Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. für Welternährungssicherung (CFS) wie z.B. den freiwilligen Leitlinien Land (VGGT) und den Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirt- schaft und Nahrungsmittelsysteme (RAI). b) Sollen in diesem Kontext die Freiwilligen Leitlinien für die verantwor- tungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgrün- den und Wäldern oder der Internationale Verhaltenskodex für Pestizid- management der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Ver- einten Nationen verbindlich eingehalten werden? Die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern sind eine Orientierungs- hilfe in erster Linie für Staaten, wie auch für Nichtregierungsorganisationen und die Privatwirtschaft. Für die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenar- beit gelten der Menschenrechtsleitfaden des BMZ und die Freiwilligen Landleit- linien gleichermaßen verbindlich, die u.a. auf den Umgang mit vulnerablen, mar- ginalisierten Personen bzw. Gruppen und Menschen in vulnerablen Situationen abzielen (Subsistenzwirtschaft, nomadische Viehwirtschaft). Anzuwendende Standards in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit sind u.a. neben der je- weils nationalen Gesetzgebung, die Umwelt- und Sozial-Schutzstandards der Weltbank für den öffentlichen Sektor, die Performance Standards der Internatio- nalen Finanz-Corporation („International Finance Corporation“, IFC) für den Pri- vatsektor sowie die generellen und sektorspezifischen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien („Environmental Health and Safety Guidelines“) der Weltbankgruppe (hierin ist u.a. auch der verantwortungsvolle Umgang mit Pesti- ziden geregelt). Auch die EU-Kommission wendet die gängigen internationalen Umwelt- und Sozialstandards an, wie im EU „External Investment Plan“ be- schrieben. Die EU fördert die Anwendung der Freiwilligen Leitlinien zu Land- nutzungsrechten in einer Reihe von Vorhaben, u.a. mit der FAO und auch in Ko- operation mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung setzt sich im Dialog und in den Gremien der EU für hohe Standards, einschließ- lich des Schutzes und der Förderung von Landnutzungsrechten sowie einer Be- rücksichtigung der Landleitlinien im aktuell verhandelten „Abidjan Action Plan“ ein. c) War die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU Gegenstand der Gespräche? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Da der Prozess zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene noch am Anfang steht, war dies nicht Gegenstand der Gespräche auf dem AU-EU-Gipfel. In der Sitzung des Rates der Europäischen Union am 19. März 2018 wurden hierzu Schlussfolgerungen des Vorsitzes verabschiedet. Die EU-Kommission plant, ihre Legislativvorschläge am 29. Mai 2018 vorzulegen. Das EU-Parlament wird voraussichtlich Ende Mai 2018 einen Bericht vorlegen.
Drucksache 19/1582 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Inwiefern waren die Auswirkungen von Fleischexporten auf die Beschäf- tigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft Afrikas Gegenstand der Ge- spräche? Auswirkungen von Fleischexporten auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft Afrikas waren kein Thema bei den Gesprächen auf dem AU-EU- Gipfel. e) Inwiefern wurde eine Beteiligung Afrikas an den Debatten über eine Neu- ausrichtung der GAP in Erwägung gezogen? Eine Beteiligung Afrikas an der Debatte über die Neuausrichtung der GAP wurde nicht diskutiert. f) Inwiefern waren die Auswirkungen der europäischen Fischereipolitik auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Fischerei Afrikas Gegenstand der Gespräche? Die Auswirkungen der europäischen Fischereipolitik auf die Beschäftigungsmög- lichkeiten in der Fischerei Afrikas waren kein Thema bei den Gesprächen auf dem AU-EU-Gipfel. 22. Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Räumung des Alternativgipfels der Zivilgesellschaft durch die ivorische Polizei Kenntnis über den Vorgang? Die Bundesregierung hatte im Vorfeld keine Kenntnis über eine Räumung des Alternativgipfels der Zivilgesellschaft durch die ivorische Polizei. Allerdings ha- ben Mitglieder der deutschen Delegation die Organisatoren des Alternativgipfels getroffen und mit ihnen ausführlich über den Gipfel diskutiert. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Räumung des Alternativgipfels, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung? Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Zi- vilgesellschaft, den Erhalt und die Erweiterung des zivilgesellschaftlichen Raums sowie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Dementsprechend hat die Bundesregierung den gegen den Alternativgipfel vorgenommenen Poli- zeieinsatz in Gesprächen mit dem Gastgeberland thematisiert. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 22d. b) Hat die Bundesregierung infolge der Räumung des Alternativgipfels ge- genüber der Regierung von Côte d’Ivoire Stellung bezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. c) Welche Maßnahmen sollten getroffen werden, um einen angemessenen Umgang der ivorischen Polizeikräfte mit der Zivilgesellschaft und dem Recht auf Meinungsfreiheit zu gewährleisten? Die ivorische Verfassung garantiert die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Artikel 19 und 20). Im Rahmen von international geförderten Projekten (EU, UNDP) wurden Ethik-Regeln („code d’ethique“) für die Polizei erarbeitet und
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1582 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. veröffentlicht. Es wurden gemeinsame Workshops mit Polizei und Zivilbevölke- rung sowie Sensibilisierungsveranstaltungen durchgeführt. Außerdem hat die Po- lizei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in diversen Bereichen erhalten. Die Fort- setzung dieser Arbeit ist für ihre nachhaltige Wirkung maßgeblich. d) Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zur Räumung des Alternativgipfels ivorische Polizeiautos zum Einsatz ka- men, die laut Augenzeugen (vgl. http://blog.venro.org/anders-als-geplant- der-alternativgipfel-von-abidjan-wird-massiv-von-sicherheitskraeften- behindert/) ganz überwiegend von der EU gesponsert waren? Bei den Polizeifahrzeugen handelte es sich um eine Materialspende der EU als Teilkomponente eines umfassenden Programms zur Stabilisierung und Wieder- herstellung staatlicher Autorität nach dem Ende der Krise 2011. Die Bundesre- gierung hat sich zum Vorgehen der ivorischen Polizeikräfte gegen Teilnehmer des Alternativgipfels bei mehreren Gelegenheiten gegenüber Vertretern der ivo- rischen Regierung bzw. der politischen Parteien kritisch geäußert. e) Welche Ergebnisse hat das vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegebene und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführte Polizeiprogramm Afrika – Unterstützung von Reformprozessen der Polizei in Côte d’Ivoire bislang erzielt? Das Auswärtige Amt fördert seit 2009 das Polizeiprogramm Afrika, mit dessen Durchführung die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beauf- tragt ist. In der laufenden dritten Phase (2016 bis 2019) unterstützt das Polizei- programm unter anderem Reformprozesse der Polizei in Côte d’Ivoire. Schwer- punkte dieser Phase sind die Professionalisierung der Kriminalpolizei und Ver- besserung der Kriminaltechnik. Ergebnisse des bisherigen Engagements sind un- ter anderem die Aufnahme forensischer Ermittlungsverfahren in den Lehrplan, die Ausstattung des kriminaltechnischen Labors und Trainings zur Geräteanwen- dung und Beweissicherung der nationalen Polizeischule. Darüber hinaus wurde das Zentralregister für Tatverdächtige und Häftlinge erneuert. Ein besonderer Fortschritt ist etwa der landesweite Abgleich von Fingerabdrücken durch die ivo- rische Polizei. f) Wird sich die Bundesregierung im Sinne des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für eine bessere Beteiligung der Zivilgesellschaft bei zukünftigen EU-Afrika-Gipfeln einsetzen? Wenn ja, wie soll diese Beteiligung institutionalisiert werden? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. Über die Gestaltung künftiger Gipfel kann die Bundesregierung darüber hinaus derzeit keine Aussage treffen. g) Wie sollen die Ergebnisse des Africa-EU Civil Society Forums, das be- reits im Vorfeld stattfand, künftig Eingang in den offiziellen EU-Afrika- Gipfel finden? Auf die Antwort zu Frage 22f wird verwiesen.
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