Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2471 18. Wahlperiode 03.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2161 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl- statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylent- scheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen: Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberück- sichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei 39,3 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge z. B. aus Serbien oder Mazedonien zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr 2013 erwiesen sich etwa 13 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begrün- det, bei Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Iran lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren sogar bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass im Ergebnis etwa jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutsch- land führt. Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auf- fassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asyl- prüfung zuständig sei. Übernahmeersuchen wurden vor allem an Polen gerichtet (39,4 Prozent), danach folgte Italien (16,5 Prozent). Den 35 280 Ersuchen im Jahr 2013 standen jedoch nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder Zypern lag dieser Anteil nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen er- heblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Besonderheiten – oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten müssen. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Schutzsuchenden und erreicht nicht sein vor- gebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU ein faires Asylverfahren zu bie- ten. Innerhalb des BAMF werden trotz der geringen realen Verteilungswirkung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2471 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für die zum Teil sehr aufwändigen Dublin-Verfahren zunehmend Personalres- sourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung einge- setzt werden könnten. Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung – häufig gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen Asylsuchenden an- gehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und begründen sollte. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen Glaubwürdigkeit wird diese Identität zwischen Anhörer und Entscheider vom BAMF grundsätzlich angestrebt. In der Praxis ist dies zum Beispiel bei Asylsuchenden aus den West- balkanländern nur zu 60 Prozent der Fall. Eine Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2013 kam es bei 13 633 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung wiederum nur zu 37 Prozent Bestand hatten. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend. Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durch- schnitt 7,2 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerken- nungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen bedeutend kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei Flüchtlingen mit hohen Anerkennungschancen. Im Jahr 2013 mussten etwa Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Eritrea und Somalia 14 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, ist über die letzten Jahre stabil geblieben, im Jahr 2013 waren es 3 879 Personen. Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen ist nicht eingetreten, Grenzsicherungsmaßnahmen erschweren eine Weiterflucht von Griechenland in ein anderes Land der EU. Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asyl- suchende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge sowie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 48 dieser Asyl- suchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder ab- geschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt. 35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder. 2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die berei- nigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent betrug. Ausgerechnet die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit durchschnittlich 11,2 Monaten besonders lange. 