Sachstand der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9152 18. Wahlperiode 11.07.2016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8859 – Sachstand der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama Vorbemerkung der Fragesteller Zwischen 1904 und 1908 führte das deutsche Kaiserreich in der damaligen Ko- lonie „Deutsch-Südwestafrika“, der heutigen Republik Namibia, durch ihre „Schutztruppe“ einen menschenverachtenden Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama, der von der wissenschaftlichen Fachwelt eindeutig als Völkermord bewertet wird. Im Jahr 2014 wurde ein politischer Dialogprozess zu dessen Auf- arbeitung zwischen der Bundesregierung und der namibischen Regierung in Gang gesetzt. In diesem verhandeln beide Länder über eine gemeinsame Erklä- rung zu den damaligen Gräueltaten. Weitere Ziele des Prozesses sind das Finden einer würdigen Form des Gedenkens und Erinnerns und die Überwindung der bis heute spürbaren Folgen der Kolonialzeit in Namibia. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution aus dem Jahr 2006 fordert die namibische Nationalversammlung ihre Regierung auf, sich der Bundesrepublik Deutschland gegenüber für die Anerkennung des Völkermordes und für Repa- rationen einzusetzen (www.deutschlandfunk.de/voelkermord-deutschland- verhandelt-ueber-entschaedigung-der.724.de.html?dram:article_id=345814; Resolution: http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/2015/02/2006_09_ Motion_ Genocide_nam_parliament-1.pdf). Im Gegensatz dazu bestehen weiter Unklarheiten, welche Bewertung die Bun- desregierung für die damaligen Ereignisse vornimmt. Einerseits benannte der Sprecher des Auswärtigen Amts Dr. Martin Schäfer auf der Bundespressekon- ferenz vom 10. Juli 2015 den Vernichtungskrieg als Völkermord und betonte folgenden Satz als Haltung der Bundesregierung: „Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord.“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/07/ 2015-07-10-regpk.html). Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert nahm wenige Tage zuvor die gleiche Bewertung vor (www.zeit.de/politik/deutschland/ 2015-07/herero-nama-voelkermord-deutschland-norbert-lammert-joachim-gauck- kolonialzeit). In der ersten Lesung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. „Ver- söhnung mit Namibia – Gedenken an und Entschuldigung für den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika“ (Bundestagsdrucksache Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/9152 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18/5407) vom 24. September 2015 sprachen Redner aller Fraktionen von Völ- kermord. Andererseits gibt es weiterhin keinen offiziellen Beschluss des Deut- schen Bundestages, welcher den Genozid anerkennt. Der erwähnte Antrag wurde am 17. März 2016 abgelehnt. Auch wird die Bezeichnung als „Völker- mord“ von der Bundesregierung öffentlich derzeit vermieden. Aktuell rückt das Thema im Zuge der Anerkennung des Völkermordes (Bun- destagsdrucksache 18/8613) an den Armeniern durch das Osmanische Reich, den Vorläufer der heutigen Türkei, wieder vermehrt in den Blickpunkt der Öf- fentlichkeit. Im deutsch-namibischen Dialogprozess gibt es viel Veränderungsbedarf. So kri- tisieren die Opferverbände der Herero und Nama ihre Einbindung als unzu- reichend (www.lelamobile.com/content/62838/Rukoro-adamant-to-be-included- in-genocide-negotiations). Der Herero-Paramount-Chief Vekuii Rukoro stellt in einem Presse-Statement vom 03. Oktober 2015 jedoch klar: „Nothing can be about us, yet without us; anything about us, but without us is necessarily against us!“ (http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/2015/10/Statement-delivered- to-the-Press-by-Paramount-Chief-Adv-Rukoro.pdf). Es scheint daher fraglich, ob der aktuelle Versöhnungsprozess überhaupt in der Lage sein wird, eine dau- erhafte zufriedenstellende Lösung, die auch von allen Parteien anerkannt wird, zu bringen. Anstelle geheimer Regierungsverhandlungen fordert Vekuii Rukoro einen Tri- alog zwischen Vertretern der Herero- und Nama-Völker, der namibischen und der deutschen Regierung (www.deutschlandfunk.de/voelkermord-deutschland- verhandelt-ueber-entschaedigung-der.724.de.html?dram:article_id=345814). Opferverbände der Herero und Nama haben in einer Pressemitteilung vom 17 Mai 2016 auf die Einreichung einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland am Ständigen Schiedshof (Permanent Court of Arbitration) in Den Haag aufmerksam gemacht (http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/ 2016/05/nama-and-ovaherero-leaders-put-german-goverment-on-terms.pdf). Weiterhin ist nicht geklärt, in welcher Form in Deutschland postkoloniale Erin- nerungskultur betrieben werden soll oder was die Frage der Rückgabe geraubter Gebeine angeht. 