Verhandlungen über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Reform)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6709 19. Wahlperiode 21.12.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5699 – Verhandlungen über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Reform) Vorbemerkung der Fragesteller Durch die EU-ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die digitale Kommuni- kation der Bürgerinnen und Bürger vor der Auswertung durch große Konzerne und undurchsichtige Werbefirmen geschützt werden. Während die Datenschutz- Grundverordnung Grundprinzipien für den Schutz der Privatsphäre festschreibt, soll die ePrivacy-Verordnung mit strengeren Vorgaben speziell die digitale Kommunikation von Nutzerinnen und Nutzern schützen. Die im Jahr 2002 ver- abschiedete ePrivacy-Richtlinie sorgt dafür, dass Mobilfunk- und Internetanbie- ter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden nicht einfach analysieren und ver- kaufen dürfen. Dienste wie WhatsApp, iMessage, Skype oder Gmail sind davon aber bislang ausgenommen, was durch die geplante Neuregelung geändert wer- den soll. Außerdem soll die ePrivacy-Reform dafür sorgen, dass User mehr Kontrolle darüber bekommen, ob ihr Surfverhalten für Werbezwecke aufge- zeichnet wird: Ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Online-Tracking könnten sie dann durch einfache Einstellungen im Browser signalisieren, an die sich die Daten sammelnden Unternehmen halten müssten. Außerdem gibt es Planungen von Arbeitsgruppen des EU-Ministerrats, durch die ePrivacy-VO den Telekommunikationsunternehmen zur „Netzwerksicher- heit“, „Fehlererkennung“ oder „Betrugserkennung“ eine vorsorgliche freiwil- lige Vorratsdatenspeicherung zu erlauben, auf die auch der Staat Zugriff neh- men kann. Dadurch besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass die lau- fende ePrivacy-Reform als Instrument zur Erweiterung der polizeilichen Befug- nisse und zur Aushebelung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung genutzt werden könnte. Seit mehr als zwei Jahren diskutieren die EU-Institutionen mittlerweile das Vor- haben und fast ebenso lang tobt in den EU-Gremien eine Lobbyschlacht um das Reformvorhaben. Insbesondere Axel Springer und andere Verlage fürchten Hürden für ihre werbefinanzierten Angebote im Netz und laufen offenbar er- folgreich gegen entsprechende Entwürfe Sturm. Denn Österreich, welches ak- tuell die Ratspräsidentschaft innehat, legte am 10. Juli 2018 einen „Kompro- missvorschlag“ zur ePrivacy-VO vor, der das Gesetz in Kernpunkten aushöhlt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/6709 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. und dem Drängen der Verlage nachgibt. Kritiker bemängeln, dass die Bundes- regierung beim Thema wenig engagiert sei und stillschweigend ein mögliches Scheitern der Reform in Kauf nehme. 1. Unterstützt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen über die geplante ePrivacy-VO die Ansicht, dass die Grundprinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ aufgenommen werden sollten, um die Vertraulichkeit und Integrität der elektronischen Kommunikation zu ge- währleisten? Der Entwurf der E-Privacy-Verordnung enthält hinsichtlich der Kommunikati- onssoftware einen Ansatz in Richtung „privacy by design“. Danach soll die Kom- munikationssoftware sicherstellen, dass Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre vorhanden sind, der Endnutzer darüber informiert wird und zur Fortsetzung der Installation vom Endnutzer die Einwilligung zu einer Einstellung verlangt wird. Die Bundesregierung hat sich im Ministerrat (Telekommunikation) am 4. Dezember 2018 dafür ausgesprochen, dass über diese Regelung weiter dis- kutiert wird. Sie hat dazu auf ihren Vorschlag für einen Artikel 10 im Ministerrat am 8. Juni 2018 verwiesen. 