Rüstungsexporte aus Nordrhein-Westfalen

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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache   19/1797 19. Wahlperiode                                                                                          19.04.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1266 – Rüstungsexporte aus Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Fragesteller In den Jahren 2015 bis 2017 hat Deutschland Rüstungsexporte in Höhe von 7,9 bzw. 6,9 Mrd. Euro sowie nach den vorläufigen Zahlen für 2017 in Höhe von 6,24 Mrd. Euro genehmigt – und damit mehr als je zuvor. Der Anteil der Exporte an Drittstaaten außerhalb von EU, NATO und NATO-gleichgestell- ten Ländern lag weiterhin bei deutlich über 50 Prozent und verstößt damit gegen die Grundsätze der Bundesregierung (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Dossier/ruestungsexportkontrolle.html). Die Bundesregierung trägt mit dieser Rüstungsexportpolitik aus Sicht der Fragesteller zur Verschärfung bestehen- der Konflikte oder Kriege bei und verstößt damit massiv gegen das von ihr selbst formulierte Ziel, eine „zurückhaltende, verantwortungsvolle Rüstungs- exportpolitik“ (siehe ebd.) zu betreiben. Mit der Rheinmetall AG und thyssenkrupp AG haben zwei große deutsche Waf- fenproduzenten ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Vorbemerkung der Bundesregierung: Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Okto- ber 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Geneh- migungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bun- desregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies be- trifft unter anderem Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen, Angaben zum Da- tum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezo- genen Anträgen oder Voranfragen, widerrufenen Genehmigungen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen. Zusätzliche Informationen, wie die Verteilung der Rüstungsexporte auf die ein- zelnen Bundesländer, erteilt die Bundesregierung grundsätzlich nur insoweit, wie dem keine gegenläufigen Verfassungswerte wie z. B. Geschäfts- und Betriebsge- heimnisse oder Staatswohlinteressen entgegenstehen. Die Bundesregierung weist Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/1797                                             –2–                      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. darauf hin, dass Anträge nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) statistisch dort erfasst werden, wo sie vom Antragsteller gestellt werden. Diese Daten geben daher nicht notwendigerweise Aufschluss über den tatsächlichen Produktions- standort oder den tatsächlichen Ausfuhrort von Rüstungsgütern. 1.   Welche Firmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen haben in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen für Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren) erhalten? 2.   Welche Firmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen haben in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen für Kriegswaffenexporte (inklusive Sammelaus- fuhren) erhalten? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwor- tung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass zur Wahrung von Staatswohlinteressen eine Beantwortung der Fragen 1 und 2 nicht in offener Form erfolgen kann. Die Auflistung sämtlicher Unternehmen mit Sitz in Nordrhein- Westfalen, die in den vergangenen vier Jahren Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter erhalten haben, stellt eine sehr sensible Information dar. Eine entsprechende Auflistung sämtlicher mit Exporten und der Herstellung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern befassten Unterneh- men gibt einen umfassenden Überblick über die regionale Unternehmensland- schaft eines Bereiches, der für die Bereitstellung wehrtechnischer Schlüsseltech- nologien für die Bundesrepublik mit verantwortlich zeichnet. Dieses detaillierte Informationsbild zum Kreis der im Rüstungsbereich tätigen Unternehmen ist un- ter Sicherheitsaspekten schutzwürdig, da es potentiell schädliche Handlungen wie Spionage, Sabotage oder die kriminelle Beschaffung von Rüstungsgütern ermög- licht bzw. vereinfacht und damit Gefahren für das Staatswohl verursacht. Die ent- sprechenden Informationen sind daher als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage 1 zu dieser Antwort enthalten. 3.   Welche dieser Genehmigungsinhaber haben in den Jahren 2014 bis 2017 Kriegswaffen in Drittstaaten oder in die Türkei exportiert? Die Namen der Unternehmen, die im angefragten Zeitraum Kriegswaffen tatsäch- lich ausgeführt haben, können aufgrund der über Artikel 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die die Bundesregierung zu wahren hat, nicht herausgegeben werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4.   In welcher Höhe genehmigte die Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte jeweils nach Jahren auflisten) Rüstungsexporte (inklusive Sam- melausfuhren) von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen? Die Gesamtwerte der erteilten Genehmigungen nach dem AWG für Rüstungsgü- ter in den Jahren 2014 bis 2017 für Antragsteller mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Bei den Angaben für das Jahr 2017 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –3–                                Drucksache 19/1797 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Einzelgenehmigungen – Rüstungsgüter (inklusive Kriegswaffen) Jahr                       Wert in Euro 2014                                                                  326.195.010 2015                                                                  288.798.036 2016                                                                1.334.155.483 2017                                                                1.388.731.858 Sammelausfuhrgenehmigungen – Rüstungsgüter (inklusive Kriegswaffen) Jahr                        Wert in Euro 2014                                                                    12.000.000 2015                                                                     4.000.000 2016                                                                     7.000.000 2017                                                                    11.000.000 5.   In welcher Höhe genehmigte die Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte jeweils nach Jahren auflisten) Kriegswaffenexporte (inklusive Sammelausfuhren) von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen? Die Gesamtwerte der erteilten Genehmigungen nach dem AWG für Kriegswaffen in den Jahren 2014 bis 2017 für Antragsteller mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Bei den Angaben für das Jahr 2017 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Es wurden in dem abgefragten Zeitraum keine Sammelausfuhrgenehmigungen für Antragssteller mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erteilt. Einzelgenehmigungen – Kriegswaffen Jahr                        Wert in Euro 2014                                                                    54.398.428 2015                                                                    18.596.158 2016                                                                  822.984.696 2017                                                                  932.141.307 6.   In welche Drittstaaten wurden Rüstungsexporte von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 bis 2017 genehmigt? Für die folgenden Drittländer sind in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen nach dem AWG für Rüstungsgüter (inklusive Kriegswaffen) an Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Drittländer Afghanistan Ägypten Algerien Andorra