1. Entspricht die vom 10. Juli 2015 durch den Sprecher des Auswärtigen Amts Dr. Martin Schäfer in der Bundespressekonferenz getätigte Aussage, dass es sich bei den damaligen Ereignissen um einen Völkermord handelte der offi- ziellen Position der Bundesregierung? Die diesbezüglichen Antworten des Sprechers des Auswärtigen Amts und des Regierungssprechers spiegeln die Position der Bundesregierung wider. a) Falls ja, inwiefern gilt derzeit die Bezeichnung des Vernichtungskrieges als Völkermord als offizielle Sprachregelung für deutsche Regierungsver- treter und Beamte, insbesondere in den deutschen Auslandsvertretungen? b) Falls offiziell derzeit seitens der Vertreter der Bundesregierung nicht klar von Völkermord gesprochen wird oder gesprochen werden darf, warum nicht? Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Fall hierin einen Wider- spruch zu der von Dr. Martin Schäfer am 10. Juli 2015 öffentlich getätig- ten Aussage, dass es sich sehr wohl um einen Völkermord handelte? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, die UN-Völkermordkon- vention aus dem Jahr 1948 könne nicht rückwirkend angewendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10481, Antwort zu Frage 1)? Wenn ja, wieso? Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 ist nicht rückwirkend anwendbar, da sich im Text der Konven- tion keine Anhaltspunkte für eine Rückwirkungsabsicht der vertragsschließenden Parteien finden. 3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass man bei dem Vernichtungskrieg gegen die Herero und Nama nicht von Völkermord sprechen kann, da die UN-Völkermordkonvention erst im Jahr 1948 in Kraft getreten ist? Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 selbst verweist in ihrer rechtlich nicht bindenden Präambel auf die historische Dimension des Völkermord-Begriffs, indem dort festgestellt wird, „dass der Völkermord der Menschheit in allen Zeiten der Geschichte große Ver- luste zugefügt hat“. Deswegen kann in einer historisch-politisch geführten öffent- lichen Debatte die Definition nach der Völkermord-Konvention als Maßstab für eine nicht rechtliche Einschätzung eines historischen Ereignisses als Völkermord dienen. 4. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich bereits durch die Ver- wendung des Völkermordbegriffs für die Wertung und Umschreibung eines historischen Sachverhalts Rechtsfolgen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnten? Nein. Wenn ja, mit welchen Rechtsfolgen rechnet die Bundesregierung? Die Bundesregierung rechnet nicht mit dem Eintreten von Rechtsfolgen. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern (Bundestagsdrucksache 18/8613) für die Aufarbeitung der Herero- und Nama-Frage? Zwischen den Ereignissen im Osmanischen Reich und im früheren Südwest-Af- rika besteht nach Ansicht der Bundesregierung kein Zusammenhang. Der Dialog- prozess zwischen der Bundesregierung und der namibischen Regierung zur Auf- arbeitung der Vergangenheit hat bereits 2014 begonnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Esther Muinjangue, Vorsitzende der Ovaherero Genocide Foundation, ge- genüber der Zeitung „Die Welt“ vom 8. Juni 2016 („Der Völkermord an den Armeniern fand nur sieben Jahre nach dem an den Herero statt, hier sprechen die Deutschen plötzlich wie selbstverständlich von Völkermord […] Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schluss- folgerung.“, www.welt.de/156078534)? Es wird auf die Antworten zu Fragen 1 und 5 verwiesen.
