Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3831 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Informatik, Ingenieurinformatik/Technische Informatik, Medieninformatik, Me- dizinische Informatik und Wirtschaftsinformatik. Aussagen zu hybriden Fächern wie „Informatik für Mediziner“ sind auf dieser Grundlage nicht möglich. Die amtliche Statistik weist keine Studienplätze aus. Die Anzahl der Studierenden und die Anzahl der bestandenen Prüfungen seit 2000 sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Tabelle 4: Anzahl der Studierenden im Studienbereich Information Winter- Alle Studienbereich Informatik semester Fächer alle Hochschularten Universitäten Fachhochschulen (ohne Verwaltungs-FH) Anteil an Anzahl Anzahl Studierenden Anzahl Anzahl (in Prozent) 2000/2001 1.799.338 104.612 5,81 55.275 37.754 2005/2006 1.986.106 128.915 6,49 72 845 55 893 2010/2011 2.217.604 133.750 6,03 67 625 65 925 2015/2016 2.757.799 195.279 7,08 104 750 90 342 2016/2017 2.807.010 207.356 7,39 111 853 95 288 Tabelle 5: Anzahl der bestandenen Prüfungen im Studienbereich Informatik Prüfungs- Alle Studienbereich Informatik jahr Fächer alle Hochschularten Universitäten Fachhochschulen (ohne Verwaltungs-FH) Anteil an Prüfungen ins- Anzahl Anzahl gesamt Anzahl Anzahl 2000 214.473 5.806 2,71 3 117 2 429 2005 252.482 13.643 5,40 6 245 7 365 2010 361.697 19.046 5,27 8 852 10 155 2015 481.588 24.679 5,12 11 975 12 633 2016 491.678 25.196 5,12 12 062 13 096 Eine Aufteilung der Zahlen nach ländlichem Raum und Großstädten liegt in der amtlichen Hochschulstatistik nicht vor. g) Wie ist die quantitative und qualitative Situation in Deutschland im Ver- gleich zu EU-Mitgliedstaaten, zur Schweiz, Israel, China, zu den USA und Kanada? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
Drucksache 19/3831 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die Zahl der Erstsemester-Stu- dierenden im Informatikbereich zwischen WS 2011/12 und 2016/17 um rund 20 Prozent erhöht hat, während die Zahl der Informatikprofessuren nur um acht Prozent gestiegen ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Betreuungsverhältnis wieder auf das Niveau von 2011/2012 zu anzuheben? Die Einrichtung bzw. Denomination von Professuren liegt in der verfassungsmä- ßigen Verantwortung der Länder bzw. der Hochschulen. i) Wie hoch ist der Bedarf der deutschen Wirtschaft an ausgebildeten KI- Fachkräften? Wie hoch ist der Bedarf in anderen Staaten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Bedarf an ausgebildeten KI-Fachkräften jedoch so- wohl in Deutschland als auch international hoch und wächst stetig. Zuletzt hat eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erge- ben, dass der Mangel an ausgebildeten Fachkräften von den Unternehmen sowohl auf Anbieter- als auch auf Anwenderseite als eines der größten Hindernisse bei der Anwendung von KI gesehen wird. j) Wie hoch ist das durchschnittliche Einstiegsgehalt von Absolventinnen und Absolventen im Bereich Data Science? Sieht die Bundesregierung ein Problem in den international immer weiter steigenden Gehältern in diesem Bereich? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 40. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Hochschulausbildung, wenn es um die Vermittlung von grundlegenden Fähigkeiten geht, Daten auf kritische Art und Weise zu sammeln, zu managen, zu bewerten und anzu- wenden (sogenannte Data Literacy), und zwar in der Breite der Hochschul- ausbildung, mithin auch jenseits der technischen Studienrichtungen? Falls nicht, warum nicht? Falls ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesem Bedarf nachzukommen? Für die Gestaltung von Studium und Lehre sind die Hochschulen zuständig, die verfassungsgemäß in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Das vom BMBF geförderte und vom Stifterverband der deutschen Wissenschaft gemeinsam mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und der Hoch- schulrektorenkonferenz (HRK) getragene Hochschulforum Digitalisierung bildet als unabhängige