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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Referat: 102 Berlin, 14.03.2019
AZ: DUV-2002-18/013*02 Hausruf: 1321
Referatsleiter:

Bearbeiterin

 

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Frau Staatssekretär RE rent" Kopie der Vorlage erhalten:

 

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Herrn Referatsleiter 'c 9-03-19 Die Festlegung von Kopien bleibt Frau

Staatssekretärin vorbehalten.

 

Betreff: Bundesprogramm „Demokratie leben!
Hier: Förderaufruf für den Handlungsbereich Bund

Anlagen):
1.-gez..Min-LV-zum Konzept vom 20.09.2018
2. Entwurf der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020
3. gez. St’in LV Themenfelder im Handlungsbereich Bund
4. Förderaufruf Handlungsbereich Bund

I. Votum und Frist

FRIST: Eilt. Mit der Bitte um zeitnahe Entscheidung.

Il. Sachverhalt
Am 01.01.2020 startet die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „ Demokratie leben!“
Hiermit wird der Förderaufruf für den Handiungsbereich Bund - Kompetenzzentren/

Kompetenznetzwerke - vorgelegt (Anlage 4). Der Förderaufruf umfasst neben den

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe, nähere Angaben zu den
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jeweiligen Aufgaben und Schwerpunkten der Netzwerke/ Zentren sowie inhaltliche

Zielbestimmungen.

 

In der Leitungsvorlage vom 30.1.2019 (siehe Anlage 2) wurde die Auswahl von 14 Themen-

felder festgelegt, von denen hiermit 13 im Förderaufruf vorkommen. Für das Themenfeld Hass
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im Netz soll jugendschutz.net in seiner Arbeit als Kompetenzzentrum von Bund und Ländern
weiterentwickelt werden. Auf Basis des Förderaufrufs wird ein Interessenbekundungsverfahren
(IBK) durchgeführt. Dies umfasst die Veröffentlichung des Förderaufrufs. Zusätzlich wird ein
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öffentlicher Informationstermin durchgeführt. Die Begutachtung der Interessenbekundung
erfolgt hier durch die Fachebene des BMFSFJ, des DJI und des BAFZA. Nach der Auswahl der
Träger erfolgen Planungsgespräche, bei denen die Fachebene des BMFSFJ die konkrete
Ausgestaltung der Arbeit der einzelnen Zentren bzw. Netzwerke mit den Trägern konkretisiert.

Anschließend erfolgt die Aufforderung zur Antragsstellung.

Die Förderhöhe beträgt auf Basis des Entwurfs der Förderrichtlinie (ANLAGE 3) pro Träger
maximal. 500.000,-€ p.a., die Ko-Finanzierungsquote beträgt 10% der jeweiligen
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderrichtlinie kann derzeit nicht veröffentlicht

werden, da noch keine Rückmeldung des Bundesrechnungshofes vorliegt. Deshalb mussten

alle wichtigen Regelungen in die jeweiligen Förderaufrufe mit aufgenommen werden.

Ill. Stellungnahme
Dem Handlungsbereich Bund kommt eine besondere Bedeutung im Bundesprogramm

„Demokratie leben!“ zu. Dabei werden auch in der neuen Förderperiode des Bundesprogramms
die größten Veränderungen in der Förderlogik vollzogen. In der ersten Förderperiode stand mit
der Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger die organisationsbezogene
Professionalisierung und die Weiterentwicklung der Fachlichkeit von jeweils 35 zivilgesell-
schaftlichen Organisationen mit je eigenen Themen- und Strukturfeldern im Fokus. Ab 2020
sollen Träger oder Trägerverbünde vor allem die inhaltliche Expertise in Themenfeldern weiter
entwickeln, Expertise bundesweit zur Verfügung stellen. Sie sollen stärker für das Programm
wirken, untereinander zusammenarbeiten und mit relevanten Regelstrukturen verbunden
werden. Ein Kompetenznetzwerk umfasst mehrere Träger, ein Kompetenzzentrum wird von
einem Träger gebildet. Gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der

Planungen (vgl. Anlage 3) sind für die Bildung eines Kompetenznetzwerks bis zu fünf Träger

vorgesehen.

Mit der Bitte um Zustimmung.
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