1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG), nach § 60 Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des Bun- desamtes für Migration und Flüchtlinge im zweiten Quartal 2014, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen ersten Quartals 2014 (bitte in ab- soluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunfts- länder gesondert darstellen sowie für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. der GFK einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungs- schutz zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/2471 Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote; bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Quote Asyl- Flüchtlings- Subsidiärer Abschiebungs- zu 2. Quartal 2014 berechtigung schutz § 3 I Schutz § 4 I verbot § 60 V/VII Gesamtschutz Frage Art 16a GG AsylVfG AsylVfG AufenthG 2 absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % in % Herkunftsländer gesamt 434 1,6 5.718 20,8 1.426 5,1 445 1,7 8.023 29,2 46,4 davon Syrien 283 5,7 3.106 62,9 962 19,5 34 0,7 4.385 88,8 99,9 Eritrea 7 1,4 162 33,3 39 8,0 7 1,4 215 44,2 99,1 Serbien 0 0,0 0 0,0 8 0,2 5 0,1 13 0,4 0,6 Albanien 0 0,0 4 0,3 14 1,0 13 0,9 31 2,3 2,5 Afghanistan 17 0,9 510 26,5 112 5,8 200 10,4 839 43,5 69,4 Somalia 1 0,1 142 13,6 48 4,6 20 1,9 211 20,2 72,5 Bosnien-Herzegowina 0 0,0 0 0,0 0 0,0 2 0,2 2 0,2 0,3 Russische Föderation 0 0,0 49 3,5 27 2,0 22 1,6 98 7,1 23,8 Irak 6 0,7 453 50,4 17 1,9 27 3,0 503 56,0 69,8 Nigeria 0 0,0 6 2,0 12 4,0 4 1,3 22 7,3 27,8 Mazedonien 0 0,0 1 0,1 0 0,0 3 0,2 4 0,3 0,5 Pakistan 5 0,8 116 18,8 1 0,2 2 0,3 124 20,1 30,1 Iran 55 5,6 395 40,1 13 1,3 4 0,4 467 47,5 72,1 Kosovo 0 0,0 0 0,0 0 0,0 10 1,2 10 1,2 2,1 Ungeklärt 3 0,6 295 55,6 76 14,3 1 0,2 375 70,6 79,1 2.Quartal 2014 Quote zu Frage 2 absolut in Prozent Asylberechtigung 434 1,6 2,5 Flüchtlingsschutz (§ 3 I AsylVfG) 5.718 20,8 33,1 Subsidiärer Schutz nach § 4 I Nr. 1 AsylVfG 13 0,0 0,1 § 4 I Nr. 2 AsylVfG 253 0,9 1,5 § 4 I Nr. 3 AsylVfG 1.056 3,8 6,1 § 4 I AsylVfG Familienschutz 104 0,4 0,6 Summe subsidiärer Schutz 1.426 5,2 8,2 Abschiebungsverbot nach § 60 V AufenthG 184 0,7 1,1 § 60 VII AufenthG 261 1,0 1,5 Summe Abschiebungsverbot 445 1,6 2,6 Gesamtschutz 8.023 29,2 46,4
Drucksache 18/2471 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quote Asyl- Flüchtlings- Subsidiärer Abschiebungs- zu 1. Quartal 2014 berechtigung schutz § 3 I Schutz § 4 I verbot § 60 V/VII Gesamtschutz Frage Art 16a GG AsylVfG AsylVfG AufenthG 2 absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % in % Herkunftsländer gesamt 472 1,4 5.196 15,5 1.925 5,7 448 1,3 8.041 23,9% 43,5 davon Syrien 281 6,1 2.550 55,1 1.304 28,1 10 0,3 4.145 89,5 99,7 Serbien 0 0,0 1 0,0 4 0,1 9 0,2 14 0,3 0,5 Afghanistan 30 1,5 429 21,3 75 3,6 209 10,3 743 36,9 63,1 Albanien 0 0,0 2 0,3 7 0,9 10 1,4 19 2,7 3,1 Mazedonien 0 0,0 1 0,0 5 0,2 4 0,2 10 0,5 0,7 Bosnien-Herzegowina 0 0,0 0 0,0 2 0,1 5 0,3 7 0,4 0,7 Somalia 1 0,1 150 11,3 59 4,5 36 2,8 246 18,6 75,2 Russische Föderation 1 0,0 45 1,6 11 0,4 41 1,4 98 3,4 22,8 Kosovo 0 0,0 2 0,2 0 0,00 10 0,8 12 1,0 2,1 Irak 1 0,1 637 56,8 3 0,3 20 1,8 661 58,9 76,2 Pakistan 6 0,7 150 16,3 4 0,4 2 0,2 162 17,6 34,3 Eritrea 13 2,3 189 32,8 25 4,3 14 2,5 241 41,8 97,2 Nigeria 0 0,0 1 0,2 8 1,8 2 0,5 11 2,5 13,3 Iran 69 4,9 524 37,2 24 1,8 12 0,9 629 44,6 74,4 Georgien 0 0,0 2 0,2 0 0,0 3 0,3 5 0,5 1,8 1.Quartal 2014 Quote zu Frage 2 absolut in Prozent Asylberechtigung 472 1,4 2,6 Flüchtlingsschutz (§ 3 I AsylVfG) 5.196 15,5 28,1 Subsidiärer Schutz nach § 4 I Nr. 1 AsylVfG 36 0,1 0,2 § 4 I Nr. 2 AsylVfG 816 2,4 4,4 § 4 I Nr. 3 AsylVfG 970 2,9 5,2 § 4 I AsylVfG Familienschutz 103 0,3 0,6 Summe subsidiärer Schutz 1.925 5,7 10,4 Abschiebungsverbot nach § 60 V AufenthG 77 0,2 0,4 § 60 VII AufenthG 371 1,1 2,0 Summe Abschiebungsverbot 448 1,3 2,4 Gesamtschutz 8.041 23,9 43,5
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/2471 2. Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamt- schutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie zuvor differenzieren)? Die Angaben können den Tabellen zu Frage 1 entnommen werden. 3. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. der GFK im zweiten Quartal 2014 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)? Angaben im Sinne der Frage werden nur für Entscheidungen nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden. Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG darunter: Familienflücht- 2. Quartal 2014 lingsschutz nach § 26 IV AsylVfG staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung davon ge- davon ge- schlechtsspez. schlechtsspez. Verfolgung Verfolgung 5.718 922 3.611 52 1.143 100 darunter: Syrien 3.106 208 2.535 11 344 5 Eritrea 162 27 134 3 1 0 Serbien 0 0 0 0 0 0 Albanien 4 0 1 0 3 0 Afghanistan 510 113 49 8 346 36 Somalia 142 81 0 0 57 25 Bosnien-Herzeg. 0 0 0 0 0 0 Russ. Föderation 49 37 10 1 2 1 Irak 453 271 16 0 164 8 Nigeria 6 3 0 0 3 3 Mazedonien 1 0 0 0 1 1 Pakistan 116 15 8 2 91 1 Iran 395 51 323 19 19 1 Kosovo 0 0 0 0 0 0 Ungeklärt 295 26 247 0 20 0