nationale Plattform den Rahmen, um über die vielfältigen Ein- flüsse der Digitalisierung auf die Hochschulen zu diskutieren. Das Hochschulfo- rum Digitalisierung unterstützt Hochschulen bei der strategischen Verankerung der Digitalisierung sowie der Nutzung in der Lehre und entwickelt gemeinsam mit ihnen zukunftsweisende Szenarien für Hochschulen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3831 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 41. Teilt die Bundesregierung die Erkenntnis der „Stiftung Neue Verantwor- tung“, dass Deutschland im internationalen Vergleich der KI-Forschungs- ausgaben anderen Ländern hinterherhinkt? Wenn nicht, warum nicht? Was wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternehmen, um den Abstand aufzuholen? Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, dass die KI-Forschungsausgaben des Bundes in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern bisher zu niedrig waren. Zu den Ausgaben der Wirtschaft liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Eine aktuelle Einschätzung über künftige Entwicklungen wird im Rahmen der Erarbeitung der Strategie für Künstliche Intelligenz erfolgen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 42. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Deutschland bei der Künst- lichen Intelligenz (insbesondere beim Maschinellen Lernen), beim Quanten- computing und bei digitalen Geschäftsmodellen bzw. Smart Services bereits die Weggabelung verpasst hat? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um a) wieder auf den Erfolgspfad zu gelangen und b) bei künftigen Pfadkreuzungs-Situationen mehr-optionaler zu agieren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über „Weggabelungen“ in den genannten Themenfeldern vor. 43. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bereits im Jahr 2012 Prof. Geoffrey Hinton und Ko-Autoren von der Universität Toronto auf der Konferenz „Neural Information Processing Systems (NIPS)“ Forschungsergebnisse vorgestellt haben, die als Durchbruch im Deep Learning gelten und – außer- halb Deutschlands – eine sprunghafte Erhöhung der Wagniskapitalinvestiti- onen, Gründungen und Publikationen nach sich zogen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die bis 2012 vermutlich gute Wettbewerbssituation Deutschlands im Bereich Künstlicher Intelligenz verschlechtert hat, weil Deutschland diese erfolgreiche Entwicklung neuer Verfahren des Maschinellen Lernens seit 2012 verpasst hat und sie sich auch in der deutschen Förderpolitik bis vor Kurzem nicht niedergeschlagen hat? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Feld der Künstlichen Intel- ligenz den Rückstand von sechs Jahren wieder aufzuholen? Hat sich die Bundesregierung in diesem Feld zu sehr von den Technologie- bewertungen einzelner Akteure abhängig gemacht? Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis? Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, dass sich die gute Wettbe- werbssituation Deutschlands im Bereich Künstlicher Intelligenz seit dem Jahr 2012 verschlechtert hat. Die dynamischen Entwicklungen im Bereich Deep Con- volutional Neural Networks werden bereits seit 2013 aktiv, etwa durch Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft, mitgeprägt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Drucksache 19/3831 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 44. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Vereinigte Königreich bereits vor vier Jahren vier Zentren für Quantencomputing, sogenannte Quantum Tech- nology Hubs, eingerichtet hat und damit auf diesem Technologiefeld wich- tige strukturelle Entscheidungen getroffen hat? Was gedenkt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu tun, um im Feld des Quantencomputings nicht den Anschluss zu verlieren? Liegt auch hier – wie bei KI – ein Beispiel zu träger und wenig agiler Ent- scheidungsprozesse in der deutschen Forschungspolitik vor? Die Bundesregierung ist über die internationalen Aktivitäten in den Quantentech- nologien