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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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ir :ro BMF.
9 AR add, 243,15, P W ı 567

Referat: 102
Az.: DUV-2002-18/013*04
Referatsleitung:
Bearbeitung:

  

Frau Staatssekretärin

 

über:

  
 
  

Herrn Referatsleiter Z 13

Herrn Abteilungsleiter

Unterabteilung 10, i.V.

  

2,1.V. 7.03.2019

   

Herrn Referatsleiter 10

u

Berlin, 07.03.2019
Hausruf: 1348/1326

 

Kopie der Vorlage erhalten:
5 Frau PSt’in

Herr PSt
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Die Festlegung von Kopien bleibt Frau
Staatssekretärin vorbehalten

 

 

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| | 07-03-2019
Maßnahme: Bundesprogramm „Demokratie leben!“
hier: Förderaufruf für den Handlungsbereich A - Kommunen: „Partnerschaften für

Demokratie“

Anlagen: 1. Förderaufruf für den Handlungsbereich A — Kommunen: „Partnerschaften für

Demokratie“, ab 2020

2. Entwurf der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020
3. Programmkonzept für die Förderperiode des Bundesprogramms ab 2020

4. gez. LV Min zum Programmkonzept; 20.09.2018

1. Votum und Frist:

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung zum beigefügten Förderaufruf für die

„Partnerschaften für Demokratie“.

Frist: Keine Frist. Zur Einhaltung des abgestimmten Zeitplans mit dem Bundesamt

für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine zügige Entschei-

dung notwendig.

ll. Sachverhalt:

Am 01.01.2020 startet die zweite Förderperiode im Bundesprogramm „Demokratie le-

ben!“. Der beigefügte Förderaufruf für die „Partnerschaften für Demokratie“ betrifft den

Handlungsbereich Kommunen (s. Anlage 1).
1

Der Förderaufruf beinhaltet neben den technischen Informationen, wie z.B. Fördervoraus-

| setzungen und Förderhöhen auch die inhaltlichen Zielbestimmungen.

Im Handlungsbereich Kommunen werden die kommunalen Träger der bestehenden
„Partnerschaften für Demokratie“ zur Antragstellung aufgefordert. Die Förderhöhe beträgt
auf Basis des Entwurfs der Förderrichtlinie (vgl. Anlage 2) pro „Partnerschaft für Demo-
kratie“ maximal 125.000,00 € p.a. (Bundesmittel); die Ko-Finanzierungsquote beträgt 10%
der jeweiligen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Förderaufruf ist für die Pro-
grammphase ab 01.01.2020 bis 31.12.2024 handlungsleitend für die Kommunen.

Der Förderaufruf wird nach aktueller Zeitplanung Ende April 2019 auf der Programm-

website veröffentlicht werden.

Stellungnahme:

Die „Partnerschaften für Demokratie“ dienen der zielgerichteten Zusammenarbeit aller vor
Ort relevanten Akteur*innen. Diese Form der niedrigschwelligen Unterstützung demokra-
tischer Teilhabe trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung und fortschreitenden Vernetzung
lokaler und regionaler Bündnisse in der Arbeit gegen Extremismus bei. Im kooperativen
Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird
eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Zusammenarbeit,
des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung im-

plemenitiert.

Das BAFZA wird nach der Veröffentlichung des Förderaufrufs die bestehenden Partner-
schaften zur Antragsstellung auffordern. Über die Aufnahme weiterer, neuer Gebiets-
körperschaften über ein Interessenbekundungsverfahren (IBK) wird zu einem späteren

Zeitpunkt entschieden.
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