Drucksache 18/9152 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass das Gedenken an den Armeniergenozid in Deutschland im Gegensatz zum Völkermord in Deutsch-Südwestafrika inzwischen eine größere Aufmerksamkeit erfährt, möglicherweise auch in einem strukturellen Rassismus begründet, weil es sich bei der Türkei um einen muslimischen und bei Deutschland um einen christlichen „Täterstaat“ und bei den Opfern bei den Armeniern um „Weiße“ und „Christen“ im Gegensatz zu „Schwarzen“ und „Wilden“ handelt (Frank- furter Rundschau vom 6. Mai 2015, S. 19)? Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Istanbuler Abgeordnete Metin Külünk von der Regierungspartei AKP nach der Völkermord-Resolution des Deutschen Bundestages zu den Massakern an den Armeniern im Osmani- schen Reich, den deutschen Völkermord an den Herero und Nama im Parlament mit einer Initiative in Ankara zum Thema machen will, in der es heißen soll: „Das koloniale Deutschland hat zwischen den Jahren 1904 und 1907 in Süd- westafrika eine organisierte Vernichtungspolitik gegen das Volk eines Landes betrieben, das heute als Namibia bekannt ist.“ (www.deutschlandfunk.de/ tuerkei-akp-will-ueber-deutschen-voelkermord-an-herero.1818.de.html? dram:article_id=356368)? Wie hat die die Bundesregierung hierauf öffentlich oder über diplomatische Kanäle reagiert bzw. wie wird sie darauf reagieren, wenn solch ein Beschluss im türkischen Parlament gefasst werden sollte? Zu Absatz 1: Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5. Zu Absätzen 2 und 3: Der Bundesregierung sind Medienberichte zur angespro- chenen Thematik bekannt, darüber hinaus liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat darauf bislang nicht reagiert und äußert sich nicht zu hypothetischen Fragen. 8. Welche Treffen haben seit dem Jahr 2014 zu welchen Zeitpunkten und auf welchen Ebenen zwischen welchen Vertretern der Bundesregierung und na- mibischen Vertretern stattgefunden? 2014 07.-10.03. Besuch des Beauftragten für Subsahara-Afrika und Sahel, Botschaf- ter Egon Kochanke, in Namibia 31.05.-05.06. Besuch des Ministers of Lands and Resettlement, Alpheus Naruseb, in Berlin 02.06. Gespräch Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier – Außenminister Nandi-Ndaitwah in Berlin 28.09.- 01.10. Besuch des namibischen Bildungsministers Dr. David Namwandi in Berlin 2015 13.-16.01. Besuch des Beauftragten für Subsahara-Afrika und Sahel, Botschaf- ter Georg Schmidt, in Namibia 17.-19.02. Entwicklungspolitische Regierungskonsultationen in Windhuk 20.-22.03. Besuch von Bundespräsident a.D. Köhler zu den Feierlichkeiten an- lässlich des namibischen Unabhängigkeitstages am 21. März und Amtseinfüh- rung von Präsident Geingob (Begleitung durch den Beauftragten für Sub-Sa- hara Afrika und Sahel, Botschafter Georg Schmidt)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.-14.05. Besuch des Beauftragten für Sub-Sahara Afrika und Sahel, Bot- schafter Georg Schmidt 03.-05.08: Besuch des namibischen Parlamentspräsidenten Peter Katjavivi in Deutschland 29.09.: Gespräch Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier – Außenminister Nandi-Ndaitwah in New York 01.-02.10.: Entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen in Berlin 14.-16.12.: Besuch des Sondergesandten für den deutsch-namibischen Dialog- prozess, Ruprecht Polenz (MdB a.D.), in Namibia 2016 24.-29.04.: Besuch des namibischen Sondergesandten Dr. Zedekia Ngavirue in Deutschland 05.-11.05: Besuch des Ministers für Armutsbekämpfung Dr. Zephanja Ka- meeta in Deutschland. 9. Gibt es einen konkreten Zeitplan für den deutsch-namibischen Versöhnungs- dialog und die damit verbundenen Verhandlungen? a) Wenn ja, wie ist dieser? b) Bis wann plant die Bundesregierung einen Abschluss des Dialogprozes- ses? c) Inwiefern gibt es im Rahmen der Verhandlungen bereits konkrete Ver- handlungsergebnisse und Beschlüsse (bitte in diesem Fall die (Teil-)Er- gebnisse auflisten)? Die Fragen 9 bis 9c werden zusammengefasst beantwortet. Beide Regierungen beabsichtigen, den Dialog vor Ende des Jahres abzuschließen. Konkrete Verhandlungsergebnisse oder Beschlüsse liegen noch nicht vor. 10. War oder ist es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, die Opferver- bände von Herero und Nama in die derzeit zwischen den beiden Regierungen laufenden Verhandlungen miteinzubeziehen? a) Wenn ja, wie, und wann wurde dieser Wunsch der Bundesregierung ge- genüber der namibischen Regierung geäußert? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10b werden zusammengefasst beantwortet. Der deutsch-namibische Dialog über die Vergangenheit findet zwischen zwei de- mokratisch gewählten Regierungen statt. Beide Regierungen sind sich einig, die besonders betroffenen Volksgruppen einzubeziehen, aber ohne eine direkte Teil- nahme an den Verhandlungen. 11. Betrachtet die Bundesregierung die Einbeziehung der Opferverbände von Herero und Nama im Zuge der Verhandlungen als ausreichend? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Die Einbeziehung der Opferverbände ist eine interne Angelegenheit der namibi- schen Regierung. Sie hat den Volksgruppen, wie der Bundesregierung mitgeteilt