2. Wird die Bundesregierung jeden Vorschlag ablehnen, der den Buchstaben und den Geist der Urteile des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung nicht res- pektiert? Die Bundesregierung respektiert und achtet, wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch, die Urteile des EuGH. Die Verhandlung und Verabschiedung neuer Ver- ordnungen und Richtlinien erfolgt stets im Lichte des europäischen Rechts wie auch der Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH. 3. Welche Vorschläge lagen hierzu bislang vor, insbesondere hinsichtlich Ar- tikel 11 des Verordnungsvorschlags, und wie hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich Vertreter der Bundesregierung in den Ratsarbeitsgremien dazu verhalten? Im Rahmen des Beratungsprozesses gab es innerhalb der Bundesregierung Über- legungen, ob das Thema Vorratsdatenspeicherung explizit in die Verordnung auf- genommen werden sollte. Hierbei wurden vor dem Hintergrund der nach der Rechtsprechung des EuGH verbleibenden Möglichkeiten unterschiedliche An- sätze diskutiert. Letztlich wurde davon jedoch Abstand genommen und es wurde auf eine ausdrückliche Regelung in der Verordnung bewusst verzichtet. Arti- kel 11 des Verordnungsentwurfs gestattet jedoch nationale Regelungen einer Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher nicht Gegen- stand der Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung, sondern neben dem natio- nalen Thema zunächst Diskussionspunkt in der Ratsarbeitsgruppe DAPIX-FoP on data retention geworden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/6709 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Unterstützt die Bundesregierung Einschränkungen des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe b der geplanten Verordnung, damit die Befugnis zur Kommuni- kationsdatenspeicherung für Sicherheitszwecke nicht zu einer anlasslosen, jeden Bürger permanent treffenden „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ auf unbestimmte Zeit und ohne Zweckbindung ermächtigt? Die Bundesregierung teilt die Bedenken hinsichtlich der gegenwärtigen Fassung der Ratspräsidentschaft nicht. Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der geplanten Verordnung in der derzeit im Rat vorliegenden Fassung dürfen Betreiber elektro- nischer Kommunikationsnetze und -dienste elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten, wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicher- heit elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste oder zur Erkennung von technischen Defekten und Fehlern, von Sicherheitsrisiken oder Angriffen bei der Übermittlung der elektronischen Kommunikation nötig ist, und zwar für die dazu erforderliche Dauer. 5. Unterstützt die Bundesregierung die rasche Positionierung, Fertigstellung und Umsetzung der geplanten ePrivacy-VO, und wann rechnet sie damit? Die Bundesregierung befürwortet, dass die geltende E-Privacy-Richtlinie durch die Verordnung ersetzt wird. Sie setzt sich für einen zeitnahen erfolgreichen Ab- schluss der Verhandlungen ein. Sie hat sich im Ministerrat (Telekommunikation) am 4. Dezember 2018 allerdings dafür ausgesprochen, dass bestimmte Anliegen zunächst weiter beraten werden sollen, bevor über Verhandlungen mit dem Eu- ropäischen Parlament entschieden wird. Im Falle einer Verabschiedung der Ver- ordnung ist derzeit eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, die die Bun- desregierung auch gefordert hat. a) Welche Schritte haben die vorangegangene und die aktuelle Ratspräsi- dentschaft unternommen, um die Beratungen im Rat und mit dem Euro- päischen Parlament („Trilog“) voranzutreiben? Die Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2018 (Bulgarien) hat einen Fort- schrittsbericht vorgelegt und auf dem Ministerrat (Telekommunikation) am 8. Juni 2018 eine Aussprache der Mitgliedstaaten durchgeführt, ob und unter wel- chen Voraussetzungen insbesondere bei den Artikeln 6, 8 und 10 weiter vorange- schritten werden kann. Für den Ministerrat (Telekommunikation) am 4. Dezem- ber 2018 hat die derzeitige Ratspräsidentschaft (Österreich) ebenfalls einen Fort- schrittsbericht vorgelegt. Darüber hat eine Aussprache im Ministerrat stattgefun- den, in der sich die Mitgliedstaaten zu den wesentlichen Fragen äußern sollten, die vor einer Entscheidung über Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament weiter diskutiert werden sollen. b) Was plant hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung die Ratspräsident- schaft im ersten Halbjahr 2019? Rumänien hat für seine Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2019 angekündigt, dass es vor allem die noch offenen Vorhaben der digitalen Binnenmarktstrategie, zu denen auch die E-Privacy-Verordnung gehört, so weit wie möglich voranbrin- gen und nach Möglichkeit auch zum Abschluss bringen will.
