Gefahr durch rechtsextreme und rechtsterroristische Strukturen in Deutschland 2019

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode             – 11 –                     Drucksache 19/14274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Erfassung aufgrund Bewertungsänderung der Bundesländer Tatzeit                               Tatort                     Todesopfer   Melde- Jahr      Monat      Tag                 Ort                   BL           Anzahl     datum 1990        10         7    Lübbenau                           BB             1        03.07.2015 1991         9        16    Schwedt                            BB             1        03.07.2015 1991        12         1    Hohenselchow                       BB             1        03.07.2015 1992         7         1    Neuruppin                          BB             1        06.07.2015 1992         8        29    Berlin                             BE             1        08.05.2018 1993         4        24    Obhausen                           ST             1        25.05.2012 1993         5         8    Belzig                             BB             1        08.07.2015 1993         6         5    Fürstenwalde                       BB             1        03.07.2015 1994         7        23    Berlin                             BE             1        08.05.2018 1996        10        23    Leipzig                            SN             1        29.02.2012 1997         4        17    Berlin                             BE             2        08.05.2018 1997         9        23    Cottbus                            BB             1        03.07.2015 1997         9        23    Angermünde                         BB             1        03.07.2015 1999        10         2    Hohenstein-Ernsttal                SN             1        29.02.2012 1999        10         6    Berlin                             BE             1        08.05.2018 1999        10         8    Löbejün                            ST             1        25.05.2012 1999        12        29    Halle                              ST             1        25.05.2012 2000         5        23    Berlin                             BE             1        08.05.2018 2000         5        31    Eberswalde                         BB             1        03.07.2015 2001        11         5    Berlin                             BE             1        08.05.2018 2003        10         4    Leipzig                            SN             1        03.09.2014 2012        10         1    Butzow                             MV             1        02.12.2014 2014        10        23    Limburg                            HE             1        02.06.2015 2017         3         1    Döbeln                             SN             1        25.10.2018 2018         4        17    Aue                                SN             1        06.12.2018 Vollendete Tötungsdelikte des NSU Tatzeit                               Tatort                     Todesopfer Jahr      Monat      Tag                 Ort                   BL           Anzahl 2000         9        9     Nürnberg                           BY             1 2001         6       13     Nürnberg                           BY             1 2001         6       27     Hamburg                            HH             1 2001         8       29     München                            BY             1 2004         2       25     Rostock                            MV             1 2005         6        9     Nürnberg                           BY             1 2005         6       15     München                            BY             1 2006         4        4     Dortmund                           NW             1 2006         4        6     Kassel                             HE             1 2007         4       25     Heilbronn                          BW             1 In Bezug auf versuchte Tötungsdelikte wurden im Phänomenbereich PMK – rechts- seit dem Jahr 1990 218 Taten mit insgesamt 222 Opfern erfasst. Die folgenden Angaben sind eine Ergänzung zu den Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2193.
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Drucksache 19/14274                                   – 12 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tatzeit                         Tatort                           Opfer Jahr     Monat Tag             Gemeinde                     BL          Anzahl s. BT-Drs 19/2193 (insgesamt 210 Opfer in 205 Fällen) Nachmeldung 17.05.18, 1998        12       18    Chemnitz                         SN              0       Tat NSU Nachmeldung 17.05.18, 2006        10       5     Zwickau-Eckersbach               SN              2       Tat NSU Nachmeldung 17.05.18, 2011        11        4    Zwickau                          SN              0       Tat NSU 2018        2        17    Heilbronn                        BW              3 2018        5        14    Wetter                           NW              1 2018        9         7    Mosbach                          BW              1 2018        9        12    Geislingen                       BW              