Drucksache 18/9152 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. worden ist, die Möglichkeit eröffnet, sich in den Verhandlungsprozess einzubrin- gen. 12. Hat die Bundesregierung zu einem Zeitpunkt vor oder schon während der Verhandlungen konkrete Vorschläge an die namibische Regierung unterbrei- tet, wie die Einbindung der Herero und Nama in den Prozess aussehen könnte? Wenn ja, zu welchen genauen Zeitpunkten wurden diese Vorschläge von welchen Akteuren auf der deutschen Seite an welche Akteure auf der nami- bischen Seite unterbreitet? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche Kritik von Herero- und Nama-Verbänden am derzeit laufenden Di- alogprozess sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung verfolgt die öffentlich geäußerte Kritik einiger Vertreter der betroffenen Volksgruppen. 14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik verschiedener Herero- und Nama-Verbände, dass sie nicht ausreichend in den Versöhnungsprozess miteinbezogen seien? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Möglichkeiten, sich für eine ver- stärkte Einbeziehung der Nachfahren der Opfer einzusetzen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 15. Was entgegnet die Bundesregierung der Aussage des namibischen Sonder- beauftragten Dr. Zed Ngavirue vom 18. Mai 2016 in der Tageszeitung „Na- mibian Sun“, dass die deutsche Bundesregierung von Anfang an auf einen Ausschluss der Herero und Nama bestanden habe (http://m.sun.com.na/ history/genocide-no-cloak-secrecy)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 16. Welche Delegationsreisen nach Deutschland hat der namibische Sonderbe- auftragte Dr. Zed Ngavirue seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesre- gierung unternommen, und wer hat ihn auf diesen Delegationsreisen beglei- tet (bitte mit Name, Funktion und Organisation auflisten)? a) Was war das genaue Programm während der Reisen? b) Welche Organisationen, Vertreter oder Personen und Gruppen wurden ge- troffen? c) War die Bundesregierung in die Planung der Dienstreise eingebunden? Wenn ja, inwiefern (z. B. bei der Auswahl der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner)? d) Wurde das zivilgesellschaftliche Bündnis „Völkermord verjährt nicht! – No Amnesty on Genocide!“ getroffen? Wenn ja, was waren die Inhalte der Gespräche? Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Wurden andere zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Insti- tutionen getroffen? Wenn ja, wie kam es zu dieser Auswahl, und welches waren die Inhalte der Gespräche? Die Fragen 16 bis 16e werden zusammengefasst beantwortet. Der namibische Sondergesandte besuchte vom 24. bis 29. April 2016 Deutsch- land. Er wurde begleitet durch Selma Ashipala-Musavyi (Staatssekretärin im Au- ßenministerium), Tonate Itenge-Emvula (Vorsitzende des Technical Committee), Festus Ueriuka Tjikuua, Steven Isaack, Mateus Kaholongo sowie Saara Vranckx. Das Programm beinhaltete Gespräche mit Bundestagspräsident Dr. Norbert Lam- mert und Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie Besuche von kolonialen Erinnerungsorten. Offizielle Gespräche standen im Mittelpunkt des Programms. Der Besuch wurde durch die beiden Regierungen und die Botschaft Namibias in Berlin geplant. 17. Welche Delegationsreisen nach Namibia hat der deutsche Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz seit dem Jahr 2015 unternommen, und wer hat ihn auf die- sen Delegationsreisen begleitet (bitte mit Name, Funktion und Organisation auflisten)? a) Was war das genaue Programm während der Reisen? b) Welche Organisationen, Vertreter oder Personen und Gruppen wurden ge- troffen? c) Wurden Vertreter der namibischen Opposition getroffen? d) Wurden Opferverbände der Herero und Nama getroffen? Wenn ja, welche, und wann? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 17d werden zusammengefasst beantwortet. Der deutsche Sondergesandte Ruprecht Polenz hat vom 14. bis 16. Dezem- ber 2015 Namibia besucht. Er wurde durch den Regionalbeauftragten für Subsa- hara und Sahel, Botschafter Georg Schmidt, sowie den Vortragenden Legations- rat Dr. Martin Schmidt, stellvertretender Referatsleiter in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, begleitet. Das Programm umfasste neben einem ausführli- chen Austausch mit dem namibischen Sondergesandten Ngavirue Gespräche mit den namibischen Vizepräsidenten Iyambo und Parlamentspräsident Katjavivi. Der Sondergesandte besuchte Okakarara und traf dort mit Vertretern der Herero zusammen. 