Drucksache 19/6709 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung wesentliche Konflikt- punkte, die eine Einigung bislang verhindert haben? Nach dem Stand der Ratsverhandlungen stellen unter anderem die Frage der zu- lässigen Verarbeitung von Metadaten ohne Einwilligung des betroffenen Endnut- zers zu wirtschaftlichen Zwecken des Anbieters sowie die Regelungen zum Schutz der Endgeräte wesentliche Konfliktpunkte dar. Andere wesentliche Kon- fliktpunkte betreffen unter anderem den Anwendungsbereich der Verordnung und das Verhältnis der E-Privacy-Verordnung als Spezialgesetzgebung zur Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO). Deutschland hat im Ministerrat (Telekom- munikation) am 4. Dezember 2018 insbesondere deutlich gemacht, dass es die Vorschläge der derzeitigen Ratspräsidentschaft zur erlaubten Verarbeitung von Kommunikationsdaten (Artikel 6) nicht mittragen kann. Darüber hinaus sieht Deutschland weiteren Diskussionsbedarf im Hinblick auf die Bekämpfung der Kinderpornografie und des Missbrauchs von Kindern in den Netzen, bei den Be- stimmungen zum Schutz der Endeinrichtungen, den Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre in Browsersoftware und bei der Aufsicht. d) Ab wann könnten Trilog-Verhandlungen nach der Neuwahl des Europäi- schen Parlaments im Mai und der Neuwahl der EU-Kommission wieder aufgenommen werden? Für den Fall, dass die E-Privacy-Verordnung nicht in der laufenden Legislaturpe- riode des Europäischen Parlaments zum Abschluss gebracht werden kann, ent- scheiden über das weitere Verfahren die dafür zuständigen Organe der EU. Die Bundesregierung kann dazu keine Aussage treffen. e) Zu welchen Artikeln des VO-Vorschlags hat die Bundesregierung in die- sem Jahr eigene Formulierungsvorschläge eingebracht, und mit welchem Tenor? Die Bundesregierung hat im laufenden Jahr im Rahmen von Stellungnahmen zu den dann jeweils aktuellen Präsidentschaftstexten zu einer Reihe von Artikeln Vorschläge eingebracht: Am 8. März 2018 wurden Formulierungsvorschläge zu folgenden Arti- keln vorgelegt: Artikel 5 (redaktionelle Überarbeitung sowie Ergän- zungsvorschlag mit dem Ziel, die Anwendung des Grundsatzes der Ver- traulichkeit der Kommunikation und des Schutzes der Kommunikations- daten sicherzustellen, insbesondere über den reinen Übertragungsvor- gang hinaus; Klarstellung zur Rechtsstellung von Erben verstorbener Endnutzer), Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe f (neu) (Schaffung einer Er- laubnis zur Verarbeitung von Kommunikationsmetadaten, um die allge- meine Verfügbarkeit von Kommunikationsnetzen und -diensten zu ge- währleisten und Kohärenz mit der DSGVO herzustellen), Artikel 15 (Vorschlag für eine Formulierung des Artikels nach dem Vorbild der der- zeit in § 104 des deutschen Telekommunikationsgesetzes zu Teilneh- merverzeichnissen enthaltenen Regelung) und Artikel 16 (Ziel, den Schutz vor unerwünschter Kommunikation so zu erhalten, wie er in der derzeit geltenden Regelung des Artikels 13 der Richtlinie 2002/58/EG enthalten ist). Zugleich hat sich die Bundesregierung für ein unionswei- tes Opt-in-Modell für Werbeanrufe ausgesprochen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Vorschläge unterbreitet (u. a. ver-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/6709 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. pflichtende Anzeige der verwendeten Rufnummer; Möglichkeit der Mit- gliedstaaten für verpflichtendes Werbeprefix bei Werbeanrufen an End- nutzer in diesem Mitgliedstaat). Am 30. April 2018 hat die Bundesregierung einen Formulierungsvor- schlag für einen Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d gemacht (in Anlehnung an Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO), der die Verarbeitung von Kommunikationsmetadaten