0 2018        9        18    BadÜberkingen                    BW              0 2019        1         7    Nürnberg                         BY              1 2019        3        30    Berlin                           BE              2 2019        5        24    Erbach                           BW              0 2019        6         7    Kiel                             SH              1 2019        7        22    Wächtersbach                     HE              1 a) Bei wie vielen rechtsmotivierten Gewaltdelikten bzw. Tötungsdelikten seit 1990 geht die Bundesregierung von einem rechtsextremen bzw. rechtsterroristischen Tathintergrund aus (bitte nach Datum, Ort und Deliktsgruppe aufschlüsseln)? Für den Zeitraum 1990 bis 2000 galten die Kriterien des „Kriminalpolizeili- chen Meldedienstes in Staatsschutzsachen“ (KPMD-S). Dieser umfasste nur Straftaten, die aus einer extremistischen Motivation heraus, d. h. mit dem Ziel der Systemüberwindung, begangen worden sind. Von den ab dem Jahr 2001 begangenen rechts motivierten Tötungsdelikten wurden zwei versuchte Tötungsdelikte als nicht extremistisch motiviert einge- stuft: 29. Mai 2001 in Gadebusch/MV sowie 1. Mai 2002 in Delmenhorst/NI. Ob bei den rechts motivierten Tötungsdelikten im Tatzeitraum 1990 bis 2000 ein terroristischer Hintergrund vorlag, kann technisch nicht recherchiert wer- den. Die vollendeten und versuchten Tötungsdelikte des NSU sind als terroris- tisch eingestuft. Im Sinne der Fragestellung wird ergänzend auf die folgende Fallzahlenaufstel- lung zu Gewaltstraftaten für den Zeitraum 2001 bis 2019 (Abfragedatum 9. Ok- tober 2019) im Phänomenbereich PMK -rechts- mit Extremismusbezug bzw. der Deliktsqualität „Terrorismus“ verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 13 –                           Drucksache 19/14274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Rechts,           Rechts, extremistisch     terroristisch Tötungsdelikte                                               129                12 Tötungsdelikte vollendet                                      18                  9 Tötungsdelikte Versuch                                       111                  3 Körperverletzungen                                       15.421                   0 Brandstiftungen                                              619                  0 Sprengstoffdelikte                                            57                  0 Landfriedensbruch                                            529                  0 Gef. Eingriff                                                135                  0 Freiheitsberaubung                                            19                  0 Raub                                                         226                  0 Erpressung                                                   163                  0 Widerstandsdelikte                                           974                  0 Sexualdelikte                                                  4                  0 Summe Gewaltdelikte                                      18.276                 12 b) Gab es in den letzten Jahren weitere Nachmeldungen aus den Bundes- ländern, und wenn ja, welche (bitte nach Datum der Tat, Bundesland, Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? Die statistischen Angaben in der Antwort zu Frage 16 (vollendete rechtsmoti- vierte Tötungsdelikte seit 1990 und versuchte rechtsmotivierte Tötungsdelikte seit 1990) stellen den aktuellen Meldestand dar. Delikte, bei denen eine Bewer- tungsänderung vorgenommen worden ist, sind gesondert ausgewiesen. c) Zu wie vielen Altfällen, bei denen ein Tötungsdelikt in Betracht kommt, stehen weitere Ermittlungen des BKA noch aus, und kann ausgeschlossen werden, dass einzelne dieser bisher nicht hinreichend aufgeklärten Taten einen rechtsextremen oder rechtsterroristischen Hintergrund haben? d) Liegt der Evaluierungsberichte der AG Fallanalyse im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) zur Altfallprü- fung inzwischen vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, ca. sieben Jahre, nachdem das BKA die Leitung dieser sog. Altfallprüfung übernommen hat? Die Fragen 16c und 16d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sicherheitsbehörden haben die Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungs- delikten auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund für ungeklärte voll- endete und versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige zwischen den Jahren 1990 und 2011 im Rahmen der Arbeitsgruppe (AG) Fallanalyse des Gemein- samen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ-R) abgeschlos- sen und evaluiert (sog. Phase 1a). Die zeit- und personalintensive Prüfung ein- schlägiger Altfallakten erfolgte in der Zuständigkeit der Länder. Bundesweit wurde in ca. 3.300 Fällen anhand der Opferindikatoren überprüft, ob die Tathandlung in Kausalzusammenhang mit den Opferindikatoren stehen könnte. Von den Ländern wurden zum Abgleich Informationen zu insgesamt 745 Fällen an das BKA übermittelt, mit anderen relevanten Datenbeständen ab- geglichen und auf Hinweise bezüglich einer möglichen politisch rechten Tat- motivation ausgewertet.
