Deutschland, die EU, USA und China - Entwicklungspolitische Infrastrukturmaßnahmen in Afrika
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4795 19. Wahlperiode 01.10.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3953 – Deutschland, die EU, USA und China – Entwicklungspolitische Infrastrukturmaßnahmen in Afrika Vorbemerkung der Fragesteller Ein zentraler Bestandteil im Rahmen der Entwicklungshilfe in Afrika ist der Aufbau von Handelsstrukturen. Noch immer beträgt der Anteil Subsahara-Afri- kas am Welthandel gerade einmal 2 Prozent. Und auch der Binnenhandel in der Region liegt mit deutlich weniger als 15 Prozent noch immer weit hinter den Bedürfnissen einer Region mit hohem Bevölkerungswachstum. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Zöllen über Defizite im Regierungshan- deln bis hin zu einer mangelnden Infrastruktur. Nach Berechnungen der KfW würde jedoch eine vorhandene und intakte Infra- struktur die Produktivität um 40 Prozent steigern und die Transportkosten um 30 bis 40 Prozent verringern. Damit bedeuten Investitionen in die Infrastruktur in Afrika auch direkte Investitionen in den Auf- und Ausbau des Binnenhandels sowie Vereinfachungen bei der Ansiedlung ausländischer Investoren durch gute Rahmenbedingungen. Auch im Hinblick auf akute Krisen und Nahrungsmittelengpässe ist eine gute Infrastruktur für viele Menschen in Subsahara-Afrika überlebenswichtig. Die Er- nährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt allein die Nachernteverluste von Nahrungsmitteln in Subsahara-Afrika auf 40 Prozent. Damit verderben nach Angaben der FAO jedes Jahr 150 Kilo- gramm Lebensmittel pro Einwohner auf dem Weg zu ihrem Bestimmungsort (www.dw.com/de/hunger-und-leere-kornkammern-trotz-voller-felder/a- 37711201). Gerade in einer Region der Erde, in der mehr als 30 Prozent der Kinder unterernährt sind, sind Investitionen in die Infrastruktur somit zwingend notwendig. Nach Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Norbert Barthle, beläuft sich das von der Afrikanischen Entwicklungsbank errechnete Infrastrukturdefizit insgesamt auf 170 Mrd. US-Dollar jährlich (Plenarprotokoll 19/36). Demgegen- über stünden derzeitige Infrastrukturausgaben aller Geber in Höhe von jährlich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung vom 27. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
19/4795 Drucksache 19/ 4795 – 2– –2 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nur 50 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Insbesondere China weitet in diesem Zusam- menhang sein Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit kontinuierlich und auf hohem Niveau aus und koppelt Investitionen in Infrastrukturmaßnah- men an exklusive Nutzungs- und Zugangsrechte zu diesen für chinesische Un- ternehmen, wie diverse Medien berichten (www.dw.com/de/chinas-verst% C3%A4ndnis-von-entwicklungshilfe/a-43651155). Gleichzeitig unternehmen jedoch auch andere globale Akteure, wie die EU und die USA, große Anstrengungen, um die Entwicklung in Afrika voranzutreiben. Aufgrund dieser Vielzahl von Akteuren scheint eine enge Koordinierung der durchzuführenden Maßnahmen und Projekte sowie deren Evaluierung im Hin- blick auf den effizienten Einsatz von Mitteln in der Entwicklungszusammenar- beit unabdingbar. Deutschland 1. In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 Ausgaben im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika für die einzelnen Be- reiche a) Straßen und Verkehrswege, b) Schienenverkehr/-infrastruktur, c) Seewege und Schifffahrt, d) Häfen, e) Energieerzeugung und -versorgung sowie Stromnetze, f) Transport- und Lagerinfrastruktur, g) Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses Internet und h) Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung getätigt (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten auf- schlüsseln sowie angeben, welche der genannten Ausgaben auf die nordafri- kanischen Staaten entfallen sind und welche auf die Staaten in Subsahara- Afrika und in welcher Höhe die vorgenommenen Ausgaben jeweils in wel- cher Höhe ODA-anrechenbar – ODA = Öffentliche Entwicklungszusam- menarbeit – waren)? Die Fragen 1 bis 6 werden auf Grundlage der deutschen Meldung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee, DAC) beantwortet. Diese Daten werden von allen Gebern nach den Regelungen des DAC gemeldet und bieten so über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen (hier: Auszahlungen). Die ODA-Daten liegen bis zum Jahr 2016 vor. * Auf die Anlagen 1 bis 28 wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlagen 1 bis 28 wurde abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/4795 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 3– –3 – Drucksache Drucksache19 /4795 19/ 4795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben wurden in wel- cher Höhe a) im Rahmen der bilateralen technischen Entwicklungszusammenarbeit (TZ) und b) im Rahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) getätigt (bitte angeben, welche Durchführungsorganisation mit der Durch- führung welcher konkreten Projekte beauftragt wurde sowie Ausgaben der bilateralen FZ nach Krediten und Zuschüssen aufschlüsseln)? Auf die Anlagen 1 bis 28 wird verwiesen. 3. Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben wurden aus den Mitteln welches Ressorts der Bundesregierung finanziert (bitte mit Angabe des Haushaltstitels im entsprechenden Einzelplan beantworten)? Auf die Anlagen 1 bis 28 wird verwiesen. 4. In welcher Höhe waren die in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben jeweils einzeln sowie insgesamt ODA-anrechenbar? In allen aufgeführten Projekten sind verwendete öffentliche Mittel vollständig ODA-anrechenbar. 5. Welchen Anteil an der deutschen Gesamt-ODA (ODA-Quote) hatten die in der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgaben in den jeweiligen Jahren? Für die einzelnen Jahre ergibt sich folgendes Bild: Jahr Gesamt-ODA Auszahlungen Infrastruktur in Afrika Anteil (in Euro) (in Euro) 2013 14.228.260.000 323.581.321 2,27% 2014 16.566.200.000 505.011.654 3,05% 2015 17.940.210.000 1.003.742.843 5,59% 2016 24.735.700.000 1.174.167.561 4,75%
19/4795 Drucksache 19/ 4795 – 4– –4 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Welchen Anteil hatten die Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für die in Frage 1 genannten Bereiche jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 am Gesamtvolumen der von Deutschland geleisteten Ent- wicklungshilfe? 2013 Bereich Summe Anteil (in Euro) Straßen und Verkehrswege 12.987.590,68 0,09% Schienenverkehr/-infrastruktur 11.812.423,51 0,08% Seewege und Schifffahrt/Häfen 0 0,00% Energieerzeugung und -versorgung sowie 128.089.538,99 0,90% Stromnetze Transport- und Lagerinfrastruktur 2.328.553,06 0,02% Telekommunikationsinfrastruktur sowie 14.933.499,26 0,11% drahtloses Internet Wasseraufbereitung, -versorgung und 141.226.059,85 0,99% -speicherung 2014 Bereich Summe An- (in Euro) teil Straßen und Verkehrswege 16.356.140,74 0,09% Schienenverkehr/-infrastruktur 542,42 0,00% Seewege und Schifffahrt/Häfen 0 0,00% Energieerzeugung und -versorgung sowie Strom- 236.854.072,62 1,43% netze Transport- und Lagerinfrastruktur 2.287.495,00 0,01% Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses 52.308.131,82 0,32% Internet Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung 188.140.029,71 1,14%
