G20-Gipfel 2016 in Hangzhou, China

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 11 –                              Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. international anerkannten datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, dass nicht ko- operierende Länder künftig diese Standards umsetzen. Zudem unterstützt das Global Forum durch die regionale Afrika Initiative sowie Pilotprojekte von Geber- und Entwicklungsländern aktiv die Umsetzung der neuen Standards zu Steuertransparenz und dem Informationsaustausch. 19.   Welche Fortschritte wurden im Rahmen des G20 Energy Access Action Plan seit dem letzten G20-Gipfel erreicht, um in Subsahara-Afrika- oder in ande- ren Regionen den Zugang zu Energie für die Bevölkerung zu verbessern? Der G20 „Energy Access Action Plan“ verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der G20 Staaten zu verbessern, um Zugang zu bezahlbarer und zuverlässiger und nachhaltiger Energie für alle bis 2030 sicherzustellen. Der „Action Plan“ fundiert auf bereits bestehenden Instrumenten und Initiativen und zielt darauf ab, den Aus- tausch von Wissen, Erfahrungen und beispielhaften Ansätzen der G20 Mitglied- staaten zu stärken. Der für den G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 vorgesehene um- fassende Rechenschaftsbericht wird den Stand der Umsetzung der entwicklungs- politischen Zusagen der G20 darstellen. 20.   Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den „G20 Action Plan on Food Security and Sustainable Food Systems“ umzusetzen? Die Bundesregierung hat in ihrer Entwicklungszusammenarbeit einen Schwer- punkt auf die Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft und Ernährungssiche- rung gelegt und investiert im Kontext der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger jährlich rund 1,5 Mrd. Euro in diesen Bereich. Durch eine Vielzahl von bilateralen Programmen und Projekten unterstützt die Bundesregierung Partner- länder mit diversen Maßnahmen in den im Aktionsplan als prioritär identifizierten Bereichen (Förderung verantwortungsvoller Investitionen, Markttransparenz, der Ausbildung von Arbeitskräften, nachhaltiger Produktivitätssteigerung sowie Re- duzierung von Nachernteverlusten). Sie leistet damit einen signifikanten Beitrag zu den Zielen des G20 Aktionsplans, die landwirtschaftliche Produktivität zu stei- gern und nachhaltige und resiliente Nahrungsmittelsysteme zu schaffen. Die Bundesregierung fördert in diesem Zusammenhang auch die Anwendung und Umsetzung von den im G20 Aktionsplan genannten Instrumente wie dem „Agri- cultural Market Information System“ (AMIS) und den „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“, u. a.im Rahmen des Bilateralen Treuhandfonds mit der FAO. 21.   Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen des G20-Agrarministertref- fens vom 2. bis zum 4. Juni 2016 in Xi'an diskutiert bzw. vereinbart? Bei ihrem Treffen am 3. Juni 2016 in Xi’an haben die G20-Landwirtschaftsmi- nister die in der Agrarministererklärung niedergelegten Themen und Schritte dis- kutiert bzw. vereinbart. Die G20-Agarministererklärung hebt die Schlüsselrolle der Landwirtschaft für die Ernährungssicherung sowie die Bedeutung der Agrar- politik zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) hervor. Die G20 wollen einen substanziellen Beitrag zur Beseitigung von „Armut und Hun- ger“ leisten. Dies soll u. a. durch eine nachhaltige Steigerung der landwirtschaft-
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Drucksache 18/9510                                   – 12 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lichen Produktivität und Produktion erreicht werden. Der Austausch von Erkennt- nissen, Innovationen und Best Practice Beispielen, sowie weitere Anstrengungen zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung sollen ebenfalls zur nachhaltigen Steigerung der Nahrungsmittelerzeugung beitragen. Weitere Be- schlüsse betreffen den regelmäßigen Austausch über die Agrarpolitik im Kreise der G20, welche rund 80 Prozent der Produktion der handelbaren Grundnahrungs- mittel repräsentieren, sowie die weitere Umsetzung der Verpflichtungen bereits im Rahmen der G20 beschlossenen Aktionsplänen. a) Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen des Treffens eingebracht? Die Bundesregierung hat sich in ihrer Verhandlungsführung eng mit