im Notfall zum Schutz von lebenswichtigen Interessen einer Person erlauben soll. Darüber hinaus wurde in der Stel- lungnahme ein Vorschlag zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c weiter auf- rechterhalten. Der Vorschlag sieht eine Bereichsausnahme für besondere elektronische Kommunikationsdienste (Verwaltung und Rechtspflege, z. B. elektronisches Anwaltspostfach) sowie für nicht öffentlich zugäng- liche Kommunikationsdienste (z. B. BOS Digitalfunk) vor. Diese Dienste unterliegen bereits sehr spezifischen gesetzlichen Regelungen. Am 13. Juni 2018 und unter Bezugnahme auf die deutsche Positionie- rung in der Aussprache auf dem Ministerrat (Telekommunikation) am 8. Juni 2018 hat die Bundesregierung Vorschläge zu Artikel 5 (Erweite- rung des Anwendungsbereichs; gegen Beschränkung des Anwendungs- bereichs nur bis zum Erhalt einer Nachricht), Artikel 8 (Ermöglichung, dass werbefinanzierte Onlinedienste die Bereitstellung ihrer Dienste von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig machen dürfen), Artikel 4a (Nachweis der Einwilligung nach Artikel 8 über ein techni- sches Protokoll) und Artikel 10 (Vornahme von Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre bei Installation oder erstmaliger Nutzung von Browsersoftware; Möglichkeit der Diensteanbieter, Endnutzer um die Änderung der Einstellung zu bitten; technisches Whitelisting; Festle- gung von Standards) vorgelegt. Am 4. Dezember 2018 hat sich die Bundesregierung im Ministerrat (Te- lekommunikation) gegen weitergehende Vorschläge der österreichi- schen Ratspräsidentschaft zur Verarbeitung von Kommunikationsmeta- daten, insbesondere gegen Artikel 6 Absatz 2a (Verarbeitung für einen anderen Zweck), und für die Beibehaltung der Vorschläge der bulgari- schen Ratspräsidentschaft vom 4. Mai 2018 zu Artikel 6 (z. B. Erlaubnis der Verarbeitung von pseudonymen Standortdaten zum Zweck der sta- tistischen Zählung unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen) ausge- sprochen. Im Rahmen der abgegebenen Stellungnahmen hat die Bundesregierung ihre bisherigen Vorschläge jeweils ausdrücklich aufrechterhalten. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, wonach der Preis für die Ver- zögerung bei der ePrivacy-VO der fehlende Schutz der Nutzerinnen und Nut- zer ist, während vor allem große Plattformen wie Google und Facebook, de- ren Marktdominanz auf dem Datensammeln beruht, Profiteure dieses Ver- säumnisses sind? Die E-Privacy-Richtlinie und ergänzend die DSGVO enthalten Regelungen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer und nehmen auch die großen Plattformen in die Pflicht. Die Dauer der Beratungen für eine E-Privacy-Verordnung ist dem Ziel geschuldet, ein zukunftsfähiges und ausgewogenes Regelwerk zu schaffen, dass die Privatsphäre wirksam schützt und zugleich den Spielraum für innovative Ent- wicklungen in der digitalen Welt erhält.
Drucksache 19/6709 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Hält die Bundesregierung an ihrer Position fest, wonach Diensteanbieter weiter Tracking Walls einsetzen dürfen sollen, mit denen sie den Zugang zu ihren Inhalten im Netz davon abhängig machen, ob Nutzer der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmen, obwohl der EU-Datenschutzbeauf- tragte und auch das EU-Parlament feststellten, dass personenbezogene Daten nicht als Geld-Äquivalent zur Zahlung genutzt werden dürfen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass werbefinanzierte Onlinedienste die Möglichkeit haben sollten, die Nutzung solcher Dienste von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig zu machen, und hat dazu einen Vorschlag gemacht (vgl. Antwort zu Frage 5e). 8. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratun- gen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertre- tern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern haben ggf. im Zusam- menhang mit den laufenden Verhandlungen über die geplante ePrivacy-VO mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt und die Verhand- lungen über die Richtlinie stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema aufführen)? Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kon- takte von Vertretern bzw. Vertreterinnen der Bundesregierung mit Dritten, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Thema E-Privacy Gegenstand war. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte exis- tiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Perso- nalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen un- terhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. Und auch für die Leitungsebene kann eine lückenlose Auflistung der geführten Gespräche nicht gewährleistet werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtli- cher diesbezüglicher Daten – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht voll- ständig. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamenta- rische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretä- rinnen und Staatssekretäre Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Teilweise ist im Rahmen solcher Kontakte auch über die E-Privacy-Verordnung gesprochen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/6709 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. worden. Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich die Gespräche (Termine, bei denen zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Thema E-Pri- vacy Gegenstand war): Gespräche, Treffen, Bera- Datum Ort Vertreter bzw. Vertreterinnen der tungen etc. Unternehmen und Verbände Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Staatssekretär 13. Februar 2017 Berlin Vertreterinnen bzw. Vertreter von Fa- Klaus Vitt cebook Parlamentarischer Staatssek- 29. Mai 2018 Berlin Vertreterinnen bzw. Vertreter von retär Stephan Mayer BVDW und Deutsche Telekom Parlamentarischer Staatssek- 7. Juni 2018 Berlin Amazon-Deutschlandchef Ralf Kleber retär u. a. Prof. Dr. Günter Krings Staatssekretär 21. August 2018 Berlin VZBV-Vorstand Klaus Müller u. a. Dr. Helmut Teichmann Parlamentarischer Staatssek- 20. November 2018 Berlin Vertreterinnen bzw. Vertreter von retär IBM Deutschland Prof. Dr. Günter Krings Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesminister 30. November 2018 Berlin Mitgliederversammlung Bundesver- Peter Altmaier band der Photo-Großlaboratorien, Rede und Fragerunde u. a. zu E-Pri- vacy Bundesminister 27.November 2018 Berlin Partnerverbände der Mittelstandsalli- Peter Altmaier anz des BVMW (Mario Ohoven, Prä- sident) Staatssekretär 2. Oktober 2018 Berlin VZBV-Vorstand Klaus Müller u. a. Dr. Ulrich Nußbaum Bundesminister 25. September 2018 Berlin Rede auf dem Zeitungskongreß, u. a. Peter Altmaier zu E-Privacy Bundesminister 14. September 2018 Berlin Amazon-Deutschlandchef Ralf Kleber Peter Altmaier u. a. Parlamentarischer Staatssek- 4. Juni 2018 Berlin BITKOM-Präsident Achim Berg retär Christian Hirte Parlamentarischer Staatssek- 22. Mai 2018 Berlin VZBV-Vorstand Klaus Müller u. a. retär Thomas Bareiß Bundesministerin Brigitte 31. Januar 2018 Berlin Amazon-Senior-Vice-President Jay Zypries Carney u. a. Bundesministerin Brigitte 22. Januar 2018 Berlin Gespräch mit BVDW Thomas Duhr Zypries (Vizepräsident), Stefan Noller (Vize- präsident), und weiteren Vertreter Staatssekretär Matthias 17. Januar 2017 Berlin Stroer-Vorstand Udo Müller u. a. Machnig
Drucksache 19/6709 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gespräche, Treffen, Bera- Datum Ort Vertreter bzw. Vertreterinnen der tungen etc. Unternehmen und Verbände Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerin 17. April 2018 Berlin VZBV Dr. Katarina Barley, Staats- sekretär Gerd Billen Staatssekretär 11. Januar 2017 Berlin Landesbeauftragte für Datenschutz der Gerd Billen Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-West- falen, Verbraucherzentralen für Bay- ern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Sachsen, VZBV, BfDI Staatssekretär 7. April 2017 Berlin VDZ Gerd Billen Staatssekretär 8. Mai 2017 Berlin EAID, Digitale Gesellschaft e. V., Di- Gerd Billen gitalcourage e. V., Deutsche Vereini- gung für Datenschutz e. V. Staatssekretär 25. September 2017 Berlin Zeit-Verlag Gerd Billen Staatssekretär 4. Dezember 2017 Berlin Deutsche Telekom Gerd Billen Staatssekretär 14. Februar 