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 5– –5 – Drucksache Drucksache19 /4795 19/ 4795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2015 Bereich Summe An- (in Euro) teil Straßen und Verkehrswege 21.184.478,99 0,12% Schienenverkehr/-infrastruktur 108.290.262,80 0,60% Seewege und Schifffahrt/Häfen 13.000,00 0,00% Energieerzeugung und -versorgung sowie Strom- 525.065.630,64 2,93% netze Transport- und Lagerinfrastruktur 2.237.384,36 0,01% Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses 20.918.325,09 0,12% Internet Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung 318.912.011,33 1,78% 2016 Bereich Summe An- (in Euro) teil Straßen und Verkehrswege 44.303.460,61 0,18% Schienenverkehr/-infrastruktur 100.000.002,60 0,40% Seewege und Schifffahrt/Häfen 0 0,00% Energieerzeugung und -versorgung sowie Strom- 838.056.791,95 3,39% netze Transport- und Lagerinfrastruktur 2.958.635,07 0,01% Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses 8.962.982,88 0,04% Internet Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung 179.885.688,15 0,73% 7. Sind der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich bundeseigener und landeseigener Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen, durch die Fi- nanzierung oder die Durchführung von Infrastrukturprojekten Vorteile in Bezug auf den Zugang oder die Nutzung der hergestellten bzw. finanzierten Infrastrukturmaßnahmen eingeräumt worden? Wenn ja, welche, und von wem? Es sind keine Vorteile eingeräumt worden. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Durchführung bzw. Fi- nanzierung von Infrastrukturprojekten in Bezug auf die in Frage 1 genannten Bereiche in Afrika durch deutsche Unternehmen (bitte einzelne Projekte so- fern möglich inklusive Investitionssumme des Unternehmens und Gesamt- herstellungskosten für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 angeben)? Die Bundesregierung hat hierzu keine systematischen Erkenntnisse. Im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung und der Finanziellen Zusammenarbeit der Bun- desregierung liegen jedoch die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten In- formationen vor.
19/4795 Drucksache 19/ 4795 – 6– –6 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung kann auf Antrag Direktinvestitionen deutscher Unterneh- men in Afrika mit Investitionsgarantien gegen politische Risiken absichern. Eine Finanzierung dieser Projekte ist damit nicht verbunden. Der derzeitige Garantie- bestand von Infrastrukturinvestitionen deutscher Unternehmen in Afrika in den in Frage 1 genannten Bereichen ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Angaben zu einzelnen Projekten und Unternehmensnamen unterliegen jedoch den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Antragsteller. Einer über die nachstehend dargestellten Informationen hinausgehenden Offenle- gung des Projektnamens oder des betroffenen Unternehmens steht nach sorgfäl- tiger Abwägung der betroffenen verfassungsrechtlich geschützten Belange die Verletzung von Grundrechten der Deckungsnehmer der Investitionsgarantien ent- gegen. Eine Offenlegung würde Rückschlüsse auf die Markterschließungs- sowie die Ri- sikoabsicherungsstrategie des Unternehmens ermöglichen. Beide sind für in- und ausländische Konkurrenten der betroffenen Unternehmen von Interesse und da- mit wettbewerbsrelevant. Zudem kann bereits die Tatsache des Engagements in einem bestimmten Land – insbesondere in Fällen originärer Markterschließung – wettbewerbsrelevant sein. Daneben können anhand der nachstehend genannten Deckungssummen auch Rückschlüsse auf den finanziellen Aufwand der Markterschließung erfolgen. Gerade angesichts der noch vergleichsweise geringen Investitionstätigkeit deut- scher Unternehmen in den z. T. schwierigen afrikanischen Märkten, deren Stei- gerung auch ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist, sollten die schon bestehenden Engagements nicht durch zusätzliche Risiken belastet werden. Im vorliegenden Fall können daher nur die nachfolgend aufgelisteten Informationen offengelegt werden. Bereich Land Anzahl der Kapital- Projekte deckung in Euro Schienenverkehr/-infrastruk- tur Algerien 1 2,3 Mio. Energieerzeugung und -ver- sorgung sowie Stromnetze Kenia 1 19,2 Mio. Mali 1 10,0 Mio. Marokko 1 13,8 Mio. Mauritius 1 3,0 Mio. Telekommunikationsinfra- struktur sowie drahtloses In- ternet Algerien 1 12,4 Mio.