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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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ANHANG:

Ergänzung zu Il. Sachverhalt:

1:

Bezug der vorgeschlagenen Maßnahme zu den politischen Schwerpunkten des
BMFSFJ:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist als Gesell-
schaftsministerium unter anderem auch für die Themenbereiche Demokratieförderung
und Extremismusprävention zuständig. „Demokratie leben!“ ist seit Beginn der ersten
Förderperiode (2015 bis 2019) als lernendes, d.h. auf Veränderungen angelegtes, Pro-
gramm konzipiert. Für die Zukunft ab 2020 sollen die Ziele des Bundesprogramms neu
justiert und stärker fokussiert werden — vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesell-
schaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnen Erfahrungen. Das
Programm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Demokra-
tieförderung und Extremismusprävention. Handlungsleitend sind dabei die folgenden
drei übergreifenden Ziele: „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus

vorbeugen.“

Im Handlungsfeld „Demokratieförderung‘“ wird das Ziel verfolgt, demokratische Teil-
habe und zivilgesellschaftliche Konfliktregulierung zu stärken. Im Handlungsfeld „Viel-
faltgestaltung‘ sollen Projekte unterstützt werden, die das Verständnis für Vielfalt und
Respekt und die Anerkennung von Diversität fördern. Dazu gehören Empowerment-
und Antidiskriminierungsprojekte sowie Projekte zur Bearbeitung von Konflikten in der
Einwanderungsgesellschaft. Im Handlungsfeld „Extremismusprävention“ werden die
zentralen Formen ideologischer Radikalisierung bearbeitet: Rechtsextremismus, is-

lamistischer Extremismus und linker Extremismus.

Zielgruppenorientierung:
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ richtet sich an verschiedenste Adressatin-

nen und Adressaten. Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche, Eltern, Sozialarbei-
terinnen und Sozialarbeiter, Pädagoginnen und Pädagogen, Multiplikatorinnen und Mul-
tiplikatoren sowie staatlich und gesellschaftliche Akteure. Es ist daher von besonderer

Bedeutung, dass die externen Sachverständigen Erfahrungen mit den Zielgruppen des

Bundesprogramms haben (siehe Bewerbungsborgen S. 3, Punkt 3, ANLAGE 3).
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3. Gender Mainstreaming:
Auf die Einhaltung von Gender Mainstreaming-Grundsätzen wird im Bundesprogramm

großen Wert gelegt. Alle Projektträgerinnen und Projektträger werden mit Zuwendungs-
bescheid an die Einhaltung der entsprechenden Grundsätze gebunden. Dies gilt auch
für die Durchführung des geplanten Vergabeverfahrens zur Auswahl geeigneter Sach-

verständige’r.

4. Risikofaktoren:
Ein Risiko könnte sein, dass nicht in ausreichendem Maße Bewerbungen für die bisher
geplante Anzahl von Interessenbekundungen vorliegen. Es ist daher von besonderer
Wichtigkeit, dass Interessierte bei Rückfragen qualifiziert durch die Regiestelle beraten

werden. Der Regiestelle ist dies bewusst.

Ein weiteres Risiko könnte darin bestehen, dass sich im Laufe des Interessenbekun-
dungsverfahrens herausstellt, dass der /die Gutachter*in feststellen muss, dass sein/ ihr
Institut / Initiative / Einrichtung ebenfalls ein IBK für ein Projektvorhaben in einem der
Handlungsfelder eingereicht hat oder Kooperationspartner/-in eines solchen Projektvor-
habens ist, in dem der/die Gutachter*in bewerten sollte. In diesem Fall wird der/die
Sachverständige keine IBK aus dem entsprechenden Handlungsfeld zur Begutachtung
vorgelegt bekommen. Dadurch können sich Verschiebungen und eventuell sogar Strei-
chungen ergeben, die zu deutlichen Verschiebungen innerhalb des Gutachterpools füh-

ren können.

5. Inhaltliche/organisatorische Steuerung, Beteiligung/Abstimmung im BMFSFJ:

Die Durchführung des Vergabeverfahrens obliegt Referat 305 - „Demokratie leben!, Ber-
lin des BAFZA. Dazu gehört auch der Vertragsabschluss mit den externen Sachverstän-
digen (ANLAGE 7: Vertragsentwurf des BAfzA für die ausgewählten Sachverständigen).
Die fachliche Begleitung erfolgt durch Referat 104 im BMFSFJ (gemeinsam mit den Re-
feraten 101, 102 und 103). Detaillierter Zeitplan mit den jeweiligen Abstimmungen zwi-
schen BMFSFJ und BAFzA siehe ANLAGE 8.

