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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Förderaufruf für den Handlungsbereich Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms ........................................................... 2 1.1 Ausgangssituation ................................................................................................................... 2 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms......................................................................................... 2 2. Gegenstand des Förderaufrufs ............................................................................................................ 3 2.1 Die Aufgaben ........................................................................................................................... 4 2.2 Die Themenfelder .................................................................................................................... 5 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen .................................................................................. 5 4. Bewertungsverfahren .......................................................................................................................... 7 5. Verfahren............................................................................................................................................. 8 5.1 Interessenbekundungsverfahren ............................................................................................ 8 5.2 Antragsverfahren..................................................................................................................... 9 5.3 Bewilligungsverfahren ............................................................................................................. 9 5.4 Verwendungsnachweise........................................................................................................ 10 Der Bund gewährt für die in diesem Förderaufruf genannten Zwecke Zuwendungen nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 1
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1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms 1.1 Ausgangssituation Deutschland ist ein demokratisches und weltoffenes Land, das einer vielfältigen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Basis dafür ist das Grundgesetz, dessen Errungenschaften nicht selbstverständlich existieren. Sie sind das Resultat einer langen Entwicklung, bei der sehr viele mutige und engagierte Menschen immer wieder für diese Werte eingetreten sind, die heute das gesellschaftliche Fundament bilden. Für ein friedliches, vielfältiges, gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland wird – neben sicherheitspolitischen Aufgaben und der Durchsetzung des Rechtsstaats – eine proaktive Demokratieförderung und eine nachhaltige Präventionsarbeit im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern und dem Bund mit der Zivilgesellschaft gebraucht. Besonders Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und auch linker Extremismus, so wie Ideologien der Ungleichwertigkeit und darauf bezogene Diskriminierungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird bereits seit 2015 ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene und Orte der Prävention in den Blick nimmt. Die wehrhafte Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Das aktive Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens sowie die Präventionsarbeit gegen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie können nur gemeinschaftlich und gesamtgesellschaftlich gelöst werden und müssen an den Herausforderungen, Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms Das Bundesprogramm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifenden Ziele. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland setzen sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene. Die Projektförderung des Bundesprogramms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv- 2
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pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt das Engagement für Demokratie und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015 bis 2019). „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend. Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure. Im Bundesprogramm gibt es vier Handlungsbereiche: 1. Kommune: Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“; 2. Land: Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler Beratung, Opferberatung, Distanzierungs- und Ausstiegsberatung; 3. Bund: Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken auf Bundesebene; 4. Modellprojekte: Förderung von Modellprojekten in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention Die Handlungsfelder wiederum gliedern sich in einzelne Themenfelder auf. 2. Gegenstand des Förderaufrufs Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will im Bereich der Demokratieförderung, der Vielfaltsgestaltung und der Extremismusprävention auf Bundesebene Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerke fördern. Dabei sollen thematisch ausgewiesene Träger oder Trägerverbünde die inhaltliche Expertise in einzelnen Themenfeldern weiter entwickeln und bundesweit zur Verfügung stellen. 3