sehr gut unterrichtet. Auch die Bundesregierung hat die Bedeutung des Forschungsfeldes Quantentechnologien frühzeitig erkannt und fördert bereits seit dem Jahr 2011 Forschung und Entwicklung im Bereich der Quantenkommunika- tion. Insgesamt hat die Bundesregierung seit 2011 über 50 Mio. Euro für Quan- tentechnologien in der Projektförderung investiert. Auch auf europäischer Ebene ist die Bundesregierung aktiv. So hat sie das europäische Großprojekt „Quantum Flagship“ (Flaggschiffprojekt Quantentechnologie) von Beginn an intensiv be- gleitet und mitgestaltet, unter anderem durch die Unterstützung des High Level Steering Committee, das dazu Ende 2017 ein umfangreiches Positionspapier mit Empfehlungen vorgelegt hat. Als Grundlage für ein kohärentes Vorgehen der Bundesressorts erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Regierungsprogramm „Quantentechnologien“. 45. Hat das Gespräch der Bundeskanzlerin und mehrerer Kabinettsmitglieder im Mai 2018 mit 40 Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft über den Status quo bei Künstlicher Intelligenz zu Ergebnissen geführt? a) Wenn ja, welche Ergebnisse haben sich aus dem Gespräch ergeben? b) Was waren Schwerpunkte des Gespräches? c) Wer hat an dem Gespräch teilgenommen? d) Ist die öffentliche Berichterstattung richtig, dass der Kanzleramtschef mit der Ausarbeitung einer KI-Strategie betraut wurde? Wenn ja, warum das Kanzleramt und nicht das zuständige Bundesministe- rium für Bildung und Forschung? Das Gespräch hat am 29. Mai 2018 stattgefunden. Es diente dem Austausch über Potenziale und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz für Deutschland. Schwerpunkte des Gesprächs waren insbesondere eine Bestandsaufnahme im Be- reich KI zum Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland sowie zu Quali- fizierung und Fachkräften. Zum Teilnehmerkreis wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schrift- liche Frage 1 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksa- che 19/2610 verwiesen. Die Ergebnisse des Expertengesprächs fließen in die zu erarbeitende nationale Strategie für KI ein. Die Strategie wird in gemeinsamer Federführung vom BMBF, dem BMWi sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales er- stellt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3831 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg ihrer Forschungsförderpro- gramme? Wie ist das Verhältnis zwischen qualitativen Evaluierungen und quantitati- ven KPI? Wo liegen die Schwerpunkte sowohl in der Evaluierung als auch bei der Er- folgsmessung? Wo liegt der Schwerpunkt dieser Erfolgsmessung: beim Input, beim Prozess oder beim Output bzw. Outcome? Findet ein allumfassendes und konstantes Monitoring statt, oder werden nur Stichproben genommen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen im Sinne von KVP oder sonstigen in der Wirtschaft gängigen Verbesse- rungs- und Optimierungsmethodologien? Die Bundeshaushaltsordnung und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften sind der rechtliche Rahmen für die Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeitsuntersu- chungen von finanzwirksamen Maßnahmen. Hieraus ergibt sich, dass zur vorge- schriebenen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle As- pekte sowohl auf der Input- und Prozess- als auch auf der Output-, der Outcome- und der Impact-Ebene zu betrachten und zu bewerten sind. Die Entscheidung, wie die Erfolgskontrolle durchgeführt wird, unterliegt dem Ressortprinzip. Dies be- trifft bspw. die Entscheidung, ob Evaluationen oder ein Monitoring durchgeführt werden. In der Regel werden sowohl qualitative Kriterien als auch quantitative Indikatoren betrachtet. Die Bundesregierung misst der Erfolgskontrolle ihrer Maßnahmen zur For- schungsförderung hohe Bedeutung bei. Sie führt deshalb kontinuierlich pro- grammbezogene Evaluationen durch, bestimmt jedoch auch regelmäßig Kernin- dikatoren zur Leistungsfähigkeit Deutschlands im Bereich FuE. Hierzu zählen bspw. die FuE-Ausgaben, insbesondere die Ausgaben des Bundes für Wissen- schaft, Forschung und Entwicklung nach Förderbereichen auf der Input-Seite, so- wie Indikatoren wie Publikationen, Patente oder auch Umsätze mit Produktinno- vationen auf der Output-/Outcome-Seite. Eine Übersicht aktueller Kennzahlen findet sich im Bundesbericht Forschung und Innovation, der alle zwei Jahre ver- öffentlicht wird. Sowohl Monitoring- als auch Evaluationsverfahren basieren teil- weise auf Stichproben und teilweise auf Vollerhebungen, je nach Fragestellung. 