Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2014

/ 48
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache 18/2471 18. Wahlperiode                                                                                          03.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2161 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl- statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylent- scheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen: Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberück- sichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei 39,3 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge z. B. aus Serbien oder Mazedonien zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr 2013 erwiesen sich etwa 13 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begrün- det, bei Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Iran lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren sogar bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass im Ergebnis etwa jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutsch- land führt. Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auf- fassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asyl- prüfung zuständig sei. Übernahmeersuchen wurden vor allem an Polen gerichtet (39,4 Prozent), danach folgte Italien (16,5 Prozent). Den 35 280 Ersuchen im Jahr 2013 standen jedoch nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder Zypern lag dieser Anteil nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen er- heblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Besonderheiten – oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten müssen. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Schutzsuchenden und erreicht nicht sein vor- gebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU ein faires Asylverfahren zu bie- ten. Innerhalb des BAMF werden trotz der geringen realen Verteilungswirkung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1

Drucksache 18/2471                                          –2–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für die zum Teil sehr aufwändigen Dublin-Verfahren zunehmend Personalres- sourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung einge- setzt werden könnten. Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung – häufig gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen Asylsuchenden an- gehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und begründen sollte. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen Glaubwürdigkeit wird diese Identität zwischen Anhörer und Entscheider vom BAMF grundsätzlich angestrebt. In der Praxis ist dies zum Beispiel bei Asylsuchenden aus den West- balkanländern nur zu 60 Prozent der Fall. Eine Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2013 kam es bei 13 633 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung wiederum nur zu 37 Prozent Bestand hatten. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend. Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durch- schnitt 7,2 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerken- nungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen bedeutend kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei Flüchtlingen mit hohen Anerkennungschancen. Im Jahr 2013 mussten etwa Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Eritrea und Somalia 14 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, ist über die letzten Jahre stabil geblieben, im Jahr 2013 waren es 3 879 Personen. Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen ist nicht eingetreten, Grenzsicherungsmaßnahmen erschweren eine Weiterflucht von Griechenland in ein anderes Land der EU. Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asyl- suchende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge sowie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 48 dieser Asyl- suchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder ab- geschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt. 35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder. 2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die berei- nigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent betrug. Ausgerechnet die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit durchschnittlich 11,2 Monaten besonders lange. 1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG), nach § 60 Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des Bun- desamtes für Migration und Flüchtlinge im zweiten Quartal 2014, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen ersten Quartals 2014 (bitte in ab- soluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunfts- länder gesondert darstellen sowie für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. der GFK einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungs- schutz zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler
2

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                            –3–                                Drucksache 18/2471 Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote; bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Quote Asyl-           Flüchtlings-      Subsidiärer    Abschiebungs- zu 2. Quartal 2014              berechtigung        schutz § 3 I     Schutz § 4 I   verbot § 60 V/VII  Gesamtschutz Frage Art 16a GG           AsylVfG          AsylVfG         AufenthG 2 absolut   in %     absolut    in %   absolut   in %   absolut    in %   absolut  in %     in % Herkunftsländer gesamt         434       1,6     5.718     20,8   1.426      5,1      445      1,7    8.023    29,2    46,4 davon Syrien                         283       5,7     3.106     62,9      962    19,5        34     0,7    4.385    88,8    99,9 Eritrea                           7      1,4       162     33,3       39     8,0          7    1,4      215    44,2    99,1 Serbien                           0      0,0          0      0,0       8     0,2          5    0,1       13      0,4     0,6 Albanien                          0      0,0          4      0,3      14     1,0        13     0,9       31      2,3     2,5 Afghanistan                      17      0,9       510     26,5      112     5,8      200     10,4      839    43,5    69,4 Somalia                           1      0,1       142     13,6       48     4,6        20     1,9      211    20,2    72,5 Bosnien-Herzegowina               0      0,0          0      0,0       0     0,0          2    0,2        2      0,2     0,3 Russische Föderation              0      0,0         49      3,5      27     2,0        22     1,6       98      7,1   23,8 Irak                              6      0,7       453     50,4       17     1,9        27     3,0      503    56,0    69,8 Nigeria                           0      0,0          6      2,0      12     4,0          4    1,3       22      7,3   27,8 Mazedonien                        0      0,0          1      0,1       0     0,0          3    0,2        4      0,3     0,5 Pakistan                          5      0,8       116     18,8        1     0,2          2    0,3      124    20,1    30,1 Iran                             55      5,6       395     40,1       13     1,3          4    0,4      467    47,5    72,1 Kosovo                            0      0,0          0      0,0       0     0,0        10     1,2       10      1,2     2,1 Ungeklärt                         3      0,6       295     55,6       76    14,3          1    0,2      375    70,6    79,1 2.Quartal 2014                                                           Quote zu Frage 2 absolut      in Prozent Asylberechtigung                                  434               1,6                   2,5 Flüchtlingsschutz (§ 3 I AsylVfG)              5.718              20,8                  33,1 Subsidiärer Schutz nach § 4 I Nr. 1 AsylVfG                                 13              0,0                   0,1 § 4 I Nr. 2 AsylVfG                               253               0,9                   1,5 § 4 I Nr. 3 AsylVfG                            1.056                3,8                   6,1 § 4 I AsylVfG Familienschutz                      104               0,4                   0,6 Summe subsidiärer Schutz                       1.426                5,2                   8,2 Abschiebungsverbot nach § 60 V AufenthG                                   184               0,7                   1,1 § 60 VII AufenthG                                 261               1,0                   1,5 Summe Abschiebungsverbot                          445               1,6                   2,6 Gesamtschutz                                   8.023              29,2                  46,4
3