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Drucksache 19/14274                                    – 14 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dieser systematisierte Datenabgleich führte zu 240 Dateitreffern, die sämtlich an die jeweils zuständigen Länder zur Überprüfung weitergeleitet wurden. Aus den Rückmeldungen zur Trefferbearbeitung haben sich keine weiteren Ermitt- lungsansätze im Hinblick auf einen etwaigen rechtsextremistischen bzw. -terro- ristischen Hintergrund ergeben. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll in den Gremien der Innenministerkon- ferenz über die mögliche Ausdehnung der Überprüfung auf weitere Delikts- bereiche entschieden werden. Die Befassung in den Gremien dauert aktuell noch an. 17. Wie viele Personen sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 nach Kennt- nis der Bundesregierung Opfer eines vollendeten bzw. eines versuchten Tötungsdeliktes im Kontext „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ ge- worden (bitte nach Jahren, nach Versuch bzw. Vollendung sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Straftaten von „Reichsbürgern/Selbstverwaltern“ werden erst seit dem 1. Januar 2017 mit Einführung eines entsprechenden Themenfeldes im KPMD-PMK bundeseinheitlich statistisch recherchierbar erfasst. Seither wurde kein Tö- tungsdelikt unter dem Themenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ registriert. Für den Zeitraum vor dem 1. Januar 2017 sind das versuchte Tötungsdelikt vom 25. August 2016 in Reuden/ST sowie das vollendete Tötungsdelikt vom 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd/BY bekannt. 18. Inwiefern wurden gegen Beschäftigte der Bundespolizei, des Bundes- kriminalamts oder des Zolls seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Ju- ni 2019 mit Bezug zu rechtsextremen Verbindungen, Strukturen oder Überzeugungen oder im Kontext „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ Strafverfahren und/oder Disziplinarverfahren eingeleitet (gegebenenfalls bitte soweit möglich nach Eingang, Ereignisort und Ergebnis aufschlüs- seln)? Im Jahr 2019 wurden zwei Strafverfahren gegen BKA-Beschäftigte wegen Äußerungen mit rechtsextremem Charakter geführt. Hierbei handelt es sich um 1. ein Verfahren, bei dem ein Kriminalkommissarsanwärter im Zuge des Studi- enabschnitts an der Fachhochschule des Bundes in Brühl eine Holocaust- leugnung vorgenommen hat. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht. Das Verfahren zur Entfernung aus dem Dienst ist abgeschlossen. 2. ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Haussicherungsdienstes (Tarifbe- schäftigter), er in einem Gespräch mit einer Bekannten Asylanten als „Un- termenschen“ bezeichnet hat. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Ver- fahren nach § 170 Absatz 2 stopp eingestellt, da aufgrund des privaten Cha- rakters des Gesprächs die Äußerung nicht geeignet ist, den öffentlichen Frie- den im Sinne des § 130 StGB (Volksverhetzung) zu stören. a) Wie viele dieser Verfahren wurden nach Hinweisen oder Beschwerden aus den Reihen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder des Zolls eingeleitet? Ein Verfahren.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    – 15 –                         Drucksache 19/14274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie viele dieser Verfahren wurden nach Hinweisen oder Beschwerden aus der Bevölkerung an die Behörden eingeleitet? Ein Verfahren. 19. Wie viele rechtsextreme Demonstrationen bzw. Aufmärsche mit insge- samt wie vielen Teilnehmern und Teilnehmerinnen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn bis einschließlich Juni 2019 (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln)? Auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalsmäßigen Kleinen Anfragen zu „Rechtsextremen Aufmärsche“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10328 und Bundestagsdrucksache 19/12548 wird verwiesen. 20. Wie oft wurden in 2019 bisher mutmaßlich rechtsterroristische Zusam- menhänge im GETZ behandelt (es wird um Vergleichszahlen aus den letzten fünf Jahren gebeten)? Aufgrund datenschutzrechtlicher Restriktionen erfolgt die Beauskunftung zu den vergangenen zwei Jahren (Stand: 2. Oktober 2017 bis 2. Oktober 2019). Im Jahr 2019 wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehr- zentrum – Phänomenbereich Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) 5 un- terschiedliche Vorgänge, denen Straftatbestände gemäß §§ 89a und 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) zugrunde liegen, behandelt. Im Jahr 2017 waren dies drei und im Jahr 2018 zehn entsprechende Vorgänge. 21. Wie oft ist das GETZ in den unterschiedlichen AG-Konstellationen im Jahr 2019 bisher zusammengetroffen (um Aufschlüsselung nach AGen sowie Vergleichszahlen aus den letzten fünf Jahren wird gebeten)? Das „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Phäno- menbereich Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) ist im Jahr 2019 (Zeitraum 1. Januar 2019 bis 2. Oktober 2019) 111 Mal in den einzelnen AG- Konstellationen zusammengetroffen. Die folgende Tabelle enthält die Zahlen aus dem aktuellen Jahr und die Vergleichszahlen aus den Jahren 2017 und 2018: Jahr                                         2017            2018         2019 AG Lage                                             99             99             75 AG Personenpotenziale                               27             29             21 AG Analyse                                           0              1              0 AG Operativer Informationsaustausch                 14             16             13 AG Gefährdungsbewertung                              5              6              1 AG Organisationsverbote                              0              0              1 AG Fallanalyse                                       0              0              0 Gesamt                                             145            151            111 Datenschutzrechtliche Restriktionen lassen eine Erhebung der Vorjahre ledig- lich zum Zwecke der NSU-Untersuchungsausschüsse zu.
