Menschenfreundlicher und umweltgerechter Ausbau der Rheintalbahn

/ 12
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 11 –                      Drucksache 18/5037 40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkung der „besten Lösung“ auf die Kapazitäten des Katzenbergtunnels bei der Durchfahrt von Güterzügen, und welche Schlussfolgerungen und Konse- quenzen zieht sie daraus? Die Ergebnisse werden bei der nächsten Sitzung des Projektbeirates vorgestellt. 41. Mit wie vielen durchschnittlichen täglichen Güterzugfahrten rechnet die Bundesregierung auf dem Abschnitt Müllheim–Auggen für die Jahre 2015 bis 2030 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 42. Mit wie vielen durchschnittlichen täglichen Güterzugfahrten durch den Katzenbergtunnel rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2015 bis 2030 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Strecke Graben-Neudorf–Karlsruhe 43. Welche Überlegungen und Pläne gibt es nach Kenntnis der Bundesregie- rung zur Trassenführung für den geplanten viergleisigen Ausbau zwischen Graben-Neudorf und Karlsruhe? Die ABS Graben-Neudorf/Heidelberg-Karlsruhe mit einem viergleisigen Aus- bau des Streckenabschnitts zwischen Graben-Neudorf und Karlsruhe ist im Wei- teren Bedarf des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthalten, den der Deutsche Bundestag im Jahr 2004 beschlossen hat. Die vom BMVI beauftragte Korridorstudie Mittelrhein hat das Erfordernis eines viergleisigen Ausbaus des Streckenabschnitts Molzau–Graben-Neudorf–Karlsruhe bestätigt. Die Ergebnisse der Studie sind auf der Webseite des BMVI unter der Adresse www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/korridor-mittelrhein.html veröffent- licht. Die Mittelrheinstudie hat gezeigt, dass rechtsrheinisch weitere Kapazitäten für das prognostizierte Verkehrsaufkommen erforderlich sind. Die Mitterheinstudie schlägt hierzu den viergleisigen Ausbau zwischen Molzau und Karlsruhe vor. Damit ist aber noch keine endgültige Entscheidung verbunden. Wir stehen erst am Anfang des Planungsprozesses. In den nachfolgenden Prozessschritten wird auch zu untersuchen sein, ob durch Nutzung anderer Strecken im rechtsrheini- schen Raum Mannheim – Karlsruhe entsprechende Kapazitäten geschaffen wer- den können, z. B. durch Ausbau Bruchsal–Karlsruhe oder durch autobahnnahe Führung an der A 5. Die konkrete Trassierung sowie die bei einem Ausbau zur Lärmvorsorge erforderlichen Maßnahmen werden im folgenden Plangenehmi- gungsverfahren festgelegt. 44. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Bauvorplanung und Aus- sagen über eine konkrete mögliche Lage der zusätzlichen Gleise? Voraussetzung für die Aufnahme konkreter Planungen ist die Aufnahme der Ausbaustrecke in den neuen Bedarfsplan zum Ausbau der Schienenwege des Bundes. Anschließend wird eine Planungskostenvereinbarung mit dem Vorha- benträger DB Netz AG geschlossen, auf deren Basis die ersten Planungsschritte umgesetzt werden. Die dann folgenden Planungsarbeiten dauern in der Regel
11

Drucksache 18/5037                                                   – 12 –                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mehrere Jahre. Da derzeit für die Strecke Graben-Neudorf–Karlsruhe keine Pla- nungsvereinbarung vorliegt, kann die Bundesregierung keine zeitliche Abschät- zung zum Vorliegen einer Vorentwurfsplanung und zu der Verfügbarkeit von Aussagen über eine konkrete mögliche Lage der zusätzlichen Gleise geben. 45. Wie soll die Region nach Kenntnis der Bundesregierung in die planeri- schen Überlegungen einbezogen werden? Im Zuge der Aufnahme konkreter Planungen werden üblicherweise die Vertreter der Region intensiv durch den Vorhabenträger DB Netz AG einbezogen. Darüber hinaus findet derzeit ein Konsultationsverfahren zur Korridorstudie Mittelrhein statt, an dem sich bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Karlsruhe sowie die regionalen Vertreter beteiligt haben. Die Ergeb- nisse des Konsultationsverfahrens sollen voraussichtlich im Sommer 2015 ver- öffentlicht werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
12