Einsatzbedingte psychische Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5734 19. Wahlperiode 12.11.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Jens Kestner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4968 – Einsatzbedingte psychische Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten Vorbemerkung der Fragesteller Die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund einsatzbedingter psy- chischer Erkrankungen untersucht und behandelt werden, steigt seit Jahren kon- tinuierlich an. Wurden im Jahr 2016 noch 751 Soldaten in einer psychiatrischen Abteilung oder Fachuntersuchungsstelle der Bundeswehr untersucht bzw. be- handelt, waren es im Jahr 2017 bereits 784 Fälle. Wie der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht 2017 ausführt, haben sich die Erkrankungen bei vielen Soldatinnen und Soldaten inzwischen chronifiziert. Das bedeutet, dass der Übergang von einer vorübergehenden zu einer dauerhaften psychischen Erkran- kung in vielen Fällen bereits abgeschlossen ist. Neben der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), gewinnen zunehmend auch andere einsatzbedingte psychische Störungen wie Depressionen, Anpassungsstörungen und Sucht- erkrankungen an Bedeutung. Gerade Depressionen oder auch Suchterkrankun- gen führen bei einer Chronifizierung nicht selten zu einem „massivem körperli- chem Verfall“ der Betroffenen, wie der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbe- richt feststellt. In Anbetracht der gestiegenen Fallzahlen einsatzbedingter psy- chischer Erkrankungen, der zunehmend längeren Behandlungsdauer und den weiter ansteigenden internationalen Verpflichtungen der Bundeswehr, wirft der Wehrbeauftragte berechtigterweise die kritische Frage auf, „ob die Bundeswehr den bestehenden Behandlungsbedarf noch adäquat befriedigen kann“ (Bundes- tagsdrucksache 19/700, S. 91 bis 93). Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundeswehr ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren aktiven und ehe- maligen Angehörigen sehr bewusst. Diese Verantwortung wird im Weißbuch aus- drücklich betont. Insbesondere die Fürsorge für einsatzgeschädigte Angehörige ist dabei von elementarer Bedeutung. Daher hat die Bundeswehr in den vergan- genen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Versorgung und Be- treuung von Einsatzgeschädigten deutlich zu verbessern. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/5734 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dies beinhaltet neben vorbereitenden Maßnahmen (Ausbildung, Stärkung der körperlichen Leistungsfähigkeit) auch nachbereitende Maßnahmen wie die Durchführung von mehrtägigen Seminaren zur Reflektion und Aufarbeitung so- wie zur Identifizierung möglicher und notwendiger Hilfsangebote für die Einsatz- rückkehrer und deren Familien. Als weiterführende Maßnahmen stehen allen Angehörigen an den Standorten das Psychosoziale Netzwerk (bestehend aus Ärzten, Pfarrern, Sozialdienst und Psychologen) sowie die Lotsen für Einsatzgeschädigte zur Verfügung. Zusätzlich können sich alle Angehörigen der Bundeswehr an den Beauftragten für posttrau- matische Belastungsstörungen und Einsatzschäden im Bundesministerium der Verteidigung wenden. Der Sozialdienst der Bundeswehr berät und betreut Ein- satzgeschädigte sowie deren Familien individuell und bedarfsgerecht ohne zeitli- che Begrenzung, auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Im Übri- gen werden auch Hinterbliebene betreut. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Betreuung durch das Einsatzversorgungsgesetz 2004, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 2007 und das Einsatz-Versorgungsverbesserungsgesetz 2011 verbessert. 1. Bei wie vielen Soldatinnen und Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundes- regierung seit dem Jahr 1999 bis heute eine einsatzbedingte psychische Er- krankung diagnostiziert (bitte die Anzahl getrennt nach einzelnen Jahren und Einsatzgebiet ausweisen)? Eine statistische Erfassung von einsatzbedingt psychisch Erkrankten erfolgt seit 2011. Bis 2015 wurden dabei die Einsatzgebiete KFOR, ISAF und andere unterschie- den. Erst ab 2016 liegt eine differenzierte Statistik nach allen Einsatzgebieten ge- trennt vor. 2011: KFOR 20, ISAF 335, sonstige Einsatzgebiete 34 Neuerkrankte 2012: KFOR 40, ISAF 260, sonstige Einsatzgebiete 25 Neuerkrankte 2013: KFOR 43, ISAF 219, sonstige Einsatzgebiete 31 Neuerkrankte 2014: KFOR 48, ISAF 278, sonstige Einsatzgebiete 42 Neuerkrankte 2015: KFOR 34, ISAF 258, sonstige Einsatzgebiete 52 Neuerkrankte 2016: KFOR 41, ISAF 217, sonstige Einsatzgebiete 60 Neuerkrankte 2017: KFOR 39, ISAF 148, sonstige Einsatzgebiete 87 Neuerkrankte Aus Gründen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht können die sonstigen Einsatzgebiete nicht näher aufgeschlüsselt werden, da aufgrund der ge- ringen Fallzahlen auf einzelne Patientinnen oder Patienten zurückgeschlossen werden könnte. Von den genannten Zahlen unabhängig sind die abgeschlossenen Behandlungen im Zusammenhang mit PTBS zu sehen. 2. Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit dem Jahr 1999 bis heute aufgrund einer einsatzbedingten psychi- schen Erkrankung behandelt (bitte die Anzahl getrennt nach einzelnen Jah- ren und Einsatzgebiet ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Auf welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung die im Wehr- bericht genannten Chronifizierungen hauptsächlich zurückzuführen? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem entgegenzu- treten bzw. vorzubeugen? Welche zukünftigen Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich? Chronifizierungen psychischer Erkrankungen sind auf vielfältige Ursachen zu- rückzuführen. So begibt sich aufgrund ausgeprägter Stigmatisierungsängste ein relevanter Anteil der Erkrankten nicht zeitgerecht in eine adäquate psychothera- peutische Behandlung. Durch die in den Vorbemerkungen erläuterten Maßnah- men hat die Bundeswehr auf diese Stigmatisierungsängste reagiert. Darüber hin- aus hat durch die mehrjährige Einsatz-Historie der Bundeswehr eine zunehmende Anzahl Soldatinnen und Soldaten bereits mehrfach oder vielfach an Einsätzen teilgenommen und in diesem Rahmen ggf. eine entsprechende Anzahl belastender oder traumatisierender Ereignisse erlebt. Mit dem Konzept „Erhalt und Steigerung der Psychischen Fitness von Soldaten und Soldatinnen“ wurden Maßnahmen definiert, die vor, während und nach dem Einsatz so zur Anwendung kommen sollen, dass die psychische Fitness der Sol- datinnen und Soldaten derart gestärkt wird, dass sie den besonderen Belastungen des Einsatzes, aber auch des täglichen Dienstbetriebs standhalten soll. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie definiert die Bundesregierung den auf der Internetseite Bundeswehr.de genannten Begriff „Behandlungskontakte“ (vgl. https://bit.ly/2yvk5n5)? Behandlungskontakte sind definiert als die gesamte Anzahl fachärztlich-thera- peutischer Konsultationen der Soldatinnen und Soldaten in einem definierten Be- obachtungszeitraum (Erstvorstellung und Wiedervorstellungen). Dies bedeutet, dass auf einen Patienten mehrere Behandlungskontakte entfallen können. 5. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von PTBS verzeichnet die Bun- deswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behandlungskon- takte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet ausweisen)? Die Behandlungskontakte betragen: 1996 - 2003: KFOR 12, ISAF 30, sonstige Einsatzgebiete 0 2004: KFOR 12, ISAF 84, sonstige Einsatzgebiete 0 2005: KFOR 38, ISAF 75, sonstige Einsatzgebiete 0 2006: KFOR 24, ISAF 55, sonstige Einsatzgebiete 0 2007: KFOR 12, ISAF 130, sonstige Einsatzgebiete 0 2008: KFOR 19, ISAF 226, sonstige Einsatzgebiete 0 2009: KFOR 42, ISAF 418, sonstige Einsatzgebiete 0 2010: KFOR 43, ISAF 557, sonstige Einsatzgebiete 129 2011: KFOR 51, ISAF 759, sonstige Einsatzgebiete 112 2012: KFOR 88, ISAF 948, sonstige Einsatzgebiete 107 2013: KFOR 132, ISAF 1114, sonstige Einsatzgebiete 150 2014: KFOR 173, ISAF 1311, sonstige Einsatzgebiete 213
Drucksache 19/5734 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2015: KFOR 160, ISAF 1375, sonstige Einsatzgebiete 215 2016: KFOR 132, ISAF 1272, sonstige Einsatzgebiete 211 2017: KFOR 196, ISAF 1437, sonstige Einsatzgebiete 270 6. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer PTBS-Erkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 7. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Depressionen verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behandlungs- kontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet ausweisen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 8. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Depressionserkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 9. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Angststörungen verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behand- lungskontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet auswei- sen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 10. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Angststörung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Suchterkrankungen verzeich- net die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Be- handlungskontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet aus- weisen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 12. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Suchterkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 13. Wie viele Suizide, Suizidversuche, geäußerte Suizidabsichten und von An- gehörigen befürchtete Suizidabsichten verzeichnete die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte jeweils getrennt nach einzelnen Jahren ausweisen)? Suizide (Selbsttötungen) werden durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erfasst und im Internetauftritt „bundeswehr.de“ veröffentlicht (bundes- wehr.de > Gedenken > Todesfälle in der Bundeswehr). Eine Erfassung von Hin- tergründen für Suizide (außerdienstlicher Bereich, dienstlicher Bereich) erfolgt nicht. Suizide von 1999 bis 2017 1999: 41 2000: 40 2001: 42 2002: 32 2003: 39 2004: 46 2005: 25 2006: 27 2007: 22 2008: 19 2009: 24 2010: 23 2011: 19 2012: 24 2013: 21 2014: 29 2015: 34 2016: 17 2017: 19 Suizid- bzw. Selbsttötungsversuche werden innerhalb der Bundeswehr in Form von Verdachtsfallmeldungen im Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bun- deswehr erfasst. Zahlen zu Suizidversuchen liegen seit 2004 vor. Eine Erfassung von Hintergründen für Suizidversuche (außerdienstlicher Bereich, dienstlicher Bereich) erfolgt nicht. Suizidversuche 2004 bis 2017 2004: 77 2005: 74 2006: 62 2007: 59 2008: 54 2009: 68 2010: 61 2011: 52 2012: 50 2013: 54 2014: 45 2015: 42 2016: 47 2017: 59 Geäußerte und von Angehörigen befürchtete Suizidabsichten von Soldatinnen und Soldaten werden statistisch nicht erfasst.
