Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland

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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 11 –                         Drucksache 18/5564 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Mit Blick auf eine Geschlechterverteilung wird deutlich, dass pro Jahr zwischen 80 Prozent und 90 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Ausländer männ- lich sind. Von der Bundespolizei statistisch erfasst werden Personen bis zum 16. Lebens- jahr, vgl. Antwort zu Frage 1. Eine weitere statistische Differenzierung hinsicht- lich des Alters erfolgt nicht. Die Herkunftsländer der von der Bundespolizei er- fassten Personen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit              2010            2011           2012         2013      2014 Afghanistan                                 155            270             276         188       536 Ägypten                                       2                                         11        14 Albanien                                                                                 1         2 Algerien                                      3                3            21          18        32 Angola                                        2                3 Armenien                                      3                                                    1 Äthiopien                                                      1             1           1         7 Bangladesch                                                                  1           3         1 Benin                                                                                              4 Bosnien-Herzegowina                                            1                         2         1 Burkina Faso                                                                 1                     1 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 11 China                                         3                                                    1 Côte d’Ivoire                                                                            2 Dominikanische Republik                       1                1 Ecuador                                                        1 Eritrea                                       3                5             3          28       171 Frankreich                                    1 Gambia                                                                                   2         8 Ghana                                                                        1           1         2 Guinea                                        3                2             3          12         9 Guinea-Bissau                                                  1                         1         2 Haiti                                                                        4 Indien                                       15                4             1           1         2 Irak                                          9                11           13           6        10 Iran                                          7                8             4           5         1 Jamaika                                                        1 Jemen                                                                        1 Jordanien                                     2 Kamerun                                       1                1                         3         4 Kenia                                                                                              1 Kolumbien                                                      2 ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5564                   – 12 –       Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Staatsangehörigkeit   2010      2011      2012          2013         2014 Kongo                                         2 Kongo,                           2            3      3             2 Demokratische Republik Kosovo                                               1 Kroatien                         3            4 Kuwait                           3 Libanon                                                                          2 Liberia                                       1                    1 Libyen                           1            1      5             5             6 Mali                                                 1             7             5 Marokko                          5            5     16            48            66 Mauretanien                                          1             1             1 Mazedonien                                                         1             1 Moldau                           2 Mongolei                                      1 Mosambik                         1 Niger                                                1 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 12 Nigeria                          2            1                    2             2 Pakistan                         1            4      3             4             2 Palästina                        3            1      3             3 Peru                             2 Philippinen                      1 Russische Föderation             2                                 2 Senegal                                                            4             5 Serbien                          2            4      2             2             2 Sierra Leone                                         1                           2 Somalia                         11            4      7            35            91 Sri Lanka                        2                                 1             2 staatenlos                                           1             1 Südafrika                        1 Sudan                            1                                 3             3 Syrien                           6            9     21            19            73 Thailand                         2            1 Tschad                           1                                               1 Tunesien                         2            2      2             3             6 Türkei                           5            6      3             2             3 Ukraine                          3            1 ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 13 –                           Drucksache 18/5564 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Staatsangehörigkeit                 2010            2011             2012         2013      2014 ungeklärt                                        6                                           