Drucksache 18/2471 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2014 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Aner- kennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Ver- gleich bitte auch die Werte des vorherigen ersten Quartals 2014 nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschie- denen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Werte der vorherigen Quartals nennen)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. 2. Quartal 2014 einge- Ent- Widerruf/ Widerruf/ Widerruf/ kein schei- leitete dungen Rücknahme Rücknahme Rücknahme Widerruf/ Widerrufs- insge- Art. 16a GG Flüchtlings- Subsidiärer Keine Rück- prüf- samt eigenschaft Schutz nahme verfahren absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent Herkunftsländer gesamt 1.869 3.142 93 3,0 96 3,1 48 1,5 2.905 92,5 Irak 520 883 4 0,5 31 3,5 - - 848 96,0 Iran 241 475 4 0,8 12 2,5 2 0,4 457 96,2 Afghanistan 220 161 1 0,6 1 0,6 5 3,1 154 95,7 Türkei 154 197 21 10,7 8 4,1 8 4,1 160 81,2 Syrien 133 115 2 1,7 6 5,2 - - 107 93,0 Kosovo 72 177 41 23,2 15 8,5 9 5,1 112 63,3 Russische Föd. 70 193 - - - - 4 2,1 189 97,9 Eritrea 46 78 2 2,6 - - - - 76 97,4 Somalia 33 120 1 0,8 - - - - 119 99,2 Sri Lanka 33 165 - - 3 1,8 1 0,6 161 97,6 Äthiopien 32 44 - - - - - - 44 100,0 Pakistan 29 55 - - - - - - 55 100,0 Aserbaidschan 27 73 - - 2 2,7 - - 71 97,3 China 27 37 - - 2 5,4 2 5,4 33 89,2 Myanmar 27 18 - - - - - - 18 100,0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/2471 1. Quartal 2014 einge- Ent- Widerruf/ Widerruf/ Widerruf/ kein schei- leitete dungen Rücknahme Rücknahme Rücknahme Widerruf/ Widerrufs- insge- Art. 16a GG Flüchtlings- Subsidiärer Keine Rück- prüf- samt eigenschaft Schutz nahme verfahren absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent Herkunftslän- der gesamt 2.502 5.041 75 1,5 64 1,3 24 0,5 4.878 96,8 Irak 828 1.103 1 0,1 39 3,5 1 0,1 1.062 96,3 Iran 430 937 1 0,1 1 0,1 - - 935 99,8 Afghanistan 259 703 1 0,1 2 0,3 8 1,1 692 98,4 Türkei 156 379 17 4,5 3 0,8 - - 359 94,7 Somalia 110 217 - - - - - - 217 100,0 Syrien 109 314 - - 1 0,3 1 0,3 312 99,4 Eritrea 69 176 3 1,7 1 0,6 - - 172 97,7 Russische Föd. 67 224 - - 2 0,9 1 0,4 221 98,7 Kosovo 62 158 32 20,3 3 1,9 - - 123 77,8 Pakistan 60 67 - - - - - - 67 100,0 Äthiopien 40 66 2 3,0 - - - - 64 97,0 Sri Lanka 33 30 12 40,0 3 10,0 - - 15 50,0 China 22 35 - - 1 2,9 - - 34 97,1 Nigeria 22 30 - - - - 2 6,7 28 93,3 Ungeklärt 20 30 1 3,3 1 3,3 - - 28 93,3 5. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behörd- lichen Entscheidung im zweiten Quartal 2014 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen ersten Quartals 2014 nennen), wie lange war die durchschnitt- liche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. in- klusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Fol- geanträgen differenzieren)? Zahlen zur Verfahrensdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung liegen für das bisherige Jahr 2014 nicht vor. Die übrigen Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Drucksache 18/2471 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 2. Quartal 2014 Herkunftsländer gesamt 6,9 darunter: Syrien 4,7 Eritrea 7,1 Serbien 4,0 Albanien 3,2 Afghanistan 11,5 Somalia 7,6 Bosnien-Herzegowina 3,5 Russische Föderation 8,8 Irak 10,0 Nigeria 9,4 Mazedonien 4,6 Pakistan 13,5 Iran 12,3 Kosovo 4,8 Ungeklärt 7,3 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 2. Quartal 2014 Gesamt 6,9 davon Erstanträge 7,3 Folgeanträge 5,1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/2471 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 1. Quartal 2014 Herkunftsländer gesamt 6,6 darunter: Syrien 4,9 Serbien 2,8 Afghanistan 11,0 Albanien 2,8 Mazedonien 3,8 Bosnien-Herzegowina 2,7 Somalia 8,3 Russische Föderation 7,5 Kosovo 4,7 Irak 8,7 Pakistan 12,4 Eritrea 7,8 Nigeria 9,6 Iran 11,9 Georgien 8,7 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 1. Quartal 2014 Gesamt 6,6 davon Erstanträge 6,9 Folgeanträge 4,9
Drucksache 18/2471 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asyler- stanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis 2. Quartal 2014 zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt 9,2 darunter: Afghanistan 13,5 Syrien 5,1 Eritrea 6,5 Ägypten 5,7 Somalia 8,1 Irak 10,5 Äthiopien 17,5 Pakistan 11,4 Marokko 5,8 Algerien 6,7 Serbien 4,4 Albanien 4,3 Mazedonien 7,1 Bangladesch 10,0 Ungeklärt 4,9 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asyler- stanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis 1. Quartal 2014 zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt 10,2 darunter: Afghanistan 14,4 Syrien 5,1 Somalia 10,1 Ägypten 9,0 Marokko 5,2 Irak 9,9 Pakistan 19,2 Guinea 11,5 Eritrea 7,4 Serbien 5,2 Iran 10,7 Staatenlos 7,0 Äthiopien 19,8 Mazedonien 2,9 Kosovo 7,0