18. Welche weiteren Reisen des deutschen Sonderbeauftragten Ruprecht Polenz nach Namibia sind künftig geplant, und welche Gespräche sind geplant (bitte möglichst konkrete Auflistung des geplanten Programms)? Die nächste Reise des Sondergesandten Polenz nach Namibia findet vom 4. bis 7. Juli 2016 statt. In diesem Zusammenhang haben zusätzlich zum Aufenthalt in der Hauptstadt auch eine Reise in den Süden des Landes und ein Besuch dortiger Erinnerungsorte stattgefunden. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht auf einen erfolgreichen und dauerhaften Versöhnungsprozess, wenn die Nachfahren der betroffenen Volksgruppen nicht ausreichend eingebunden sind, insbesondere vor dem Hintergrund der oben erwähnten Pressemitteilung des Herero-Paramount-
Drucksache 18/9152 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Chiefs Vekuii Rukoro vom 3. Oktober 2015 (http://genocide-namibia.net/ wp-content/uploads/2015/10/Statement-delivered-to-the-Press-by-Paramount- Chief-Adv- Rukoro.pdf), sowie zahlreicher weiterer derartiger Äußerungen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Der weitere Fortgang der Verhand- lungen ist abzuwarten. 20. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Technical Committee der namibischen Regierung, welches die Erwartungen, Forderun- gen und Wünsche der Herero und Nama und Fachleute im Rahmen der Re- gierungsverhandlungen aufnehmen soll (bitte mit Namen, Funktion und Or- ganisation auflisten)? Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bun- desregierung direkte Gespräche mit dem Technical Committee oder einzel- nen Mitgliedern des Technical Committee? Die Zusammensetzung des Technical Committee ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. Die Namen der Mitglieder wurden der Bundesregie- rung nicht mitgeteilt. Direkte Gespräche mit dem Technical Committee finden nicht statt. Der deutsch-namibische Dialog über die Vergangenheitsbewältigung wird zwischen den Sondergesandten geführt. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass nach Kenntnis der Fra- gesteller im Technical Committee lediglich ein Sitz für die Vertreter der Nama vorgesehen ist, vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessen ver- schiedener Nama-Gruppen? Dies ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. 22. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Political Committee der namibischen Regierung, welches die Vorlagen und Eingaben des Technical Committee für die Entscheidungsträgerinnen und Entschei- dungsträger aufnehmen, einschätzen und bewerten soll (bitte mit Namen, Funktion und Partei auflisten)? Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bun- desregierung direkte Gespräche mit dem Political Committee oder einzelnen Mitgliedern des Political Committee? Dies ist eine interne Angelegenheit der namibischen Regierung. Die Zusammen- setzung des Political Committee wurde der Bundesregierung nicht mitgeteilt. Di- rekte Gespräche mit dem Political Committee finden nicht statt. 23. Plant die Bundesregierung zukünftig eine Aufstockung der Entwicklungs- gelder für Namibia? Falls ja, sollen diese als Reparationen oder Wiedergutmachung deklariert werden? Die Höhe der entwicklungspolitischen Haushaltsmittel beschließt der Deutsche Bundestag im Rahmen des jährlichen Haushaltsgesetzes. Entwicklungsgelder dienen entwicklungspolitischen Zwecken und werden nicht anders deklariert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass verstärkte bilaterale Zusammen- arbeit für die Versöhnung zwischen Deutschland und Namibia ausreichend ist? Wenn ja, um welche Art der bilateralen Zusammenarbeit geht es hierbei? Wenn nein, was braucht es aus Sicht der Bundesregierung noch für eine nachhaltige Versöhnung? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine Resolution wie die zum Völkermord an den Armeniern sei erst dann glaubwürdig, wenn man Taten wie eine symbolische oder materielle Anerkennung der armenischen Opfer folgen lasse, da es sonst leere Worte blieben (www.spiegel.de/spiegel/ vorab/armenien-resolution-bundesregierung-mit-zweierlei-mass-a- 109565 1.html)? Der von der Bundesregierung mit Namibia geführte Dialog zur Vergangenheits- bewältigung zielt darauf ab, auf Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Vergangenheit zu einer weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu gelangen. Die Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit ist Ge- genstand der Verhandlungen. 