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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"“
04 ei e > AA oaAD IR URS) ” u TOCE Referat: 104 Berlin, 18.03.2019 Az.: 104-0443/000V1*04 Hausruf: 1975 Referatsleiterin Bearbeiterin: Au u Frau Staatssekretärin a Kopie der Vorlage erhalten: O Frau PSt’in Herr PSt über: O DO Herr LLS OD DO Herrn Referatsleiter Z 13 Herrn Abteilungsleiter 1, i.V. 8-03-2019 EEE Z Unterabteilung 10, MO | 8-03-2019 Die Festlegung von Kopien bleibt Frau Staatssekretärin vorbehalten | | RL 103 | iv. I | 1813 18.03.19 18-03-19 Maßnahme: Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Hier: Vergabeverfahren zur Auswahl von Sachverständigen zur Begutachtung der Interessenbekundungen in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention für den Förderzeitraum 2020ff Kapitel/Titel: 1702 684 04 Anlagen: 1. Bewerbungsbedingungen gemäß 8 21 UVgO Leistungsbeschreibung gemäß 8 23 UVgO Bewerbungsbogen als unabhängige*r Sachverständige*r Eigenerklärung der Sachverständigen Leitfaden für die Sachverständigen Kostenkalkulation Vertragsentwurf des BAfzA für die ausgewählten Sachverständigen 2 N BR DD Detaillierter Zeitplan
— Votum und Frist: . Bitte um Zustimmung zur Durchführung des Vergabeverfahrens zur Auswahl von unab- en hängigen Sachverständigen zur inhaltlichen Begutachtung der eingereichten Interessen- bekundungen in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention; . Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung der entwickelten Unterlagen: Leistungsbe- schreibung, Bewerbungsbedingungen, Leitfaden, Eigenerklärung und Vertragsentwurf. FRIST: 22.03.2019, danach erfolgt Formularerstellung und Versand an Zentrale Verga- bestelle zur Veröffentlichung der Ausschreibung zum 01.04.2019 Sachverhalt: . Kurzbezeichnung der Maßnahme: Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung über die zentrale Vergabestelle des BAFzA gemäß $ 8 Abs. 1 und 2 UVgO zur Auswahl von Sachverständigen zur Begut- achtung der Interessenbekundungen in den drei Handlungsfeldern Demokratieförde- rung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. . Kurzbeschreibung der Maßnahme: Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind für die Förderperiode 2020ff Interessen- bekundungsverfahren in den Modellförderbereichen „Demokratieförderung, Vielfaltgestal- tung und Extremismusprävention" geplant. Die Förderaufrufe werden Anfang Mai 2019 auf der Programmhomepage veröffentlicht; die jeweiligen Interessenbekundungsverfah- ren starten Ende Mai 2019. Die eingereichten Interessenbekundungen werden formal durch die Regiestelle „Demo- kratie leben!“ des BAFzA geprüft. Für die inhaltliche Prüfung sollen zusätzlich je Interes- senbekundung zwei unabhängige Gutachten erstellt werden. Diese werden parallel durch zwei externe Sachverständige unabhängig voneinander nach einem standardisier- ten Prüfkonzept erarbeitet. Zur Gewinnung der externen Sachverständigen soll gemäß $ 8 Abs. 1 und 2 i.V.m. 8 9 UVgDO eine öffentliche Ausschreibung über die zentrale Verga- bestelle des BAFzA durchgeführt werden. Die Ausschreibung über die Webseite Bund.de soll voraussichtlich vom 01.04.2019 bis 10.05.2019 erfolgen.
