Umgang von Amazon mit französischer Digitalsteuer - Auswirkungen auf Händler
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13190 19. Wahlperiode 13.09.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12836 – Umgang von Amazon mit französischer Digitalsteuer – Auswirkungen auf Händler Vorbemerkung der Fragesteller Am 2. August 2019 meldete die französische Zeitung „Le Monde“ (www.le monde.fr/economie/article/2019/08/02/amazon-fera-payer-la-taxe-gafa-a-ses- vendeurs-francais_5495698_3234.html), Amazon habe in einer E-Mail gegen- über den auf der französischen Amazon-Plattform ansässigen Händlern ange- kündigt, die Steuerbelastung durch die nationale Digitalsteuer im Wege einer Erhöhung der Provisionen von 3 Prozent an die Händler weiterzureichen. Der französische Staat erhebt eine nationale Digitalsteuer in Höhe von 3 Prozent des nationalen Umsatzes von Unternehmen, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro und in Frankreich von mehr als 25 Mio. Euro erzielen. Konkret fällt die Steuer auf Online- werbeerlöse an, den Verkauf von Nutzerdaten und die Verwendung von Nutz- erdaten, mit denen Dritte in eine Geschäftsbeziehung gebracht werden. Laut „Le Monde“ soll die neue Preisliste am 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Amazon habe diesen Schritt damit begründet, dass es im stark umkämpften, aber margenschwachen Einzelhandel nicht möglich sei, die Steuerlast selbst zu übernehmen. Amazon selbst sehe kleinere französische Unternehmen durch die nationale Digitalsteuer gegenüber Händlern, die auf anderen europäischen Amazon-Plattformen tätig sind, im Nachteil. Rakuten France, das die französische Handelsplattform PriceMinister betreibt, habe laut „Le Monde“ hingegen angekündigt, eine aus der Digitalsteuer fol- genden Steuermehrbelastung nicht an die Händler oder Verbraucher weiterzu- geben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/13190 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Sieht sich die Bundesregierung in ihrer wenngleich zwischenzeitlich nach Ansicht der Fragesteller schwankenden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ digitalsteuer-deutschland-eu-ratsvorsitz-1.4364004; www.handels blatt.com/politik/international/finanzminister-vor-macron-besuch-scholz- bremst-bei-einfuehrung-der-digitalsteuer/23650220.html?ti cket=ST-3067369-fahAnRjAlzanwWnRTCwY-ap6), zuletzt aber kriti- schen Haltung gegenüber einer umfassenderen Digitalsteuer nach dem Vor- bild der Digital Service Tax (DST, Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, COM(2018) 148) bzw. in Gestalt der nationalen französi- schen Digitalsteuer durch die Abwälzung der Steuerlast auf die Händler durch Amazon bestätigt? Die Bundesregierung unterstützt mit Nachdruck eine abgestimmte Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung. Aus diesem Grund hat sie auch den modifizierten Richtlinienentwurf einer „Digital Services Tax“, die sich auf Online-Werbeleistungen beschränkt, unterstützt. Der Fokus der Bundesregierung liegt auf den Arbeiten auf OECD-Ebene zur Reform internationaler Besteuerungsprinzipien. Dort erarbeitet das „Inclusive Framework on BEPS“, dem mehr als 130 Staaten und Jurisdiktionen angehö- ren, im Auftrag der G20 eine einheitliche, international konsensfähige Lösung in Form eines Zwei-Säulen-Konzepts. Konkret handelt es sich um die Säule 1, welche im Wesentlichen die Reallokation von Besteuerungsrechten zum Ge- genstand hat, sowie um Säule 2, welche die Einführung einer globalen effekti- ven Mindestbesteuerung vorsieht. Die Ergebnisse der OECD sollen anschlie- ßend auf EU-Ebene implementiert werden. 2. Inwiefern sieht die Bundesregierung das von Frankreich intendierte Ziel, durch eine Digitalsteuer letztlich vor allem die sogenannten GAFAs (Google, Apple, Facebook und Amazon) zu belasten, durch die Reaktion von Amazon bei ökonomischer Betrachtung als erfüllt an? Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine konkreten Erkenntnisse über die ökonomische Belastungswirkung der französischen Digitalsteuer bei einzel- nen Unternehmen. 3. Inwiefern wird diese Abwälzung der Steuerlast auf Dritte nach Einschät- zung der Bundesregierung bei den künftigen Diskussionen auf G7-Ebene über eine Mindestbesteuerung sowie Digitalsteuer eine Rolle spielen bzw. Berücksichtigung finden? Die Lösung der steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung er- fordert eine enge internationale Abstimmung. Bei seinem letzten Treffen im Mai 2019 hat das Inclusive Framework on BEPS ein konkretes Arbeitspro- gramm beschlossen, welches die Finanzminister und Notenbankgouverneure beim G20-Treffen in Fukuoka sowie die Staats- und Regierungschefs der G20 beim Gipfel in Osaka im Juni 2019 gebilligt haben. Auch die Finanzminister der G7 haben auf ihrem diesjährigen Treffen in Chantilly im Juli dieses Ar- beitsprogramm vollumfänglich unterstützt. Dieses Arbeitsprogramm ist unter https://www.oecd.org/tax/beps/programme- of-work-to-develop-a-consensus-solution-to-the-tax-challenges-arising-from- the-digitalisation-of-the-economy.pdf abrufbar. Darin hat das Inclusive Frame- work on BEPS das in der Antwort zu Frage 1 genannte Zwei-Säulen-Konzept entwickelt. Aktuell arbeitet das Inclusive Framework an der technischen Aus- gestaltung beider Säulen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/13190 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Da derzeit verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Parametern diskutiert werden, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht konkret absehbar. Das Inclusive Framework on BEPS arbeitet gleichwohl an einem Methodenge- rüst für erste Abschätzungen im Sinne eines „Impact Assessments“; auch die Europäische Kommission beschäftigt sich damit. Die Bundesregierung wirkt daran aktiv und konstruktiv mit und ist in einem ständigen Austausch mit Ver- tretern der Wissenschaft, Statistik und internationalen Institutionen. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Rakuten France mit sei- nen Dienstleistungen über die Handelsplattform PriceMinister der französi- schen Digitalsteuer unterliegt bzw. unterliegen dürfte? Die Bundesregierung liegen keine Informationen vor, welche Unternehmen der französischen Digitalsteuer konkret unterliegen. 5. Strebt die Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehenden Diskussio- nen auf G7-Ebene zur Mindestbesteuerung und Digitalsteuer eine gemein- same Positionierung mit Frankreich an? Wenn ja, sind zur Erarbeitung einer gemeinsamen Position deutschfranzö- sische Arbeitsgruppen eingerichtet worden, bzw. werden ggf. bereits beste- hende Gremien hierfür genutzt? Wenn ja, welche Einheiten sind hiermit betraut? Die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung geht auf die ge- meinsame Initiative des deutschen und des französischen Finanzministers zu- rück. Die Arbeiten auf OECD-Ebene werden derzeit sehr intensiv betrieben. Deutschland und Frankreich stimmen sich hierzu intensiv und fortlaufend ab, auf fachlicher wie auf politischer Ebene. Hierzu werden die guten bilateralen Kontakte genutzt. 6. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, nationale Alleingänge in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuschlagen, oder hält sie es für notwendig, eine international abgestimmte Lösung zu erreichen? Zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die die zunehmende Digitalisierung der global agierenden Wirtschaft mit sich bringt, strebt die Bundesregierung eindeutig eine globale Lösung an. 7. Plant die Bundesregierung die kurzfristige Einführung einer Digitalsteuer? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
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