6         4 Vietnam                                          2                               1           6 Zentralafrikanische                                                              1 Republik Gesamtergebnis                                282             365             403          443      1 087 3. Wie viele dieser unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 durch die Bundespolizei bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Länderpolizei aufgegriffen (bitte nach Landesgrenzen, Seegrenzen/-häfen, Flughäfen bzw. außerhalb des Grenzgebietes aufschlüsseln)? Die Angaben für die Bundespolizei können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Grenze zu                                   2010            2011             2012         2013      2014 Belgien                                        20                33             45          79        82 Dänemark                                         8               10              9          11        20 Flughäfen                                     111             108               87          65        33 Frankreich                                     68             116             145          113       287 Luxemburg                                                         2              6           2         5 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 13 Niederlande                                    33                52             52          57        62 Österreich                                     23                34             40          80       540 Polen                                                                                        4         3 Schweiz                                          1                2             15          29        46 Seehäfen                                       11                 2                                    2 Tschechische Republik                            7                6              4           3         7 Gesamtergebnis                                282             365             403          443      1 087 4. Welche Verfahrensregelungen bestehen in Deutschland, um unbegleitet ein- gereiste Minderjährige, wie vom EU-Recht gefordert, möglichst frühzeitig als besonders schutzbedürftige Personen zu identifizieren? 5. Sind hierfür in Deutschland bestimmte Fristen vorgesehen? Wenn ja, welche? Und wenn nein, warum nicht? 6. Welche Behörden arbeiten hierbei wie zusammen, und inwiefern sind hier auch Beratungsstellen oder zivilgesellschaftliche Anlaufstellen eingebun- den? ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5564                                       – 14 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Inwiefern wird in Deutschland den besonderen Schutzbedürfnissen dieser unbegleiteten Minderjährigen Rechnung getragen, auch dann, wenn z. B. diese Bedürfnisse erst in einer späteren Phase des Verfahrens zutage treten bzw. geltend gemacht werden? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Unbegleitete Minderjährige sind per se besonders schutzbedürftige Personen. Ihre Identifizierung als schutzbedürftige Personen besteht daher in der Fest- stellung, dass Minderjährigkeit vorliegt. Auf die Antworten zu den Fragen 109 bis 120 zur Altersfeststellung wird daher verwiesen. Die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen werden im Rahmen der Inobhut- nahme und des Clearingverfahrens nach § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VIII durch das Jugendamt ermittelt und berücksichtigt. Insoweit wird auf die Antworten zu Fragen 65 bis 81 zum Clearingverfahren verwiesen. Für die Inobhutnahme gilt keine ausdrückliche gesetzliche Frist. Mit der Inobhutnahme ist aber unverzüglich die Bestellung eines Vormunds durch das Familiengericht zu veranlassen, § 42 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII. Das Familiengericht hat dann ebenfalls zu prüfen, ob die Eltern erreichbar sind und die elterliche Sorge selbst ausüben können. Andernfalls hat das Familiengericht das Ruhen der elterlichen Sorge anzuordnen, was Voraussetzung für die Bestellung des Vormunds ist (§ 1674 Absatz 1, § 1773 Absatz 1 BGB). Wegen des Vorranges der ehrenamt- lichen Einzelvormundschaft vor der Amtsvormundschaft hat das Familien- gericht zu prüfen, ob insbesondere aus dem familiären Umfeld ein Vormund be- stellt werden kann. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 14 8. Erkennt die Bundesregierung im Hinblick auf die derzeitigen Regelungen zur Identifizierung unbegleitet eingereister Minderjähriger einen Ände- rungsbedarf des nationalen Rechts im Lichte der neuen EU-Aufnahmericht- linie? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 (Aufnahmerichtlinie Neufassung) und der Richtlinie 2013/32/EU vom 26. Juni 2013 (Verfahrensrichtlinie Neufassung) wird derzeit erarbeitet. Dabei prüft die Bundesregierung auch Aspekte im Sinne der Fragestellung. Flughafenverfahren 9. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden in den Jahren 2010 bis 2014 auf welchen deutschen Flughäfen im sog. Flughafenverfahren unterge- bracht? Die Angaben zu unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern an Flughäfen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Diese zeigt, dass Ent- scheidungen im Flughafenverfahren, d. h. Antragsablehnungen als „offensicht- lich unbegründet“ innerhalb von zwei Tagen, im Fall von unbegleiteten Minder- jährigen seit dem Jahr 2010 nur in insgesamt sechs (von 185) Fällen getroffen wurden. ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 15 –                               Drucksache 18/5564 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Unbegleitete minderjährige Asylbewerber unter 18 Jahre                          Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen nach Antragstellung Jahr               Flughafen          Aktenanlage              Mitteilung        offensichtlich    eingestellt § 18a VI           unbegründet AsylVfG 2010              Frankfurt/M               65                    61                   3               0 2011              Frankfurt/M               42                    40                   1               0 2012              Frankfurt/M               28                    26                   2               0 2013              Frankfurt/M               32                    32                   0               0 2014              Frankfurt/M               18                    16                   0               0 Andere Flughäfen waren nicht betroffen. 