47. Teilt die Bundesregierung die oben bereits angesprochene Aussage von McKinsey, dass derzeit häufig nur 1 Prozent der verfügbaren Daten genutzt werden und daher eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden können? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung förderpolitisch zu tun, so dass aus diesen bislang ungenutzten Daten neue Produkte, Geschäftsmodelle und Dienstleistungen entstehen können? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den prozentualen Anteil der Datennutzung vor.
Drucksache 19/3831 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 48. Welche nichtmonetären, beratenden Angebote stellt die Bundesregierung im IKT-Bereich zur Verfügung, gerade im Hinblick auf Datenschutz, Rechts- fragen, Regulatorik und ggf. Ethik (bitte alle Programme, Stellen oder ggf. Einzelpersonen nach Bundesland und Stadt auflisten)? Beratung zur Forschungsförderung der Bundesregierung und der Europäischen Union, auch im IKT-Bereich, bieten die Förderberatung des Bundes sowie die Nationalen Kontaktstellen. Diese sind regional unabhängig. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus im Wege der Zuwendung verschiedene Initiativen, die auch themenspezifische Beratung zur Digitalisierung anbieten. Hierzu zählen etwa das vom BMBF geförderte Future Work Lab zur Arbeitsgestaltung in der Industrie 4.0 oder das vom Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat geförderte Projekt „Digitale Nachbarschaft“, welches Ehrenamtliche darin unter- stützt, sicherer im Umgang mit dem Internet zu werden. Das Bundesamt für Si- cherheit in der Informationstechnik bietet Beratung zu Cybersicherheitsfragen. 49. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept Digitaler Freihandelszonen und Regulatory Sandboxes, um die Weiterentwicklung von IKT-Technolo- gien zu unterstützen? Das Ziel offener Märkte muss aus Sicht der Bundesregierung auch und gerade vor dem Hintergrund der Digitalisierung verfolgt werden. Die EU berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer Gemeinsamen Handelspolitik auch die Anliegen der europäischen IKT-Branche und die wachsende Relevanz datenbasierter Lösun- gen. Sie beteiligt sich aktiv an den Arbeiten im Rahmen der Gemeinsamen Initi- ative zum elektronischen Handel, die im Dezember 2017 am Rande der 11. WTO- Ministerkonferenz ins Leben gerufen wurde. Sie berücksichtigt diese Aspekte auch in ihren bilateralen Handelsabkommen, u. a. durch die Verankerung eigen- ständiger Kapitel zum digitalen Handel. Die Bundesregierung bringt die Anliegen der deutschen IKT-Branche fortlaufend in die Koordinierung auf EU-Ebene ein. „Regulatory sandboxes“ oder regulatorische Experimentierräume (Reallabore) als zeitlich (und räumlich) begrenzte Experimentierräume können einen wichti- gen Beitrag leisten, unter Nutzung von rechtlichen Spielräumen (Experimentier- klauseln, Ausnahmegenehmigungen etc.) die Erprobung neuer Technologien und Geschäftsmodelle im Markt zu ermöglichen und insbesondere in Zeiten kürzerer Innovationszyklen regulatorische Antworten zu finden. Dabei muss jedoch die Möglichkeit zur Regulierungsarbitrage vermieden werden. Im BMWi läuft der- zeit ein umfangreiches Forschungsgutachten zu den „Potenziale[n] und Anforde- rungen regulatorischer Experimentierräume (Reallabore)“. Der Endbericht ist für Ende 2018 geplant.