Sachstand der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Über welchen partizipativen Prozess waren die Herero und Nama einge- bunden? Projektträger auf namibischer Seite war die Nationale Planungskommission. Die Leitung dieser Behörde hat die Sonderinitiative zu Beginn des Programms vor Ort der Bevölkerung vorgestellt. Die Bundesregierung und die namibische Re- gierung haben im Rahmen der Umsetzung der Sonderinitiative ein Konsortium von Beratungsfirmen als Projektmanagementteam damit beauftragt, die Förder- kriterien zu erarbeiten, die Auswahl- und Beteiligungskriterien zu entwickeln und die Umsetzung eng zu begleiten. Die einzelnen Gemeinden haben entsprechend ihren Bedürfnissen die in der Antwort zu Frage 28a dargestellten Maßnahmen gegenüber der Nationalen Planungskommission vorgeschlagen. c) Welche Probleme wurden in der Umsetzung festgestellt? Das Angebot der Sonderinitiative wurde durch die namibische Regierung zu- nächst nur zögerlich angenommen. Dabei stand zum einen die Sorge im Vorder- grund, dass eine einseitige Begünstigung der Volksgruppen der Herero und Nama die Regierungspolitik der nationalen Versöhnung gefährden könnte. Diesen Be- denken wurde durch den in der Antwort zu Frage 28b beschriebenen partizipati- ven Auswahlprozess begegnet. Im Zuge der Umsetzung ergaben sich für den beauftragten Berater für die Projek- tumsetzung durch einzelne Bauunternehmer verursachte Herausforderungen. Die Umsetzungsschwierigkeiten führten zu Preissteigerungen, die mit einer letztma- ligen Aufstockung der Sonderinitiative um bis zu 5 Mio. Euro ausgeglichen wur- den, um sicherzustellen, dass alle ursprünglich vereinbarten Maßnahmen im ge- planten Umfang abgeschlossen werden. 29. Ist eine Neuauflage der Sonderinitiative oder Vergleichbares geplant? Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden? Das Auslaufen der Sonderinitiative Ende 2015 wurde gemeinsam mit der nami- bischen Regierung bei den entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen im Oktober 2015 beschlossen. Eine Neuauflage wurde nicht vereinbart. 30. Wie ist die konkrete Ausgestaltung der geplanten „Zukunftsstiftung“ ge- dacht? a) Welche Ziele wird sie haben, und zu welchen Themen soll sie arbeiten? b) In welchen Ländern soll sie ihre Arbeit durchführen? c) Wer soll über die Gelder verfügen, wer wird Inhaber dieser Stiftung sein, und wer soll in ihren Leitungs- und Entscheidungsgremien sitzen? d) Inwiefern ist eine Einbeziehung der Herero und Nama geplant? e) Inwiefern wird die Bundesregierung weiterhin Einfluss auf die Stiftung und die Gelder behalten? Die Fragen 30 bis 30e werden zusammengefasst beantwortet. Der Vorschlag einer deutsch-namibischen Zukunftsstiftung ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.
Drucksache 18/9152 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Welche konkreten Maßnahmen zur Erinnerung an den Völkermord und die koloniale Vergangenheit plant die Bundesregierung in Deutschland? a) Inwiefern ist die Errichtung eines Denkmals an einem zentralen Ort in Berlin geplant? b) Ist die Schaffung einer Stiftung oder Ähnliches geplant, die sich für post- koloniale Erinnerungskultur in Deutschland einsetzen soll? c) Wenn ja, wie soll diese Institution ausgestaltet sein, wer soll in den Ent- scheidungs- und Leitungsgremien sitzen? Die Fragen 31 bis 31c werden zusammengefasst beantwortet. Maßnahmen der genannten Art werden wesentlich vom Ergebnis des noch nicht abgeschlossenen Dialogs mit Namibia abhängen. 32. Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Gruppen in den Prozess und die zukünftigen Maßnahmen postkolonialer Erinnerungskultur miteinzubezie- hen, die sich in Deutschland am stärksten für Versöhnung und eine Anerken- nung des Genozids eingesetzt haben, wie beispielsweise ausgewiesene Ex- perten unter den Historikern, sowie die Organisationen des zivilgesellschaft- lichen Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“ und andere langjährig zur Aufarbeitung dieses Völkermords arbeitende Menschrechtsaktivisten und Vertreter der Herero und Nama selbst? Hält die Bundesregierung es für möglich und wünschenswert, diese Perso- nen und Gruppen in die Leitungsstrukturen einer entsprechenden Stiftung oder Förderorganisation für die Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit in Deutschland miteinzubeziehen bzw. künftig diese in die bilaterale Zusam- menarbeit auf der Ebene der Bevölkerung einzubeziehen und von ihrer Ex- pertise im Sinne einer nachhaltigen Versöhnung zu profitieren? Wenn nein, warum nicht? Welche anderen Personen oder Gruppen sind der Meinung der Bundesregie- rung nach befähigt, eine solche Initiative zu leiten? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33. Welche Programme laufen derzeit schon auf dem Gebiet der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und insbesondere der Versöhnungsarbeit mit Namibia, die seitens der Bundesregierung, ihrer Institutionen und Durchfüh- rungsorganisationen aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert werden? Die Bundesregierung fördert einen offenen Diskurs zur deutschen Kolonialver- gangenheit und eine würdige Aufarbeitung der in diesem Kontext geschehenen Gewalttaten. Sie strebt einen zukunftsgewandten Umgang mit dem Thema an, der zum Ziel hat, neben der notwendigen historischen Aufarbeitung auch zur gesell- schaftlichen Diskussion um Zukunftsmodelle und neue Ordnungsmodelle beizu- tragen. Dieser Ansatz liegt beispielsweise der von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Kooperation mit dem Gorki-Theater und der Ber- liner Humboldt-Universität initiierten Reihe „Berliner Korrespondenzen“ zu- grunde, bei deren Auftaktveranstaltung eine Diskussion mit den beiden herausra- genden Denkern Achille Mebembe und Professor Dipesh Chakrabarty zum Thema „Eure Ordnung ist unsere Unordnung“ stattfand. Auch im Rahmen ihrer Förderprogramme (zum Beispiel Kulturerhalt-Programm und „Aktion Afrika“ des Auswärtigen Amts, Kleiner Kulturfonds der Botschaf- ten, TURN-Fonds der Bundeskulturstiftung, Programmarbeit des Goethe-Insti- tuts e. V.) ist die Bundesregierung bestrebt, im In- und Ausland Projekte und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9152 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen mit Bezug zur Kolonialgeschichte zu unterstützen. Anlässlich der Deutschen Wochen 2015 hat sie beispielsweise ein multimediales Musikprojekt von namibischen und deutschen Lernenden, dem deutsch-namibischen Künstler Ees und der Herero-Musikgruppe Ongoro Nomundu unterstützt, das sich mit der Aussöhnung der jungen Generation befasst. Darüber hinaus hat die Bundesregie- rung in diesem Sinne eine Reihe von länderübergreifenden Maßnahmen unter- nommen: Dazu gehören der Ausbau der Wissenschaftsbeziehungen mit Afrika, die Unterstützung von Plattformen für afrikanische Kunst und Kreativwirtschaft (Music in Afrika, Mokolo/Film, Contemporary and/Kunst), die Beauftragung des Georg-Eckert Instituts mit einer Schulbuch- und Curriculumanalyse zur Darstel- lung des Kolonialismus in Schulbüchern, die Durchführung von Besucherreisen mit afrikanischen Kolonialismusexperten, die Unterstützung des Projekts „Re- Mix“ der Universität Bayreuth zur Untersuchung hybrider Identitäten in Deutsch- land und Ländern in ehemaligen Kolonialgebieten auf Spuren des Kolonialismus, die Finanzierung von Aufenthalten zweier Gastkurator/-innen aus Namibia und Tansania für das Deutsche Historische Museum in Vorbereitung der ab Oktober 2016 geplanten Ausstellung zur Deutschen Kolonialvergangenheit sowie die An- regung einer Arbeitsgruppe Kulturgüter beim Deutschen Museumsbund. Eine vollständige Übersicht über alle Maßnahmen mit Bezug zur deutschen Ko- lonialgeschichte liegt der Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5166 vom 12. Juni 2015 verwiesen. 34. Stimmt es, dass die Bundeszentrale für politische Bildung nun ein entspre- chendes Projekt der Stiftung Partnerschaft mit Afrika (und vielleicht noch andere Initiativen auf dem Gebiet der Versöhnung und des Austauschs mit Namibia) fördert? Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fördert in den Jahren 2016 und 2017 das Vorhaben ‚Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsmodellen zum Völkermord an Herero und Nama‘ der Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben „auf dem Gebiet der Aufarbeitung der kolo- nialen Vergangenheit und insbesondere der Versöhnungsarbeit mit Namibia“ (siehe auch Antwort zu Frage 33), sondern vor allem um ein Bildungsangebot beziehungsweise ein Vorhaben zur Entwicklung von Bildungsangeboten. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung didaktischer Materialien zum Völkermord an Her- ero und Nama in Namibia. a) Wenn ja, welche Organisationen haben hier in welchem Umfang für wel- che Projekte mit welchen Inhalten und Zielen Geld zur Verfügung gestellt bekommen? Auf einen entsprechenden Antrag der Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. erging ein Zuwendungsbescheid für die Laufzeit des Vorhabens vom 1. Ja- nuar 2016 bis 31. Dezember 2017 über 103 652,09 Euro. Weitere Anträge wur- den nicht gestellt. b) Wurden die zur Verfügung gestellten Mittel öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Modellprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Erpro- bung neuer Wege in der politischen Bildung kann die Bundeszentrale für politi- sche Bildung außerhalb der Richtlinienförderung gemäß §§ 23 und 44 der Bun- deshaushaltsordnung gewähren. Eine vorherige Ausschreibung erfolgt hierfür nur
Drucksache 18/9152 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. in Fällen von besonderen thematischen Schwerpunktsetzungen (beispielsweise zum Themenkomplex „Flucht und Asyl“). Die Möglichkeit zur Beantragung von Zuwendungen besteht durchgängig und wird auch im Internet bekannt gemacht (www.bpb.de/partner/foerderung/139974/foerdermoeglichkeiten). 35. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die noch in Deutschland gelager- ten Gebeine von Herero und Nama? Plant die Bundesregierung die proaktive Erstellung eines Registers, welche auch den Besitz an solchen Gebeinen privater Institutionen miteinbezieht, sowie die Unterstützung der nötigen Provenienzforschung, um die Rückgabe anbieten zu können? Welche Aktivitäten und welcher Zeitplan sind hier vorgesehen? Die Bundesregierung steht im Dialog mit der namibischen Botschaft und deut- schen Museen und Sammlungen, um weitere Rückführungen von Gebeinen nach Namibia zu ermöglichen. Sie ist dabei auf die Zusammenarbeit mit den deutschen Institutionen und weiteren Fortschritten bei der Provenienzforschung angewie- sen.
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Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333