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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"“
Referat: 102 Berlin, 14.03.2019 AZ: DUV-2002-18/013*02 Hausruf: 1321 Referatsleiter: Bearbeiterin \ lem Y ml \(V vr \anh A Aber x hat a JOR- ) Frau Staatssekretär RE rent" Kopie der Vorlage erhalten: O Frau PSt’in über: B+ Herr PSt Herrn Referatsleiter Z 13 3 HerrLLS ed Herrn Abteilungsleiter 1 I BE Ivan Ih rn r Herrn Unterabteilungsleiter 10. :-:: ä um ML OR Herrn Referatsleiter 'c 9-03-19 Die Festlegung von Kopien bleibt Frau Staatssekretärin vorbehalten. Betreff: Bundesprogramm „Demokratie leben! Hier: Förderaufruf für den Handlungsbereich Bund Anlagen): 1.-gez..Min-LV-zum Konzept vom 20.09.2018 2. Entwurf der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020 3. gez. St’in LV Themenfelder im Handlungsbereich Bund 4. Förderaufruf Handlungsbereich Bund I. Votum und Frist FRIST: Eilt. Mit der Bitte um zeitnahe Entscheidung. Il. Sachverhalt Am 01.01.2020 startet die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „ Demokratie leben!“ Hiermit wird der Förderaufruf für den Handiungsbereich Bund - Kompetenzzentren/ Kompetenznetzwerke - vorgelegt (Anlage 4). Der Förderaufruf umfasst neben den Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe, nähere Angaben zu den
I jeweiligen Aufgaben und Schwerpunkten der Netzwerke/ Zentren sowie inhaltliche Zielbestimmungen. In der Leitungsvorlage vom 30.1.2019 (siehe Anlage 2) wurde die Auswahl von 14 Themen- felder festgelegt, von denen hiermit 13 im Förderaufruf vorkommen. Für das Themenfeld Hass en im Netz soll jugendschutz.net in seiner Arbeit als Kompetenzzentrum von Bund und Ländern weiterentwickelt werden. Auf Basis des Förderaufrufs wird ein Interessenbekundungsverfahren (IBK) durchgeführt. Dies umfasst die Veröffentlichung des Förderaufrufs. Zusätzlich wird ein en — öffentlicher Informationstermin durchgeführt. Die Begutachtung der Interessenbekundung erfolgt hier durch die Fachebene des BMFSFJ, des DJI und des BAFZA. Nach der Auswahl der Träger erfolgen Planungsgespräche, bei denen die Fachebene des BMFSFJ die konkrete Ausgestaltung der Arbeit der einzelnen Zentren bzw. Netzwerke mit den Trägern konkretisiert. Anschließend erfolgt die Aufforderung zur Antragsstellung. Die Förderhöhe beträgt auf Basis des Entwurfs der Förderrichtlinie (ANLAGE 3) pro Träger maximal. 500.000,-€ p.a., die Ko-Finanzierungsquote beträgt 10% der jeweiligen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderrichtlinie kann derzeit nicht veröffentlicht werden, da noch keine Rückmeldung des Bundesrechnungshofes vorliegt. Deshalb mussten alle wichtigen Regelungen in die jeweiligen Förderaufrufe mit aufgenommen werden. Ill. Stellungnahme Dem Handlungsbereich Bund kommt eine besondere Bedeutung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu. Dabei werden auch in der neuen Förderperiode des Bundesprogramms die größten Veränderungen in der Förderlogik vollzogen. In der ersten Förderperiode stand mit der Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger die organisationsbezogene Professionalisierung und die Weiterentwicklung der Fachlichkeit von jeweils 35 zivilgesell- schaftlichen Organisationen mit je eigenen Themen- und Strukturfeldern im Fokus. Ab 2020 sollen Träger oder Trägerverbünde vor allem die inhaltliche Expertise in Themenfeldern weiter entwickeln, Expertise bundesweit zur Verfügung stellen. Sie sollen stärker für das Programm wirken, untereinander zusammenarbeiten und mit relevanten Regelstrukturen verbunden werden. Ein Kompetenznetzwerk umfasst mehrere Träger, ein Kompetenzzentrum wird von einem Träger gebildet. Gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Planungen (vgl. Anlage 3) sind für die Bildung eines Kompetenznetzwerks bis zu fünf Träger vorgesehen. Mit der Bitte um Zustimmung.