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Drucksache 19/14274                                     – 16 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Wie oft hat sich das GETZ im Jahr 2019 bisher mit Sachverhalten bzw. Fällen beschäftigt, in denen illegaler Waffenbesitz oder waffenrechtliche Erlaubnisse bei Rechtsextremisten oder bei „Reichsbürgern“ und „Selbst- verwaltern“ eine Rolle spielten (bitte nach AGen sowie Vergleichszahlen aus den letzten fünf Jahren aufshlüsseln)? Aufgrund datenschutzrechtlicher Restriktionen erfolgt die Beauskunftung zu den vergangenen zwei Jahren. Im Jahr 2019 (Stand: 2. Oktober 2019) wurden im „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Phänomenbereich „Rechtsextremismus/- terrorismus“ (GETZ-R) in der GETZ-R AG „Phänomenbezogene Lage“ 33 Vorgänge thematisiert, in denen ein möglicher oder tatsächlicher Verstoß ge- gen das Waffengesetz oder waffenrechtliche Erlaubnisse eine Rolle spielten. Zur Beantwortung der Frage werden unter dem Begriff „Waffe“ nur Schuss-, Hieb- und Stichwaffen gefasst. Im Jahr 2017 (2. Oktober 2017 bis 31. Dezem- ber 2017) waren dies 15 und im Jahr 2018 31 entsprechende Thematisierungen. 23. Wie stark sind die im Verfassungsschutzbericht 2018 (S. 67) beschriebe- nen personellen Überschneidungen von Rocker- und Hooliganszene mit der rechtsextremen Szene (um quantitative Angaben bzw. Schätzungen nach Personenstärke wird gebeten)? Das BfV ist für die Aufklärung von Rockergruppierungen nach §§ 3, 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) erst dann zuständig, wenn die- se Bezüge zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen oder zu sicherheitsgefährd- enden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten aufweisen. In der Abteilung 2 des BfV (Rechtsextremismus) werden dabei nur die Rocker- gruppierungen mit Bezügen zum deutsch-europäischen Rechtsextremismus be- arbeitet. In diesen Zuständigkeitsbereich fällt dementsprechend nur ein Teil der Rockerszene. Aufgrund einer hohen personellen- wie organisatorischen Fluktu- ation innerhalb der Rockerszene lässt sich keine belegbare Zahl von Kontakten zu Rechtsextremisten oder rechtsextremistischen Rockern bestimmen. Auch ist keine seriöse Schätzung möglich. Für eine niedrige zweitstellige Zahl von lokal verankerten Hooligan- und Ultra- gruppierungen liegen bei den jeweils örtlich zuständigen Landesbehörden für Verfassungsschutz tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sie als Gruppe rechtsextremistische Ziele verfolgen bzw. zumindest aufgrund der Zahl ihrer rechtsextremistischen Mitglieder als rechtsextremistisch beeinflusst einzuord- nen sind. 24. Wie viele „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland? a) Inwiefern ist mittlerweile eine nähere Bestimmung der aktuellen Zahl gewaltorientierter „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ möglich? b) Falls eine solche nähere Bestimmung der aktuellen Zahl gewaltorien- tierter „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ nach wie vor nicht mög- lich ist, warum nicht, und inwiefern arbeitet die Bundesregierung hier an einer Lösung? Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit Stand vom 30. Juni 2019 werden dem Beobachtungsobjekt „Reichsbürger und Selbstverwalter“ 19.000 Personen zugerechnet. Eine verbindliche Aussage zur Zahl der gewaltorientierten „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist nicht
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 17 –                          Drucksache 19/14274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. möglich, da die Aufklärung des Personenpotenzials weiterhin andauert. Die Be- stimmung einer Anzahl gewaltorientierter „Reichsbürger und Selbstverwalter“ wird angestrebt. 25. Welche Deutschlandbezüge konnten bisher bezüglich des Christchurch- Attentates vom 15. März 2019 und bzgl. des mutmaßlichen Täters ermit- telt werden? a) Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzgl. mög- licher Aufenthalte des mutmaßlichen Täters in Deutschland vor? b) Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzgl. mög- licher Kontakte des mutmaßlichen Täters nach Deutschland vor? c) Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzgl. mög- licher Überweisungen des mutmaßlichen Täters an Personen in Deutschland vor? Die Fragen 25 bis 25c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Es wurden bislang mehrere Bezüge des Attentäters von Christchurch bzw. des Attentates nach Deutschland festgestellt. Es wurden textliche Bezüge nach Deutschland im Manifest des mutmaßlichen Attentäters festgestellt. Der mut- maßliche Attentäter hat einen Beitrag im Internet mit zwei Links zu Artikeln des Senders „Deutsche Welle“ verknüpft. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von möglichen Überweisungen des mutmaßlichen Attentäters an Personen und/oder Gruppierungen in Deutsch- land, die in einem politischen Zusammenhang stehen. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 24 auf Bun- destagsdrucksache 19/9553, 22 auf Bundestagsdrucksache 19/9360 und 54 auf Bundestagsdrucksache 19/9692 verwiesen. d) Führt der Generalbundesanwalt weiterhin einen Beobachtungsvorgang in diesem Zusammenhang? Der Beobachtungsvorgang der Bundesanwaltschaft ist am 29. Juli 2019 man- gels Anhaltspunkten für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat beendet worden. e) Inwiefern hat sich das GETZ seit April 2019 erneut mit dem Fall be- schäftigt? Das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ-R) hat sich seit April 2019 nicht mehr mit dem Christchurch-Attentat beschäftigt. f) Welche Hinweise konnten deutsche Sicherheitsbehörden zu den Er- mittlungen bislang beitragen? Deutsche Sicherheitsbehörden des Bundes stehen im Informationsaustausch mit den an den Ermittlungen beteiligten neuseeländischen Behörden. Eine Konkre- tisierung der Kontakte ist aufgrund der Sensibilität der Sachverhalte nicht mög- lich. Auch zu Inhalten und Themen dieser Zusammenarbeit der Sicherheits- behörden kann keine Stellungnahme erfolgen, um eine Identifizierung nicht ab- geschlossener Einzelsachverhalte zu verhindern und damit laufende Ermittlun- gen nicht zu gefährden. Trotz der grundsätzlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bun- destages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Be-
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Drucksache 19/14274                                   – 18 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lange das Informationsinteresse des Parlaments hinter die aus dem Rechts- staatsprinzip resultierende Pflicht zur Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen berechtigten Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermittlungsverfahren zurück. Darüber hinaus unterliegen Fragen der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehör- den des Bundes mit ausländischen Behörden einem besonderen Schutz. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt. Eine öffentliche Bekanntgabe solcher Infor- mationen entgegen der vorausgesetzten Vertraulichkeit ließe einen Rückgang von Informationen aus diesem Bereich befürchten, was wiederum zu einer Ver- schlechterung der Abbildung der Sicherheitslage führen könnte. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Sicherheitsbehörden gezogen werden können. 26. Inwiefern konnten bei den Sicherheitsbehörden des Bundes bereits Ver- bindungen des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke, Stephan E., zum NSU-Trio und dessen Umfeld festgestellt werden? 27. Wie ist der Stand der vom Generalbundesanwalt angekündigten Über- prüfung jedes einzelnen NSU-Mordes im Lichte der Ermittlungen gegen Stephan E., sein Umfeld und mutmaßliche Unterstützer und Unterstütze- rinnen? 28. Inwiefern konnten bei den Sicherheitsbehörden des Bundes bereits An- haltspunkte dafür gefunden werden, dass Stephan E. in rechtsextreme Netzstrukturen eingebunden war oder ist? Die Fragen 26 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ob und gegebenenfalls welche Verbindungen der Beschuldigte Stephan E. zu bestimmten Personen oder Personengruppen unterhalten hat, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Erkenntnisse hierzu können im Einzelfall Bedeutung für die Aufklärung des Tatgeschehens erlangen und müssen deshalb unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrecht- lichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsin- teresse zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar ver- eiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffe- ne Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinte- resse hat. 29. Bleibt das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Einschätzung, dass Stephan E. in den vergangenen zehn Jahren zu keinem Zeitpunkt als Rechtsextremist in Erscheinung getreten ist? Dem BfV liegen keine Erkenntnisse auf rechtsextremistische Aktivitäten des mutmaßlichen Täters Stephan E. nach 2009 vor.