der Europä- ischen Union abgestimmt und die in den vom Agrarrat beschlossenen EU-Ver- handlungsrichtlinien festgelegten Ziele gemeinsam mit der europäischen Kom- mission und den beim Treffen vertretenen EU-Mitgliedstaaten erfolgreich in die Verhandlungen eingebracht. Das betrifft die Unterstützung der Verpflichtung zur Umsetzung der auf Agrarpolitik bezogenen Ziele der Agenda 2030, Unterstüt- zung des Vorschlags für regelmäßige Treffen der G20-Agrarminister, Erneuerung der Verpflichtung zur Umsetzung der 2010 und 2015 beschlossenen G20 Akti- onspläne („Food Price Volatility and Agriculture“ und „Food Security and Sustainable Food Systems“), Bezugnahme auf die Addis Ababa Action Agenda von 2015, Förderung der Schlüsselrolle des Agrarhandels und verantwortlicher Investitionen für die Ernährungssicherung, Unterstützung des WHO Global Ac- tion Plan on Microbial Resistance, Anerkennung der Notwendigkeit der Koope- ration von Stadt und Land um den Herausforderungen der Ernährungssicherung und schnellen Urbanisierung begegnen zu können. b) Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung ergänzend bzw. vo- rausgehend dazu auf deutscher und EU-Ebene, auch angesichts der An- kündigung von Bundesminister Christian Schmidt, dieses Thema zu ei- nem der Schwerpunkte der deutschen G20-Präsidentschaft zu machen? Die Bundesregierung plant, dem Themenbereich Landwirtschaft und Ernährungs- sicherung auch unter ihrer Präsidentschaft einen angemessenen Platz auf der G20- Agenda einzuräumen und die entsprechende Arbeit der Development Working Group sowie der Agrarminister fortzusetzen. Bundesminister Christian Schmidt kündigte ein G20-Agrarministertreffen unter deutscher Präsidentschaft mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft und Wasser an. c) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Abbau von Sub- ventionen im Landwirtschaftsbereich in der G20 diskutiert? Das Thema „Abbau von Subventionen“ wurde von den Agrarministern bei ihrem Treffen nicht erörtert. d) Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Frage 19c ein? Eine Frage 19c ist in dieser Anfrage nicht aufgeführt.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 13 –                              Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22.   Wie wird das Thema faire Arbeitsbedingungen in den globalen Lieferketten, wie von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der Jahrestagung der Asiatischen Entwicklungsbank im Mai 2016 in Frankfurt am Main angekün- digt, als Thema nach der G7-Präsidentschaft auch in die G20-Präsidentschaft hineingetragen werden? Auf die Antwort zu Frage 22d wird verwiesen. a) Welche der auf dem G7-Gipfel in Elmau und auf der Arbeits- und Ent- wicklungsministerkonferenz in Berlin im Oktober 2015 angekündigten Maßnahmen im Bereich globale Lieferketten sind nach Kenntnis der Bun- desregierung bereits umgesetzt, und welche noch nicht? Die Bundesregierung verweist auf den jüngsten, von den G7 unter japanischer Präsidentschaft vorgelegten Rechenschaftsbericht. Danach haben die G7 bereits mit der Umsetzung der in Elmau gemachten Zusagen für mehr Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten begonnen. Eine systematische Bewertung des Umsetzungs- standes wird erst in künftigen G7-Rechenschaftsberichten möglich sein. b) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder bis- lang von wem in den bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angesiedelten „Vision Zero Fund“ eingezahlt, und welche Maßnahmen werden daraus finanziert bzw. sind in Planung? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang ca. 4 Mio. Euro in den bei der ILO angesiedelten „Vision Zero Fund“ eingezahlt. Die Summe setzt sich a us Beiträgen der USA (ca. 1 Mio.) und Deutschlands (3 Mio.) zusammen. Zudem bereitet die Europäische Kommission zurzeit die Bereitstellung weiterer 3,5 Mio. Euro vor. Aus den Mitteln wurden bisher die Einrichtung eines Sekreta- riats bei der ILO sowie Aktivitäten zur Aufnahme eines nationalen Stakeholder- prozesses zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Myanmar finanziert. Weitere Länderaktivitäten sind in Planung. c) Inwieweit sehen nach Kenntnis der Bundesregierung multilaterale und re- gionale Entwicklungsbanken in ihren Förderpolitiken die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen vor? Die IFC Performance Standards der