10. Wie viele hiervon waren jünger als 14 Jahre, und wie viele waren zwi- schen 16 und 18 Jahren? Die Flughafenstatistik des BAMF differenziert nur nach Altersstufen „unter 16 Jahre“ und „16 bis unter 18 Jahre“. Die entsprechenden Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr         bis unter 16 Jahre    von 16 bis unter          Aktenanlagen K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 15 18 Jahre                 gesamt 2010                    20                      45                    65 2011                    22                      20                    42 2012                     9                      19                    28 2013                    11                      21                    32 2014                     7                      11                    18 11. Aus welchen Herkunftsländern stammten diese Kinder und Jugendlichen (bitte nach Fallzahlen und Ländern aufschlüsseln)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Jahr 2010 Herkunftsland Afghanistan                                                                       28 Somalia                                                                            6 Kamerun                                                                            6 Angola                                                                             4 Eritrea                                                                            4 Kongo, Demokratische Republik                                                      3 sonstige asiatische Staatsangehörigkeit                                            2 Guinea                                                                             2 ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5564                           – 16 –   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr 2010 Herkunftsland Iran                                                   2 Kenia                                                  1 Syrien                                                 1 Irak                                                   1 Pakistan                                               1 Sri Lanka                                              1 Marokko                                                1 Indien                                                 1 sonstige afrikanische Staatsangehörigkeit              1 Gesamt                                                65 Jahr 2011 Herkunftsland Afghanistan                                           13 Somalia                                                7 Kongo, Demokratische Republik                          6 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 16 Angola                                                 5 Eritrea                                                2 Kongo                                                  2 Kamerun                                                1 Äthiopien                                              1 Nigeria                                                1 Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire)                         1 Libyen                                                 1 Guinea                                                 1 Sri Lanka                                              1 Gesamt                                                42 ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode        – 17 –        Drucksache 18/5564 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr 2012 Herkunftsland Afghanistan                                           11 Somalia                                                3 Eritrea                                                3 Nigeria                                                2 Haiti                                                  2 Sri Lanka                                              2 Iran                                                   2 Guinea                                                 1 sonstige afrikanische Staatsangehörigkeit              1 Syrien                                                 1 Gesamt                                               28 Jahr 2013 Herkunftsland Algerien                                               3 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 17 Eritrea                                                3 Nigeria                                                2 Kongo, Demokratische Republik                          2 Guinea                                                 1 Kamerun                                                1 Somalia                                                4 Afghanistan                                            6 Irak                                                   3 Iran                                                   1 Syrien                                                 5 sonstige asiatische Staatsangehörigkeit                1 Gesamt                                                32 ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5564                                      – 18 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr 2014 Herkunftsland Angola                                                                       1 Eritrea                                                                      1 Kongo, Demokratische Republik                                                2 Ruanda                                                                       1 Somalia                                                                      4 Afghanistan                                                                  4 Irak                                                                         1 Iran                                                                         1 Syrien                                                                       3 Gesamt                                                                      18 12. Wie lange befanden sich diese Kinder und Jugendlichen in diesem Flug- hafenverfahren (bitte für die Jahre 2010 bis 2014 nach Alter, Geschlecht und Flughafen aufschlüsseln)? Im Zeitraum der Jahre von 2010 bis 2014 wurde bei sechs unbegleiteten minder- jährigen Asylbewerbern innerhalb von zwei Tagen entschieden. Den anderen K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 18 Antragstellern wurde die Einreise nach § 18a Absatz 6 AsylVfG gestattet. Die Differenzierung nach Jahren kann der Tabelle zu Frage 9 entnommen werden. Zur genauen Aufenthaltsdauer der genannten Personengruppen auf dem Flug- hafengelände liegen der Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse vor. 13. Hält die Bundesregierung das Flughafenverfahren für unbegleitete Min- derjährige für kind- bzw. jugendgerecht? Und wenn ja, warum? 14. Dient das Flughafenverfahren dem – nach der UN-Kinderrechtskonven- tion und dem EU-Recht stets und vorrangig zu beachtenden – Wohl dieser Kinder? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dann die diesbezügliche Ingewahrsamnahme speziell von unbegleiteten Minderjährigen? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Das Flughafenverfahren wird in Deutschland sachgerecht und verantwortungs- voll angewandt. Insbesondere bei unbegleiteten Minderjährigen wird hier mit besonderer Sensibilität vorgegangen. Bislang wurde – bis auf wenige Einzel- fälle – die Einreise gestattet. Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 15 wird verwiesen. ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 19 –                           Drucksache 18/5564 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Gibt es an den deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird, speziell geschultes Personal, das die Befähigung und die Erfahrung in der Identifizierung und der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen besitzt? Am Flughafen Frankfurt/Main meldet die Bundespolizei als Behörde des Erst- kontakts alle Personen, die angeben, minderjährig zu sein und bei Äußerung des Asylbegehrens keinen gültigen Pass vorlegen können, z. B. weil sie ihn auf der Flucht verloren haben oder weil sie ihn vielleicht selbst vernichtet haben, an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das das zuständige Jugendamt betei- ligt. Die Mitarbeiter der zuständigen Clearingstelle des Jugendamtes stehen in der Folge zur Identifizierung von unbegleiteten Minderjährigen zur Verfügung. Besondere Betreuung ist für unbegleitete Minderjährige in einem eigens hier- für vorgesehen Bereich in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) Gießen – Außenstelle Flughafen Frankfurt/Main gewährleistet. Die Betreuung erfolgt durchgehend durch pädagogisches Fachpersonal. Und wenn ja, a) wie viele dieser Personen welcher Qualifikation werden dort eingesetzt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln), und b) wie häufig wird dieses Personal nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf welche Inhalte geschult? Die Zuständigkeit für Identifizierung und Betreuung von unbegleiteten Minder- jährigen liegt beim örtlichen Jugendamt. Weitergehende Informationen in Bezug auf das dortige Personal liegen der Bundesregierung nicht vor. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 19 Im Bereich der Bundespolizei gibt es kein für den Umgang mit Minderjährigen besonders geschultes Personal. 16. Mussten unbegleitete Minderjährige in den Jahren 2010 bis 2014 im sog. Flughafenverfahren aufgrund von psychischen Beschwerden oder Trau- matisierungen oder deswegen besonders betreut werden, weil sie sich im Flughafenverfahren selbstverstümmelt oder einen Suizidversuch unter- nommen haben? Wenn ja, wie viele Kinder waren hiervon betroffen (bitte nach Alter und Geschlecht bzw. nach dem Anlass dieser besonderen Betreuung aufschlüs- seln)? Sachverhalte im Sinne der Fragestellung werden nicht statistisch erhoben. Nach Kenntnis der betroffenen Bundesbehörden kam es zu keinen derartigen Vor- kommnissen. 17. Wie vielen unbegleiteten Minderjährigen wurde aus dem Flughafenver- fahren heraus die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet? Auf die Antwort zu Frage 9 bezüglich der Fälle, in denen eine Mitteilung nach § 18 Absatz 6 AsylVfG erfolgte, wird verwiesen. 18. Wie viele wurden – gemäß der Dublin-Verordnung – in einen anderen Mit- gliedstaat rücküberstellt? ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5564                                     – 20 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie viele wurden in einen Drittstaat zurückgeschoben (bitte jeweils nach Jahren und Fallzahlen sowie nach dem Land, in das das Flüchtlingskind rücküberstellt bzw. zurückgeschoben wurde, aufschlüsseln)? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge differenziert nicht danach, ob einem Asylbewerber ursprünglich im Rahmen einer Asylantragstellung am Flughafen die Einreise nach Deutschland gestattet wurde oder ob die Einreise auf anderem Wege erfolgte. Inobhutnahme 20. Wie viele der knapp 6 600 unbegleitet eingereisten Minderjährigen, die im Jahr 2013 durch ein deutsches Jugendamt in Obhut genommen wurden, hatten sich – nach Kenntnis der Bundesregierung – direkt bei einer Erst- aufnahmeeinrichtung bzw. beim Jugendamt gemeldet? 21. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen wurden von der Polizei an die zuständigen Jugendämter zur Inobhutnahme übergeben (bitte nach Bun- despolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung Länderpolizei auf- schlüsseln)? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung stellt sich die Situation in den Ländern wie folgt dar. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805564\1805564.fm, 31. Juli 2015, Seite 20 2013     Jugendliche, die sich selbst bei Erstaufnahme-          Zuführung durch Bundespolizei/Landespolizei einrichtung oder direkt beim Jugendamt gemeldet haben BW es liegen keine statistischen Daten vor                     es liegen keine statistischen Daten vor BY    es liegen keine statistischen Daten vor                  es liegen keine statistischen Daten vor BE    von 882 in Clearingstelle fast alle bis auf wenige       in Einzelfällen BB    20                                                       es liegen keine statistischen Daten vor HB    200                                                      in regelmäßigen Fällen HH    es liegen keine statistischen Daten vor                  es liegen keine statistischen Daten vor HE    überwiegende Teil Selbstmelder                           zunehmende Fallzahlen MV es liegen keine statistischen Daten vor                     es liegen keine statistischen Daten vor NI    132                                                      es liegen keine statistischen Daten vor NW es liegen keine statistischen Daten vor                     es liegen keine statistischen Daten vor RP    es liegen keine statistischen Daten vor                  in nahezu allen Fällen übergibt die Bundespolizei an JA SL                                                             in allen Fällen SN    es liegen keine statistischen Daten vor                  es liegen keine statistischen Daten vor ST    es liegen keine statistischen Daten vor                  es liegen keine statistischen Daten vor SH    es liegen keine statistischen Daten vor                  es liegen keine statistischen Daten vor TH    24                                                       es liegen keine statistischen Daten vor D     es liegen keine statistischen Daten vor                  es liegen keine statistischen Daten vor ur kt re or K
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