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 19 –                            Drucksache 19/14274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Beharrt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat immer noch auf dem Standpunkt, dass es „keine Hinweise auf einen ‚rechtsterro- ristischen Hintergrund‘ von ‚Combat 18‘ hierzulande“ gäbe und der Name „vorwiegend als populäres Markenzeichen“ gilt, ideologisch oder strategisch, aber keine „verbindlich fixierten Zielsetzungen“ feststellbar seien, eben auch „keine Bestrebungen, sich tatsächlich als bewaffneter Arm von ‚Blood and Honour‘ zu etablieren“ (vgl. www.fr.de/politik/ schiessuebungen-namen-hitlers-10971114.html)? Nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesverfassungsschutzämter ist „Combat 18“ eine neonazistische, rassistische, fremdenfeindliche, demokratie- feindliche und gewaltbereite Gruppierung. Die Aktivitäten von „Combat 18“ werden von den Bundes- und Landessicherheitsbehörden daher aufmerksam verfolgt. Darüber hinausgehende Informationen können nicht erteilt werden, da dies Rückschlüsse auf den Kenntnisstand und die Arbeitsweise der Verfas- sungsschutzbehörden zuließe. 31. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass „Combat 18“ mittlerweile in Kanada als Terrororganisation bewertet wird (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/kanada-rechtsextreme-gruppen-auf- terrorliste-combat-18-blood-honour-a-1274523.html)? Die Entscheidung Kanadas ist der Bundesregierung bekannt. Informationen ausländischer Nachrichtendienste werden regelmäßig in nachrichtendienstliche Bewertungen einbezogen. 32. Warum sind, wie im Verfassungsschutzbericht 2018 deutlich wird, rechts- extreme Zeitungen und Online-Magazine (wie z. B. Compact, Deutsch- landkurier, Journalistenwatch u. v. m.), anders als beispielsweise die „Junge Welt“ im linken Bereich, weiterhin keine Beobachtungsobjekte des Bundesamtes für Verfassungsschutz? Die Einrichtung von Beobachtungsobjekten in Bezug auf Zeitungen und Online-Magazine im Phänomenbereich Rechtsextremismus wird fortlaufend im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des BfV geprüft. Im Einzelnen kann die Frage nicht beantwortet werden. BfV sammelt im Rah- men seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Durch eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der Verfassungsschutzberichte könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen wer- den. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt sich, dass eine Beantwortung hinsichtlich einer etwaigen Be- obachtung des „Verlag Schelm“ durch das BfV nicht erfolgen kann. 33. Welche Kenntnisse liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum Verlag „Der Schelm“ (https://derschelm.com/gambio/) vor, und inwiefern ist er Beobachtungsobjekt der Behörde? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 wird verwiesen.
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Drucksache 19/14274                                                      – 20 –                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Tendenz von rechts- extremistischen Gruppierungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von sogenannten völkischen Siedlerinnen und Siedlern, private Kitas und Schulen zu gründen, und welche Strategien verfolgt sie gemeinsam mit den Bundesländern, um sicherzustellen, dass die Trägerinnen und Träger dieser privaten Kitas und Schulen sich klar zum Grundgesetz bekennen (vgl. beispielsweise der Kita-Erlass in Mecklenburg-Vorpommern, www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Kinderta gesf%C3%B6rderung/?id=2931&processor=veroeff)? Die Weitergabe rechtsextremistischer Ideologie an den Nachwuchs spielt inner- halb der Szene eine wichtige Rolle. Zu konkreten Gründungen von Bildungs- einrichtungen durch rechtsextremistische Gruppierungen liegen der Bundes- regierung derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Überprüfung privater Bildungs- träger erfolgt in Zuständigkeit der Bundesländer. Die rechtliche Rahmensetzung für die Zulassung von Kindertagesstätten erfolgt über einschlägige Gesetzgebung der Länder. Zudem findet das SGB VIII An- wendung. Weitere Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Einrichtung einer Privatschule bedarf der staatlichen Genehmigung (Arti- kel 7 Absatz 4 Satz 2 GG). Die Genehmigungsvoraussetzungen werden in den für den schulischen Bildungsbereich zuständigen Ländern geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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