Weltbank Gruppe (insbesondere IFC PS 2) orientieren sich an den ILO-Kernarbeitsnormen. Die hinter den Kernarbeitsnor- men stehenden vier Grundprinzipien der ILO (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffung der Kin- derarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) werden durch die IFC Performance Standards damit bereits abgedeckt. In den bisherigen Safeguards der Weltbank existierten hingegen bislang keine Richtlinien zu Arbeits- und Sozialrechten sowie Kernarbeitsnormen. Deutschland hat sich daher aktiv und erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Themen neu auf- genommen wurden. Durch die Verabschiedung des neuen Environmental and Social (ES) Framework der Weltbank gibt es jetzt erstmals einen weltbankweiten Standard zur Erhaltung von Arbeitsrechten. Die Prinzipien der Kernarbeitsnor- men wurden im Safeguards-Standard ESS2 (Labour and Working Conditions) verankert und gelten für die von der Weltbank finanzierten Projekte. So kann die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (KAN) jetzt auch in den Ländern ge- währleistet werden, die sich bisher nicht dazu verpflichtet hatten. Wichtige Prin- zipien wie die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit, Abschaffung von
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Drucksache 18/9510                                  – 14 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kinderarbeit und Abschaffung von Diskriminierung hinsichtlich des Berufes so- wie das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinbarungen sind einzu- halten. Das neue Environmental and Social Framework der Weltbank sieht eine 12-monatige Vorbereitungsphase und eine 6-monatige Launchphase vor, so dass mit seiner Anwendung ab ca. 2018 zu rechnen ist. Die regionalen Entwicklungsbanken orientieren sich ebenfalls an den KAN. Bei den Prozessen zur Ausgestaltung und Neuaufstellung der Sozial- und Umwelt- standards bei den regionalen Entwicklungsbanken hat die Bundesregierung sich dafür eingesetzt, dass auch Arbeits-und Sozialrechte, analog zur DEU-Positionie- rung beim Weltbank-Safeguard-Prozess, als Themen aufgenommen wurden. Die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) war die erste multilaterale Entwicklungs- bank, die offiziell eine Politik der Beachtung der KAN in der Geschäftstätigkeit der Bank mit der Social Protection Strategy (SPS) von 2001 verabschiedet hat. Gemeinsam mit der ILO hat die ADB außerdem ein Handbuch zur Umsetzung der SPS einschließlich der KAN veröffentlicht, welches bei allen Projekten zum Tragen kommt. Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat bei ihrer Neu- ausrichtung der Sozial- und Umweltstandards, der Integrated Safeguards System Policy, 2013 explizit die Anpassung an die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenom- men. Auch bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) sind die Ein- haltung der ILO-Standards Gegenstand der Projektprüfungen, und z. B. in der IIC Environment and Social Sustainability Policy verankert. Ebenso werden Projekte der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwick- lung (EBRD) nur finanziert, wenn sie internationale Standards für eine nachhal- tige Entwicklung erfüllen. Die entsprechenden EBRD Performance Requirements (PRs 1-10) der Performance Requirements and Guidance sind an die IFC Perfor- mance Standards der Weltbank Gruppe angelehnt. Relevante Indikatoren der ILO-Konvention wie z. B. Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Kinderarbeit etc. werden unter PR2: Labour and Working Conditions geprüft. d) Mit welchen neuen, konkreten Maßnahmen im Bereich faire Arbeit und Lieferketten will die Bundesregierung Akzente bei der deutschen G20- Präsidentschaft setzen? Die Bundesregierung plant gemäß der G7-Vereinbarung in erster Linie eine Aus- weitung wichtiger, von den G7 angestoßenen Maßnahmen, wie z. B. dem Vision Zero Fonds, auf die G20. Zusätzliche Maßnahmen der G20 werden zurzeit erar- beitet und intern abgestimmt. Sie sollen u. a. zur konkreten Umsetzung der UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze für mul- tinationale Unternehmen sowie der ILO-Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und den Schlussfolgerungen der 105. Internatio- nalen Arbeitskonferenz zu menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten beitragen. 23.   Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele und Zusagen der G20- Entwicklungsarbeitsgruppe in allen Teilbereichen eingehalten? Wenn nein, wo nicht, und warum nicht? Der zum G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 erscheinende umfas- sende Rechenschaftsbericht wird den Stand der Umsetzung der entwicklungspo- litischen Zusagen der G20 detailliert darstellen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 15 –                               Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24.   Welche konkreten Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Politikkohärenz für Entwicklung erreicht werden? Der in der Antwort zu Frage 23 genannte umfassende Rechenschaftsbericht wird auch Fortschritte bei der kohärenten Zusammenarbeit zwischen der Entwick- lungsarbeitsgruppe und anderen Arbeitsgruppen der G20 darstellen. 25.   Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Sustainable Develop- ment Goals (SDGs) durch die Länder der G20 mit Blick auf eine Studie der Bertelsmann Stiftung, die mangelnde Umsetzung in vielen Teilbereichen an- prangert (www.bertelsmann-stiftung.de/en/topics/aktuelle-meldungen/2016/ juli/countries-need-to-act-urgently-to-achieve-the-un-sustainable-development- goals/)? Die G20 hat unter chinesischer Präsidentschaft vereinbart, die Kohärenz ihrer Po- litiken zu stärken, so dass die G20 den bestmöglichen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 in ihren drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung leisten kann. Sie tauscht ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der Agenda 2030 aus, und die Bundesregierung beabsichtigt, dies unter ihrer Präsidentschaft fortzusetzen. a) Wie plant die Bundesregierung die vollständige Umsetzung der SDGs in Deutschland bis zum Jahr 2030 unter Einbeziehung des Deutschen Bun- destages, der Zivilgesellschaft sowie der Länder und Kommunen zu ge- währleisten? Die Umsetzung der SDGs ist eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung. Einen wesentlichen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 bildet die nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Sie wird derzeit unter intensiver Beteiligung nicht-staatlicher (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft) und weiterer staat- licher Akteure (Parlament, Länder, Kommunen) im Lichte der SDGs grundlegend überarbeitet. b) Plant die Bundesregierung Umsetzungspartnerschaften für die SDGs mit anderen Ländern abzuschließen (bitte Länder auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ländern bei der Umsetzung der Agenda 2030 zusammenar- beiten. 26.   Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Troika Einfluss auf die Vorbereitungen des Treffens der zivilgesellschaftlichen Gruppen (C20) in Qingdao am 5. und 6. Juli 2016 ausüben können? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Troika nachdrücklich dafür einge- setzt, dass die chinesische Präsidentschaft ein C20-Treffen ausrichtet, darüber hinaus aber keinen Einfluss auf die Vorbereitungen des Treffens genommen. a) Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Gipfel teilgenommen? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
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Drucksache 18/9510                                   – 16 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie bewertet die Bundesregierung das Treffen? Die Bundesregierung begrüßt, dass die C20 am 5./6. Juli in Qingdao zusammen- getreten ist, um wichtige G20 Themen, einschließlich zur nachhaltigen Entwick- lung, zu diskutieren. Die Bundesregierung hat stets die Wichtigkeit des Engage- ments der Zivilgesellschaft in der G20 betont. Das C20-Treffen 2016 wurde von China NGO Network for International Exchanges und United Nations Associa- tion of China vorbereitet. Der Bundesregierung war es bei den bisherigen G7/G8- und G20-Gipfeln wich- tig, das zivilgesellschaftliche Wissen und Engagement in diese mit einzubezie- hen. Sie hat dies während der G7-Präsidentschaft 2015 nachdrücklich unterstri- chen. Ein vergleichbarer Dialog, den die gesellschaftlichen Gruppen in eigener Verantwortung und unabhängig von staatlicher Einflussnahme gestalten, ist auch für die deutsche G20-Präsidentschaft 2017 vorgesehen. 27.