichen Ergebnisse einer Auswirkungsstudie zur Umsetzung des Reformpakets zur Vollendung von Basel III veröffentlicht. Am 5. August 2019 hat sie die Auswir- kungsstudie selbst und zentrale Empfehlungen zur Umsetzung des Reformpakets zur Vollendung von Basel III vorgelegt („Basel III Reforms: Impact Study and Key Recommendations“). Das der Auswirkungsstudie zugrunde gelegte Sample umfasst nach Angaben der EBA 189 Institute, die auf freiwilliger Basis an der Auswirkungsstudie teilgenommen haben. Davon stammen nach Angaben der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/12361 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EBA 40 Institute aus Deutschland (S. 34, Impact Study and Key Recommenda- tions). Eine namentliche Auflistung der deutschen Institute liegt der Bundesre- gierung nicht vor. 2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach sich die Mindest- kapitalanforderungen für Europas Banken wegen der bis 2027 einzuführen- den Regeln um 135 Mrd. Euro erhöhen würden? 3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach vom Gesamtvolu- men des zusätzlich benötigten Kapitalbedarfs 134 Mrd. Euro allein auf die Europäischen Großbanken entfielen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Laut Auswirkungsstudie der EBA vom 5. August 2019 beträgt der zusätzliche Kapitalbedarf zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen der 189 Institute, die das der Auswirkungsstudie zugrundeliegende Sample bilden, 135,1 Mrd. Euro (S. 22, Impact Study and Key Recommendations). Nach Angaben der EBA ent- fallen davon 134,1 Mrd. Euro auf große Banken (S. 22, Impact Study and Key Recommendations). Das der Auswirkungsstudie zugrundeliegende Datenmaterial selbst liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung prüft die Ergeb- nisse der Auswirkungsstudie derzeit, diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 4. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen Finanzinstitute entfallende Anteil an den insgesamt benötigten 135 Mrd. Euro an zusätzlichem Kapitalbedarf? 5. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen Großbanken entfallende Anteil an den 134 Mrd. Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen mittelgroßen Banken entfallende Anteil an den insgesamt 135 Mrd. Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)? 7. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der auf die deutschen kleinen Banken entfallende Anteil an den insgesamt 135 Mrd. Euro (bitte in absoluten Zahlen abgeben)? Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die EBA gibt für die 189 Institute, die das Sample der Auswirkungsstudie bilden, eine Aufschlüsselung des zusätzlichen Kapitalbedarfs nach Größenclustern (gros- se, mittlere und kleine Banken) an. Diese aggregierten Zahlen umfassen keine granulare Aufschlüsselung nach Herkunftsländern der Finanzinstitute innerhalb der einzelnen Größencluster. Auf Basis der Auswirkungsstudie sind somit keine Rückschlüsse zum möglichen zusätzlichen Kapitalbedarf von Finanzinstituten ei- nes Herkunftslands innerhalb eines Größenclusters möglich.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/12361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Bewertet die Bundesregierung die Erklärung der DK (Pressemitteilung der DK vom 3. Juli 2019), wonach der tatsächlich benötigte, zusätzliche Kapi- talbedarf noch deutlich höher liegen werde, und wenn ja, wie? Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hierzu ei- gene Erhebungen im Hinblick auf die deutschen Institute erstellt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die BaFin dabei gekommen? 9. Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus der Ansicht der DK, wonach die Umsetzung der Baseler Reform die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohl- stand Europas gefährdet, und wenn ja, welche? a) Wenn nein, aus welchen Gründen schließt die Bundesregierung entspre- chende Auswirkungen aus? b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesre- gierung ergriffen werden, um die Auswirkungen der Baseler Reform so abzufedern, dass daraus keine negativen Folgen für die Kreditversorgung der (deutschen) Wirtschaft resultieren? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Am 7. Dezember 2017 wurde das Reformpaket zur Vollendung von Basel III von der Gruppe der Zentralbankgouverneure und den Leitern der Aufsichtsbehörden beschlossen. Der ECOFIN hatte sich bereits im Juli 2016 mit Basel III befasst und festgehalten, dass „das Reformpaket voraussichtlich nicht zu einem deutli- chen Anstieg der gesamten Eigenkapitalanforderungen für den Bankensektor und daher auch nicht zu erheblichen Unterschieden für bestimmte Regionen der Welt führen wird“. Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 bestätig- ten das Ziel des „nicht deutlichen Anstieges” im März 2017. Die Bundesregierung unterstützt eine vollständige und fristgerechte Umsetzung des Reformpakets zur Vollendung von Basel III in EU-Recht unter Beachtung des vereinbarten Ziels, dass es nicht zu einem deutlichen Anstieg der Kapitalanforderungen kommen soll. Die Bundesregierung wird sich zudem dafür einsetzen, dass es nicht zu Be- einträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit oder der Kreditversorgung der Real- wirtschaft kommt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat keine eigenen Erhebungen im Hinblick auf die deutschen Institute erstellt. 10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesbank-Vorstandsmit- glieds Joachim Wuermeling, wonach Anpassungen beim Output Floor von 72,5 Prozent selbst ausgeschlossen seien (Börsen-Zeitung vom 3. Juli 2019, S. 3)? Der sogenannte Output Floor in Höhe von 72,5 Prozent wurde als ein zentraler Bestandteil des Reformpakets zur Vollendung von Basel III vom 7. Dezember 2017 vereinbart. Die Bundesregierung unterstützt eine vollständige und fristge- rechte Umsetzung des Reformpakets zur Vollendung von Basel III unter Beach- tung des vereinbarten Ziels, dass es nicht zu einem deutlichen Anstieg der gesam- ten Eigenkapitalanforderungen für den Bankensektor kommen soll.
Drucksache 19/12361 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Aus welchem Grund ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Einfüh- rung des Output Floors für US-amerikanische Großbanken von geringerer Bedeutung (Börsen-Zeitung vom 2. Juli 2019, S. 3)? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, wonach die restriktivere Haltung der amerikanischen Finanzaufsicht dazu geführt habe, dass nunmehr der Umset- zungsaufwand von BASEL III insbesondere im Hinblick auf den Output Floor für US-amerikanische Institute geringer ausfalle? Mit Einführung des sog. Collins Amendment im Dodd-Frank-Act gibt es für US- amerikanische Großbanken bereits einen höheren Floor als den im Basel III-Re- gelwerk vereinbarten Output Floor in Höhe von 72,5 Prozent. 12. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EBA, wonach der sog. KMU-Fak- tor (SME factor, vgl. dazu EBA-Präsentation, Folie 8) gestrichen werden sollte? 13. Zu welcher Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen für die deutschen Institute würde eine Streichung des KMU-Faktors führen? 14. Zu welcher Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen für die deutschen Großbanken würde eine Streichung des KMU-Faktors führen? Die Fragen 12, 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Für die Bundesregierung ist eine wirksame Kreditvergabe an die Realwirtschaft, inklusive der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen, ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen des inzwischen verabschiedeten und in Kraft getretenen EU-Bankenpakets wurde auch auf Betreiben der Bundesregierung der für kleine und mittelständische Unternehmen geltende Unterstützungsfaktor deutlich ausge- weitet. Für das Ziel einer wirksamen Kreditvergabe an kleine und mittlere Unter- nehmen wird sich die Bundesregierung auch bei der Umsetzung des Reformpa- kets zur Vollendung von Basel III weiterhin nachdrücklich einsetzen. Die Bun- desregierung prüft die Auswirkungsstudie der EBA derzeit; dies gilt auch für den Umgang mit dem sog. KMU-Faktor. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 15. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die EBA in ihrer Präsentation auf Folie 3 davon ausgeht, dass nach Basel III bzw. nach der Finalisierung von Basel III eine günstigere Behandlung von KMU nach dem standardisierten Ansatz möglich sei? Das am 7. Dezember 2017 beschlossene Reformpaket zur Vollendung von Ba- sel III sieht die Einführung einer neuen Risikogewichtung in Höhe von 85 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen vor. Eine derartige Regelung war bis dahin nicht im Baseler Regelwerk verankert gewesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333