Drucksache 19/5734 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl bisher noch nicht erfasster einsatzbedingter psychischer Erkrankungen (sog. „Dunkelziffer“)? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor bzw. welche Untersuchungen bzw. Forschungen wurden dahingehend bereits durchge- führt oder in Auftrag gegeben? In den Jahren 2009 bis 2013 wurde seitens des Psychotraumazentrums der Bun- deswehr in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden eine Prä- valenzstudie zu psychischen Erkrankungen nach Auslandseinsätzen durchge- führt. Die 12-Monats-Prävalenz psychischer Erkrankungen lag dabei zwischen 21 und 22 Prozent der Einsatzteilnehmer. Davon hatten sich zum Befragungszeitpunkt ca. 55 Prozent bezüglich ihrer Störung beraten lassen, 10 bis 20 Prozent hatten eine fachgerechte Behandlung begonnen. Diese Ergebnisse wurden 2012 unter dem Erstautor Wittchen im Deutschen Ärzteblatt publiziert. Aktuellere Erkenntnisse, die eine verlässliche Quantifizierung einer Dunkelziffer bei psychischen Erkrankungen nach Auslandseinsätzen zuließen, liegen nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Wie viele Anträge von aktiven Soldatinnen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute gestellt (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Nach den vorliegenden Daten ist eine Unterscheidung der Anträge von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten und eine rückwärtige, vollständige Er- fassung aller Fälle differenziert nach den geforderten Parametern nicht möglich. Bis zum 31. Dezember 2014 war die Bundeswehrverwaltung für die Prüfung von Wehrdienstbeschädigungen für die Zeit während des Wehrdienstverhältnisses zu- ständig, unabhängig davon, ob der Antrag durch einen aktiven oder bereits ehe- maligen Soldaten gestellt wurde. Seit dem 1. Januar 2015 ist durch das Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgeset- zes auf den Bund vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2416), die Bundeswehrverwal- tung auch für die Erbringung der Leistungen nach Beendigung des Wehrdienst- verhältnisses zuständig. Für den Zeitraum von 1999 bis 2014 liegen insoweit nur sehr eingeschränkt ver- lässliche Informationen vor. Eine überschlägige Auswertung der vorhandenen Dokumentation ergab nachfolgende Daten:
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Anzahl der gestellten Anträge 1999 19 2000 52 2001 50 2002 47 2003 30 2004 42 2005 46 2006 54 2007 99 2008 91 2009 190 2010 241 2011 297 2012 337 2013 248 2014 235 2015 225 2016 193 Um die Datenlage nach Übernahme der Aufgaben von den Ländern künftig zu konsolidieren, hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) im Oktober 2016 begonnen, ein an den Erfordernissen des Daten- schutzes ausgerichtetes Bearbeitungscontrolling zu etablieren. Derzeit erfolgt die Erfassung der Fallzahlen noch händisch und unterliegt deshalb gewissen Unge- nauigkeiten. Erste belastbare Auswertungen werden seit 2017 vorgenommen. Jahr Anzahl der gestellten Anträge 2017 240 2018 193 a) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent aus- weisen)? Im Rahmen des Bearbeitungscontrollings werden die Abschlüsse der Verfahren (Anerkennungen, Ablehnungen und sonstige Abschlüsse, z. B. Nichtmitwir- kungsbescheide), unabhängig vom Datum des Antragseingangs, für das jeweilige Kalenderjahr erfasst. Die Angaben bis Ende 2016 können in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen Datenmaterial nicht ermittelt werden, auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Für den Zeitraum ab Januar 2017 bis einschließlich September 2018 ergeben sich folgende Zahlen: 340 positive Entscheidungen, 58 Prozent aller in diesem Zeit- raum ergangenen Entscheidungen zu einsatzbedingten psychischen Gesundheits- störungen.