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Drucksache 19/1797                  –4–   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drittländer Äquatorialguinea Arabische Republik Syrien Argentinien Bahrain Bangladesch Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Brunei Darussalam Chile Côte d'Ivoire Demokratische Republik Kongo Ecuador Georgien Ghana Haiti Indien Indonesien Irak Israel Jordanien Kambodscha Kasachstan Katar Kenia Kolumbien Kosovo Kuwait Libanon Liberia Libyen Malaysia Mali Marokko Mauretanien Mazedonien ehem. jugosl. Republik Mexiko Montenegro
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode   –5–   Drucksache 19/1797 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drittländer Namibia Nigeria Oman Pakistan Panama Peru Philippinen Republik Korea Republik Moldau Russische Föderation Sambia San Marino Saudi-Arabien Senegal Serbien Singapur Somalia Sri Lanka Südafrika Südsudan Taiwan Thailand Togo Tunesien Turkmenistan Uganda Ukraine Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Republik Tansania Vietnam Volksrepublik China Zentralafrikanische Republik
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Drucksache 19/1797                                             –6–                      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7.   In welche Drittstaaten wurden Kriegswaffenausfuhren von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 bis 2017 genehmigt? Für die folgenden Drittländer sind in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen zur Ausfuhr nach dem AWG für Kriegswaffen an Unternehmen mit Sitz in Nord- rhein-Westfalen erteilt worden: Drittländer Afghanistan Algerien Brunei Darussalam Israel Jordanien Libanon Mali Oman Peru Republik Korea Singapur 8.   In welche Drittstaaten wurden Kriegswaffen von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 bis 2017 tatsächlich ausgeführt? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der betroffenen Un- ternehmen eine Beantwortung der Frage nicht in offener Form erfolgen kann. Bei den hier erbetenen Angaben kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine mit den Geschäfts- und Betriebsge- heimnissen sowie dem Statistikgeheimnis unvereinbare Re-Identifizierung der betroffenen Unternehmen erfolgen kann. Die entsprechenden Informationen sind daher als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage 2 zu dieser Antwort enthalten. 9.   Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen wurden in den Jahren 2014 bis 2017 in welcher Stückzahl gemäß der einschlägigen Kriegswaffenlistennummern geneh- migt? Nachfolgend werden die in den Jahren 2014 bis 2017 auf Antrag von Unterneh- men mit Sitz in Nordrhein-Westfalen zur Ausfuhr nach dem AWG genehmigten Kriegswaffen dargestellt. Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keiner Kriegs- waffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthalten die Aufstellungen ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem AWG für Kriegswaffen. Bei den Angaben für das Jahr 2017 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              –7–                                Drucksache 19/1797 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Einzelgenehmigungen – Kriegswaffen Kriegswaffenlistennummer                                                                         Menge 07 – Lenkflugkörper                                                                                 80 08 – Ungelenkte Flugkörper (Raketen)                                                              7.922 10 – Abfeuereinrichtungen (Startanlagen und Startgeräte) für die Waffen der Nummern 7 und 9 einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenkflugkörper zur Panzer- und Fliegerabwehr                                                                                        2 14 – Kampfhubschrauber                                                                               6 17 – Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden                   2 25 – Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge                                                                                            1 27 – Fahrgestelle für Panzer und Kampffahrzeuge                                                      1 28 – Türme für Kampfpanzer                                                                           1 29A – Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung                                         1 29D – Halbautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind                                  48.000 31 – Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art                                                            3 34 – Rohre für Waffen der Nummern 29, 31 und 32                                                      6 35 – Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32                                            4 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen                                                                  7.587 40 – Torpedos                                                                                       26 44 – Bomben aller Art einschließlich Wasserbomben                                                  300 47 – Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel            678 49 – Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32                                               11.290 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29                                                      340.300 52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39                                                8.334 53 – Gewehrgranaten                                                                                140 54 – Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52                                               1.060 55 – Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52                                            964 57 – Zünder für die Waffen der Nummern 7-9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder                                                                 12.594 58 – Zielsuchköpfe für die Waffen der KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60                                2
