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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Referat: 102 Berlin, 29.04.2019
AZ: DUV-2002-18/013*05 Hausruf: 1326
Referatsleiter:

 

Frau Staatsekretärin

 

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über:

 

 

Herrn Referatsleiter 213

EEE Kopie der Vorlage erhalten:

 

Hinsichtlich des Finanzierungsvorbehalts wurde ein O0 Frau PSt'in
Formulierungsvorschlag in Anlage 1 unter Nr. 3.3 OD Herr PSt
aufgenommen.

O HerrLLS

Herrn Abteilungsleiter 11. Üp >. 0. 1 z
Herrn Unterabteilungsleiter 10,  Ü -04-\: DO
DO
Herrn Referatsleiter 102 +: 9 Die Festlegung von Kopien bleibt

Frau Staatssekretärin vorbehalten

 

Betreff: Bundesprogramm „Demokratie leben!“; hier Änderungswünsche ST’in am
Förderaufruf für den Handlungsbereich B —- Land: „Landes-Demokratiezentren“

Anlage:
1. gez. LV ST’in zum o.g. Förderaufruf vom 24.04.2019
2. Entwurf Förderrichtlinie Bundesprogramm „Demokratie leben!“

I. Votum und Frist

Bitte um Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen und dem weiteren Vorgehen in enger
Abstimmung mit den Bundesländern.

FRIST: Keine Frist. Aber: Eilt, da zur Einhaltung des abgestimmten Zeitplans mit dem
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben (BAFzA) eine zügige

Entscheidung notwendig ist.

ll. Sachverhalt
1

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Am 18.04.2019 ist der o.g. Förderaufruf zur Zustimmung durch Frau Staatssekretärin aus der
Fachabteilung a.d.D. gegeben worden. Mit kleinen Änderungswünschen ist dieser am

25.04.2019 wieder in der Fachabteilung angekommen (Anlage 3).

Il. Stellungnahme

In den regelmäßigen Treffen des BMFSFJ mit den Ländern im Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ wird auch über den finanziellen Rahmen des Programms gesprochen. Den Ländern ist
aufgrund ihrer eigenen Haushaltsführung sehr klar, dass die zur Förderung zur Verfügung
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sind. D "Daher steht die Förderung grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt. ‚Der Entwurf der
Förderrichtlinie, auf den sich der Förderaufruf bezieht, regelt dies in Satz I. Abs. 2: „Ein
Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die
Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.“ (Anlage 2) Das Fachreferat wird sich selbstverständlich im Laufe des weiteren
Verfahrens zu den konkreten Herausforderungen der Förderungmit dem Referat 213

 

 

abstimmen.
—

Alle weiteren redaktionellen Änderungen sind nach nochmaliger Prüfung im Text des
Förderaufrufs für den Handlungsbereich Länder (Anlage 1) übernommen worden. Aufgrund der

 

sehr unterschiedlichen strukturellen Gestaltung der Landes-Demokratiezentren kann die
Anregung, dass die Landes-Demokratiezentren sichtbare Anlaufstelle der Landesregierung sein
sollen, nicht sofort umgesetzt werden. Die Aufnahme einer solchen neuen Anforderung des
Bundes kann kurzfristig nicht mit allen Ländern abgestimmt werden und gefährdet den
reibungslosen Start der Landes-Demokratiezentren zum 01.01.2020. Trotzdem wird das
Fachreferat gemeinsam mit den Ländern in enger Zusammenarbeit und regelmäßigem

Austausch jeweils landesspezifische Lösungen für diese Herausforderung anstreben.
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