Drucksache 18/2471                                         –4–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quote Asyl-         Flüchtlings-      Subsidiärer     Abschiebungs- zu 1. Quartal 2014          berechtigung      schutz § 3 I     Schutz § 4 I    verbot § 60 V/VII  Gesamtschutz Frage Art 16a GG         AsylVfG          AsylVfG          AufenthG 2 absolut   in %   absolut   in %   absolut   in %   absolut    in %   absolut  in %    in % Herkunftsländer gesamt        472    1,4    5.196    15,5    1.925     5,7     448        1,3   8.041  23,9%    43,5 davon Syrien                        281    6,1    2.550    55,1    1.304    28,1       10       0,3   4.145    89,5   99,7 Serbien                         0    0,0        1      0,0       4     0,1        9       0,2      14     0,3     0,5 Afghanistan                    30    1,5      429    21,3       75     3,6     209       10,3     743    36,9   63,1 Albanien                        0    0,0        2      0,3       7     0,9       10       1,4      19     2,7     3,1 Mazedonien                      0    0,0        1      0,0       5     0,2        4       0,2      10     0,5     0,7 Bosnien-Herzegowina             0    0,0        0      0,0       2      0,1       5       0,3       7     0,4     0,7 Somalia                         1    0,1      150    11,3       59     4,5      36        2,8     246    18,6   75,2 Russische Föderation            1    0,0       45      1,6      11     0,4      41        1,4      98     3,4   22,8 Kosovo                          0    0,0        2      0,2       0    0,00       10       0,8      12     1,0     2,1 Irak                            1    0,1      637    56,8        3     0,3      20        1,8     661    58,9   76,2 Pakistan                        6    0,7      150    16,3        4     0,4        2       0,2     162    17,6   34,3 Eritrea                        13    2,3      189    32,8       25     4,3       14       2,5     241    41,8   97,2 Nigeria                         0    0,0        1      0,2       8     1,8        2       0,5      11     2,5   13,3 Iran                           69    4,9      524    37,2       24     1,8      12        0,9     629    44,6   74,4 Georgien                        0    0,0        2      0,2       0     0,0        3       0,3       5     0,5     1,8 1.Quartal 2014                                                      Quote zu Frage 2 absolut      in Prozent Asylberechtigung                             472              1,4                    2,6 Flüchtlingsschutz (§ 3 I AsylVfG)         5.196              15,5                   28,1 Subsidiärer Schutz nach § 4 I Nr. 1 AsylVfG                           36              0,1                    0,2 § 4 I Nr. 2 AsylVfG                          816              2,4                    4,4 § 4 I Nr. 3 AsylVfG                          970              2,9                    5,2 § 4 I AsylVfG Familienschutz                 103              0,3                    0,6 Summe subsidiärer Schutz                  1.925               5,7                   10,4 Abschiebungsverbot nach § 60 V AufenthG                               77              0,2                    0,4 § 60 VII AufenthG                            371              1,1                    2,0 Summe Abschiebungsverbot                     448              1,3                    2,4 Gesamtschutz                              8.041              23,9                   43,5
4