25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 19. September 2006 von der namibischen Nationalversammlung einstimmig angenommenen Antrag „Motion on the Ovaherero Genocide“, welcher den deutschen Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama 1904- 1908 klar als Völkermord benennt und Reparationen einfordert? Inwiefern ist dieser Beschluss der Namibischen Nationalversammlung aus dem Jahr 2006 handlungsleitend für die aktuellen Verhandlungen zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands? Der namibische Sondergesandte ist von der namibischen Regierung ernannt wor- den. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern der Beschluss der namibi- schen Nationalversammlung für den Gesandten handlungsleitend ist. 26. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen bezüg- lich der Forderungen nach Reparationen durch die Opferverbände der Herero und Nama? Die von einigen Volksgruppenvertretern der Herero und Nama vorgetragenen materiellen Forderungen entbehren nach Ansicht der Bundesregierung der recht- lichen Grundlage. a) Lehnt die Bundesregierung den Begriff der Reparation bzw. Kompensa- tion oder Wiedergutmachung ab? Wenn ja, warum? Wenn nein, inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit einem dieser Be- griffe? b) Falls die Bundesregierung hier einen anderen Begriff vorzieht, welcher ist dieser? Die Fragen 26a und 26b werden zusammengefasst beantwortet. Reparationen bezeichnen völkergewohnheitsrechtlich den typischerweise nach Abschluss von Kampfhandlungen von den beteiligten Staaten vereinbarten zwi- schenstaatlichen Ausgleich für Kriegsschäden. Mit Wiedergutmachung wird üb-
Drucksache 18/9152 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. licherweise die von Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges vorge- nommene Entschädigung von Opfern des Holocaust und anderen NS-typischen Unrechts bezeichnet. Beide Begriffe passen nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf den historischen Hintergrund und den Kontext der deutsch-namibischen Gespräche. 27. Inwiefern ist der Bundesregierung etwas über die Klage der Herero und Nama vor dem Internationalen Schiedshof in Den Haag bekannt? a) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der Klage, und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Klage? b) Wann hat die Bundesregierung von der Klage erfahren? c) Hat die Bundesregierung Kontakt zu den Klägern oder den Anwälten der Kanzlei, welche die Opfer vertreten, gehabt? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und was war der Inhalt der Kommuni- kation? Die Fragen 27 bis 27c werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine solche Klage bislang erhoben worden wäre. Die Bundesregierung nimmt nicht Stellung zu Korrespondenz im Vorfeld oder im Rahmen eventueller Rechtsstreitigkeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zum ersten Teil zu Frage 26 verwiesen. 28. Gibt es einen Evaluationsbericht bzw. eine auswertende Analyse der im Jahr 2007 ins Leben gerufenen und mittlerweile abgeschlossenen „Sonderinitia- tive der Versöhnung“ (falls ja, bitte zusenden)? Derzeit wird eine Evaluierung der Namibisch-Deutschen Sonderinitiative zur Versöhnung im Auftrag der Namibischen Planungskommission als Projektträger auf namibischer Seite durchgeführt. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich gegen Ende des dritten Quartals 2016 vor. a) Was waren die konkreten Maßnahmen der Sonderinitiative, und wem wurden die finanziellen Mittel zuteil? Wer hat die Gelder umgesetzt (bitte auflisten)? Für die Sonderinitiative wurden zusätzliche Mittel der Finanziellen Zusammen- arbeit in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel wurden für Maßnahmen der Kommunalentwicklung in den Siedlungsgebieten der Gemein- schaften der Herero, Nama, Damara und San, die in besonderer Weise unter der deutschen Kolonialherrschaft gelitten hatten, verwendet. Die Maßnahmen haben die Lebensbedingungen in diesen Gebieten verbessert und verfolgen wirtschaft- liche, soziale und kulturelle Ziele. Sie kommen allen Menschen in diesen Gebie- ten zu Gute und unterstützen damit die namibische Politik der nationalen Versöh- nung. Insgesamt handelt es sich um fast 200 Einzelmaßnahmen. Sie bestehen zum Beispiel aus der Rehabilitierung und dem Ausbau von Schulinfrastruktur (Klas- senräume, Sportplätze und anderes mehr) und dem Bau von örtlichen Kulturzen- tren.