Auswirkungen auf Warenkreditversicherungen durch den Brexit
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11449 19. Wahlperiode 09.07.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10953 – Auswirkungen auf Warenkreditversicherungen durch den Brexit Vorbemerkung der Fragesteller Um sich gegen Ausfälle von Forderungen abzusichern, können Lieferanten eine Warenkreditversicherung abschließen. Damit schützt sich das Unternehmen ge- gen das Risiko, dass Waren bzw. Dienstleistungen nicht bzw. zu spät gezahlt werden. Eine andere Möglichkeit, mit dem Risiko von Forderungsausfällen um- zugehen, ist, im Vorwege von Lieferungen Bonitätsauskünfte von Wirtschafts- auskunfteien einzuholen. Es besteht nach Kenntnis der Fragesteller derzeit die Gefahr, dass Warenkredit- versicherer aufgrund des bevorstehenden Brexits die Forderungen an Unterneh- men mit britischer Muttergesellschaft nicht mehr versichern bzw. Wirtschafts- auskunfteien für Gesellschaften mit britischer Muttergesellschaft keine Boni- tätseinschätzungen mehr ausgeben. Dadurch kann es passieren, dass die dazu- gehörigen Unternehmen nicht mehr beliefert werden. 1. Wie viele Warenkreditversicherungen werden nach Kenntnis der Bundesre- gierung in Deutschland jährlich abgeschlossen (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)? Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt sich der gemeldete Versicherungsbestand für den Versicherungszweig Kredit- und Kauti- onsversicherungen der letzten fünf Jahre (zum Ende des Geschäftsjahres) wie folgt dar: 2014: 485 413 2015: 513 853 2016: 514 924 2017: 628 228 2018: 667 573 (vorläufige Zahl) Eine weiter aufgeschlüsselte Zeitreihe zur Anzahl der abgeschlossenen Waren- versicherungsverträge liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1 Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/11449 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie hoch ist die Versicherungssumme für diese Warenkreditversicherun- gen? Zur Höhe der Versicherungssumme von Warenkreditversicherungen liegen fol- gende öffentlich zugänglichen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Ver- sicherungswirtschaft e. V. (GDV) vor (Deckungssumme in der Warenkreditver- sicherung zum September des jeweiligen Jahres): 2013: 368 Mrd. Euro 2014: 387 Mrd. Euro 2015: 386 Mrd. Euro 2016: 391 Mrd. Euro 2017: 396 Mrd. Euro (Siehe: www.gdv.de/de/zahlen-und-fakten/versicherungsbereiche/kreditversicherung- 24084). b) Wie hoch sind die durchschnittlichen Schadensfälle bei Warenkreditver- sicherungen? Der BaFin wurden für den Versicherungszweig Kredit- und Kautionsversiche- rung von den von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen folgende Durchschnittsschäden gemeldet: 2014: 15 740 Euro 2015: 16 237 Euro 2016: 14 973 Euro 2017: 14 254 Euro 2018: Daten liegen noch nicht vor. Eine weitere Aufschlüsselung des Versicherungszweigs in Warenkreditversiche- rungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) Für welche Branchen werden primär Warenkreditversicherungen abge- schlossen (bitte die wichtigsten Branchen aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Ein Großteil der Deckungsvolumina dürfte auf die Branchen Stahl, Bau, Lebensmittel, Ma- schinen- und Anlagenbau sowie Dienstleistungen entfallen. d) Wie viele Anbieter von Warenkreditversicherungen gibt es in Deutsch- land (bitte die wichtigsten Anbieter aufschlüsseln)? Nach Informationen der BaFin zu den von ihr beaufsichtigten Versicherungsun- ternehmen stellte sich die Anzahl der Versicherungsunternehmen, die zur Kredit- bzw. Kautionsversicherung zugelassen waren, wie folgt dar:
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/11449 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2014: 35 2015: 36 2016: 38 2017: 38 2018: 40 Eine weitere Aufschlüsselung des Versicherungszweigs in Warenkreditversiche- rungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die wichtigsten von der BaFin be- aufsichtigten Kredit- und Kautionsversicherer gemessen an den gebuchten Brut- tobeitragseinnahmen des selbst abgeschlossenen Geschäfts sind aktuell die R+V Allgemeine Versicherung AG, die VHV Allgemeine Versicherung AG und die AXA Versicherung AG. Zusätzlich waren im Jahr 2016 29 Versicherungsunternehmen und im Jahr 2017 42 Versicherungsunternehmen in Deutschland im Niederlassungs- bzw. Dienst- leistungsgeschäft in der selbst abgeschlossenen Kredit- und Kautionsversiche- rung tätig. Die wichtigsten von ihnen gemessen an den gebuchten Bruttobeitrags- einnahmen waren im Jahr 2016 Euler Hermes, Atradius und Coface sowie im Jahr 2017 Euler Hermes, Atradius und Zurich Insurance. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass durch einen drohenden Brexit keine Warenversicherungen mehr für Unternehmen mit britischer Muttergesellschaft angeboten werden? a) Wie stark ist der entsprechende Rückgang von Lieferungen durch die Ab- lehnung von Warenkreditversicherungen? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine Ablehnungsfälle von Warenkreditversicherun- gen bzw. eines durch Ablehnung bedingten Lieferungsrückgangs aufgrund eines möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union be- kannt. b) Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um einer mög- lichen Versicherungslücke bei Warenkreditversicherungen entgegenzu- wirken? Wenn ja, welche? Nein. Zum Brexit-Steuerbegleitgesetz siehe auch die Antwort zu Frage 5b. 3. Wie viele Bonitätsprüfungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich abgeschlossen (bitte für die letzten fünf Jahre ange- ben)? a) Für welche Branchen werden primär solche Bonitätsprüfungen abge- schlossen (bitte die wichtigsten Branchen aufschlüsseln)? b) Wie viele Anbieter von entsprechenden Bonitätsprüfungen gibt es in Deutschland (bitte die wichtigsten Anbieter aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Drucksache 19/11449 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fragestellerinnen und Fragesteller hier Bonitätsprüfungen für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit Wa- renlieferungen ins In- oder Ausland meinen. Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass durch einen drohenden Brexit keine Bonitätseinschätzungen durch Wirtschaftsauskunfteien mehr für Unternehmen mit britischer Muttergesellschaft angeboten werden? a) Wie stark ist der entsprechende Rückgang von Lieferungen durch die feh- lenden Bonitätseinschätzungen? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich erscheint es aus Sicht der Bundesregierung unwahrscheinlich, dass durch ein Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union Wirtschaftsauskunfteien keine Bonitätseinschätzungen für Unternehmen mit bri- tischer Muttergesellschaft mehr abgegeben werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. b) Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um einem möglichen Ausfall von Bonitätseinschätzungen entgegenzuwirken? Wenn ja, welche? Nein. Zum Brexit-Steuerbegleitgesetz siehe auch Antwort zu Frage 5b. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es in anderen Bereichen zu Versicherungslücken im Zuge eines drohenden Brexit kommt? a) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden im Zuge der Versicherungslücken? b) Wenn ja, welche gesetzgeberischen Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um entsprechenden Versicherungslücken entgegenzuwirken? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Maßnahmen zur Vermeidung von Versicherungslücken für den Fall eines unge- regelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wur- den bereits getroffen. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Auswirkungen des Brexits auf den deutschen Logistiksektor“ auf Bundestagsdrucksache 19/9485 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333