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Mit dieser Weiterentwicklung im Handlungsbereich Bund werden Kompetenzen gebündelt und die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen gestärkt. Für die Bildung eines Kompetenznetzwerks finden sich bis zu fünf Träger des jeweiligen Themenfeldes in einer Kooperationsstruktur zusammen. Die Träger nehmen entsprechend ihrer jeweiligen Expertise eigene Aufgaben wahr. Mit einem Kompetenzzentrum übernimmt ein Träger alle Aufgaben in einem Themenfeld. 2.1 Die Aufgaben Die Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren haben vor allem folgende Aufgaben in ihrem Themenfeld wahrzunehmen: • Bereitstellen und Weiterentwickeln themenbezogener Expertise für die bundesweite Fachpraxis durch die Sammlung und Aufbereitung von fachbezogenen Inhalten • Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen und -austauschen, insbesondere zu aktuellen Herausforderungen und zur Unterstützung von Professionalisierungsprozessen • Bereitstellung von fachlicher Beratung • Entwicklung und Herausgabe von bundesweit verfügbaren Informationen, Arbeitshilfen und anderer Materialien • Transfer von erfolgreichen Arbeitsansätzen in Bundes-, Landes und kommunale Strukturen • Qualifizierung von Fachpersonal bzw. Multiplikator*innen zu fachlichen Inhalten, pädagogischen Handlungsansätzen und Methoden • Kooperation mit weiteren Akteur*innen im Themenfeld und relevanten Strukturen zur Organisation, Bündelung und Aufbereitung des bundesweitern Fachaustauschs im Themenfeld • transferorientierte, strukturbezogene Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung fachlicher Standards und deren Nutzung Diese Aufgaben sollen insbesondere für Partner*innen und Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie für Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dazu gehört vor allem auch die Kooperation mit und Unterstützung von Modellprojekte im gleichen Themenfeld des Bundesprogramms. Bei Aktivitäten in einzelnen Bundesländern ist das jeweilige Landes-Demokratiezentrum vorab zu informieren. Die konkreten Planungen und konkrete Maßnahmen werden jährlich mit dem BMFSFJ vereinbart. Für den themenübergreifenden Austausch zwischen den Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken findet einmal im Jahr eine Trägerkonferenz statt. 4
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Die Mitglieder in einem Kompetenznetzwerk regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperations- und Zielvereinbarung und bestimmen ein Mitglied als koordinierende Stelle für das gesamte Kompetenznetzwerk. 2.2 Die Themenfelder Auf Basis der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und des Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, sowie der Festlegungen im Koalitionsvertrag und der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitungen des Bundesprogramms wurden 13 Themenfelder für diesen Förderaufruf ausgewählt. Diese Themenfelder sind im Handlungsfeld der Demokratieförderung: • Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe • Schulische und außerschulische Bildung im Jugendalter • Berufliche Bildung, Ausbildung (inkl. Übergangssystem) im Handlungsfeld Vielfaltsgestaltung: • Antisemitismus • Antiziganismus • Antidiskriminierung und Diversitätsgestaltung • Homosexuellen- und Transfeindlichkeit • Islam- und Muslimfeindlichkeit • Rassismus gegen Schwarze Menschen • Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft und im Handlungsfeld Extremismusprävention: • Rechtsextremismus • Islamistischer Extremismus • Linker Extremismus 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen Im Rahmen des Bundesprogramms wird jeweils ein Kompetenznetzwerk oder ein Kompetenzzentrum pro Themenfeld gefördert. 5
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Die Zuwendungen werden an einzelne Träger grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Dabei werden zur Finanzierung der Maßnahmen maximal 500.000,00 EUR pro Jahr je Zuwendungsempfängerin bzw. Zuwendungsempfänger aus Bundesmitteln auf Antrag zur Verfügung gestellt. Die Gewährung einer Zuwendung setzt grundsätzlich den Einsatz von Eigen- bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum voraus. Sofern Mittel anderer öffentlicher Träger zur Finanzierung herangezogen werden sollen, sind Nutzungsrechte des Bundes auf alle Projektergebnisse sicherzustellen. Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf die Förderung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinzuweisen. Die geförderten Träger verpflichten sich, im Rahmen der Qualitätssicherung, an Erhebungen der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung und der begleitenden Erfolgskontrolle sowie am programmweiten Fachaustausch und Wissenstransfer teilzunehmen. Bei der Projektplanung und -durchführung sind erforderliche qualitätssichernde Maßnahmen zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren. Sofern Leistungen vergeben werden sollen, muss bereits bei der Projektplanung das Vergaberecht Beachtung finden. Als Antragstellende kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts und deren Zusammenschlüsse in Betracht, die gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der erfolgversprechenden Antragstellung auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit erbringen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuwendungen darüber hinaus auch an juristische Personen des Öffentlichen Rechts vergeben werden und es können zusätzlich solche juristische Personen des Privatrechts als Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger zugelassen werden, deren Gesellschaftsvertrag bzw. deren Satzung grundsätzlich mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit i.S.d. §§ 51 ff. AO vereinbar sind. Als Zuwendungsempfänger bzw. Zuwendungsempfängerin eines Kompetenzzentrums oder Mitglied eines Kompetenznetzwerks kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht, die anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und anerkannte Bildungsträger von Maßnahmen der politischen Bildung sind sowie an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft teilnehmen. 6