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     –5–                                Drucksache 18/2471 2. Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamt- schutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie zuvor differenzieren)? Die Angaben können den Tabellen zu Frage 1 entnommen werden. 3. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. der GFK im zweiten Quartal 2014 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)? Angaben im Sinne der Frage werden nur für Entscheidungen nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden. Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG darunter: Familienflücht- 2. Quartal 2014              lingsschutz nach § 26 IV AsylVfG       staatliche Verfolgung            nichtstaatliche Verfolgung davon ge-                      davon ge- schlechtsspez.                 schlechtsspez. Verfolgung                     Verfolgung 5.718                    922     3.611                     52    1.143                  100 darunter: Syrien                 3.106                    208     2.535                     11      344                     5 Eritrea                  162                     27       134                       3       1                     0 Serbien                     0                     0           0                     0       0                     0 Albanien                    4                     0           1                     0       3                     0 Afghanistan              510                    113         49                      8     346                   36 Somalia                  142                     81           0                     0      57                   25 Bosnien-Herzeg.             0                     0           0                     0       0                     0 Russ. Föderation          49                     37         10                      1       2                     1 Irak                     453                    271         16                      0     164                     8 Nigeria                     6                     3           0                     0       3                     3 Mazedonien                  1                     0           0                     0       1                     1 Pakistan                 116                     15           8                     2      91                     1 Iran                     395                     51       323                     19       19                     1 Kosovo                      0                     0           0                     0       0                     0 Ungeklärt                295                     26       247                       0      20                     0
5

Drucksache 18/2471                                           –6–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2014 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Aner- kennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Ver- gleich bitte auch die Werte des vorherigen ersten Quartals 2014 nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschie- denen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Werte der vorherigen Quartals nennen)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. 2. Quartal 2014        einge-        Ent-       Widerruf/           Widerruf/          Widerruf/              kein schei- leitete     dungen Rücknahme           Rücknahme          Rücknahme            Widerruf/ Widerrufs- insge-          Art. 16a GG         Flüchtlings-       Subsidiärer        Keine Rück- prüf-        samt                          eigenschaft           Schutz             nahme verfahren absolut  in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut  in Prozent Herkunftsländer gesamt                     1.869 3.142           93         3,0      96        3,1     48          1,5 2.905        92,5 Irak                         520      883         4         0,5      31        3,5       -           -    848       96,0 Iran                         241      475         4         0,8      12        2,5      2          0,4    457       96,2 Afghanistan                  220      161         1         0,6        1       0,6      5          3,1    154       95,7 Türkei                       154      197        21       10,7         8       4,1      8          4,1    160       81,2 Syrien                       133      115         2         1,7        6       5,2       -           -    107       93,0 Kosovo                        72      177        41       23,2       15        8,5      9          5,1    112       63,3 Russische Föd.                70      193          -          -        -         -      4          2,1    189       97,9 Eritrea                       46       78         2         2,6        -         -       -           -     76       97,4 Somalia                       33      120         1         0,8        -         -       -           -    119       99,2 Sri Lanka                     33      165          -          -        3       1,8      1          0,6    161       97,6 Äthiopien                     32       44          -          -        -         -       -           -     44      100,0 Pakistan                      29       55          -          -        -         -       -           -     55      100,0 Aserbaidschan                 27       73          -          -        2       2,7       -           -     71       97,3 China                         27       37          -          -        2       5,4      2          5,4     33       89,2 Myanmar                       27       18          -          -        -         -       -           -     18      100,0
6