Die formale Prüfung der eingehenden Bewerbungen von interessierten externen Sach- verständigen erfolgt durch die zentrale Vergabestelle des BAFZA, die inhaltliche Prüfung der Bewerbungen durch die Regiestelle, Referat 305. Die Auswahl der externen Sach- verständigen ist bis zum 31.05.2019 geplant. Danach erfolgt die Zuteilung der IBK an die Sachverständigen (vgl. ANLAGE 1: Bewerbungsbedingungen Sachverständige’r). Die Bewertung der Interessenbekundungen sowie die Erstellung der schriftlichen Gut- achten haben voraussichtlich in folgenden Zeiträumen zu erfolgen: e Handlungsfeld Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung: 31. Kalenderwoche 2019 bis zum 13.08.2019 e Handlungsfeld Extremismusprävention: 32. Kalenderwoche 2019 bis zum 20.08.2019 (vgl. ANLAGE 2: Leistungsbeschreibung Sachverständige*r) In der 33. und 36. Kalenderwoche gibt es die Möglichkeit für die Erstellung von Drittgut- achten, falls die beiden ersten Gutachten stark voneinander abweichen. Die Ergebnisse werden von der Regiestelle aufbereitet und bis 06.09.2019 an das BMFSFJ übersandt. Erst nach Zustimmung der BMFSFJ-Hausleitung erfolgen Ende September die Absage- schreiben an die nicht ausgewählten Projekte und die Aufforderung zur Antragstellung an die ausgewählten Projekte. Stellungnahme - Handlungsbedarf, Lösungsmöglichkeiten: . Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs, Begründung des Bundesinteres- ses: Am 01. Januar 2020 startet die zweite Förderperiode im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Dabei sieht die Programmarchitektur neben den Handlungsbereichen Kommune, Land, Bund auch Modellprojekte in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfalt- gestaltung und Extremismusprävention vor. Die Grundlage für die spätere Förderung der Modellprojekte bilden Förderaufrufe in den drei Handlungsfeldern. Die Förderaufrufe beinhalten neben den technischen Informatio- nen, wie z.B. Fördervoraussetzungen und Förderhöhen auch die inhaltlichen Zielbestim- mungen.
Für die inhaltliche Bewertung der eingereichten Projektvorschläge braucht es fundierte Praxiserfahrungen und/oder Fachkenntnisse in den Themenfeldern des Bundespro- gramms. Dieses Erfahrungswissen besitzen unabhängige Expert*innen als Sachverstän- dige. Die Sachverständigen werden nach Maßgabe ihrer Erfahrungen und Kompetenzen ausgewählt. Sie müssen praktische Erfahrungen und/oder Fachkenntnisse in mindestens einem programmrelevanten Themenfeld bzw. einem Handlungsfeld besitzen. Darüber hinaus sollen sie über notwendige Expertise zur finanziellen Beurteilung der eingereich- ten Projektvorhaben verfügen (vgl. ANLAGE 3: Bewerbungsbogen als Sachverständi- ge*r). Die Auswahl der Sachverständigen wird vom BMFSFJ vorgenommen und erfolgt auf Basis eines Vorschlages des BAFZA, welches für die Durchführung des Vergabever- fahrens zuständig ist. Die Sachverständigen arbeiten selbstständig und handeln eigen- verantwortlich. Sollten der/ die Sachverständige, sein/ ihr Institut / Initiative / Einrichtung eine IBK für ein Projektvorhaben in einem der Handlungsfelder einreichen oder Kooperationspartner/-in eines solchen Projektvorhabens sein, muss dies dem BAFzA unverzüglich schriftlich (per E-Mail) nach Kenntnisnahme der Interessenkollision unter Angabe des konkreten Hand- lungsfeldes — bzw. bei mehreren Anträgen unter Nennung aller entsprechenden Hand- lungsfelder — mitgeteilt werden. In diesem Fall wird der/die Sachverständige keine IBK aus dem entsprechenden Handlungsfeld zur Begutachtung vorgelegt bekommen (vgl. ANLAGE 4: Eigenerklärung der Sachverständigen) . Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: Jede IBK soll von jeweils zwei Sachverständigen bewertet werden. Die Bewertung er- folgt auf der Basis einer vorgegebenen Bewertungsmatrix sowie einer persönlich- fachliche Einschätzung des Vorhabens (vgl. ANLAGE 5: Leitfaden für die Sachverstän- digen). Es wird angestrebt, dass jede/jeder Sachverständige mindestens drei Interes- senbekundungen begutachtet. Die Erstellung eines Gutachtens wird mit je 90,- € pro Gutachten (brutto) vergütet. Hierbei handelt es sich um eine Honorarhöhe, wie sie aktu- ell auch im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des BMI eingesetzt wird. Es wird maximal mit etwa 230 IBK je Handlungsfeld geplant, also insgesamt mit bis zu 690 IBK (Erfahrungswert aus früheren IBK’s). Im Juli 2019 wird ein optionales Brie- fing/Treffen zur Einführung in die Begutachtungstätigkeit stattfinden. Reisekosten für die Teilnahme an dem optionalen Briefing werden nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) erstattet. Zusammen mit den Fahrtkosten ergeben sich geschätzte Gesamtkos- ten (brutto) für knapp 700 IBK in Höhe von 173.700,- € (ANLAGE 6: Kostenkalkulation).
Gesamtbudget der Maßnahme Bundesmittel 173.700,- € 173.700,- € Gesamtvolumen Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Kapitel/Titel 1702 684 04 zur Verfügung.