2018 Berlin BITKOM Gerd Billen Staatssekretär 15. Februar 2018 Berlin Markenverband und ZAW Gerd Billen Staatssekretär 28. Februar 2018 Berlin BVDW Gerd Billen Staatssekretär 8. März 2018 Berlin VZBV Gerd Billen Staatssekretär 8. Mai 2018 Berlin VZBV; Verbraucherzentralen Sach- Gerd Billen sen, NRW, Rheinland-Pfalz; BfDI; Landesdatenschutzbehörden Schleswig-Holstein, Berlin Staatssekretär 28. Juni 2018 Berlin Wirtschaftskoalition Datenschutz Gerd Billen (u. a. Vertreter von 1&1, Allianz, Commerzbank, Deutsche Post, Metro, Microsoft, OttoGroup, RTL, Xing, Zalando) Staatssekretär 16. Oktober 2018 Berlin Otto Group Gerd Billen Staatssekretär 29. Oktober 2018 Berlin Zalando Gerd Billen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/6709 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gespräche, Treffen, Bera- Datum Ort Vertreter bzw. Vertreterinnen der tungen etc. Unternehmen und Verbände Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin 4. Juni 2018 Berlin Gespräch mit Joe Kaeser, Dr. Angela Merkel, Vorsitzender des Vorstands Siemens AG; Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt; Achim Berg, Bundesminister Präsident Bitkom e. V.; Florian Nöll, Prof. Dr. Helge Braun, Vorsitzender der Geschäftsführung Staatsministerin Dorothee Bär Bundesverband Deutsche Startups; Renata Jungo Brüngger, Mitglied des Vorstands Daimler AG; Prof. Dr. Sabina Jeschke, Vorstand Digitalisierung & Technik Deutsche Bahn AG; Dr. Henrich Blase, Geschäftsführer CHECK24 Vergleichsportal GmbH; James Kugler, Chief Digital Officer Merck KGaA; Daniel Ek, Chief Executive Officer, Spotify AB, Bundesminister Peter Altmaier; Stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz Bundesminister 26. April 2018 Berlin Andrus Ansip, Vizepräsident der EU- Prof. Dr. Helge Braun Kommission Bundesminister 24. August 2018 Berlin Achim Berg, Präsident BITKOM Prof. Dr. Helge Braun Bundesminister 19. September 2018 Berlin Dr. Mathias Döpfner, Prof. Dr. Helge Braun VV Axel Springer SE und Präsident des BDZV Staatsministerin Dorothee Bär 18. April 2018 Berlin Anne Marie Virolainen, Finnische Ministerin für Außenhandel und Entwicklung Staatsministerin Dorothee Bär 26. September 2018 Berlin Philipp Justus, Vice President Central Europe, Google Germany GmbH Staatsministerin Dorothee Bär 6. November 2018 Berlin Takeshi Yagi, Japanischer Botschafter Eine exakte Zuordnung der jeweiligen Gesprächsinhalte zu einzelnen Regelungen des E-Privacy-Verordnungs-Entwurfs ist generell nicht möglich.
Drucksache 19/6709 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Welche Stellungnahmen, Positionspapiere etc. von Seiten der unterschiedli- chen Interessengruppen im Themenfeld der ePrivacy-VO hat die Bundesre- gierung wann erhalten? Nach einer Sichtung des vorliegenden Materials sind die folgenden offiziellen Stellungnahmen von Verbänden und weiteren Interessengruppen eingegangen (Stand 14. Dezember 2018): VDZ/BDZV Gemeinsame Kurzstellungnahme vom 14. März 2017 VZBV Stellungnahme vom 15. März 2017; Schreiben vom 29. November 2018 mit Blick auf den Ministerrat am 4. Dezem- ber 2018; Schreiben vom 5. September 2018 mit Blick auf Vorschläge der öster- reichischen Ratspräsidentschaft VDAV Stellungnahme vom März 2017 BITKOM Stellungnahme vom 27. April 2017 BVDW Stellungnahme vom 3. März 2017 DAV Stellungnahme vom März 2017 DDV Stellungnahme vom 16. März 2017 HDE Stellungnahme vom 26. April 2017 IVW Stellungnahme vom 7. März 2017 Digitale Gesellschaft Stellungnahme vom 21. März 2017 EAID Stellungnahme – undatiert ZAW Stellungnahme vom 9. März 2017 ADM/VDMI Stellungnahme vom 20. Juni 2017 GDV Stellungnahmen vom 21. März und 30. April 2017 ADM Stellungnahme vom 31. August 2017, Mittelstandsverbund-ZDV Stellungnahme vom September 2017 DDV Stellungnahme vom 27. September 2017 VATM Stellungnahme vom 12. Oktober 2017 AGOF Stellungnahme vom 18. Dezember 2017 VDAV Stellungnahme vom 4. August 2017 BVDW Stellungnahme vom 12. Januar 2018 vbw-Die bayerische Wirtschaft Stellungnahme vom 7. Mai 2018 EMMA – ENPA Stellungnahme vom 25. Mai 2018 Cable Europe, ETNO, GSMA Call on Ministers on the ePrivacy Regu- lation vom 30. Mai 2018