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kooperation der G20 mit den Business 20 im Hinblick auf Public-Private-Partnerships (PPPs)? Die G20 setzen sich im Rahmen der Investment and Infrastructure Working Group für einen Austausch und gegenseitiges Lernen zu PPP ein. Sie haben 2014 eine Checkliste für PPP-Projekte entwickelt, in der die erforderlichen Rahmenbe- dingungen für produktive und effektive PPPs zusammen getragen wurden. Der zum G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 erscheinende umfas- sende Rechenschaftsbericht wird den aktuellen Stand der Umsetzung der ent- wicklungspolitischen Zusagen der G20 darstellen. a) Welche Fortschritte bei der Implementierung der PPPs im Infrastruktur- bereich in Afrika liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln)? Es wird auf den in der Antwort zu Frage 20 erwähnten Bericht verwiesen. b) Welche Fortschritte bei der Implementierung der PPPs im Klimabereich liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln)? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. c) Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den unter Beratung von McKinsey in Kooperation mit global tätigen Agrar- konzernen aufgelegten PPPs im Ernährungssicherungsbereich (bitte de- tailliert nach Land und Projekt auflisten)? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. d) Welche Ergebnisse und konkreten Maßnahmen wurden bislang durch die PPP-Plattform für „Inclusive Green Investments“ erzielt? „GreenInvest“ geht auf eine gemeinsame Initiative Mexikos und Deutschlands während der mexikanischen G20 Präsidentschaft zurück. „GreenInvest“ wurde 2015 als Dialogplattform geschaffen, um privates Kapital für „grüne“, klima- freundliche Investitionen zu mobilisieren. Bei GreenInvest handelt es sich nicht um eine PPP-Plattform.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 17 –                            Drucksache 18/9510 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28.   Welche Auswirkungen hat die Suspendierung der Anti-Korruptions-Task- Force durch die chinesische G20-Präsidentschaft (vgl. www.reuters.com/ article/us-china-corruption-g-idUSKCN0XH0AB) nach Ansicht der Bun- desregierung auf die Agenda des G20-Gipfels? a) Erschwert die Suspendierung nach Ansicht der Bundesregierung ein ef- fektives Vorgehen gegen Briefkastenfirmen? b) Plant die Bundesregierung die Arbeit der Anti-Korruptions-Task-Force vor dem Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 wiederaufzunehmen? Die Fragen 28, 28a und 28b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein- sam beantwortet. Der Dialog mit den in der B20 zusammengeschlossenen Wirtschaftsvertreten hat für die Arbeit der G20 große Bedeutung, da für eine wirksame Bekämpfung von Korruption eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erforderlich ist. Dieser Dia- log zwischen den G20 und den B20 ist auch während der chinesischen Präsident- schaft fortgeführt worden. Die Bundesregierung legt großen Wert auf eine enge und gute Zusammenarbeit mit der B20 unter deutscher G20-Präsidentschaft. Die Frage der Transparenz von wirtschaftlichem Eigentum (Beneficial Ownership) wird dabei weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Wie auf Seiten der B20 die für den Dialog im Bereich der Korruptionsbekämpfung zuständigen Gremien orga- nisiert werden, obliegt grundsätzlich der Entscheidung der B20. 29.   Welche Schwerpunkte plant die Bundesregierung für die deutsche G20-Prä- sidentschaft im Jahr 2017? Welche Rolle wird dabei die Umsetzung der Pariser Klimavereinbarung vom Dezember 2015 spielen? Neben den traditionellen Themen Weltwirtschaft, Finanzmarktpolitik, Steuern und Handel wird die deutsche G20-Präsidentschaft die Themen Gesundheit, Klima und Energie, Digitalisierung, Bekämpfung von Korruption, Beschäfti- gung, Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung auf die Agenda setzen. Weiterhin werden voraussichtlich die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen, der Kampf gegen den Terrorismus und Migrations- und Flüchtlingsbewegungen Teil der Diskussion in der G20 unter deutscher Präsidentschaft sein. Deutschland en- gagiert sich seit langem in der G20 dafür, dieses Gremium auch für Fortschritte in der Klimapolitik zu nutzen. In diesem Kontext wird auch die Umsetzung des Übereinkommens von Paris vom Dezember 2015 während der deutschen G20- Präsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.
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