Drucksache 19/5734 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Die Angaben können in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen Zahlenmaterial nicht ermittelt werden. Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a wird verwiesen. Demnach ergeben sich für den Zeitraum ab Januar 2017 bis einschließlich September 2018 96 ablehnende Entscheidungen, 17 Prozent der in diesem Zeitraum ergangenen Entscheidungen zu einsatzbedingten psychischen Gesundheitsstörungen. c) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Die Angaben können für den Zeitraum vor Januar 2017 aus dem vorhandenen Zahlenmaterial nicht ermittelt werden. Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a wird verwiesen. Anteil der in diesem Jahr gestellten Anträge Offene Jahr wegen einsatzbedingter psychischer Verfahren Gesundheitsstörungen 2017 153 64% bis 09/2018 169 89% 16. Wie viele Widersprüche von aktiven Soldatinnen und Soldaten gegen einen abgelehnten Antrag auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bisher eingereicht (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Wider- spruchs ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent auswei- sen)? c) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis- her noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Aus den beim BAPersBw geführten Statistiken können die erbetenen Informati- onen zu Frage 16, einschließlich 16a bis 16c nicht abgeleitet werden, da die dies- bezügliche Datenerhebung zur Aufgabenerledigung nicht erforderlich ist. Die Re- gister zu den Rechtsbehelfsverfahren dokumentieren ausschließlich den Verfah- rensablauf. Sie umfassen insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen we- der Angaben zu den einzelnen Erkrankungen noch zu Änderungen eines Leis- tungsumfangs.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/5734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Wie viele der seit dem Jahr 1999 bewilligten Anträge von aktiven Soldatin- nen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Er- krankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nachträglich wieder aufgehoben (bitte nach dem Jahr der Aufhebung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Wider- spruchs getrennt ausweisen)? Die erbetenen Informationen zu Frage 17 einschließlich 17a bis 17c können nicht zur Verfügung gestellt werden, da hierzu keine statistischen Erhebungen vorge- nommen werden. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Wie viele Anträge von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Anerken- nung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute gestellt (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent aus- weisen)? b) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a bis 15c wird verwiesen. 19. Wie viele Widersprüche von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten gegen einen abgelehnten Antrag auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychi- schen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bisher eingereicht (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Widerspruchs ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent auswei- sen)? c) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis- her noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 wird verwiesen.
Drucksache 19/5734 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Wie viele der seit dem Jahr 1999 bewilligten Anträge von ehemaligen Sol- datinnen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nachträglich wieder aufgehoben (bitte nach dem Jahr der Aufhebung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des An- tragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 21. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittli- che Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Anerkennung einer einsatzbe- dingten psychischen Erkrankung, und wie hat sich diese Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren entwickelt? Exakte Bearbeitungszeiten lassen sich für die Zeiträume vor Januar 2017 nicht ermitteln, da ein Teil der Verfahren im Rahmen des Zuständigkeitswechsels zum 1. Januar 2015 von den Bundesländern übernommen wurde. Zudem wurde erst ab Oktober 2016 begonnen, ein Bearbeitungscontrolling einzuführen. Somit kann auch eine Entwicklung der Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren nicht aufgezeigt werden. Die Bearbeitung von Wehrdienstbeschädigungsverfahren (WDB – Verfahren) mit einsatzbedingten psychischen Gesundheitsstörungen ge- staltet sich erfahrungsgemäß aufgrund der komplexen Sachverhaltsermittlungen, insbesondere bei lange zurückliegenden Einsätzen und den notwendigen versor- gungsmedizinischen Begutachtungen häufig zeitaufwändig. Durch die aufgrund des Entschließungsantrags des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundes- tages vom 14. Oktober 2015 ergriffenen Maßnahmen zur Optimierung und Be- schleunigung der WDB-Verfahren konnte die durchschnittliche Bearbeitungs- dauer im Ergebnis bereits reduziert werden. Die aktuelle durchschnittliche Be- arbeitungszeit von WDB-Verfahren mit psychischen Gesundheitsstörungen und Einsatzbezug liegt in diesem Jahr bei rund 20 Monaten. Diese hohe Dauer erklärt sich dadurch, dass in diesem Bereich noch immer ältere Anträge mit längeren Laufzeiten abzuarbeiten sind. Mit Stand vom September 2018 konnten jedoch insgesamt 65 Prozent aller WDB- Verfahren, sowohl physische als psychische Erkrankungen, mit und ohne Ein- satzbezug mit einer Bearbeitungsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen werden.