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 7– –7 – Drucksache Drucksache19 /4795 19/ 4795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit der Bundesregierung sind die Pro- jekte in nachfolgender Tabelle bekannt, die unter Beteiligung deutscher Unter- nehmen umgesetzt werden. Angaben zu einzelnen Projekten und Unternehmensnamen unterliegen jedoch den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen (Artikel 12 GG). Eine Offenlegung würde Rück- schlüsse auf die Markterschließung sowie geschäftliche Strategien dieser Unter- nehmen ermöglichen. Beides ist für die in- und ausländischen Konkurrenten der betroffenen Unternehmen von Interesse und daher wettbewerbsrelevant. Die be- treffenden Informationen sind aus Sicht der Unternehmen, gerade auch in ihrer Gesamtschau mit den daraus möglichen Rückschlüssen im Vergleich, hochgradig sensibel und geschäftsstrategisch relevant. Nach sorgfältiger Abwägung der Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen mit dem parla- mentarischen Informationsanspruch überwiegen erstere. Darüber hinaus ist die vertrauliche Behandlung von Betriebs- und Geschäftsge- heimnissen durch die KfW grundlegende Voraussetzung dafür, dass Partner mit der KfW zusammenarbeiten und auch künftig geschäftliche Informationen aus ihrer Unternehmenssphäre vertraulich zur Verfügung stellen bzw. Informationen von Unternehmen, mit denen sie ihrerseits in vertraglicher Beziehung stehen, an die KfW vertraulich übermitteln. Durch die flächendeckende Benennung einzel- ner deutscher Unternehmen seitens der KfW, die bei der Durchführung bzw. Fi- nanzierung von Infrastrukturprojekten in Afrika tätig wurden, würde die KfW ih- ren guten Ruf als vertrauenswürdige Entwicklungsfinanzierungsinstitution aufs Spiel setzen. Dadurch würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im zentralen Bereich der Finanziellen Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt. In Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch überwiegt daher das Interesse der Bun- desregierung. Aufgrund der Sensibilität, die mit der Offenlegung der erbetenen Informationen mit Bezug auf einzelne deutsche Unternehmen verbunden ist, besteht auch nicht die Möglichkeit, die betreffenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Par- lament als Verschlusssache zur Verfügung zu stellen. Die flächendeckende Wei- tergabe sensibler Informationen über Unternehmen würde ein erhebliches Repu- tationsrisiko für die KfW bedeuten, auch wenn sie unter Verschluss geschieht und sich auf den Deutschen Bundestag beschränkt. Auch im Falle der Weitergabe un- ter Verschluss wäre die Bundesregierung daher in der Wahrnehmung ihrer ent- wicklungspolitischen Aufgaben erheblich beeinträchtigt. Dies gilt analog auch für das Instrument der Investitionsgarantien für Direktin- vestitionen im Kontext der Außenwirtschaftsförderung. Ungeachtet dessen können jedoch folgende Informationen von der KfW geliefert werden, die nicht den Schutzbereich der verfassungsrechtlich geschützten Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen berühren: Übersicht für FZ-unterstützte Projekte an denen deutsche Unternehmen im Auf- trag der Partnerregierungen an der Durchführung beteiligt sind in den Sektoren Energie, Transport und Wasser (Anzahl und Finanzierungsvolumen der Projekte in Euro):