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Drucksache 19/1797                                      –8–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10.   Welche Kriegswaffen von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen wurden in den Jahren 2014 bis 2017 an welche Drittstaaten (bitte nach Emp- fängerland, Kriegswaffe und Jahr aufschlüsseln) ausgeführt? Die Angaben beziehen sich auf Ausfuhrgenehmigungen. Für die nachfolgenden Drittländer sind Genehmigungen nach dem AWG für die jeweils aufgeführten Kriegswaffen für Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erteilt worden: 2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition Afghanistan          50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Brunei Darus- salam                37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen 08 – Ungelenkte Flugkörper (Raketen) 57 – Zünder für die Waffen der Nummern 7-9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, Israel               ausgenommen Treibladungsanzünder Libanon              50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Mali                 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Oman                 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen Peru                 52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 Singapur             37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen 2015 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition Brunei Darussalam                 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen Jordanien                         37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen Republik Korea                    52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 2016 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition 07 – Lenkflugkörper 14 – Kampfhubschrauber 17 – Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden 40 – Torpedos 44 – Bomben aller Art, einschließlich der Wasserbomben 49 – Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 54 – Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52 55 – Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52 Algerien              58 – Zielsuchköpfe für die Waffen der KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60 08 – Ungelenkte Flugkörper (Raketen) 57 – Zünder für die Waffen der Nummern 7-9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, Israel                ausgenommen Treibladungsanzünder Republik Korea        52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –9–                                 Drucksache 19/1797 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2017 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition 07 – Lenkflugkörper 10 – Abfeuereinrichtungen (Startanlagen und Startgeräte) für die Waffen der Nummern 7 und 9 ein- schließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenkflugkörper zur Panzer- und Fliegerabwehr 14 – Kampfhubschrauber 17 – Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden 29A – Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung 34 – Rohre für Waffen der Nummern 29, 31 und 32 35 – Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 40 – Torpedos 44 – Bomben aller Art, einschließlich der Wasserbomben 49 – Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 54 – Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52 Alge-        55 – Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52 rien         58 – Zielsuchköpfe für die Waffen der KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60 Mali         50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Oman         37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen 11.    In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jah- ren Rüstungsexportanträge von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-West- falen abgelehnt? a) Wie oft wurden Anträge abgelehnt, obwohl ein positiver Vorbescheid vorlag? b) Wie oft hat die Bundesregierung eine erteilte Genehmigung nach dem Ge- setz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) widerrufen, bzw. trotz erteilter Genehmigung nach KrWaffKontrG keine Ausfuhrge- nehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erteilt? Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemer- kung der Bundesregierung verwiesen, nach der keine Angaben zu abgelehnten Genehmigungen oder Widerrufen erfolgen können. c) In wie vielen Fällen wurden daraufhin Schadensersatzforderungen in wel- cher Höhe an die Bundesregierung gerichtet (bitte jeweils aufschlüsseln)? d) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen in welcher Höhe geleistet? Die Fragen 11c und 11d werden zusammen beantwortet. In den vergangenen vier Jahren wurden an die Bundesregierung keine entspre- chenden Schadensersatzforderungen gerichtet und von ihr auch keine Schadens- ersatzzahlungen geleistet.
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Drucksache 19/1797                                    – 10 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.   In wie viel Fällen und bei welchen Endempfängern wurden bei Rüstungsex- porten von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Post-Shipment- Kontrollen durchgeführt, und wie wurden diese durchgeführt? Die bislang durchgeführten Post-Shipment-Kontrollen betrafen keine Exporte von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. 13.   Wie oft wurden Verstöße bei den Post-Shipment-Kontrollen festgestellt, und welcher Art waren diese Verstöße? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.   Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie von möglichen Strafverfahren wegen Verstößen gegen das KrWaffKontrG oder das AWG aus Nordrhein- Westfalen erfährt, damit diese Information bei der Beurteilung der Zuverläs- sigkeit berücksichtigt werden kann? Zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten gegen das KrWaffKontrG oder das AWG stehen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bun- desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in engem vertraulichen Kontakt zum Zollkriminalamt und tauschen sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch über laufende und abgeschlossene Strafverfah- ren aus. Daneben sind Gerichte und Staatsanwaltschaften in Strafsachen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen nach Nr. 49 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) grundsätzlich gehalten, dem Bundesministerium der Justiz und für Ver- braucherschutz die Einleitung von Straf- und Ermittlungsverfahren, die Erhebung einer öffentlichen Klage sowie den Ausgang des Verfahrens mitzuteilen.
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