Ergänzung zu Ill. Stellungnahme - Handlungsbedarf, Lösungsmöglichkeiten, Wirtschaft-
lichkeit:

1. Ziele, Prioritätsvorstellungen und mögliche Zielkonflikte:

Ziel ist es, mit Hilfe der externen Gutachter*innen qualifizierte Auswahl- und Bewer-

tungsverfahren für die Förderperiode 2020ff zu gewährleisten. Wesentliche Bewertungs-
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kriterien für die Sachverständigen sind dabei u.a.: Modellhaftigkeit und Innovationsgeh-
alt, Passfähigkeit zum Themenbereich, Schlüssigkeit der Problemlage mit dem Hand-
lungsbedarf im Aktionsraum bzw. in besonderen lokalen Kontexten, Zielorientierung so-
wie deren Übereinstimmung zum Problemausfriss und Handlungsbedarf, Zielgruppen-
zugang, -relevanz und deren Beteiligung, Innovation bei der strategischen und operati-
ven Auswahl und Einbindung von Kooperations- und Netzwerkpartnern, Weiterfüh-
rungsperspektive nach der Bundesförderung, Transferstrategien zur Übertragbarkeit.
Diese grundsätzlichen Bewertungskriterien werden in den jeweiligen Förderaufrufen ver-
öffentlicht, so dass für alle Beteiligten ein Höchstmaß an Transparenz beim Auswahl-
und Bewertungsverfahren hergestellt werden kann. Zielkonflikte werden damit deutlich

reduziert.

2. Relevante Lösungsmöglichkeiten und methodenabhängig die damit verbundenen Ein-
nahmen und Ausgaben bzw. deren Nutzen und Kosten (einschl. Folgekosten), auch

soweit sie nicht in Geld auszudrücken sind:

Die externen Sachverständigen müssen über Praxiserfahrungen und/oder Fachkennt-
nisse in den Themenfeldern des Bundesprogramms verfügen. Dazu gehören u.a. De-
mokratieförderung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Antisemitis-
mus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Rechtextremismus,
linker Extremismus usw.). Dieses Erfahrungswissen kann nicht durch eigenes Personal
des Bundes in dieser Differenziertheit abgedeckt werden. Zugleich wird durch die Ein-
beziehung externer Sachverständige*r verdeutlicht, dass die Auswahl der Modellprojek-

te ausschließlich auf der Basis inhaltlich/fachlicher Kriterien erfolgt.

3. Eignung der einzelnen Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Ziele unter Einbezie-
“hung der rechtlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen unter
Berücksichtigung der Risiken und der Risikoverteilung:

Unter Einbeziehung aller rechtlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbe-
dingungen und unter Einbeziehung der Risiken ist eine öffentliche Ausschreibung zur
Auswahl geeigneter externer Sachverständige*r zur inhaltlichen Begutachtung der ein-
gereichten Interessenbekundungen die beste Möglichkeit, ein professionelles Auswahl-
verfahren zu gestalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch im bisherigen Bundes-
programm „Demokratie leben!“, als auch in allen Vorläuferprogrammen die Auswahl der
Modellprojekte mit Hilfe externer Sachverständige*r erfolgte. Das Verfahren hat sich in

den letzten 15 Jahren bewährt.
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4. Kriterien und Verfahren für die Erfolgskontrolle:

Das Verfahren wird in den kommenden Monaten kontinuierlich begleitet und nach Ab-
schluss der Begutachtungen im September 2019 ausgewertet. Dabei werden die Ein-
drücke der Sachverständigen und die von BAFzA und BMFSFJ berücksichtigt. Die Er-

folgskontrolle wird im MaßnahmenControllingSystem sichergestellt.

5. Aufnahme in das MaßnahmenControllingSystem MCS:

Das Vorhaben wird ...

... als Einzelmaßnahme in das MCS aufgenommen.

... In folgender Gesamtmaßnahme (Bezeichnung, ggf. Kurzbeschreibung) in das MCS auf-

genommen:

... Im Rahmen folgender Bündelmaßnahme (Bezeichnung, ggf. Kurzbeschreibung) in das

MCS aufgenommen:

1109: Förderung von Begleitprojekten im Rahmen des Bundesprogramms „Demo-
kratie leben!“ (einschließlich Programmumsetzung, ÖA und Forschung)
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