19/4795 Drucksache 19/ 4795 – 8– –8 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Energieerzeugung, Transport und Wasser und Abwasser/ -verteilung und Anzahl Anzahl Anzahl Gesamtergebnis Anzahl Lagerhaltung Abfallentsorgung -effizienz 2013 58.600.000,00 3 8.966.509,73 2 125.091.466,77 11 192.657.976,50 16 2014 802.537.000,00 7 102.650.000,00 9 905.187.000,00 16 2015 160.522.666,35 6 11.000.000,00 1 227.550.000,00 16 399.072.666,35 23 2016 208.316.666,67 7 68.600.000,00 7 276.916.666,67 14 Gesamt: Finanzie- 1.229.976.333,02 23 19.966.509,73 3 523.891.466,77 43 1.773.834.309,52 69 rungsvolumen 9. In welcher Form werden die Maßnahmen der unterschiedlichen Ressorts zu Infrastrukturprojekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit inner- halb der Bundesregierung bzw. zwischen den Ressorts koordiniert (bitte kon- kret für die einzelnen Projekte darstellen und Abstimmungsverfahren so- wie – erwartete – Synergieeffekte benennen)? Die Aktivitäten der einzelnen Ressorts werden entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) abgestimmt. Es findet darüber hinaus ein fortlaufender Austausch zwischen den Ressorts statt. 10. Hält die Bundesregierung die bisherigen Verfahren zur Koordinierung der unterschiedlichen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungszu- sammenarbeit zwischen den Ressorts für ausreichend? Ja. 11. Aufgrund welcher Kriterien wurden die den in der Antwort zu Frage 1 ge- nannten Ausgaben zugrunde liegenden einzelnen Projekte zur Durchführung bzw. Finanzierung ausgewählt? Vorhaben der bilateralen staatlichen finanziellen und technischen Zusammenar- beit werden gemäß den Vorgaben der „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Ent- wicklungszusammenarbeit“ (FZ/TZ-Leitlinien) ausgewählt: www.bmz.de/de/ mediathek/publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/konzept165.pdf („An- satzpunkte und Auswahl der Maßnahmen“). 12. Werden die in der Antwort zu Frage 11 genannten Kriterien zur Auswahl von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung koordiniert, bzw. gibt es ein- heitliche Kriterien? Wenn ja, welche? Wenn nein, hält die Bundesregierung einen abgestimmten Kriterienkatalog für sinnvoll? Die in der Antwort zu Frage 11 erwähnten FZ/TZ-Leitlinien sind zwischen AA, BMF, BMWi und BMZ ressortabgestimmte Verwaltungsvorschriften und regeln die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Rahmen der finanziellen und techni- schen Zusammenarbeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 9– –9 – Drucksache Drucksache19 /4795 19/ 4795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Werden die von der Bundesregierung durchgeführten Projekte, die im Rah- men der in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Ausgaben getätigt wurden, evaluiert? Wenn ja, durch wen, und mit welchem jeweils projektbezogenen Evalua- tionsergebnis? Wenn nein, warum nicht (bitte für die einzelnen Projekte, sofern vorliegend, Zwischen- bzw. Abschlussberichte sowie Zielerreichungs- und Erfolgskon- trollen gemäß Bundeshaushaltsordnung – BHO – beifügen)? * Auf die Anlagen 29 und 30 wird verwiesen (Liste der vorliegenden Evaluierun- gen der Durchführungsorganisationen der staatlichen deutschen EZ). Die Kurzfassungen der Evaluierungsberichte der finanziellen Zusammenarbeit kön- nen der Homepage der KfW entnommen werden (www.kfw-entwicklungsbank. de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Publikationen-Videos/ Publikationsreihen/Evaluierungen/), die entsprechenden Evaluierungsberichte der technischen Zusammenarbeit können der Homepage der GIZ entnommen werden (www.giz.de/de/ueber_die_giz/516.html, in der GIZ-Publikationsdaten- bank unter dem Stichwort „Projektevaluierungen“ suchen). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. Angaben zu Maßnahmen zur Fluchtursachenminderung in den ge- nannten Antworten gelten entsprechend für die in diesem Dokument aufgeführten Maßnahmen. Die Dokumentation im Sinne der Bundeshaushaltsordnung (BHO, u. a. jährliche Projektfortschrittsberichte und Abschlusskontrollberichte) liegt für die aufgeführ- ten Projekte vor. Die Dokumente umfassen insgesamt mehrere zehntausend Sei- ten und werden daher nicht als Anlage übermittelt. Im Übrigen ist die Bundesre- gierung nicht verpflichtet, im Rahmen von parlamentarischen Anfragen einzelne Dokumente herauszugeben. EU 14. In welcher Höhe hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 Entwicklungshilfe an die Län- der in Afrika geleistet (bitte insgesamt sowie nach den einzelnen Empfän- gerländern aufschlüsseln)? Die entsprechenden Daten können der OECD-DAC Datenbank für jedermann frei zugänglich entnommen werden (https://stats.oecd.org/qwids/). Die Bundesregie- rung verfügt über keine darüber hinausgehenden Informationen. Der direkte Link mit den entsprechenden Filtern lautet: https://stats.oecd.org/qwids/#?x=2&y=6&f=3:51,4:1,1:36,5:3,7:1&q=3:51+4:1+ 1:36+5:3+7:1+2:240,4,5,18,23,27,28,31,30,33,34,39,41,44,40,49,52,54,56,57, 59,64,65,67,71,72,87,96,97,98,101,102,105,108,109,110,118,119,121,127,128, 144,159,146,148,150,151,156,157,275,164,166,169,172,176,181,192+6:2013, 2014,2015,2016 (Donor = EU Institutions/Recipients = Africa Grouping/Flows = ODA/Flow Type = Disbursements/Sectors = All Sectors/Time Period = 2013 – 2016 (2017 enthält vorläufige Daten)). * Von einer Drucklegung der Anlagen 29 bis 30 wurde abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/4795 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
19/4795 Drucksache 19/ 4795 – 10 – – – 10 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. In welcher Höhe hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 Ausgaben im Rahmen der Ent- wicklungszusammenarbeit für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika für die einzelnen Bereiche a) Straßen und Verkehrswege, b) Schienenverkehr/-infrastruktur, c) Seewege und Schifffahrt, d) Häfen, e) Energieerzeugung und -versorgung sowie Stromnetze, f) Transport- und Lagerinfrastruktur, g) Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses Internet und h) Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung getätigt (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten auf- schlüsseln sowie angeben, welche der genannten Ausgaben auf die nordafri- kanischen Staaten entfallen sind und welche auf die Staaten in Subsahara- Afrika)? Die entsprechenden Daten können über folgenden Link ebenfalls für jedermann frei zugänglich der OECD-DAC Datenbank entnommen werden. Die Bundesre- gierung verfügt über keine darüber hinausgehenden Informationen. Der direkte Link mit den entsprechenden Filtern lautet: https://stats.oecd.org/qwids/#?x=3&y=6&f=2:240,4:1,7:1,9:85,5:3,8:85,1:36&q= 2:240,4,5,18,23,27,28,31,30,33,34,39,41,44,40,49,54,56,57,59,64,65,67,71,72,87, 96,97,98,101,102,105,108,109,110,118,119,121,127,128,144,159,146,148,150, 151,156,157,275,164,166,169,172,176,181,192,193,216,217,218+4:1+7:1+9:85+ 5:3+8:85+1:36+3:51,255,41,42,43,302,303,44,304,305,45,46,47,261,78,79,80, 81,82,83,84,87,89,263,91,106,107,306,93,100,102,103,104,101,105,92,98,96,97, 307,308,309,99,310,311,94,95,G41,G47,G49+6:2013,2014,2015,2016. 16. Welche der in der Antwort zu Frage 15 genannten Ausgaben wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Budget der EU in welcher Höhe a) im Rahmen der technischen Entwicklungszusammenarbeit (TZ) und b) im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) durch Kredite sowie Zuschüsse getätigt (sofern möglich bitte bei Maßnahmen in Kooperation mit weiteren Organisationen bzw. Ländern die jeweiligen Kooperationspartner mit den anteiligen Ausgaben benennen, die mit der Durchführung beauftragten Durchführungsorganisationen angeben sowie die Angaben zu Maßnahmen der FZ nach Krediten und Zuschüssen aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.