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      –7–                                 Drucksache 18/2471 1. Quartal 2014       einge-        Ent-      Widerruf/           Widerruf/           Widerruf/              kein schei- leitete    dungen Rücknahme           Rücknahme           Rücknahme            Widerruf/ Widerrufs- insge-        Art. 16a GG         Flüchtlings-        Subsidiärer        Keine Rück- prüf-       samt                         eigenschaft            Schutz             nahme verfahren absolut  in Prozent absolut  in Prozent absolut in Prozent absolut  in Prozent Herkunftslän- der gesamt                 2.502 5.041        75          1,5      64         1,3     24          0,5 4.878        96,8 Irak                         828 1.103          1         0,1      39         3,5       1         0,1 1.062        96,3 Iran                         430     937        1         0,1        1        0,1       -           -    935       99,8 Afghanistan                  259     703        1         0,1        2        0,3       8         1,1    692       98,4 Türkei                       156     379      17          4,5        3        0,8       -           -    359       94,7 Somalia                      110     217         -          -        -          -       -           -    217      100,0 Syrien                       109     314         -          -        1        0,3       1         0,3    312       99,4 Eritrea                       69     176        3         1,7        1        0,6       -           -    172       97,7 Russische Föd.                67     224         -          -        2        0,9       1         0,4    221       98,7 Kosovo                        62     158      32        20,3         3        1,9       -           -    123       77,8 Pakistan                      60      67         -          -        -          -       -           -     67      100,0 Äthiopien                     40      66        2         3,0        -          -       -           -     64       97,0 Sri Lanka                     33      30      12        40,0         3      10,0        -           -     15       50,0 China                         22      35         -          -        1        2,9       -           -     34       97,1 Nigeria                       22      30         -          -        -          -       2         6,7     28       93,3 Ungeklärt                     20      30        1         3,3        1        3,3       -           -     28       93,3 5. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behörd- lichen Entscheidung im zweiten Quartal 2014 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen ersten Quartals 2014 nennen), wie lange war die durchschnitt- liche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. in- klusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Fol- geanträgen differenzieren)? Zahlen zur Verfahrensdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung liegen für das bisherige Jahr 2014 nicht vor. Die übrigen Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
7

Drucksache 18/2471                                 –8–              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 2. Quartal 2014 Herkunftsländer gesamt                                                             6,9 darunter: Syrien                                                                                          4,7 Eritrea                                                                                         7,1 Serbien                                                                                         4,0 Albanien                                                                                        3,2 Afghanistan                                                                                    11,5 Somalia                                                                                         7,6 Bosnien-Herzegowina                                                                             3,5 Russische Föderation                                                                            8,8 Irak                                                                                           10,0 Nigeria                                                                                         9,4 Mazedonien                                                                                      4,6 Pakistan                                                                                       13,5 Iran                                                                                           12,3 Kosovo                                                                                          4,8 Ungeklärt                                                                                       7,3 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 2. Quartal 2014 Gesamt                                                                   6,9 davon Erstanträge                                                                                     7,3 Folgeanträge                                                                                    5,1
8

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              –9–                          Drucksache 18/2471 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 1. Quartal 2014 Herkunftsländer gesamt                                                         6,6 darunter: Syrien                                                                                        4,9 Serbien                                                                                       2,8 Afghanistan                                                                                  11,0 Albanien                                                                                      2,8 Mazedonien                                                                                    3,8 Bosnien-Herzegowina                                                                           2,7 Somalia                                                                                       8,3 Russische Föderation                                                                          7,5 Kosovo                                                                                        4,7 Irak                                                                                          8,7 Pakistan                                                                                     12,4 Eritrea                                                                                       7,8 Nigeria                                                                                       9,6 Iran                                                                                         11,9 Georgien                                                                                      8,7 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 1. Quartal 2014 Gesamt                                                                6,6 davon Erstanträge                                                                                   6,9 Folgeanträge                                                                                  4,9
9

Drucksache 18/2471      – 10 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asyler- stanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis 2. Quartal 2014        zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt                                                9,2 darunter: Afghanistan                                                          13,5 Syrien                                                                5,1 Eritrea                                                               6,5 Ägypten                                                               5,7 Somalia                                                               8,1 Irak                                                                 10,5 Äthiopien                                                            17,5 Pakistan                                                             11,4 Marokko                                                               5,8 Algerien                                                              6,7 Serbien                                                               4,4 Albanien                                                              4,3 Mazedonien                                                            7,1 Bangladesch                                                          10,0 Ungeklärt                                                             4,9 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asyler- stanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis 1. Quartal 2014         zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt                                               10,2 darunter: Afghanistan                                                          14,4 Syrien                                                                5,1 Somalia                                                              10,1 Ägypten                                                               9,0 Marokko                                                               5,2 Irak                                                                  9,9 Pakistan                                                             19,2 Guinea                                                               11,5 Eritrea                                                               7,4 Serbien                                                               5,2 Iran                                                                 10,7 Staatenlos                                                            7,0 Äthiopien                                                            19,8 Mazedonien                                                            2,9 Kosovo                                                                7,0
10

Zur nächsten Seite