47.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

/ 2
PDF herunterladen
Stand: Juni 2019 Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2020 „Demokratie leben!“ ist seit dem Beginn der ersten Förderperiode (2015 bis 2019) als lernendes, d. h. auf Veränderung angelegtes, Programm konzipiert. Dies soll weiterhin beibehalten werden. Ab 2020 sollen die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und deutlicher fokussiert werden – vor allem mit Blick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und auf Grundlage bereits gewonnener Erfahrungen. Das Programm bleibt damit eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten Ziele. „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ werden die neuen Kernziele des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sein. Dieser inhaltliche Dreiklang wird handlungsleitend sein. Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde zudem eine Förderrichtlinie für das Bundesprogramm erarbeitet, die aktuell mit BMF und Bundesrechnungshof abgestimmt wird. Die Förderrichtlinie soll zum Beginn der zweiten Förderperiode am 01.01.2020 in Kraft treten. Programmarchitektur von „Demokratie leben!“ ab 2020: Nachhaltige Strukturen Handlungsbereich Kommune Handlungsbereich Land Handlungsbereich Bund Partnerschaften für Demokratie Landes-Demokratiezentren Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerke      Fach- und Koordinierungsstelle Demokratiekonferenz Jugendforum Vernetzung / Bündnisse Bearbeitung lokaler bzw. regionaler Problemlagen      Landeskoordinationsstelle Vernetzung Mobile Beratung Opferberatung Distanzierungs- und Ausstiegsberatung   Bundesfachstellen mit Expertise in den einzelnen Themenfeldern Aufgaben im Themenfeld für das Gesamtprogramm: Transfer, Fachaustausch, Vernetzung, Beratung, Qualifizierung Modellprojekte Handlungsfeld Demokratieförderung    Frühes soziales Lernen und politische Sozialisation Jugendlicher Partizipation marginalisierter Gruppen Konfliktregulierung im Sozialraum Handlungsfeld Vielfaltgestaltung     Förderung von Respekt und Anerkennung von Diversität Empowerment und Antidiskriminierung Konfliktbearbeitung in der Einwanderungsgesellschaft Bearbeitung ausgewählter Phänomene GMF: Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus gegen Schwarze Menschen, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit Handlungsfeld Extremismusprävention Prävention von  Rechtsextremismus  Islamistischen Extremismus  Linker Extremismus und Projekte  zu Wechselwirkungen der einzelnen Phänomene, zu Deeskalations- und Distanzierungsarbeit  im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe Begleitung und Unterstützung  Programmevaluierung und Wissenschaftliche Begleitung(en)  Begleitprojekte zur programm- und projektbegleitenden Unterstützung, wie z.B. Fachaustausch, Qualifizierung und Unterstützung des Transfers in die Regelstrukturen  Forschungsvorhaben
1

Stand: Juni 2019 Im Jahr 2020 beginnt die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Ab Ende Mai 2019 können sich Organisationen im Rahmen von sogenannten Interessenbekundungsverfahren bewerben, um sich nachhaltig für Demokratie und Vielfalt zu engagieren. Die ersten Antragsverfahren starten im August 2019. Die Projektförderung erfolgt maximal bis zum Ende des Jahres 2024. Die Förderaufrufe und die notwendigen Online-Formulare für die Interessenbekundungsverfahren werden unter www.demokratie-leben.de zur Verfügung gestellt. Handlungsbereich Kommune Das Bundesprogramm unterstützt Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in den „Partnerschaften für Demokratie“. Dabei handelt es sich um lokale und regionale Bündnisse, die vor Ort passende Strategien für die konkrete Situation entwickeln – beteiligungsorientiert und nachhaltig. Im Handlungsbereich Kommune werden die bereits geförderten Gebietskörperschaften zur Antragstellung aufgefordert. Das Antragsverfahren beginnt am 1. August 2019 und endet 4. Oktober 2019. Handlungsbereich Land In jedem Bundesland fördert „Demokratie leben!“ die Arbeit eines Landes-Demokratiezentrums. Hier werden die regionalen Beratungs- und Unterstützungsangebote gebündelt und Konzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt entwickelt. Im Handlungsbereich Land werden die bereits geförderten Landes-Demokratiezentren zur Antragstellung aufgefordert. Das Antragsverfahren beginnt am 1. August 2019 und endet 4. Oktober 2019. Handlungsbereich Bund Auf Bundesebene fördert „Demokratie leben!“ die Arbeit von Kompetenzzentren und -netzwerken, die die inhaltliche Expertise in einzelnen Themenfeldern weiterentwickeln und bundesweit zur Verfügung stellen. Interessenbekundung: 3. Juni 2019 – 12. Juli 2019 Antragsverfahren: 4. Oktober 2019 – 8. November 2019 Modellprojekte Modellprojekte entwickeln und erproben innovative Ansätze. Sie werden in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention gefördert.  Handlungsfeld Demokratieförderung Interessenbekundung: 27. Mai – 5. Juli 2019 Antragsverfahren: 13. September – 1. November 2019  Handlungsfeld Vielfaltgestaltung Interessenbekundung: 27. Mai – 5. Juli 2019 Antragsverfahren: 13. September – 1. November 2019  Handlungsfeld Extremismusprävention Interessenbekundung: 3. Juni – 12. Juli 2019 Antragsverfahren: 20. September – 8. November 2019
2