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Im Handlungsbereich Bund kann jede Zuwendungsempfängerin bzw. jeder Zuwendungsempfänger nur in einem Themenfeld gefördert werden. Die Träger müssen mindestens drei Jahre und in mehreren Bundesländern im Rahmen der Zielsetzungen des Programms aktiv gewesen sein. Sie müssen auf Grund fachlicher und personeller Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der unter Punkt 2.1 genannten Aufgaben zu leisten imstande sind. Dazu müssen sie ihre fachliche und pädagogische Qualifikation, ihre Erfahrungen, ihr Wissens- und Weiterbildungsmanagement, ihre Methoden zur Evaluation und Qualitätssicherung nachweisen sowie ihre finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen darstellen. Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. 4. Bewertungsverfahren Die Bewertung der eingereichten Interessenbekundungen erfolgt nach einer vorgegebenen Bewertungsmatrix. Wesentliche Bewertungskriterien werden u.a. sein: • Relevanz und Qualität der Darstellung der gesellschaftlichen Herausforderungen im Themenfeld und Passfähigkeit des (Netzwerk)-Konzepts • bei Netzwerken: Konzept zur Struktur- und Prozessqualität, z.B. strategische Ausrichtung, Standards, Management, Informationssammlung und -austausch, Steuerung und Koordination • bei Netzwerken: fachlicher Beitrag der einzelnen Netzwerkpartner*innen, sowie Angaben wie Ressourcen gebündelt, Angebote abgestimmt und Doppelstrukturen vermieden werden • bei Zentren: - die Beschreibung der besonderer Alleinstellungsmerkmale und Darstellung der Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung • Schlüssigkeit des dargestellten Handlungsbedarfs und der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben entsprechend des Punktes 2.1 7
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5. Verfahren 5.1 Interessenbekundungsverfahren Projektträger werden aufgerufen, ihr Interesse an der Förderung im Handlungsbereich Bund zu bekunden. Es kann nur eine Interessenbekundung pro Träger abgegeben werden. Für Kompetenznetzwerke muss ergänzend ein gemeinsames Konzept eingereicht werden, dass das gemeinsame Vorgehen, die Arbeitsteilung sowie jeweils eigenständigen spezifischen Beiträge der im Netzwerk beteiligten einzelner Träger beschrieben werden. Die Unterlagen zur Interessenbekundung sind fristgerecht einzureichen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Regiestelle „Demokratie leben!“ – Standort Berlin, Referat 305 Auguste-Viktoria-Str. 118, 14193 Berlin. Ab dem 3. Juni 2019 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms (www.demokratie-leben.de) das zu verwendende Online-Formular freigeschaltet. Die Interessenbekundung ist online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Zusätzlich ist die Interessenbekundung in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen einzureichen. Es gilt das Datum des Postzugangs. Es können nur fristgerecht eingegangene Interessenbekundungen berücksichtigt werden. Zeitraum zur Einreichung (Zugangsdatum beim BAFzA): 3. Juni 2019 bis 12. Juli 2019. Die eingereichten Interessenbekundungen werden von der Regiestelle statistisch erfasst und entsprechend gespeichert. Sie werden auf Vollständigkeit sowie auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und nach dem unter Punkt 4 dargestellten Bewertungsverfahren begutachtet. Die abschließende Entscheidung zur Auswahl der zu fördernden Träger trifft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die ausgewählten Träger werden zeitnah nach der Entscheidung über ihre Interessenbekundung zu einem Planungsgespräch eingeladen und danach zur Antragstellung aufgefordert. Interessentinnen und Interessenten, die keine Berücksichtigung finden konnten, werden ebenfalls zeitnah informiert. Für Rückfragen zur Interessenbekundung können Sie sich an die Regiestelle wenden. 8
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5.2 Antragsverfahren Die ausgewählten Träger werden zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags in schriftlicher und elektronischer Form beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Regiestelle „Demokratie leben!“ – Standort Schleife, Referat 304 Spremberger Str. 31, 02959 Schleife aufgefordert. Dafür müssen die von der Regiestelle zur Verfügung gestellten Antragsformulare benutzt werden. Der Antrag enthält die zu unterzeichnende Erklärung, dass das beantragte Vorhaben noch nicht begonnen wurde und keine weitere öffentliche Förderung aus anderen Programmen des Bundes für die geplanten Maßnahmen besteht. Für Rückfragen zur Antragstellung können Sie sich an die Regiestelle des Bundesprogramms wenden. 5.3 Bewilligungsverfahren Förderanträge werden nach qualitativen Kriterien bewertet und unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgewählt. Die Regiestelle bewilligt die Zuwendungen auf der Grundlage der Entscheidung des BMFSFJ durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die Projektlaufzeit ist bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt. Bei mehrjährig konzipierten Projekten werden die Zuwendungsbescheide in der Regel für die Dauer der beantragten Projektlaufzeit erlassen, sofern die Antragstellerin ihrerseits bzw. der Antragsteller seinerseits die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweist und ausreichend Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. In den Projektkonzeptionen müssen jedoch klar abgrenzbare Arbeitsergebnisse für jedes Förderjahr definiert sein. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang. Der Umfang der Fördermittelkontingente kann im Laufe des 9
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Haushaltsjahres nach Verfügbarkeit der Bundesmittel und Antragslage durch Festlegungen des BMFSFJ geändert werden. 5.4 Verwendungsnachweise Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, zu erfolgen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch die Regiestelle nach Vorlage der vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen durch die Zuwendungsempfängerin bzw. den Zuwendungsempfänger. Näheres regeln der Zuwendungsbescheid und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Berlin, den 02.05.2019 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 10
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