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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Impressum Struktur des Bundesprogramms in der zweiten Förderperiode ab 2020 Handlungsbereich Kommune Das Bundesprogramm unterstützt Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in den „Partner- schaften für Demokratie“. Dabei handelt es sich um lokale und regionale Bündnisse, die vor Ort passende Strategien für die konkrete Situation entwickeln – beteiligungsorientiert und nachhaltig. Handlungsbereich Land In jedem Bundesland fördert „Demokratie leben!“ die Arbeit eines Landes-Demokratiezentrums. Hier werden die regionalen Beratungs- und Unterstützungsangebote gebündelt und Konzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt entwickelt. Handlungsbereich Bund Auf Bundesebene fördert „Demokratie leben!“ die Arbeit von Kompetenzzentren und -netzwerken, die die inhalt- liche Expertise in einzelnen Themenfeldern weiterent- wickeln und bundesweit zur Verfügung stellen. Dieser Flyer ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; er wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin www.bmfsfj.de Bezugsstelle: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09, 18132 Rostock Tel.: 030 182722721 Fax: 030 18102722721 Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de E-Mail: publikationen@bundesregierung.de www.bmfsfj.de Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 030 20179130 Montag–Donnerstag 9–18 Uhr Fax: 030 18555-4400 E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de Stand: April 2019, 1. Auflage Gestaltung: neues handeln AG Bildnachweis: Andreas Schickert Druck: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Handlungsbereich Modellprojekte Modellprojekte entwickeln und erproben innovative Ansätze. Sie werden in den Handlungsfeldern Demokratie- förderung, Vielfaltgestaltung und Extremismus- prävention gefördert. Tipp Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Engagement Bewerbung für die Förderperiode ab 2020 Familie Jetzt online informieren: Die Förderaufrufe und Online- Formulare für die Interessenbekundungsverfahren werden unter www.demokratie-leben.de zur Verfügung gestellt. Ältere Menschen Gleichstellung Kinder und Jugend BMFSFJ_DL_2019_Flyer_DINlang_6S_RZ.indd 1-3 07.05.19 16:19
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Für eine vielfältige, offene, demokratische Gesellschaft Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit – auf diesen Werten beruht ein gutes und solidarisches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Überzeugung. Sie werden jedoch immer wieder angegriffen. Menschen- und Demokratiefeindlichkeit hat viele Gesich- ter: Sie reicht von Rechtsextremismus über Antisemitismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit, islamistischen Extremismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Antizi- ganismus bis zu linkem Extremismus. Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das zivilgesellschaftliche Engagement für die Demo- kratie und gegen jede Form von Extremismus. Ziel ist es, Menschen dazu zu ermutigen, mit ihrem Einsatz der Demo- kratie ein lebendiges Gesicht zu geben. Handlungsleitend für alle Maßnahmen ist hierbei der Dreiklang „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ i Im Jahr 2020 beginnt die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Ab Ende Mai 2019 können sich Organisationen im Rahmen von sogenannten Interessenbekundungsverfahren bewerben, um sich nachhaltig für Demokratie und Vielfalt zu engagieren. Die Förderung erfolgt maximal bis zum Ende des Jahres 2024. Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken auf Bundesebene Kompetenzzentren und -netzwerke entwickeln die inhalt- liche Expertise in einzelnen Themenfeldern weiter. Im Handlungsbereich Bund werden Kompetenzen gebün- delt und die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen bundesweit gestärkt. Für die Bildung eines Kompetenznetzwerks finden sich bis zu fünf Träger des jeweiligen Themenfeldes in einer Kooperationsstruktur zu- sammen. Die Träger nehmen entsprechend ihrer jeweiligen Expertise eigene Aufgaben wahr. Mit einem Kompetenz- zentrum übernimmt ein Träger alle Aufgaben in einem Themenfeld. Interessenbekundung: 3. Juni 2019 – 12. Juli 2019 Antragsverfahren: 4. Oktober 2019 – 8. November 2019 Förderung von Modellprojekten Modellprojekte entwickeln und erproben bei „Demokratie leben!“ innovative Ansätze für die Gestaltung der Demo- kratie und die Extremismusprävention. Sie behandeln wichtige Fragen und Probleme unserer Gesellschaft, werden wirkungsorientiert umgesetzt und sind partizipativ gestaltet. Die Modellprojekte sind in den drei folgenden Handlungsfeldern angesiedelt: Demokratieförderung Kinder und Jugendliche sollen die Demokratie aktiv mitge- stalten können. Das ist ein wichtiges Ziel von „Demokratie leben!“. Handlungsleitend für alle Maßnahmen ist hierbei BMFSFJ_DL_2019_Flyer_DINlang_6S_RZ.indd 4-6 der Dreiklang „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“. Das Handlungsfeld Demokratie- förderung umfasst zwei Themenfelder: • Demokratieförderung im Kindesalter •	Demokratieförderung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter Interessensbekundung: 27. Mai – 5. Juli 2019 Antragsverfahren: 13. September – 1. November 2019 Extremismusprävention Die Projekte in diesem Handlungsfeld sollen im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention Methoden entwi- ckeln, um Radikalisierungsprozessen entgegenzuwirken. Dies geschieht in folgenden Themenfeldern: • • • Rechtsextremismus Islamistischer Extremismus Linker Extremismus Interessenbekundung: 3. Juni – 12. Juli 2019 Antragsverfahren: 20. September – 8. November 2019 Vielfaltgestaltung In diesem Handlungsfeld sollen Projekte das Verständ- nis für Vielfalt und Respekt sowie die Anerkennung von Diversität fördern. Folgende Themenfelder sind Gegen- stand der Förderung: • Antisemitismus • Antiziganismus • Islam- und Muslimfeindlichkeit • Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit • Rassismus •	Chancen und Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft – Vielfalt und Antidiskriminierung Interessenbekundung: 27. Mai – 5. Juli 2019 Antragsverfahren: 13. September – 1. November 2019 07.05.19 16:19
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