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/3831 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1: IKT-Projektförderung des Bundes nach Technologiefeldern (absolut und relativ zur gesamten IKT- Förderung) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Thema Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Künstliche Intelli- genz/Da- 78.061 10,1 87.091 11,4 77.329 10,2 66.628 8,7 65.792 8,2 75.801 10,0 79.521 11,8 79.833 10,6 92.446 9,3 tenwissen- schaften Cyber- 1.123 0,1 5.506 0,7 17.356 2,3 26.057 3,4 34.393 4,3 32.475 4,3 37.283 5,5 48.434 6,5 51.820 5,2 security Digitale Plattfor- 58.393 7,5 73.165 9,5 57.715 7,6 51.695 6,7 55.533 6,9 60.732 8,0 52.973 7,8 60.555 8,1 68.708 6,9 men Höchstleis- tungsrech- nen/Cloud 30.528 3,9 42.842 5,6 59.226 7,8 58.735 7,6 34.356 4,3 21.161 2,8 21.832 3,2 20.171 2,7 39.320 4,0 Compu- ting Quanten- informa- 178 0,0 634 0,1 5.670 0,7 6.492 0,8 4.885 0,6 1.936 0,3 3.368 0,5 9.236 1,2 2.553 0,3 tions-tech- nologie Mikro- 97.383 12,6 176.709 23,1 222.888 29,3 104.809 13,6 122.737 15,4 93.535 12,3 92.334 13,7 100.053 13,3 164.108 16,6 elektronik Kommuni- kations- und Netz- 25.198 3,3 17.420 2,3 9.911 1,3 10.528 1,4 8.526 1,1 6.714 0,9 8.197 1,2 11.378 1,5 16.255 1,6 werktech- nologie Anlage 2: IKT-Projektfördermittel des Bundes nach Zuwendungsempfängern Art Zuwen- 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 dungsempfän- ger (ZE) Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Tsd. € % Hochschule 51.863 14,5 69.686 15,1 75.370 15,4 70.578 20,0 76.639 22,6 70.761 23,8 72.505 24,7 80.340 25,0 90.799 21,0 Außeruniversi- täre For- schungsein- 65.067 18,2 82.652 17,9 67.765 13,9 47.606 13,5 44.057 13,0 43.384 14,6 45.805 15,6 55.135 17,2 109.936 25,4 richtung (nur FhG, MPG, WGL, HGF) Sonstige For- schungsein- 48.121 13,5 68.439 14,8 88.300 18,1 76.963 21,8 52.942 15,6 39.619 13,3 44.677 15,2 49.242 15,4 72.493 16,7 richtung Fachhoch- 2.232 0,6 4.566 1,0 3.807 0,8 4.258 1,2 6.530 1,9 7.726 2,6 7.224 2,5 8.128 2,5 9.627 2,2 schule KMU (bis 250 60.368 16,9 69.118 14,9 71.604 14,7 52.384 14,8 48.059 14,2 44.286 14,9 43.265 14,8 50.626 15,8 59.984 13,8 Mitarbeiter) Unternehmen (mehr als 250 125.882 35,3 160.402 34,7 169.392 34,7 97.600 27,6 103.468 30,5 84.278 28,3 72.282 24,7 69.813 21,8 80.153 18,5 Mitarbeiter) Sonstige Emp- 3.140 0,9 7.792 1,7 12.445 2,5 4.071 1,2 7.546 2,2 7.544 2,5 7.443 2,5 7.509 2,3 10.298 2,4 fängergruppen
Drucksache 19/3831 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3: Anzahl der Beteiligten an der IKT-Projektförderung des Bundes nach Zuwendungsempfängern 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Art Zuwendungsemp- fänger (ZE) Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl ZE % ZE % ZE % ZE % ZE % ZE % ZE % ZE % ZE % Hochschule 505 21,2 547 20,1 621 20,5 637 22,6 630 22,1 604 22,4 615 21,8 633 20,9 769 21,5 Außeruniversitäre For- schungseinrichtung 240 10,1 262 9,6 302 10,0 263 9,3 250 8,8 238 8,8 252 8,9 264 8,7 319 8,9 (nur FhG, MPG, WGL, HGF) Sonstige Forschungsein- 170 7,1 199 7,3 221 7,3 206 7,3 208 7,3 190 7,1 195 6,9 215 7,1 246 6,9 richtung Fachhochschule 29 1,2 38 1,4 42 1,4 51 1,8 80 2,8 82 3,0 84 3,0 108 3,6 112 3,1 KMU (bis 250 Mitarbei- 718 30,1 817 29,9 908 30,0 835 29,6 814 28,5 747 27,7 801 28,4 930 30,7 1.114 31,1 ter) Unternehmen (mehr als 687 28,8 792 29,0 850 28,1 770 27,3 789 27,6 731 27,2 773 27,4 762 25,2 899 25,1 250 Mitarbeiter) Sonstige Empfänger- 36 1,5 73 2,7 86 2,8 58 2,1 84 2,9 100 3,7 103 3,6 117 3,9 119 3,3 gruppen Anlage 4: Durchschnittliche Förderquote in IKT-Förderprogrammen nach Art der Zuwendungsempfänger 2015 2016 2017 Art Zuwendungsempfänger (ZE) Durchschnittliche Durchschnittliche Durchschnittliche Förderquote Förderquote Förderquote (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) Hochschule 99,13 98,16 97,11 Außeruniversitäre Forschungseinrichtung (nur FhG, MPG, WGL, HGF) 87,69 84,27 92,89 sonstige Forschungseinrichtung 95,39 95,34 97,04 Fachhochschule 98,86 98,7 97,38 KMU (bis 250 Mitarbeiter) 49,33 49,29 50,22 Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter) 36,96 33,27 32,57 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333